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Menschenrechtsverletzungen kommen nicht nur ganz weit weg in der Welt vor, sondern auch direkt vor unserer Haustür in Deutschland?
Das Verfassungsgericht mischt sich in den Fall des möglicherweise zu Unrecht weggesperrten Psychiatriepatienten Mollath ein. Eine entsprechende Anfrage ging bei Bayerns Justizministerium ein.
Der Fall Mollath scheint positives für die Zukunft zu schaffen!
Derweil scheint der Fall Mollath auch Änderungen auf der Gesetzesebene zu bewirken. Der Münchner Merkur berichtet, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der bayerische Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (FDP) sollen Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet haben. Demnach geht es um den Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs in dem die Unterbringung in der Psychiatrie geregelt ist.
Laut der Zeitung soll in der Gesetzesänderung festgeschrieben werden, dass Gutachter, die den Patienten beurteilen, regelmäßig wechseln müssen. Außerdem sollen Einweisungen in psychiatrische Kliniken zeitlich befristet und in kürzeren Abständen überprüft werden. Gegenüber Telepolis sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, Leutheusser-Schnarrenberger werde sich derzeit nicht zu dem Vorhaben äußern, aber der Fall Mollath werde weiter von dem Ministerium beobachtet.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154621
Das Verfassungsgericht mischt sich in den Fall des möglicherweise zu Unrecht weggesperrten Psychiatriepatienten Mollath ein. Eine entsprechende Anfrage ging bei Bayerns Justizministerium ein.
Der Fall Mollath scheint positives für die Zukunft zu schaffen!
Derweil scheint der Fall Mollath auch Änderungen auf der Gesetzesebene zu bewirken. Der Münchner Merkur berichtet, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der bayerische Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (FDP) sollen Eckpunkte für eine Gesetzesänderung erarbeitet haben. Demnach geht es um den Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs in dem die Unterbringung in der Psychiatrie geregelt ist.
Laut der Zeitung soll in der Gesetzesänderung festgeschrieben werden, dass Gutachter, die den Patienten beurteilen, regelmäßig wechseln müssen. Außerdem sollen Einweisungen in psychiatrische Kliniken zeitlich befristet und in kürzeren Abständen überprüft werden. Gegenüber Telepolis sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, Leutheusser-Schnarrenberger werde sich derzeit nicht zu dem Vorhaben äußern, aber der Fall Mollath werde weiter von dem Ministerium beobachtet.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154621
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