Selbstjustiz ist in der BRD aber illegal, zudem kann man nach (eventuell erfolgreicher) Ausübung derselben erst Recht Ärger bekommen.
Warum sollten rechtsblinde Bürger mehr wissen als Bürger, die ihr rechtes Auge geöffnet haben?
Selbstjustiz ist unter bestimmten Voraussetzungen legitim!
Daß Justizen so arbeiten, wie sie arbeiten, ist das Werk vieler Bürger, die keine Ahnung haben von Recht, und sich auch nicht für Recht interessieren. Juristen haben es geschafft, ihr Machtmonopol durch komplizierte Sprachakrobatik der Kontrolle des eigentlichen Souveräns unserer demokratischen Gemeinschaft zu entziehen. Aufgrund dieser Ignoranz! Die hat nicht mal ein vernünftiges Rechtsgrundwissen in der Öffentlichkeit ermöglicht.
Es ist zwar zutreffend, daß Selbstjustiz strafbar ist, weil unser Rechtsstaat sinnvollerweise das Gewaltmonopol für sich beansprucht. Doch DIESES RECHT KANN DER STAAT durch Nichtstun, durch zu langes Zögern und zu viele Fehlleistungen AUCH VERWIRKEN ...!! Bürger bekamen mit dem Art. 20/4 GG sogar ausdrücklich die rechtsstaatliche Garantie zum Recht auf Selbstjustiz, auch wenn das von Juristen -wie sollte es anders sein- gerne anders gesehen wird und mit entsprechenden Kommentaren einem absurden Sonderfall zugeordnet wird mit Anspielung auf unsere Versagergeschichte im Zusammenhang mit der Ermächtigung der Nazis. (Die Szene spricht davon, Bürger müßten das Recht haben, einen Typen wie's Adölfle zu stoppen, sofern wiedermal einer mit Bärtle und Scheitel im braunen Häs auftaucht. (Häs = Kleidung, schwäbisch).
Ich habe die Erkenntnis, daß Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Selbstjustiz haben, über renommierte Rechtsexperten und Diskussionen so fundiert juristisch abgesichert, daß sich die Folgen einer solchen "Rechtshandlung", die ja wirklich nur dazu dient, Gerechtigkeit herzustellen, oberste Leitlinie für Gesetzgeber und Justiz, sogar in eine Schadensersatzpflicht für den Verursacher der eigentlichen Rechtsverletzung verwandelt!
Wer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die unser Rechtsstaat zur Verfügung stellt, um dem Recht Geltung zu verschaffen und Gerechtigkeit herzustellen, aber sein Recht nicht bekam, auch keine Gerechtigkeit, weil Juristen Menschen sind, die noch weniger falsch machen als Normalbürger, könnte durchaus mit einer Panzerfaust ein Loch in ein Gebäude schießen. Die Reparatur müßte dann von denen bezahlt werden, die diesen Aufwand erforderlich gemacht haben.
Dem Staat sein Gewaltmonopol entziehen mit entsprechender Vorgehensweise setzt allerdings sehr viel Sicherheit voraus, daß man dem Rechtsstaat tatsächlich alle Chancen gegeben hat, sein Gewaltmonopol zu erfüllen. Das ist eine kitzlige Angelegenheit, weil die meisten Bürger von Recht keine Ahnung haben und nicht viel über Selbsttäuschungen und Denkfehler wissen.
Unsere Justiz ist seit langem völlig überfordert, gesteht sich das in ihrer Selbstherrlichkeit allerdings nicht ein. Ich denke, daß es künftig mehr Fälle geben wird, in welchem Bürger ihre Rechtsverwirklichung selbst in die Hand nehmen. Kann unser Rechtssystem nicht nachweisen, daß Rechtsuchende überhaupt eine Chance haben auf Gerechtigkeit, wäre sogar von vorneherein ein Verzicht auf die Justiz denkbar, bevor man sich sinnloserweise viel Mühe gibt.
Ich bin mir bewußt, daß ich mit diesen Erkenntnisse viele Leute vor den Kopf stoße. Wer nicht damit einverstanden ist, sollte Andermeinungen mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen zu begründen, oder wenigstens mit verständig lebensnaher Betrachtungsweise untermauern.
Demokratische Rechtsstaaten, die Bürgern kein Recht auf Selbstjustiz erlauben, wenn der Staat sein Gewaltmonopol versagt, wären Diktaturen.
Weil auch dieser Hinweis Backen empört aufblasen kann, durch Fehlen des Rechtes auf "Bürgergewalt" ja nicht ein ansonsten demokratisch funktionierender Staat zu einer Herrschaft von Tyrannen werden kann, abschlie§end noch dies zum Thema Selbstjustiz:
Es geht bei der Gestaltung von Rechten um die Schaffung von Rahmenbedingungen, die im besten Fall so geraten, daß sie ein Verhalten ermöglichen, notfalls auch erzwingen, das dem Ziel des Ganzen dient. Würden wir uns eine gewaltbefugte Macht im Staate leisten, die prinzipiell zu allem fähig ist, weil sich ihr nichts in den Weg stellen kann, hätten wir unter Berücksichtigung menschlich-unmenschlichen Verhaltens die Grundlage für eine "Diktatur der Judikative" gelegt.
Genau genommen ist bereits das Fehlen der vierten Gewalt, der EXPLORATIVE - prüfendes Volk, bedenklich und sicherlich mitverantwortlich dafür, daß in sich demokratisierenden Systemen die Vermögensscheren nahezu ungebremst immer gefährlicher auseinander klaffen.