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Hallo
Ich habe einen Text zusammengeschrieben. Ich hoffe, es ist OK, dass sich der Text zum Teil nicht auf Deutschland, sondern auf Österreich bezieht.
Der Text ist nur ein erster Entwurf. Gut möglich, dass noch der Eine oder Andere Fehler darin ist. Darum bitte nicht gleich zu hart mit mir ins Gericht gehen.
http://i46.tinypic.com/2k34er.png
Alles blaue sind Links. “Digital Music Consumption on the Internet: Evidence from Clickstream Data” wird dann mit http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC79605.pdf verlinkt sein.
Hier alles nochmals als reiner Text:
Ich würde mich über Feedback freuen. Und natürlich auch über weitere Vorschläge, welche Gesetze man aktualisieren, verbessern oder ganz löschen könnte.
Ich habe einen Text zusammengeschrieben. Ich hoffe, es ist OK, dass sich der Text zum Teil nicht auf Deutschland, sondern auf Österreich bezieht.
Der Text ist nur ein erster Entwurf. Gut möglich, dass noch der Eine oder Andere Fehler darin ist. Darum bitte nicht gleich zu hart mit mir ins Gericht gehen.
http://i46.tinypic.com/2k34er.png
Alles blaue sind Links. “Digital Music Consumption on the Internet: Evidence from Clickstream Data” wird dann mit http://ftp.jrc.es/EURdoc/JRC79605.pdf verlinkt sein.
Hier alles nochmals als reiner Text:
Programm:
Unnötige, widersprüchliche, lückenhafte oder schädliche Gesetze bereinigen.
Problem:
Hier einige Beispiele:
- In Österreich darf man zwar wählen gehen, sobald man das 16. Lebensjahr vollendet hat, aber erst ab 18 darf man Sexshops betreten. Wie können 16- oder 17-jährige über Sexshops entscheiden, wenn diese Teil eines Wahlkampfs oder einer Volksbefragung werden?
Das passt hier also nicht zusammen. Entweder gilt man ab 16 als volljährig oder man darf erst wieder ab 18 wählen gehen.
- Stiftungen müssen gemeinnützig sein, Österreichs Privatstiftungen jedoch nicht. Diese wurden 1993 von der SPÖ/ÖVP erfunden. Derartige Stiftungen sind nur die legalisierte Form der Steuerhinterziehung für Reiche. Alle Reichen bunkern ihr Geld darin. TAB1 listet die Milliardäre und Millionäre aus dem Jahre 2004 auf, die Privatstiftungen hatten.
Privatstiftungen gehören abgeschafft.
- Österreichs GIS-Gebühren gelten seit 2012 für alle Standorte, die vom ORF in irgendeiner Form versorgt werden. Hat man ein Empfangsgerät, muss man GIS-Gebühren zahlen. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob man den ORF schaut oder ob man den ORF überhaupt empfangen kann. Der ORF bekommt dann auf jeden Fall sein Entgelt (von gewissen Ausnahmen abgesehen). Durchgesetzt von SPÖ/ÖVP.
Das muss sich ändern. Nur wer konsumiert, muss zahlen. Es zahlt schließlich auch niemand für irgendwelche Frisöre, nur weil man sie rein theoretisch aufsuchen könnte.
- In unserem Gesetz gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Das ist ein ganz allgemeines Menschrecht.
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Doch wenn es um Filme oder Musik geht, hebelt das österreichische Gesetz dieses Menschenrecht aus. Denn hier wird grundsätzlich jeder Vorverurteilt, sobald man z. B. einen Fotokopierer, DVD-Rohling, DVD-Brenner, USB-Sticks, MP3-Player, eine Speicherkarte oder Festplatte kauft. Auf derartige Geräte werden nämlich eine Geräte- bzw. Leermedien-Abgabe für Verwertungsgesellschaften aufgeschlagen. Diese Abgaben wurden eingeführt, weil sich die milliardenschwere Musikbranche von illegalen Musik-Downloads geschädigt sah.
Die EU-Studie “Digital Music Consumption on the Internet: Evidence from Clickstream Data” zeigt jedoch, dass illegale Musik-Download praktisch keinen Effekt auf die Musik-Branche haben. Übersetztes Zitat:
“Im Wesentlichen zeigt dieses Papier, dass illegale Musik-Downloads wenig oder gar keine Auswirkungen auf legale digitale Verkäufe haben.”
Diese Abgaben gehören abgeschafft.
Ich würde mich über Feedback freuen. Und natürlich auch über weitere Vorschläge, welche Gesetze man aktualisieren, verbessern oder ganz löschen könnte.
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