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Es gibt keinen Gott

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 21 «  

OP
Schulz

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Kann Idioten und permanent Sture nicht leiden.
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Schulz

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Schulz

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Es gibt keinen Gott. Keinen einzigen.

Ich denke, die Frage ist beantwortet:

Es gibt keinen Gott. Keinen einzigen.

Gilt auch für unseren Prediger hier.
 

Perkeo

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Mich stört es eigentlich nicht wenn Andere an Gott glauben, Hauptsache sie wollen mir ihren Glauben nicht aufzwingen.

Wir sind doch nicht in Saudi-Arabien. Wer zwingt dich denn???

Weder Christen, noch Muslime, noch Atheisten, noch “Agnostiker” haben einen Anspruch auf eine Filterblase, aus der alle Gegenargumente gegen die eigenen verbannt sind - und schon gar nicht darauf, dass die gesamte Öffentlichkeit zu einer ebensolchen gemacht wird.
 
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Wir sind doch nicht in Saudi-Arabien. Wer zwingt dich denn???

Weder Christen, noch Muslime, noch Atheisten, noch “Agnostiker” haben einen Anspruch auf eine Filterblase, aus der alle Gegenargumente gegen die eigenen verbannt sind - und schon gar nicht darauf, dass die gesamte Öffentlichkeit zu einer ebensolchen gemacht wird.

In weiterer Konsequenz könnte man Foren wie unseres hier abschaffen, weil jedwede Diskussion ad absurdum geführt wäre.
 

Humanist62

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Wir sind doch nicht in Saudi-Arabien. Wer zwingt dich denn???

Weder Christen, noch Muslime, noch Atheisten, noch “Agnostiker” haben einen Anspruch auf eine Filterblase, aus der alle Gegenargumente gegen die eigenen verbannt sind - und schon gar nicht darauf, dass die gesamte Öffentlichkeit zu einer ebensolchen gemacht wird.

Mich stört nur das Religion in der jetzigen Zeit überbewertet wird. Dabei ist die Zeit der Aufklärung schon seit über 200 Jahren vorbei.
 

Perkeo

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Mich stört nur das Religion in der jetzigen Zeit überbewertet wird. Dabei ist die Zeit der Aufklärung schon seit über 200 Jahren vorbei.
D.h. du fühlst dich benachteiligt weil du nicht bevorzugt wirst.
 
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Ich denke, die Frage ist beantwortet:

Es gibt keinen Gott. Keinen einzigen.

Gilt auch für unseren Prediger hier.

Pustekuchen!

Dann machen wir halt mal einen kleinen Praxistest:
Sag einfach mal: "Du schaffst es nicht, daß ich heute einen Unfall baue".
Keine Sorge, wird nur ein Blechschaden.
 

Humanist62

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Wo sind denn deine Rechte ungleich?

Das fängt schon in den Schulen an

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. „In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot.“

https://www.ibka.org/de/presse19/bekenntnisfreie-schulen
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Wo sind denn deine Rechte ungleich?
Das fängt schon in den Schulen an ...
Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Vierter Abschnitt
Religionsunterricht, Ethikunterricht

§ 19
Religions-und Ethikunterricht

(1) Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer.
(2) Die Schülerinnen und Schüler nehmen entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil.
...

Dein Wohnort Bernburg liegt doch in Sachsen-Anhalt ?!
Wie ist dort DEIN Recht beschnitten, wenn DU (oder deine Kinder, Enkel, Urenkel) als "Erziehungsberechtigte(r)" die Entscheidungsfreiheit hast (haben), ob deine (ihre) schulpflichtigen Kinder entweder an dem einen oder dem anderen Unterricht teilnehmen ?!
 

Humanist62

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Aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt:
Vierter Abschnitt
Religionsunterricht, Ethikunterricht

§ 19
Religions-und Ethikunterricht

(1) Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer.
(2) Die Schülerinnen und Schüler nehmen entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil.
...

Dein Wohnort Bernburg liegt doch in Sachsen-Anhalt ?!
Wie ist dort DEIN Recht beschnitten, wenn DU (oder deine Kinder, Enkel, Urenkel) als "Erziehungsberechtigte(r)" die Entscheidungsfreiheit hast (haben), ob deine (ihre) schulpflichtigen Kinder entweder an dem einen oder dem anderen Unterricht teilnehmen ?!

So ist das ja auch noch zu akzeptieren, aber wie sieht das in anderen Bundesländern aus ?

In Bayern sieht es zB so aus.

Der Religionsunterricht ist an den Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, an sonstigen Schulen nach Maßgabe der Schulordnung, ordentliches Lehrfach (Pflichtfach). 2Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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Ich denke, die Frage ist beantwortet:
Es gibt keinen Gott. Keinen einzigen.
Gilt auch für unseren Prediger hier.
Was du "denkst", gilt in dem Zusammenhang ausschließlich für dich!

Da es (bisher) keinen nachvollziehbaren "Beweis" dafür oder dagegen gibt,
kann jede/r nur für sich entscheiden, was er/sie glaubt.

Am "vernünftigsten" erscheinen dabei die Agnostiker, die sagen "wir können es nicht wissen!"
 

ZillerThaler

cogtito ergo sum
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So ist das ja auch noch zu akzeptieren, aber wie sieht das in anderen Bundesländern aus ? ...
Da es um DEINE Rechte ging
Wo sind denn deine Rechte ungleich?
Das fängt schon in den Schulen an ...
ist nun mal Sachsen-Anhalt zuständig und nicht Bayern, Berlin, Saudi-Arabien oder Nordkorea!

Nur nebenbei:
wenn du im BayEUG in Art. 46 weiter gelesen hast, dann hast du dort gefunden und "nur vergessen" zu zitieren:
>>
(4) 1 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden.
2 Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.
3 Das Nähere über Teilnahme und Abmeldung regelt das Staatsministerium durch Rechtsverordnung.

Art. 47
Ethikunterricht

(1) Ethikunterricht ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
(2) 1 Der Ethikunterricht dient der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln.
2 Sein Inhalt orientiert sich an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung und im Grundgesetz niedergelegt sind.
3 Im Übrigen berücksichtigt er die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen.
...
 

Humanist62

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Da es um DEINE Rechte ging

ist nun mal Sachsen-Anhalt zuständig und nicht Bayern, Berlin, Saudi-Arabien oder Nordkorea!

Nur nebenbei:
wenn du im BayEUG in Art. 46 weiter gelesen hast, dann hast du dort gefunden und "nur vergessen" zu zitieren:
>>
(4) 1 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden.
2 Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu.
3 Das Nähere über Teilnahme und Abmeldung regelt das Staatsministerium durch Rechtsverordnung.

Art. 47
Ethikunterricht

(1) Ethikunterricht ist für diejenigen Schülerinnen und Schüler Pflichtfach, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
(2) 1 Der Ethikunterricht dient der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu werteinsichtigem Urteilen und Handeln.
2 Sein Inhalt orientiert sich an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung und im Grundgesetz niedergelegt sind.
3 Im Übrigen berücksichtigt er die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen.
...

Trotzdem bin ich der Meinung Religion sollte Privatsache bleiben und nicht in Schulen vermittelt werden. Vorbild Frankreich wäre angebracht - In Frankreich findet grundsätzlich kein schulischer Religionsunterricht statt.
 
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Perkeo

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Trotzdem bin ich der Meinung Religion sollte Privatsache bleiben und nicht in Schulen vermittelt werden. Vorbild Frankreich wäre angebracht - In Frankreich findet grundsätzlich kein schulischer Religionsunterricht statt.
Aber die Frage war nicht, welche Lösung du persönlich besser findest, sondern welches deiner Rechte verletzt wird, wenn demokratische Mehrheiten in Deutschland eine andere Lösung beschlossen haben.

Abgesehen davon vermag ich nicht zu erkennen, dass das Verhältnis von Religion und dem Rest der Gesellschaft in Frankreich besser ist als in Deutschland. Oder dass die Religionen, die bei zum Beispiel die vielen Jahrzehnte ohne Islamischen Religionsunterricht ein Erfolgsmodell sind, das ich auf das Christentum übertragen möchte. Umgekehrt würde mir einleuchten.

Strikte Trennung von Kirche und Staat funktioniert nicht. Entweder sie findet hinter der Fassade nicht statt (zum Beispiel gehören in Frankreich die Kirchengebäude dem Staat und werden auf Steuerzahlerkosten unterhalten) oder es werden Parallelgesellschaften gefördert.
 

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Aber die Frage war nicht, welche Lösung du persönlich besser findest, sondern welches deiner Rechte verletzt wird, wenn demokratische Mehrheiten in Deutschland eine andere Lösung beschlossen haben.

Abgesehen davon vermag ich nicht zu erkennen, dass das Verhältnis von Religion und dem Rest der Gesellschaft in Frankreich besser ist als in Deutschland. Oder dass die Religionen, die bei zum Beispiel die vielen Jahrzehnte ohne Islamischen Religionsunterricht ein Erfolgsmodell sind, das ich auf das Christentum übertragen möchte. Umgekehrt würde mir einleuchten.

Strikte Trennung von Kirche und Staat funktioniert nicht. Entweder sie findet hinter der Fassade nicht statt (zum Beispiel gehören in Frankreich die Kirchengebäude dem Staat und werden auf Steuerzahlerkosten unterhalten) oder es werden Parallelgesellschaften gefördert.

Es gibt in Frankreich keine Kirchensteuer. Die Kirche finanziert sich aus den freiwilligen Beiträgen ihrer Mitglieder.

Paralellgesellschaften entwickel sich auch mit Gotteshäusern. Das sieht man beim Islam recht deutlich.
 

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