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Eine Risikolose Nutzung von Internetplattformen wird unmöglich gemacht !!!!!!!!!!!!

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Eine Risikolose Nutzung von Internetplattformen wird unmöglich gemacht !!!!!!!!!!!!

http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/


Das bloße Ansehen eines Videostreams wird als Urheberrechtsverletzung eingestuft!

Als Nutzer kann ich nicht erkennen ob ich ein z.B. Werbe Video ansehen kann oder nicht Wo wer hat die Urheberrechte? Über die schmuddeligen Porno-Seiten wird eine Recht -Geldquelle- platziert welches die arglosen Nutzer vom Internetseiten massiv -auch in ihrer Existenz gefährden können.
 

Pommes

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Das bloße Ansehen eines Videostreams wird als Urheberrechtsverletzung eingestuft!

Als Nutzer kann ich nicht erkennen ob ich ein z.B. Werbe Video ansehen kann oder nicht Wo wer hat die Urheberrechte? Über die schmuddeligen Porno-Seiten wird eine Recht -Geldquelle- platziert welches die arglosen Nutzer vom Internetseiten massiv -auch in ihrer Existenz gefährden können.

Ansehen kannst du's dir ja ruhig, du könntest es sogar speichern, für den Privatgebrauch darfst du das, was du nicht darfst ist illegales Material speichern, jedenfalls nicht wenn es für dich als solches zu erkennen ist.
 
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http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/


Das bloße Ansehen eines Videostreams wird als Urheberrechtsverletzung eingestuft!

Als Nutzer kann ich nicht erkennen ob ich ein z.B. Werbe Video ansehen kann oder nicht Wo wer hat die Urheberrechte? Über die schmuddeligen Porno-Seiten wird eine Recht -Geldquelle- platziert welches die arglosen Nutzer vom Internetseiten massiv -auch in ihrer Existenz gefährden können.

Streamen ist erlaubt und wird immer erlaubt sein!

Es gibt nur eine mögliche Falle bei dem Streaming, und das sind einige Player (wie z.B. DivX-Player ) die nicht nur anschauen, sondern das gesamte Film herunterladen. Aber auch diese Falle ist nicht so sicher, weil das alles tempörer gespeichert wird und in keinem kausalen Zusammenhang mit der tatsächlich gewollten Schutz für Urheber hängt.

Was die Juristen im Moment tun ist dass sie alles mögliches experimentieren und auf Glück spielen in dem sie doch noch von wenigen etwas Geld bekommen.
Man sollte, um seine endgültige Ruhe zu haben, nur die Player nutzen/benutzen die das Film nicht vollständig herunterladen.

Und wie Pommes schon sagte, für private Zwecke darf man was haben, darf man damit keine Gewerbe treiben. Urheberrecht schütz und beschütz ja vor gewerblicher Missbrauch, mehr nicht.
Wenn man ein Video anschaut betreibt man keine Gewerbe. Las euch daher von Juristen nicht abzocken - Menschenrechte müssen von Juristen beachtet werden, wie ich sehe werden diese mit Fusse getreten. Man sollte die Partei Piraten unterstützen und sie werden sogar auch Downloaden etc. endgültig legalisieren (dies keine Werbung und oder Widerstand gegen Urheber, es ist nur ein Fallbeispiel wie man Menschenrechte stärken und wahren kann, wenn die Juristen es ja nicht tun).
 
OP
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Danke für deine Ausführungen.

Streamen ist erlaubt und wird immer erlaubt sein!

Es gibt nur eine mögliche Falle bei dem Streaming, und das sind einige Player (wie z.B. DivX-Player ) die nicht nur anschauen, sondern das gesamte Film herunterladen. Aber auch diese Falle ist nicht so sicher, weil das alles tempörer gespeichert wird und in keinem kausalen Zusammenhang mit der tatsächlich gewollten Schutz für Urheber hängt.

Was die Juristen im Moment tun ist dass sie alles mögliches experimentieren und auf Glück spielen in dem sie doch noch von wenigen etwas Geld bekommen.
Man sollte, um seine endgültige Ruhe zu haben, nur die Player nutzen/benutzen die das Film nicht vollständig herunterladen.

Und wie Pommes schon sagte, für private Zwecke darf man was haben, darf man damit keine Gewerbe treiben. Urheberrecht schütz und beschütz ja vor gewerblicher Missbrauch, mehr nicht.
Wenn man ein Video anschaut betreibt man keine Gewerbe. Las euch daher von Juristen nicht abzocken - Menschenrechte müssen von Juristen beachtet werden, wie ich sehe werden diese mit Fusse getreten. Man sollte die Partei Piraten unterstützen und sie werden sogar auch Downloaden etc. endgültig legalisieren (dies keine Werbung und oder Widerstand gegen Urheber, es ist nur ein Fallbeispiel wie man Menschenrechte stärken und wahren kann, wenn die Juristen es ja nicht tun).

Ich sehe es ja auch so wie du es beschreibst. für weniger geübte User (wie mir) fällt das Erkennen ob sich nun ein Streaming oder ein Download öffnet oder ein Downloads kostenlos erfolgt oft schwer oder ist mir nicht möglich. Man muss ja auch zum Teil von vorsätzlichem unterschieben ausgehen.

Und wenn ich erst einmal eine Abmahnung im Briefkasten habe wird es für mich als Einzelnen schwer mich gegen solch Kapital starke "Abmahner" zu wehren. Ihr habt ja alle schon gelesen wie man vorgeht, z.B. nur die Nötigung mit einem Schufa Eintrag. Im Prinzip muss man sich eine Rechtsschutzversicherung zu legen.
Wenn ich schon sehe, dass Abmahn - Kanzleien als GmbH aufgestellt sind. Das spricht doch schon Bände.

Deshalb bin ich der Meinung jeder betroffene User sollte Anzeige und Strafanzeige (in allen Länder wo die Herrschaften agieren) gegen Unbekannt unter Benennung aller agierenden Firmen und Kanzleien erstatten und Schilderung des Sachverhaltes -der offenen Fragen- machen.
Nach dem Motto viele Hunde sind des Hasen (der Abmahn-Gilde) Tod.

Ich bin überzeugt, dass hunderte oder gar tausende von Anzeigen und Beschwerden auf Dauer eine Wirkung nicht verfehlen. Auch sollten die User sich beim Bundestag und ihren Abgeordneten vor Ort beschweren.
 
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Der entscheidende Punkt, den ich mich seit 10-20 Jahren frage und der in den vielen (und vielgeschwätzigen) Artikeln zu diesem Thema bisher nie erklärt wurde: Wie findet denn die Beweisführung des Klägers statt?

Er kann beweisen, dass meine IP-Adresse so und so ist (weil mein Provider es ihm sagt) und er kann beweisen, dass er meine IP-Adresse irgendwo abgegriffen hat - weil er sie kennt. Sonst hat er nichts.

Wie konstruiert er daraus einen Beweis, dass ich auf Seite XY um soundsoviel Uhr irgendetwas heruntergeladen habe?

Noch kein Artikel, Kommentar oder was auch immer ist bisher auf diesen Punkt eingegangen und ich habe einige gelesen im Laufe der Jahre.


Meiner Ansicht nach zielt diese Abmahnung auf Leute die freiwillig zahlen oder die den Beweis selber liefern indem sie zurückschreiben: "Ja, ich habe diese Lieder runtergeladen, aber ich dachte doch das wäre legal *schnüff*."
 

Redwing

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Fakt ist, daß lobbyistische, betuchte Sauhaufen wie das LG Köln sich nur zu gern erstmal zu Mittätern dieser dreisten Abmahnindustrie machen, wie ich am eigenen Leib erfahren durfte 2010, und wenn da so ein Wisch eintrudelt, wo ein Kittelfurzer wieder mal kritiklos was durchgewunken hat, dann macht das nun mal erstmal Eindruck und simuliert mehr oder weniger Seriösität. Da sitzen halt zu betuchte, weltfremde Lobbyisten in den Gerichten, die sich einmal mehr zum Steigbügelhalter der Wirtschaft machen und dem Armen da nicht seine autonomen Partizipationsoptionen einräumen wollen. Wer kein Geld hat, soll halt in Elend und Armut darben und nicht mal eine CD hören können, oder so. Warum immer mehr Menschen sich dreimal überlegen müssen, was sie für ihre paar Euros kaufen, interessiert die ebensowenig wie die Tatsache, daß, wenn einer sich was runterlädt, der es sich eh nicht leisten kann oder für Geld nicht als attraktiv genug empfindet, es sowieso nie gekauft hätte und der Plattenfirma, etc. dadurch im Grunde kein Verlust entsteht.
Auf die Judikative in diesem Unrechtssystem ist genauso geschissen wie auf die Legislative - arbeitet doch alles Hand in Hand gegen die Massen. :p
 
OP
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Richtig man zielt auf die "Schwachen" welche sich nicht wehren ab.

Der entscheidende Punkt, den ich mich seit 10-20 Jahren frage und der in den vielen (und vielgeschwätzigen) Artikeln zu diesem Thema bisher nie erklärt wurde: Wie findet denn die Beweisführung des Klägers statt?

Er kann beweisen, dass meine IP-Adresse so und so ist (weil mein Provider es ihm sagt) und er kann beweisen, dass er meine IP-Adresse irgendwo abgegriffen hat - weil er sie kennt. Sonst hat er nichts.

Wie konstruiert er daraus einen Beweis, dass ich auf Seite XY um soundsoviel Uhr irgendetwas heruntergeladen habe?

Noch kein Artikel, Kommentar oder was auch immer ist bisher auf diesen Punkt eingegangen und ich habe einige gelesen im Laufe der Jahre.


Meiner Ansicht nach zielt diese Abmahnung auf Leute die freiwillig zahlen oder die den Beweis selber liefern indem sie zurückschreiben: "Ja, ich habe diese Lieder runtergeladen, aber ich dachte doch das wäre legal *schnüff*."

Ja aber!

Nur wie kommt es, dass immer wieder Gerichte solche Geschäftsmodelle mit ihren Urteilen stützen?

Warum ermitteln die Staatsanwaltschaften nicht massiv?

Verdienen wichtige Entscheidungsträger mit?

Bitte unbedingt lesen!!!

http://www.welt.de/wirtschaft/artic...Redtube-Nutzern-drohen-Porno-Abmahnungen.html
15.12.13Anwaltsschreiben
Nicht nur Redtube-Nutzern drohen Porno-Abmahnungen
Die Abmahnschreiben, die Nutzer der Online-Sex-Seite Redtube erhielten, waren wohl nur der Anfang. Die Anwälte sprechen von einem "Testballon" und nehmen schon die Nutzer ähnlicher Seiten ins Visier.

Ich denke die Abgemahnten können sich nur wehren , wenn Sie die Staaatsanwaltschaften mit Tausenden von Anzeigen/Strafanzeigen gegen alle Beteiligten in allen Ländern die betroffen sind überziehen.
 
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Nur wie kommt es, dass immer wieder Gerichte solche Geschäftsmodelle mit ihren Urteilen stützen?
Viele Rechtsanwälte leben von diesem Abmahnzeugs und Rechtsanwälte und Richter gehören beide zur Spezies der Juristen.

Nicht nur Redtube-Nutzern drohen Porno-Abmahnungen
Die Abmahnschreiben, die Nutzer der Online-Sex-Seite Redtube erhielten, waren wohl nur der Anfang. Die Anwälte sprechen von einem "Testballon" und nehmen schon die Nutzer ähnlicher Seiten ins Visier.
Ist doch auch geschickt, das bei Pornoseiten zu machen. Das möchte wahrscheinlich mancher lieber schnell unter den Teppich kehren. :D
 
OP
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Deshalb helfen nur tausende von Anzeigen gegen die Herrschaften,

Viele Rechtsanwälte leben von diesem Abmahnzeugs und Rechtsanwälte und Richter gehören beide zur Spezies der Juristen.


Ist doch auch geschickt, das bei Pornoseiten zu machen. Das möchte wahrscheinlich mancher lieber schnell unter den Teppich kehren. :D

denn ich denke auch dort ging nicht alles mit rechten Dingen zu?
 
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Anzeigen in Deutschland und der Schweiz ?

Viele Rechtsanwälte leben von diesem Abmahnzeugs und Rechtsanwälte und Richter gehören beide zur Spezies der Juristen.


Ist doch auch geschickt, das bei Pornoseiten zu machen. Das möchte wahrscheinlich mancher lieber schnell unter den Teppich kehren. :D

Zitat von Bild.de
http://www.bild.de/digital/internet...anzeige-schwere-erpressung-34072894.bild.html
"Mehr als 20 000 Betroffene hätten auf diese Weihnachtspost gerne verzichtet: Im Dezember 2012 verschickte die Rechtsanwaltskanzlei „Urmann + Collegen“ im Auftrag der Schweizer Firma „The Archive“ eine Flut an Abmahnungen.
Der pikante Vorwurf: Die Betroffenen hätten urhebergeschützte Pornofilme auf dem Online-Pornoportals Redtube angeschaut. Aber: Wie rechtmäßig sind die Abmahnungen wirklich?
Die Anwälte der abgemahnten User gingen in die Offensive – und stellten Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung gegen die dubiosen Porno-Abmahner!"
 
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Die Anwälte der abgemahnten User gingen in die Offensive – und stellten Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung gegen die dubiosen Porno-Abmahner!"

Das wird meiner Ansicht nach nichts bringen, die Anwälte haben das vermutlich vorher juristisch abgeklopft, ob das sicher ist, diese Abmahnungen. Aber so eine Klage macht natürlich Arbeit und Kosten, insofern nicht ganz sinnlos.
 
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Am Ende des Tages kann man sagen ob eine Maßnahme zu Erfolg geführt hat!

Das wird meiner Ansicht nach nichts bringen, die Anwälte haben das vermutlich vorher juristisch abgeklopft, ob das sicher ist, diese Abmahnungen. Aber so eine Klage macht natürlich Arbeit und Kosten, insofern nicht ganz sinnlos.

Zitat aus deinem Beitrag vom 3.1.2014:
"Der entscheidende Punkt, den ich mich seit 10-20 Jahren frage und der in den vielen (und vielgeschwätzigen) Artikeln zu diesem Thema bisher nie erklärt wurde: Wie findet denn die Beweisführung des Klägers statt?"


Nicht der Kläger sondern der Beklagte muss im Zivilverfahren seine Unschuld beweisen.

In deinem ersten Satz äußerst du deine Meinung!

Ich empfinde es ehrlich gesagt für verantwortungslos!
Deine Meinung ist - ohne jede umfasende Analyse, ohne Prüfung der Rechtslage -entscheidend ist letztendlich die gerichtliche Prüfung und ein Urteil der letzten gerichtlichen Instanz- in keiner Weise belegt.

Ich bin auch der Meinung, dass du mit deiner Einschätzung völlig falsch liegst! Warum? Wenn man die Kommentare zu dem Abmahnvorgang aufmerksam liest fallen so manche Aussagen, Fragen besonders auf.

http://community.single.de/mitglieder/Peter4321/blog/2555693/2629554/2555710?f_beitrag_id=2555710
http://www.winboard.org/artikel-new...t-womoeglich-gar-keine-rechte-den-filmen.html
    • Die Abmahnkanzlei spricht von einem Versuchsballon den sie gestartet hätten!
    • Es wird von Rechtsverstößen bei der Beschaffung der IP-Adressen gesprochen.
    • Es wird von Täuschung und Irreführung der Gerichte gesprochen.
    • Es wird davon gesprochen, dass der Auftraggeber "The Archiv AG" womöglich gar keine Rechte an den Filmen besitzt.
    • Es wird davon gesprochen, dass die User über die Software in die Falle geführt wurden.
    • Es gibt noch einen Katalog an viel weiteren entscheidender Fragen
    .

    Tausend von Anzeigen und Strafanzeigen hinter lassen ihre Spuren und verfehlen ihre Wirkung nicht! Es geht um unseren Schutz vor Abmahnungen, wenn ich auf eine Seite komme und es wird ein Bild ein Video gezeigt -wie soll ich wissen ob die Urheberrechte gewahrt sind?

    Deshalb mein lieber Söldner ist es so wichtig, um uns User auch in der Zukunft zu schützen, Tausende von Anzeigen an die örtlichen Staatsanwaltschaften zu richten.
 
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Nicht der Kläger sondern der Beklagte muss im Zivilverfahren seine Unschuld beweisen.
Beleg? Quelle?

Ich empfinde es ehrlich gesagt für verantwortungslos!
Deine Meinung ist - ohne jede umfasende Analyse, ohne Prüfung der Rechtslage -entscheidend ist letztendlich die gerichtliche Prüfung und ein Urteil der letzten gerichtlichen Instanz- in keiner Weise belegt.
Und? Deine oben zitierte Meinung hast du doch auch nicht belegt.
 
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Die Beweislast im Zivilprozeß

Beleg? Quelle?


Und? Deine oben zitierte Meinung hast du doch auch nicht belegt.

Zitat Zitat von heinz1049 Beitrag anzeigen
Nicht der Kläger sondern der Beklagte muss im Zivilverfahren seine Unschuld beweisen.
Beleg? Quelle?

Ich empfinde es ehrlich gesagt für verantwortungslos!
Deine Meinung ist - ohne jede umfasende Analyse, ohne Prüfung der Rechtslage -entscheidend ist letztendlich die gerichtliche Prüfung und ein Urteil der letzten gerichtlichen Instanz- in keiner Weise belegt.
Und? Deine oben zitierte Meinung hast du doch auch nicht belegt.


Zitat:
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=119&ID=4511
Die Beweislast im Zivilprozeß
 
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Sehr schön. Und jetzt bitte die Stelle zitieren aus dem Link, die deine Behauptung stützt. :)

Im Zivilprozeß haben die Parteien dem Gericht die anspruchsbegründenden und anspruchshemmenden oder anspruchsvernichtenden Tatsachengrundlagen deutlich zu machen, damit das Gericht anhand dieser entscheidet (Beibringungsgrundsatz, Verhandlungsmaxime). Der Richter kann die sich aus einem Rechtssatz ergebende Rechtsfolge nur bejahen, wenn er festzustellen vermag, daß der Tatbestand dieses Rechtssatzes im tatsächlichen Geschehen verwirklicht worden ist. Die Tatsachen können beide Parteien vorbringen, gefordert hierbei ist aber die beweisbelastete Partei, die damit die Behauptungslast trägt, solange verhandelt wird.

Würde ich so interpretieren, dass der Kläger die Beweislast trägt.
 
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Der Kläger behauptet und der Beklagte muss seine Unschuld beweisen.

Sehr schön. Und jetzt bitte die Stelle zitieren aus dem Link, die deine Behauptung stützt. :)



Würde ich so interpretieren, dass der Kläger die Beweislast trägt.

Der Kläger behauptet und der Beklagte muss seine Unschuld beweisen.


Sorry, das wird bereits in der Schule gelehrt, auch bei Meisterschulen kommt das bei Recht vor.
Ist auch Stoff im ersten Semester eines Betriebswirtschaft Studiums.
 
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Darf ich dich nach deiner beruflichen Qualifikation fragen?

Sehr schön. Und jetzt bitte die Stelle zitieren aus dem Link, die deine Behauptung stützt. :)



Würde ich so interpretieren, dass der Kläger die Beweislast trägt.

Denn in den aller meisten Berufen ist das Stoff im Fach Recht.
 

Pommes

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Der Kläger behauptet und der Beklagte muss seine Unschuld beweisen.


Sorry, das wird bereits in der Schule gelehrt, auch bei Meisterschulen kommt das bei Recht vor.
Ist auch Stoff im ersten Semester eines Betriebswirtschaft Studiums.

Erst muß der Kläger mal seine Behauptung beweisen!
Bei uns gilt, unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist.
 
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Der Kläger behauptet und der Beklagte muss seine Unschuld beweisen.


Sorry, das wird bereits in der Schule gelehrt, auch bei Meisterschulen kommt das bei Recht vor.
Ist auch Stoff im ersten Semester eines Betriebswirtschaft Studiums.

Du darfst deine Behauptung mit einer Quelle oder einem Beleg stützen, wie ich dich zweimal gebeten habe, sollte ja nicht schwer sein, wenn das Allgemeinwissen ist. Oder du gibst zu, dass du es nicht kannst. Ansonsten brauchen wir da nicht weiter drüber zu diskutieren.
 
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Oberlehrer?

Du darfst deine Behauptung mit einer Quelle oder einem Beleg stützen, wie ich dich zweimal gebeten habe, sollte ja nicht schwer sein, wenn das Allgemeinwissen ist. Oder du gibst zu, dass du es nicht kannst. Ansonsten brauchen wir da nicht weiter drüber zu diskutieren.

Lieber Söldner, oder soll ich dich bei dem Ton den du da anschlägst Herr Oberlehrer nennen?

Ich muss dir nichts beweisen, studiere einfach Jura, dann wirst auch du es verstehen.
 

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