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Rechtsstaat? Menschenrechte? Grundgesetz? Gewaltenteilung? Gesundheitsschutz?

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Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.
Uns wird damit weisgemacht, dass geschriebene Worte für deren Einhaltung sorgen würden. Einbildung ist auch eine Bildung.
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend.... Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (Weiteres, auch über die Ämterpatronage z.B. unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters). Irreführung ist übrigens eine kriminelle Handlung.
Nach dem Ex-Richter Rudolf Wassermann befinden wir uns in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert sind ... Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Zur Ämterpatronage innerhalb der Richterschaft und zum fiktiven Rechtsstaat kann man auch von einem weiteren ehemaligen Richter z.B. unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 erfahren. Ein weiterer Ex-Richter hat unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Ein Problem für sich war und ist ..... der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht. Im Internet gibt es unter http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu.
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, s. http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger. Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Enteignung der Bürger. ( s. http://deutsche-wirtschafts-nachric...auf-die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/ ).
Ausbeutung scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete scheinen als selber Schuld zu gelten.
Deutschland liegt beim Anlegerschutz weit hinter Ruanda und Burundi! (vgl. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 ).
Wie sieht es bei der Rechtspflege und den Bürgerrechten bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus?
Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?(vgl. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf )
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Problematisch ist auch die faktische Unmöglichkeit, Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft zu ziehen. Beim Bürger erwecken die vom Bundesgerichtshof hiergegen errichteten hohen Hürden den fatalen Eindruck, dass die Juristen aus falsch verstandenem Corpsgeist einander schonen nach dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." ( vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/humr/gettext.php?id=515 ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 .
Von Ärzten konnte ich erfahren, dass sie mit Rügen und Regressen bestraft werden, wenn sie ordentlich beraten und Medikamente verschreiben. Meine Eltern sind pflegebedürftig und brauchen viele Medikamente, die Ärzte nicht verschreiben wollen. Ein Arzt erzählte mir von ca. 7000 €, ein anderer von ca. 11000 €, die er als Regress zahlen musste. Sie haben auch Angst vor dem Prüfungsausschuss ( http://www.arztwiki.de/wiki/Prüfungsausschuss ).
Herrschende pflegen auch einen Zusammenhalt.
In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ ( http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
Es ist auch bezeugte Gerichtspraxis: "Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread....-Polizei-löst-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat . Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. (vgl. http://info.kopp-verlag.de/hintergr...neider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html ).
Weitere themenbezogene Links z.B. unter http://www.rechtsverweigerung.de/Links.html .
Sicher bringt das menschliche Verhalten den ohne wirksame Kontrollen wirkenden Obrigkeiten ein Wohlbefinden zu Lasten der Untertanen, unser aller Gesundheit leidet allerdings darunter.
Die Abhängigkeit vom Volk ist zweifellos das beste Mittel, staatlicher Macht Schranken zu setzen; aber die Menschheit hat aus Erfahrung gelernt, dass zusätzliche Vorkehrungen nötig sind (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
Geschriebene oder gesagte Worte taugen jedenfalls nicht.
 

Psw - Redaktion/dh

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[MENTION=814]Regimegegner[/MENTION]
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Menschenrechte? wie kann man nur so viel Datenmüll produzieren?

Wer sich zu dem Zwangsbekenntnis Menschenrechte bekennen will soll das bitteschön tun, ich werde das mit Sicherheit nicht, und so bin ich autmatisch auch raus aus der BRD.
Denn die BRD ist ein Bekenntnisstaat zu den Menschenrechten. Und niemandem kann ein Glaube aufgezwungen werden.


Frage warum gibt es Tierrechtler?

Weil ein Tier das in seinen unveräußerlichen Rechten vom Mensch verletzt wird, in einer Position ist, in der es keine Rechte hat.

Frage für wen sind also Menschenrechte?
Sicherlich nicht für Menschen, sondern Sachen/ Rechtsobjekte/ juristische Personen, also Menschen die sich von ihrer vorstaatlichen Rechtsfähigkeit also von ihren unveräußerlichen Naturrechten in der Demokratie über Wahlen befreit haben (denn eine Republik kennt keine Menschen, vergleiche Art 7 + Art 10 EGBGB BRD-Fassung mit Orgiginal Fassung von 1900).
Denn sonst bräuchte es keine Menschenrechte! Und dann kommen auf einmal die Sachen auf 2 Beinen wieder an und wollen wieder Mensch sein, also ihre Rechtsfähigkeit der natürlichen Person einklagen?

Wer soll das noch verstehen? Was wollen die Leute denn nun? Ich als Verwalter würde gegen diese Irren, die nicht wissen wer sie sein wollen, ihre Identität und Herkunft nicht mehr kennen auch hart vorgehen und in die Klapse stecken.

Ein Tipp, die Deutschen waren von 1900-1918 die freiesten Völker der westlichen Hemisphäre. In den Kommentaren zu den §§1-20 vom BGB von 1900 ist vom Menschen die Rede!
Die Deutschen brauchen sowas wie Menschenrechte nicht, sie haben ihre eigenen und ihren eigenen Völkerbund der viel freier ist als die UN, denn die Menschenrechte sind in ihrem Zivilrecht enthalten! Natürlich nur, wenn man sich nicht zur Republik seit 1918 bekennt (dann gilt Art 7+10 EGBGB BRD Fassung). Die Originalausgabe von 1900 ist legitimiert nur durch das Gründerreich von 1871.

Also §1 BGB macht dich zur natürlichen Person mit unveräußerlichen Rechte, zu einem Rechtssubjekt einem Träger von Rechte und Pflichten VON GEBURT AN!
In Verbindung mit §677 BGB darf also niemand in deinem Namen ein Rechtsgeschäft gegen deinen Willen vornehmen.
(Kurze Anmerkung, was sind Parteien, nach BGB? Es sind nicht rechtsfähige Vereine, bei denen die Haftbarkeit im BRD Recht ausser Kraft gesetzt wurde -> §54 BGB)
http://www.buergerstimme.com/Design...eien-nicht-eingetragene-vereine-ohne-haftung/


Also wer im Rechtsuniversum der Republik bleibt, legitimiet also einen unverantwortlichen Gesetzgeber weil nicht rechtsfähig = unverantwortlich.
Also sind hier alle unverantwortlich = nicht rechtsfähig, und dann will man auf einmal seine Rechte als Mensch wiederhaben, über so lang verfasste Romane wie oben?

Wer soll diesen Irrsinn noch verstehen? Ich glaube nicht mehr daran dass sich die Menschen noch von der seit 100 Jahren andauernden Gehirnwäsche noch befreien können.
Ansonsten empfehle ich mal folgende 2 Artikel hier zu lesen:

Der Papst die Menschenrechte und das Deutsche Reich:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2012/12/14/der-papst-menschenrechte-und-das-deutsches-reich/

Warum es sinnvoll ist unsere historisch begründete Prärogative wieder herzustellen:
http://staatschuldenluege.wordpress...undete-prarogative-wieder-herstellen-sollten/
 
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Timirjasevez

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Menschenrechte? wie kann man nur so viel Datenmüll produzieren?
[...]
vergleiche Art 7 + Art 10 EGBGB BRD-Fassung mit Orgiginal Fassung von 1900)[/I].
[...]
Wer soll das noch verstehen? Was wollen die Leute denn nun? Ich als Verwalter würde gegen diese Irren, die nicht wissen wer sie sein wollen, ihre Identität und Herkunft nicht mehr kennen auch hart vorgehen und in die Klapse stecken.
[...]


Wer soll diesen Irrsinn noch verstehen? Ich glaube nicht mehr daran dass sich die Menschen noch von der seit 100 Jahren andauernden Gehirnwäsche noch befreien können.
Ansonsten empfehle ich mal folgende 2 Artikel hier zu lesen:
Sicher bist Du Dir bei der Verwendung des Begriffs "Datenmüll" bewusst gewesen, dass Du hochgefährdet bist, selbst derartigen zu produzieren. Siehe z. B.

Wer sich zu dem Zwangsbekenntnis Menschenrechte bekennen will soll das bitteschön tun, ich werde das mit Sicherheit nicht, und so bin ich autmatisch auch raus aus der BRD.
Denn die BRD ist ein Bekenntnisstaat zu den Menschenrechten. Und niemandem kann ein Glaube aufgezwungen werden.

Es gibt kein BGB von 1900. Es gibt nur das BGB vom 18. August 1896 und ein mit gleichem Datum dazu beschlossenen Einführungsgesetz, welches den notwendigen zeitlichen Übergang zum BGB regelte. Die damaligen Gesetzgeber waren klug und planten die notwendige Anpassung an den neuen Kodex ein. Daher trat das BGB erst am 1. Januar 1900 in Kraft.

Es hat in seiner Rechtsgeschichte über einhundert substanzielle Modifikationen erfahren, aber der Begriff "BRD-Fassung" ist falsch.

Aber vielleicht bespricht man dies erst im Detail, wenn klar geworden ist, welchen Diskussionsansatz der Themenersteller eigentlich verfolgen will.
 
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Zu deinem geposteten Dokument Gewaltenteilung:
http://gewaltenteilung.de/idee.htm

Das ist doch auch wieder purer Unfug. Wie kann sich die Macht selber die Beschränkung der Macht wählen? Das nennt man dann Gewaltenteilung? (Bestes Beispiel, die fortwährende Verkürzung der Amstzeit des Bundespräsidenten. Was nicht passt wird passend gemacht)

Is keine Gewaltenteilung, geht ja nicht, deswegen müssen dann sowas wie Menschenrechte herhalten, also wiederum ein Bekenntnis/ Gesetz, dessen Einhaltung aber auch wiederum kontrolliert werden muß? Aber von wem. Von niemandem.
Da ist dann der Selim Sürmeli auf die genial bescheuerte Idee gekommen Eine Menschenrechtskommission zu gründen um den Unrechtsstaat BRD zu verklagen, zu reformieren. Nun vor dem EUGH hat er Recht erhalten, nur das Urteil über mehrere Millionen EUR ist in der BRD nicht vollstreckbar, ist ja auch logisch, wer will sich schon selber abschaffen!

Also Gewaltenteilung geht nur über einen Transzendenzbezug, und der muß zu einem Menschen aus Fleisch und Blut sein und nicht zu einem Gesetz. Denn die Macht kann sich nicht selber kontrollieren, weil das ist keine Gewaltenteilung.

Da hätten wir dann die Auswahl zwischen Papst (oder Mullahs) als oberster Wächter und Stifter der Menschenrechte, der Papst beansprucht die für sich. Wie aus der oben verlinkten Papst Rede hervor geht.

Oder

die Wahl zu einem nicht gewählten Familienoberhaupt -> Kaiser/ König aller Familien eines Volkes, welches zumal durch die Einführung von §1BGB sich auf die Stufe des Volkes stellt. Das Volk, also die Macht ihn jeder Zeit absetzen kann, aber nicht per Wahl bestimmen kann.

Der Kaiser wacht also als historisch natürlich begründeter Transzendenzbezug über die Einhaltung profanen Rechts, welches sich die Macht, das Volk gibt.


Ohne Transzendenzbezug zu einem nicht gewähltem Menschen als oberste Prärogative gibt es keine Gewaltenteilung und keine Verwirklichung von sowas wie Menschenrechten. Denn die Macht kann sich nicht selber die Macht beschränken, dass muß doch jeder irgendwann mal verstehen?
 
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1. Sicher bist Du Dir bei der Verwendung des Begriffs "Datenmüll" bewusst gewesen, dass Du hochgefährdet bist, selbst derartigen zu produzieren. Siehe z. B.



2. Es gibt kein BGB von 1900. Es gibt nur das BGB vom 18. August 1896 und ein mit gleichem Datum dazu beschlossenen Einführungsgesetz, welches den notwendigen zeitlichen Übergang zum BGB regelte. Die damaligen Gesetzgeber waren klug und planten die notwendige Anpassung an den neuen Kodex ein. Daher trat das BGB erst am 1. Januar 1900 in Kraft.

3. Es hat in seiner Rechtsgeschichte über einhundert substanzielle Modifikationen erfahren, aber der Begriff "BRD-Fassung" ist falsch.

Zu 1. so kann man natürlich nur argumentieren wenn du den Rest, also den Kern meiner Aussage einfach auslässt!
Also reine Spitzfindigkeit und Verwässerung was du da schreibst

Zu 2. Es wurde 1900 eingeführt, also schon wieder nur reine Spitzfindigkeit.

Zu 3. Ja da hast du Recht, seit 1918, sind die Änderungen im BGB nur noch Kommentare, sind rechtlich gesehen 0 und nichtig. Ich hätte also besser Palandt sagen sollen.

Substanzielle Änderungenl lol, ich sehe du verstehst die ersten zwanzig §§ des BGB nicht (lies einfach mal eine Ausgabe von vor 1914 und vergleich sie mit heute, einschließlich der Nebengesetze und Kommentare...machs mal), oder willst sie nicht verstehen, und entscheidest dich lieber dafür dich weiterhin deiner Rechte zu befreien, und diese von nichtrechtsfähigen, unverantwortlichen Verienen vertreten zulassen.
 
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Timirjasevez

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Zu 1. so kann man natürlich nur argumentieren wenn du den Rest, also den Kern meiner Aussage einfach auslässt!
Also reine Spitzfindigkeit und Verwässerung was du da schreibst
Je nachdem, wo sich der Beobachter verortet, wird er das anders sehen. Wie ich es betrachte, habe ich beschrieben.
Zu 2. Es wurde 1900 eingeführt, also schon wieder nur reine Spitzfindigkeit.
Spitzfindigkeit wird dies nur jener nennen, der die notwendige Genauigkeit der Rechtsgeschichte einfach hinten anstellt.
Zu 3. Ja da hast du Recht, seit 1918, sind die Änderungen im BGB nur noch Kommentare, sind rechtlich gesehen 0 und nichtig. Ich hätte also besser Palandt sagen sollen.
Das stimmt nicht.Z. B. werden mit dem Gesetz über die Anlegung von Mündelgeld vom 23. Juni 1923 die §§ 1642 Abs. 2 und 1811 BGB geändert. Nur ein Beispiel. Der Palandt hat hier nichts zu suchen. Er ist ein Kurzkommentar.
Substanzielle Änderungenl lol, ich sehe du verstehst die ersten zwanzig §§ des BGB nicht (lies einfach mal eine Ausgabe von vor 1914 und vergleich sie mit heute, einschließlich der Nebengesetze und Kommentare...machs mal), oder willst sie nicht verstehen, und entscheidest dich lieber dafür dich weiterhin deiner Rechte zu befreien, und diese von nichtrechtsfähigen, unverantwortlichen Verienen vertreten zulassen.
Ich habe keine Ausgabe des BGB vor 1914 (Warum eigentlich 1914?), doch Du wirst sicher einen genauen Fundort dazu angegeben und sogar eine vergleichende Betrachtung dazu nennen können. Was das bringen soll, weiß ich nicht.

Die erste Änderung des BGB in seinem § 72 stammt vom 19. April 1908.
Die § 1 bis 12 des BGB wurden erstmals im § 9 Wohnsitz eines Soldaten 1956 modifiziert, §§ 13 bis 20 schon 1939 aufgehoben. Ich meine, Du kannst erkennbar nicht klar stellen, was Du eigentlich willst.

Doch was daraus folgen soll, weiß ich nicht. Das Thema tangiert es vielleicht.... oder auch nicht.:cool:
 
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Du scheinst dich ja auch lustig machen zu wolllen meine Aussage:
"Wer sich zu dem Zwangsbekenntnis Menschenrechte bekennen will soll das bitteschön tun, ich werde das mit Sicherheit nicht, und so bin ich autmatisch auch raus aus der BRD."


Dazu ist anzumerken, was für 1918 gilt, gilt auch für die Menschenrechte zu denen die Welt zwangsbekehrt wird, sie sind nichtig:

Zu den Umständen um 1918 und den unter einem Diktat der Entente durchgeführten Abdankung des Kaisers als völkerrechtlicher Vertreter des Reichs in Kriegszeiten, der Ausrufung der Republik von selbstermächtigten Parteien in Kriegszeiten, und dem Vertrag/ Diktat von Versailles “Einführung in das Völkerrecht” (German Edition) by Otto Kimminich (2000), S.85 Abs 2:

“Unter der Geltung des Gewaltverbots, kann jedoch den unter Zwang zu Stande gekommenen Verträgen keine Gültigkeit zugesprochen werden. Dies muss auch für einen Friedensvertrag gelten…”


Deswegen sind auch die Änderungen des BGB seit 1918 nichtig, denn wer so blöd ist und die Änderungen anerkennt die nicht rechtsfähige Vereine ohne Haftung alias Parteien darin vornhemen dem kann ich auch nicht helfen.
Seit spätestens das Reich in Gaue aufgeteilt wurde, gibt es keine Beamten mehr auf unserem Hoheitsgebiet.
Was Michel heute unter Beamte versteht sind Bedienstete nach den Vorgaben des deutschen Berufsbeamtentums.
Gemeindekämmrer zB., also Geldeintreiber sind Stabscheffe.
Überall wo man hinsieht Staatssimulation, Unverantwortlichkeit oder Hinweise auf militärhierachische Verwaltungsstrukturen.
 
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Timirjasevez

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Du scheinst dich ja auch lustig machen zu wolllen meine Aussage:
"Wer sich zu dem Zwangsbekenntnis Menschenrechte bekennen will soll das bitteschön tun, ich werde das mit Sicherheit nicht, und so bin ich autmatisch auch raus aus der BRD."
[...]

Überall wo man hinsieht Staatssimulation.
Das war keine Belustigung, sondern die Verdeutlichung Deiner höchst fragwürdigen und ungenau vorgetragenen Rechtsauffassung.
Der Rest Deines Beitrags sind reichlich diffuse und wirre Betrachtungen, für die nicht erkennbar wird, was sie eigentlich mit welchem Thema zu tun haben. Versuche doch einfach einmal, kurz und klar Deine Positionen zu vertreten.
 
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1. Das stimmt nicht.Z. B. werden mit dem Gesetz über die Anlegung von Mündelgeld vom 23. Juni 1923 die §§ 1642 Abs. 2 und 1811 BGB geändert. Nur ein Beispiel. Der Palandt hat hier nichts zu suchen. Er ist ein Kurzkommentar.

2. Ich habe keine Ausgabe des BGB vor 1914 (Warum eigentlich 1914?), doch Du wirst sicher einen genauen Fundort dazu angegeben und sogar eine vergleichende Betrachtung dazu nennen können. Was das bringen soll, weiß ich nicht.

3. Die erste Änderung des BGB in seinem § 72 stammt vom 19. April 1908.
Die § 1 bis 12 des BGB wurden erstmals im § 9 Wohnsitz eines Soldaten 1956 modifiziert, §§ 13 bis 20 schon 1939 aufgehoben. Ich meine, Du kannst erkennbar nicht klar stellen, was Du eigentlich willst.

Doch was daraus folgen soll, weiß ich nicht. Das Thema tangiert es vielleicht.... oder auch nicht.:cool:
-----------------------

Zu 1. da verstehe ich nicht was du mir damit sagen willst. Was ist daran sinvoll verändert worden? (Das mit dem Palandt qwar ein Witz,alle Änderungen seit 1918 sind eh nur als Kommentare zu werten -> Palandt LOL)
http://lexetius.com/BGB/1642

Und erstmal sind für eine natürliche Person sowieso nur die ersten 20 §§ wichtig. Es muß erst mal jemand da sein der legitimiert dazu ist, ein Rechtsgeschäft welches du für dein Kind vornehmen sollst vorzuschreiben. Und außerdem was ist die gesetzliche Grundlage für Folgemaßnahmen wenn der Vater das Gled für seine Familie auf den Kopf haut, die hat die BRD gestrichen: http://lexetius.com/BGB/6

Warum braucht die BRD wohl §6 nicht mehr? WEiL sowieso keiner rechtsfähig ist, denn jeder bekommt ja seine Rechtsfähigeit vom Verwalter und nicht mehr von Geburt.

Zu 2. Das ist schade dass du kein BGB aus der Zeit hast.
http://www.zvab.com/buch-suchen/titel/buergerliches-gesetzbuch/autor/fischer

Schau mal hier die Nr. 3 kann ich sehr empfehlen, und vergleiche mit heutigen Ausgaben. Gerade die Kommentare.
Wiegesagt falls du es nich nicht getan hast, vergleiche als erstes Art 7 + Art 10 EGBGB von 1900 mit heutiger Ausgabe.

Zu 3. natürlich stelle ich genau klar was ich will, vergleiche die Artikel die ich immer wieder genannt habe und verstehe einfach mal.
Was du da so selbstverständlich als Modifizierung und Auflösung behauptest was auf dem Mist von nicht rechtsfähigen, nicht haftbar zu machenden Vereinen gewachsen ist, die womöglich auch noch angebliche Beamte bestallen sollen bleibt mir ehrlich gesagt unverständlich. Also du solltest schon merken das wir was das Verständnis von Staatlichkeit angeht in 2 verschiedenen Universen leben.

Und ich lege dir nahe diese 2 Universen mal miteinander zu vergleichen. Das ist im Grunde mein einziges Anliegen. Was für Schlüsse du daraus ziehst bleibt bei dir.
 

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Die "Justiz" ist in der Tat keinen Deut besser als diese neoliberalen Politkartelle (z.B. Schwarzgelbrotgrün) - vielleicht noch schlimmer -, denn es wäre ihre Aufgabe, den gg-widrigen und amoralischen Murks, den man dort immer öfter verbricht (z.B. Hartz4 und immer mehr Überwachungsstaat), zu stoppen, anstatt alles immer weitgehend durchzuwinken, um denen da in den Lobbyparlamenten bloß keine Probleme zu bereiten - und ihrer eigenen Kaste. Da liegt nämlich der Hund begraben; welcher Richter oder Staatsanwalt, etc. ist denn nicht betucht genug, sich zur Herrscherkaste zugehörig zu fühlen? Und diese verstrickte Lobby arbeitet i.d.R. Hand in Hand - die Politik, die Wirtschaft, die "Justiz". Rebellisch zeigen sich die Kittelträger i.d.R. nur dann, wenn ausnahmsweise mal ein Gesetz zu Gunsten der breiten Volksmasse und zu Ungunsten der reichen Minderheit und/oder der Wirtschaftsmafia beschlossen werden soll (siehe etwa Vermögenssteuer). Das ist eine erbärmliche Farce, und ein (Grund)gesetz ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht, wenn sich die ausführenden Organe einen Dreck darum scheren und es beliebig zurechtbiegen und interpretieren. Das GG etwa, das ohnehin schon in erster Linie VON Bonzen FÜR Bonzen gemacht wurde, ist für das Volk ein Käfig aus Stahl und für die Herrscherkaste weiche Knete. Auf sowas braucht man nichts zu geben, wenn man an wahrer Gerechtigkeit und Moral interessiert ist. So sieht auch kein wahrer Rechtsstaat aus. Und welches Regime stellt sich denn schon hin und gibt offen zu, ein Unrechtsregime zu sein? Die behaupten natürlich alle - wie auch einst im dritten Reich -, sie wären der ach so legitime Rechtsstaat, und untermauert wird diese Propaganda durch die Medien der Betuchten. Aber legitim ist das alles schon lange nicht mehr - und moralisch und gerecht schon gar nicht. Ansonsten würde man beispielsweise ohne Wenn und Aber dafür Sorge tragen, daß keiner hier unter dem menschenwürdigen Existenzminimum "leben" muß - womit der willkürliche Sanktionsterror bei Ha(r)tz4 z.B. eindeutig passé wäre.
 
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