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Rauchverbot in der eigenen Wohnung

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Das anstehende Urteil zum Rauchverbot in den eigenen 4 Wänden ist so ziemlich das Letzte was sich ein demokratischer Rechtsstaat erlauben kann,um noch als solcher glaubwürdig zu sein.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und mich für diesen Staat schämen.
 
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Dann bin ich ja froh, dass ich seit knapp einem Jahr Nichtraucher bin (nach 14 Jahren rauchen)...
 
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Das anstehende Urteil zum Rauchverbot in den eigenen 4 Wänden ist so ziemlich das Letzte was sich ein demokratischer Rechtsstaat erlauben kann,um noch als solcher glaubwürdig zu sein.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und mich für diesen Staat schämen.

Wenn man durch Rauchen andere Leute in der Nachbarwohnung belästigt, dann ist ein solches Verbot gerechtfertigt.
 
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Das anstehende Urteil zum Rauchverbot in den eigenen 4 Wänden ist so ziemlich das Letzte was sich ein demokratischer Rechtsstaat erlauben kann,um noch als solcher glaubwürdig zu sein.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und mich für diesen Staat schämen.

Bitte??? :eek:

Fakt natürlich wohl auch:

Ohne bekloppte Nachbarn, die einen Raucher anschwärzen, weil er in seiner Bude raucht und sie ach so schrecklich belästigt sind, wenn durch den Spalt der Tür ein Hauch Nikotin entweicht ("Passivrauchen ist ja sooo schädlich und man hat sooo eine hohe Krebsgefahr..." CUT H.D.F., Das ganze Leben ist ungesund...), wären solche Diktatur-Gesetze kaum durchsetzbar...
 
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nachtstern

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Nur zu und freu dich auf mich als Nachbarn.:giggle::winken:

Rauchen ist abartig.:toben::peitschen:

"Knoblauch" riecht Abartig...
"Lamm" riecht Abartig...
viele "Alte" riechen Abartig....

willste daraus dann auch Konsequenzen gezogen haben?
 
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"Knoblauch" riecht Abartig...
"Lamm" riecht Abartig...
viele "Alte" riechen Abartig....

willste daraus dann auch Konsequenzen gezogen haben?
Wer stinkt, muss etwas dagegen tun.

Das verlangt schon alleine das Prinzip der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Wer stinkt, muss etwas dagegen tun.

Das verlangt schon alleine das Prinzip der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme.

dir trau ich zu gegen jemanden der einen "künstlichen Darmausgang" hat wegen Geruchsbelästigung zu klagen .....
:rolleyes2:
 
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Nun...ja...

Wenn man durch Rauchen andere Leute in der Nachbarwohnung belästigt, dann ist ein solches Verbot gerechtfertigt.


Man liest so viel über die Gefahren des Rauchens. Ich glaube, ich gebe jetzt lieber das Lesen in diesem Thread auf....und zünde mir nen Stengel an !

Damit bin ich ja wohl Terrorist ...gefährde damit andere ...gell ?

Geisterfahrer , Psychopathen und sonstige Zeitgenossen , die dem Vegetarierer , insbesondere Grünen querkommen , die sollte man einfach wegsperren ...auf LEBENSZEIT !!! ...GELL ?
 
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Rauchen generell gesetzlich verbieten und eine persönliche Erlaubnis (sog. „Raucherausweis") gibt es nur, wenn man bei der Krankenkasse ein Verzichtserklärung bezüglich Krankenversorgung im Falle rauchbedingter Erkrankungen unterschreibt.

Dann kann jeder schön rauchen soviel er will, darf seine Behandlungen selber bezahlen und ist eine deutlich geringere Last für die restlichen Beitragszahler.
 
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Rauchen generell gesetzlich verbieten und eine persönliche Erlaubnis (sog. „Raucherausweis") gibt es nur, wenn man bei der Krankenkasse ein Verzichtserklärung bezüglich Krankenversorgung im Falle rauchbedingter Erkrankungen unterschreibt.

Dann kann jeder schön rauchen soviel er will, darf seine Behandlungen selber bezahlen und ist eine deutlich geringere Last für die restlichen Beitragszahler.

Aber nur, wenn er dabei keine anderen belästigt.
 
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Rauchen generell gesetzlich verbieten und eine persönliche Erlaubnis (sog. „Raucherausweis") gibt es nur, wenn man bei der Krankenkasse ein Verzichtserklärung bezüglich Krankenversorgung im Falle rauchbedingter Erkrankungen unterschreibt.

Dann kann jeder schön rauchen soviel er will, darf seine Behandlungen selber bezahlen und ist eine deutlich geringere Last für die restlichen Beitragszahler.

Dasselbe gilt DANN aber auch für Extrem - Sportler und deren Nachahmer , die sich ÜBERSCHÄTZEN ...gell ?
 
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@ Kritizismus
Man darf sich von anderen zusätzlich eine „Belästigungserlaubnis" ausstellen lassen, wenn man ihnen im Gegenzug zusichert, im (rauchbedingten) Krankheitsfall einen Teil ihrer Behandlungskosten zu übernehmen.
 

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