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Der Fall Mollath

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Der Gutachter hatte Mollath für gemeingefährlich erklärt, ohne ihn jemals persönlich gesprochen zu haben. Ich brauche kein Experte sein, um sagen zu können daß so ein Gutachten kein Wert hat, und Mollath somit zur Unrecht in der Psychatrie gesessen hat.

Also verweigert jetzt jeder potentiell gemeingefährliche Mensch jedes Gespräch mit einen Gutachter und kann deswegen nicht in die Psychatrie Zwangseingewiesen werden und wird später Rückfällig und schlägt jemanden tot oder vergewaltigt jemanden.
Top Idee. Wirklich sehr gut. Du bist ein wahres Genie. Warum ist nur vorher niemand auf diese geniale Idee gekommen.
 
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Im Zweifel für den Angeklagten!

Also verweigert jetzt jeder potentiell gemeingefährliche Mensch jedes Gespräch mit einen Gutachter und kann deswegen nicht in die Psychatrie Zwangseingewiesen werden und wird später Rückfällig und schlägt jemanden tot oder vergewaltigt jemanden.
Top Idee. Wirklich sehr gut. Du bist ein wahres Genie. Warum ist nur vorher niemand auf diese geniale Idee gekommen.

Diese Spekulationen werden der Sachlage nicht mehr gerecht.

Im Zweifel für den Angeklagten!

Ein Gutachten muss nicht nur nach Besten Wissen und Gewissen erstellt sein sondern auch den sogenannten aktuellen Stand der Forschung der Wissenschaft genügen.

In deinem Eifer verlässt du die Grundsätze unserer Rechtsprechung.
 
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Diese Spekulationen werden der Sachlage nicht mehr gerecht.

Im Zweifel für den Angeklagten!

Ein Gutachten muss nicht nur nach Besten Wissen und Gewissen erstellt sein sondern auch den sogenannten aktuellen Stand der Forschung der Wissenschaft genügen.

In deinem Eifer verlässt du die Grundsätze unserer Rechtsprechung.

Nein, vergißt er nicht. Dem Rechtsgedanken wurde entsprochen. Es gab in dem Prozess einen Freispruch . Im Verfahren war über die Zurechnungfähigkeit des Angeklagten und über seine Gemeingefährlichkeit zu entscheiden. Dieser Tatbestand musste bei der Betrachtung der Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt sein. Eine Verknüpfung des Rechtsgedankens im Zeifel für und Schuldfähigkeit geht nicht, weil zwei unterschiedliche Ebenen im Verfahren, sind halt zei paar Schuhe.

Im Verfahren zur Feststellung der Schuldfähigkeit sind gravierende Fehler gemacht worden, die einer gewissenhaften arbeit zuwider laufen. Herr Mollath hat durch sein abstruses Verhalten zu dem Ergebnis beigetragen. Das erfahrene wissenschaftlich geschulte Personen dem psychisch angeschlagenen Angeklagten nicht ausbremsen konnten erstaunt. Es lag wohl an persönlichen Animositäten, die in einem Prozess nicht ausschlaggebend sein dürfen (Revisionsgrund). Daraus Honig für eine Systemkritik ziehen zu wollen oder sogar eine Bayernmafia-VT zu stricken lässt am Verstand derer zweifeln, die das für ihr Weltbild brauchen.
Übrigends der kranke Mann ist viel zu unwichtig dazu, eignet sich auch aus seinen Defiziten nicht dafür....so als weiteren Grund mal erwähnt.
 
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Was ist die Wahrheit?

Gustl Mollath hat in seinen ersten Briefen an die Bank keine strafrechtlich relevanten Tatbestände genannt. Er hat seiner Frau vorgeworfen, dass sie Kundengelder gegen Provision an eine Konkurrenzbank vermittelt hätte. Das ist zwar nicht nett, aber keine Straftat.

Das erste Gutachten wurde von Dr. med. Ch. Thomas Lippert, einen Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie

Der Gutachter muss auch ohne ein Gespräch ein Gutachten erstellen, ABER die Fehlerquote ist dann deutlich höher. Das Gericht muss sich aber vom Gesetz her nach diesen Gutachten richten, auch wenn die Fehlerquote hoch ist. Anders wäre es ja auch grotesk, weil dann jeder die Begutachtung verweigern würde, da man dann ja gar nicht mehr für gemeingefährlich erklärt werden könnte.
Es ist also sein gutes Recht die Begutachtung zu verweigern, es ist nur sehr dumm. Gustl Mollath saß 7 Jahre wegen seiner Dummheit in der Psychatrie. Dr. Nedopil hatte beim Prozess ganz deutlich gesagt, dass wenn eine Person als gemeingefährlich eingewiesen wird, er nur entlassen werden kann, wenn es keine Zweifel an seiner Ungefährlichkeit gäbe. Dieser Nachweis sei ohne Gespräch nicht zu führen, daher bliebt Gustl Mollath Jahr für Jahr in der Psychatrie. Hätte er Gespräche geführt hätte man seine Ungefährlichkeit beweisen können

Das ist einfach widerlich! Die Frau ist also daran Schuld, wenn sie schwer misshandelt wird? Abscheuliches und barbarisches Gedankengut

Ich denke die Justitz hat sich mit dem jetzigen Urtel geschickt aus dem Skandal manöverirt.
[/QUOTE]

Sorry Frau Thatcher, aber das wissen wir ja nicht so ganz genau -besser wir kennen die Wahrheit nicht.

Eine kleine Anregung für Sie Frau Thatcher:

http://www.berlin.de/imperia/md/con....pdf?start&ts=1193649528&file=15_jungnitz.pdf
Ludger Jungnitz
Psychische Gewalt in Paarbeziehungen: Ein Einblick in die Prävalenzforschung
In %
Schwere körperliche Misshandlung, Frauen 9 Männer 4
Schwere sexuelle Misshandlung, Frauen 8 Männer 1
Schwere emotionale Misshandlung, Frauen 8 Männer 3
Irgendeine Form der schweren Misshandlung, Frauen 15 Männer 6
Schwere körperliche Misshandlung oder geringfügigere körperliche Gewalthandlungen, Frauen 13 Männer 13
Schwere emotionale Misshandlung oder geringfügigere emotionale Gewalthandlungen, Frauen 26 Männer 23
Irgendeine Form von schwerer Misshandlung oder von geringfügigeren Gewalthandlungen Frauen 29 Männer 26
 
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Schwächen in unserem Rechtssystem aufzeigen nur darum geht es.

Nein, vergißt er nicht. Dem Rechtsgedanken wurde entsprochen. Es gab in dem Prozess einen Freispruch . Im Verfahren war über die Zurechnungfähigkeit des Angeklagten und über seine Gemeingefährlichkeit zu entscheiden. Dieser Tatbestand musste bei der Betrachtung der Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt sein. Eine Verknüpfung des Rechtsgedankens im Zeifel für und Schuldfähigkeit geht nicht, weil zwei unterschiedliche Ebenen im Verfahren, sind halt zei paar Schuhe.

Im Verfahren zur Feststellung der Schuldfähigkeit sind gravierende Fehler gemacht worden, die einer gewissenhaften arbeit zuwider laufen. Herr Mollath hat durch sein abstruses Verhalten zu dem Ergebnis beigetragen. Das erfahrene wissenschaftlich geschulte Personen dem psychisch angeschlagenen Angeklagten nicht ausbremsen konnten erstaunt. Es lag wohl an persönlichen Animositäten, die in einem Prozess nicht ausschlaggebend sein dürfen (Revisionsgrund). Daraus Honig für eine Systemkritik ziehen zu wollen oder sogar eine Bayernmafia-VT zu stricken lässt am Verstand derer zweifeln, die das für ihr Weltbild brauchen.
Übrigends der kranke Mann ist viel zu unwichtig dazu, eignet sich auch aus seinen Defiziten nicht dafür....so als weiteren Grund mal erwähnt.

Schwächen in unserem Rechtssystem aufzeigen darum geht es.

„Übrigens der kranke Mann ist viel zu unwichtig dazu, eignet sich auch aus seinen Defiziten nicht dafür....so als weiteren Grund mal erwähnt.“

Richtig, der „kranke Mann“ ich stelle mal provokativ die Frage, war er oder wurde er durch die sieben Jahre empfundene Ungerechtigkeit so krank?

Nein lassen wir es so stehen, sind ja ok deine Feststellungen.
 

Commander

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Also verweigert jetzt jeder potentiell gemeingefährliche Mensch jedes Gespräch mit einen Gutachter und kann deswegen nicht in die Psychatrie Zwangseingewiesen werden und wird später Rückfällig und schlägt jemanden tot oder vergewaltigt jemanden.
Top Idee. Wirklich sehr gut. Du bist ein wahres Genie. Warum ist nur vorher niemand auf diese geniale Idee gekommen.

Man könnte einen der im Vedacht steht gemeingefährlich zu sein, zu einem Gutachten zwingen. Bedarf natürlich einer Gesetzesänderung.
Wenn du jetzt einen Suizid versucht, wirste schließlich auch psychologisch untersucht.
Mir nicht klar warum ein mutmaßlicher Gewalttäter eine Begutachtung verweigern darf.
 
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Diese Spekulationen werden der Sachlage nicht mehr gerecht.

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Ein Gutachten muss nicht nur nach Besten Wissen und Gewissen erstellt sein sondern auch den sogenannten aktuellen Stand der Forschung der Wissenschaft genügen.

In deinem Eifer verlässt du die Grundsätze unserer Rechtsprechung.

Ein psychatrisches Gutachten hat immer eine hohe Fehlerquote, daher muss ein Gericht einen psychatrischen Gutachten auch nicht folgen, wenn es selber einen anderen Eindruck vom Angeklagten hat. Verweigert ein Angeklagter ein Gespräch mit dem Gutachten kann es leichter zu einer Fehleinschätzung kommen, dass macht das Gutachten jedoch nicht wertlos.
Es entspricht wissenschaftlichen Standarts in Fällen, wo ein Gespräch verweigert wurde, ein Gutachten nach Aktenlage und eigenen Eindrücken zu erstellen. Dies wurde hier von mehreren von einander unabhängigen Psychatern gemacht und man kam zum Schluss, dass Gustl Mollath gemeingefährlich ist.
Eine Einschätzung welcher das Landgericht nicht widersprochen hat. Es hieß vielmehr, dass erst neue Erkentnisse dieser Einschätzung widersprochen hätten.

Das was du forderst ist Realitäts- und Praxisfern
 
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Man könnte einen der im Vedacht steht gemeingefährlich zu sein, zu einem Gutachten zwingen. Bedarf natürlich einer Gesetzesänderung.
Wenn du jetzt einen Suizid versucht, wirste schließlich auch psychologisch untersucht.
Mir nicht klar warum ein mutmaßlicher Gewalttäter eine Begutachtung verweigern darf.

Du kannst niemanden zu einer psychologischen Untersuchung zwingen. Was wirst du tun wenn ich einfach nicht mit dem Psychater rede?

PS: Da manche Leute die Abstrusität des Vorschlags keine Zwangseinweisungen ohne Gutachten mit eiem Gespräch durch zu führen.
Die Einschätzung der Schuldfähigkeit kann auch ohne Gespräch gut getroffen werden, daher müsste man im Zweifel jemanden frei sprechen hätte aber keine Rechtsmittel um ihn wegzusperren.
 
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Der Fall Mollath

Ihm wurden 600.000.--Euro zugesprochen, das ist zu wenig - für das kriminelle Verhalten vom STAAT und der Gesellschaft.

Die Frage - was passiert mit den Verursachern,

wahrscheinlich, unter staatlichen SCHUTZ vor der Bevölkerung - vom STAAT gerügt, weil das in der Öffentlichkeit bekannt wurde,

und zukünftig - optimaler zu >erledigen< sein wird.
 

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