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Unternehmer zahlt Partei-Mitgliedsbeiträge

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Unternehmer zahlt Partei-Mitgliedsbeiträge

Hallo Forum,

ein großer Unternehmer in einer Gemeinde lässt zahlreiche Mitarbeiter in eine Partei eintreten, um bei einer Urabstimmung für seinen bevorzugten Bürgermeister-Kandidaten für die bevorstehende Bürgermeister-Wahl abzustimmen. Die Mitarbeiter zahlen den Betrag zunächst selber, bekommen ihn aber vom Unternehmer zurückerstattet. In welchem Rahmen bewegen wir uns hier? Hat das noch was mit Demokratie und Lobbyismus zu tun? Danke für Stellungnahmen!
 

Uwe O.

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Hallo Forum,

ein großer Unternehmer in einer Gemeinde lässt zahlreiche Mitarbeiter in eine Partei eintreten, um bei einer Urabstimmung für seinen bevorzugten Bürgermeister-Kandidaten für die bevorstehende Bürgermeister-Wahl abzustimmen. Die Mitarbeiter zahlen den Betrag zunächst selber, bekommen ihn aber vom Unternehmer zurückerstattet. In welchem Rahmen bewegen wir uns hier? Hat das noch was mit Demokratie und Lobbyismus zu tun? Danke für Stellungnahmen!

Das ist "nur" Unterwanderung von Parteien.
Der Bürgermeister wird immer noch letztlich durch den Wähler gewählt und nicht durch eine Partei.

Das Unterwandern der Partei dient nur der Kandidatenaufstellung.

Cool down.

Uwe
 
OP
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Danke für die Antwort!
Siehe folgenden Link: http://www.business-wissen.de/personalmanagement/wahlkampf-unternehmen-muessen-neutral-bleiben/

Was für den Arbeitgeber und den Betriebsrat gilt, wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Danach ist beiden jede parteipolitische Betätigung im Betrieb untersagt und damit auch die Werbung für eine bestimmte Partei. Bei Verstößen gegen die Vorschrift drohen zum einen Unterlassungsansprüche, zum anderen aber auch die Amtsenthebung des Betriebsrats.

Unternehmen müssen neutral bleibe.

Oder siehe hier, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e): http://dejure.org/gesetze/StGB/108b.html
 
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lach..


alles richtig einsortiert und dann verstanden?....sieht nicht so aus



Unternehmen müssen neutral bleibe.

richtig...tut es in deinem Fall doch auch ...immer noch, das Unternehmen....:kopfkratz:

Oder siehe hier, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e): http://dejure.org/gesetze/StGB/108b.html

alles richtig einsortiert und dann verstanden? ....sieht nicht so aus..

Weil....der "Wunsch" seine Mitarbeiter mögen Engagement in eine bestimmte Richtung zeigen, ist nicht poenabel...nur wenn ein Mitarbeiter dadurch einen echten nachweisbaren Vorteil (z.B. bessere Entlohnung) erhält, wird´s strafbar....und strafbar wäre auch, wenn nachgewiesen werden könnte, dass jemand die persönlichen Parteibeiträge einem bestimmten Personenkreis zurück erstattet. Ist jemand so doof , dass zu machen ?

Scheint eine wieder Geschichte aus Schilda tatsächlich zu sein...die unbedingt mal raus musste..

lach und echt :coffee:
 
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lach..

....weil dann Idioten am Werk waren....

da muss man schon lachen dürfen....:))

Also erstatte Anzeige , wenn es nachzuweisen ist..und alles geht seinen geregelten Gang.

Fertig.

lach und echt :kopfkratz:
 
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Also der Verstoß gegen das Wahlwerbungsverbot ist meines Erachtens hier gegeben. Wenn man den Hinweis nimmt:

Hinweis

Parteipolitisch agiert derjenige, der zum einen direkt für eine bestimmte Partei eintritt, oder für oder gegen eine Partei bestimmte Dinge unternimmt (zum Beispiel Plakate aufhängen). Auch Äußerungen für oder wider bestimmter Politiker fallen darunter.


Wenn Plakate aufhängen verboten ist, dürfte auch der "Wunsch", dass die Arbeiter in eine Partei eintreten verboten sein. Ich glaube auch nicht, dass das mit dem Wunsch so einfach ist, wenn man in einer Machtstellung sich befindet. Ich denke in einer solchen Stellung ist auch ein "Wunsch" unter Umständen strafbar. Etwas wenn ich mir als Lehrer gewisse Dienste von meinen Schülern "wünsche".

Wählernötigung allerdings wohl eher nicht, denn Nötigung ist normal Drohung mit einem empfindlichen Übel und das ist hier scheints nicht gegeben.
 
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Also der Verstoß gegen das Wahlwerbungsverbot ist meines Erachtens hier gegeben. Wenn man den Hinweis nimmt:

Hinweis

Parteipolitisch agiert derjenige, der zum einen direkt für eine bestimmte Partei eintritt, oder für oder gegen eine Partei bestimmte Dinge unternimmt (zum Beispiel Plakate aufhängen). Auch Äußerungen für oder wider bestimmter Politiker fallen darunter.


Wenn Plakate aufhängen verboten ist, dürfte auch der "Wunsch", dass die Arbeiter in eine Partei eintreten verboten sein. Ich glaube auch nicht, dass das mit dem Wunsch so einfach ist, wenn man in einer Machtstellung sich befindet. Ich denke in einer solchen Stellung ist auch ein "Wunsch" unter Umständen strafbar. Etwas wenn ich mir als Lehrer gewisse Dienste von meinen Schülern "wünsche".

Wählernötigung allerdings wohl eher nicht, denn Nötigung ist normal Drohung mit einem empfindlichen Übel und das ist hier scheints nicht gegeben.

Anzeige erstatten, dann wird man sehen.
 

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mmhmmmm

Also der Verstoß gegen das Wahlwerbungsverbot ist meines Erachtens hier gegeben. Wenn man den Hinweis nimmt:

Hinweis

Parteipolitisch agiert derjenige, der zum einen direkt für eine bestimmte Partei eintritt, oder für oder gegen eine Partei bestimmte Dinge unternimmt (zum Beispiel Plakate aufhängen). Auch Äußerungen für oder wider bestimmter Politiker fallen darunter.

Wenn Plakate aufhängen verboten ist, dürfte auch der "Wunsch", dass die Arbeiter in eine Partei eintreten verboten sein. Ich glaube auch nicht, dass das mit dem Wunsch so einfach ist, wenn man in einer Machtstellung sich befindet. Ich denke in einer solchen Stellung ist auch ein "Wunsch" unter Umständen strafbar. Etwas wenn ich mir als Lehrer gewisse Dienste von meinen Schülern "wünsche".

nööö nicht so ganz..der Lehrer befindet sich in einer anderen Stellung zu dem, über den er "Macht" hat als einer, der ein Arbeistverhältnis errichtet hat. Der Unternehmer hat keine Macht über seinen Arbeitnehmer er hat nur eine beschränkte Regelungsbefugnisse für einen Teil der Tätigkeiten des AN......deshalb kann der AN auch trefflich gegen die Benachteiligung aus einem ggf vorliegenden Machtmißbrauch klagen und das wird in der BRD immer sehr teuer für den AG..

zurecht !

lach und echt :kopfkratz:
 

Uwe O.

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Der spricht vom Zusammenwirken des Unternehmens und dem Betriebsrat.

Unternehmen müssen neutral bleibe.

Oder siehe hier, Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e): http://dejure.org/gesetze/StGB/108b.html

Du bist auf dem Holzweg.
Dein Fall hat mit Wahlen überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit der Unterwanderung einer Partei, damit parteiintern der "richtige" Kandidat auf die Wahlliste kommt.

Uwe
 
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Das wesentliche wurde dazu ja schon gesagt. Würde aber gerne nochmal einen Punkt dazu mir rauspicken.

Unternehmungen sollen politisch neutral sein

Eine Unternehmung ist ungleich der Unternehmer, dieser ist, wie auch die Arbeitnehmer ein Bürger des Staates und genießt somit sämtliche Privilegien wie jeder andere Bürger in diesem Land auch.
Es ist zwar einer Unternehmung untersagt sich politisch zu betätigen, aber dies kann nicht von Personen verlangt werden, sonst würde dies die Demokratie obsolet machen.

Das nun der Chef seine Mitarbeiter fragt, ob sie diesen bei einer BGM-Kandidatur in der Partei XYZ unterstützen ist erstmal nicht unrechtlich. Fließen im Hintergrund Gelder, wäre dies jedoch immer strafbar, aber nicht aus Sicht von Wahlen oder der Politik, sondern eher der Steuer- und Zollfahndung, den die Frage ist, wie in einem Betrieb der sich an die GOB und diverse andere Gesetze hält, hinten rum Gelder fließen könnten.
Wird dies offen innerhalb der Personalabteilung gemacht, wird der Unternehmer sich maximal dann den Schuh der "Dummheit" anziehen können, wenn er im Lohnzettel hinschreibt "Schmiere für Projekt BGM-Kandidatur".
Was aber auch noch nicht strafbar wäre. Im Regelfall würde der Unternehmer dies aber als "Gratifikation für Sommer/Wintersaison" als Einmalzahlung deklarieren und somit ist das nicht mehr nachweisbar und sauber versteuert sogar.

Die Unterwanderung einer Partei ist nicht per se verboten. Jedoch wäre die Absicht eine Partei zu unterwandern um verfassungsfeindliche Themen voranzutreiben strafbar, inwiefern er dies als BGM in der Kommune Schilda erreichen will sei aber dahingestellt.

Machen wir uns also nichts vor, dieses Vorhaben ist eher ein Stellvertreter-Krieg für eine in Deutschland durchaus gängige Praxis der Vetternwirtschaften innerhalb von Kommunen. Ist Dir noch nie aufgefallen, das einige BGM's meist Unternehmer sind? Z. Bsp. ein Bauunternehmer, der dann komischerweise die Flächen als neues Siedlungsgebiet deklariert die er bebauen will oder bereits im Besitz hat? Das der BGM in allen Vereinen sitzt um seine Präsenz zu stärken und möglichst viele Wähler zu erhalten, meist weil er nett und kumpelhaft ist und bei jedem Dorffest mal eine Runde Bier spendiert?

Moralisch kann man darüber diskutieren, aber würde man das alles verfolgen und ernsthaft ahnden (sofern machbar) gäbe es bald weniger BGM's und man müßte viele Kommunen mit größeren Gemeinden zusammenschließen um noch verwaltungsfähig zu bleiben.
 

Uwe O.

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Das wesentliche wurde dazu ja schon gesagt.

Und warum schreibst Du dann noch einen ellenlagen Post?


Die Unterwanderung einer Partei ist nicht per se verboten. Jedoch wäre die Absicht eine Partei zu unterwandern um verfassungsfeindliche Themen voranzutreiben strafbar..

Letzteres natürlich nicht.
Wonach soll das strafbar sein?

Uwe
 
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Das GG ist doch kein Strafgesetz.

Nichts von dem, was Du die ganze Zeit anprangerst, steht im GG.

Uwe

Ich wußte das der Kommentar jetzt dazu kommt.
Natürlich ist das GG nicht das Strafgesetz, aber eine Verfassung ist nunmal Grundlage um daran verfassungsfeindliche Maßnahmen auszumachen.
Bitte im Kontext das lesen, was ich geschrieben habe. Ich bezog mich direkt darauf, das die vorsätzliche Unterwanderung einer Partei um dann verfassungsfeindliche Themen zu publizieren, damit kollidiert.

Die Grundlage für die Kollission bildet nunmal das GG selbst.
 

Uwe O.

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Ich wußte das der Kommentar jetzt dazu kommt.
Natürlich ist das GG nicht das Strafgesetz, aber eine Verfassung ist nunmal Grundlage um daran verfassungsfeindliche Maßnahmen auszumachen.
Bitte im Kontext das lesen, was ich geschrieben habe. Ich bezog mich direkt darauf, das die vorsätzliche Unterwanderung einer Partei um dann verfassungsfeindliche Themen zu publizieren, damit kollidiert.

Die Grundlage für die Kollission bildet nunmal das GG selbst.

Mit anderen Worten:
Du hast nichts gefunden, was Deine These der Strafbarkeit der Unterwanderung von Parteien beweist.

Uwe
 
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Mit anderen Worten:
Du hast nichts gefunden, was Deine These der Strafbarkeit der Unterwanderung von Parteien beweist.

Uwe

Das mag Deine Interpretation sein ....
Aber nochmal, es geht nicht um das Wort Unterwanderung, sondern um den Zusatz verfassungsfeindliche Absichten.

Da Du aber ja so darauf pochst, dann lies bitte auch mal StGB §§84 - 91a - inwiefern Du dann immernoch davon ausgehst, das verfassungsfeindliche, bzw. verfassungswidriges Verhalten nicht strafbar sein soll, überlass ich Dir dann dabei selbst.
 
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