Zuerst einmal frage ich, wer hat wirklich etwas von den ganzen installierten Kameras? Danach beschäftige ich mich mit dem Nutzen von solchen Überwachungsvorrichtungen, welche übrigens Mikrofon und Lautsprecher zur "Abschreckung" mit einschließen, und wenn ich mir das Verhalten von mir persönlich bekannten Menschen anschaue, dann weiß ich auch, wie weit das geht bzw. kann dies daraus ablesen, wie weit es schon im Privaten gegangen ist.
Ob ausgestattete Kampf- oder Überwachunsdrohnen, ob Hobby-Fluggeräte oder sonstige mit optischen Geräten ausgestattete Technik dient im wesentlichen immer dazu, etwas zu erkennen, was man sonst aus der doch relativ erdnahen Perspektive des Menschen heraus nicht sieht. Das macht Sinn bei ansonsten unüberschaubaren Abläufen, wie z.B. im Straßenverkehr, in der Produktion oder bei großen Veranstaltungen. Prävention ist hier ein Schlagwort. Das macht auch im Privaten Sinn, wenn es darum geht, jemanden während eines Gespräches sehen zu wollen, solange der Teilnehmer damit einverstanden ist. Wenn es denn damit getan ist und dabei bleibt. Ein weiteres Schlagwort ist Beweissicherung, wie z.B. bei Einbrüchen oder änlichen Vorgängen. Verwerflich wird es bei dem Gebrauch der Neugier wegen, wie bei sogenannten "Klatschblättern" die Paparazzi es machen. Verwerflich wird es auch im Privaten, wenn mich brennend interessiert, was in der Nachbarwohnung vorgeht und ich eine Minidrohne steigen lasse, um zu sehen, was man so nebenan "treibt". Verletzung der Privatsphäre steht dem gegenüber und kann und wird rechtlich geltend gemacht. Privatsphäre gibt es auch nicht bei Großveranstaltungen oder im städtischen Raum.
Ich wurde mal während meiner Arbeitszeit damit konfrontiert, dass man uns jederzeit überwachen könnte und dies auch zeitweilig macht. Das allein wäre aussagetechnisch noch nichts verwerfliches. Wenn man allerdings ausführend dazu äußert, dass man dies tut, um uns etwas beweisen zu können, dann stellt man uns unter einen Generalverdacht. Dies ist ein Beispiel und könnte auf andere Gebiete beliebig übertragen werden (z.B.: Kontobewegungen von Hartz 4-Empfängern abfragen, Facebookprofile von Bewerbern zu sichten, Googleanfragen samt IPs von allen nach Wörtern, wie z.B. TOR, Verschlüsselung etc. zu filtern und sogar zu speichern).
Das jüngste Beispiel der Überwachung beschert uns dieser Tage wieder einmal mehr die USA mit ihrer Vorschrift, Geräte, wie Smartphones, Tablets etc. aufgeladen auf Flugreisen zu transportieren. Die Bundesregierung wird sich ihrerseits dem wieder einmal beugen und geht sogar noch weiter. Handys und andere Geräte können bereits vor dem Abflug kontrolliert werden. Damit wurde ein weiterer Weg zwangsweise geschaffen, dem "Reisenden" mit eingeschalteten Geräten am Flughafen etwas unterzujubeln und später zu verwenden, wie z.B. Staatstrojaner oder änliches.
Ich für meinen Teil, habe kein Bedürfnis, jemanden am Telefon sehen zu wollen, wenn ich ihn sprechen möchte. Ich habe keinen Bedarf, mit einem Flugzeit ins Ausland zu Urlaubszwecken zu reisen. Ich habe keinen Bedarf, in der U-Bahn oder im Zug mit einem Smartphone zu spielen, mal abgesehen davon, dass ich gar keines möchte. Wenn ich mich trotz dem auf etwas der o.g. Dinge einlasse, dann muss ich die Konsequenzen vorab erkennen, die ich zu tragen hätte.
Robert Lemke | Cologne (Ger)