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Leistungsschutzrecht als geschenkte Gelddruckmaschine der politischen Klasse.....

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aristo

....an die VerlegerInnen.

Das Politik und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten ist ein trivialer Befund. Noch mehr gilt das aber für die politische Klasse und die Medien.

Wie der Fall Wulf zeigt, darf man es sich mit den Medien nicht verscherzen. Was steckt eigentlich hinter diesem Leistungsschutzrecht?

Dazu zwei erhellende Artikel.

Die Quadratur des Kreises – das Leistungsschutzrecht nimmt die nächste Stufe

Zum einen die Interessen der Verlage, die gegen jegliche Norm der Kommunikation im Internet gerichtet sind, zum anderen die politischen Verhältnisse im Bundestag, in der die Presseverlage viel Gehör bei der schwarz-gelben Koalition finden. Die Gesetzesvorlage hat mit der zweiten Anhörung eine weitere Stufe genommen und geht nun zur zweiten und dritten Lesung zurück in den Bundestag. Danach bleibt noch der Gang durch den Bundesrat, mit ungewissem Ausgang.

Schon im Vorfeld der Sitzung wurde kritisiert, dass es keinen Livestream oder eine Aufzeichnung der Sitzung für die Mediathek des Bundestags geben würde. Auch Fotos und Tonaufnahmen vor Ort waren nicht erlaubt, wie der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder bekanntgab. Angeblich ist das beim Rechtssausschuss nicht üblich, auch das große Interesse der Öffentlichkeit konnte daran nichts ändern. Bereits vergangene Woche beantragte die Fraktion der Grünen in der Runde der Obleute des Ausschusses die Einrichtung eines Streams, doch die schwarz-gelbe Mehrheit verhinderte die Dokumentation der Sitzung.


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Es empfiehlt sich für an diesem Thema Interessierte den kompletten Artikel zu lesen.

Der nächste Artikel beleuchtet ein "seltsames" Verhältnis zwischen der Kanzlerin und den starken Frauen in der Medienlandschaft. Eingeweihten ist bekannt, möchte man als Journalist in einem von diesen zwei Frauen beherrschten Unternehmen arbeiten, eine Klausel im Arbeitsvertrag hat, der einen verpflichtet, über die Kanzlerin moderat zu berichten.

Auch für diesen Artikel gilt obige Empfehlung.

Merkel-Gesetzentwurf zugunsten Friede Springer, Liz Mohn u.a. VerlegerInnen
Mit Geld nicht zu bezahlen


Liz Mohn (Bertelsmann/RTL) und Friede Springer (Axel Springer AG) gebieten über die größten Medienkonzerne der Bundesrepublik. Selten wird erwähnt, dass die Milliardärinnen mit einer dritten Dame innig verbunden sind: mit Kanzlerin Angela Merkel. Der auffallend diskrete Umgang der Journaille mit dieser „German Connection“ beeindruckt. Die drei „Freundinnen“ meiden zwar jedes Aufsehen, treffen sich nicht zum Kaffeeklatsch im Kanzleramt. Das Fehlen solcher Auftritte erklärt aber nicht die Zurückhaltung der Medienleute. Kaum einer fragt, was diese Triade eigentlich verbindet. Weder haben die den gleichen Frisör, noch spielen sie Skat, noch haben sie die Männer getauscht. Wovon lebt, was erstrebt diese „Freundschaft“?

Unsensible, für Mythi- sches weniger Empfäng- liche reden nicht von „Freundschaft“, sondern erkennen in dem Trio ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von Reich & Mächtig, einen Club zu gegenseitigem Nutz und Frommen: Die Kanzlerin genieße dank des Wohl- wollens der Verlagsherr-scherinnen publizistische Aufmerk-samkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre: „Kanzlerin der Herzen“, „Super-Merkel“, „Standfeste Powerfrau“, „Eiserne Kanzlerin“, „Mächtigste Frau der Welt“. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mithilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal. Man versteht sich, auch ohne Absprache.

Jüngstes Ei, das die drei Glucken von nützlichen Idioten bebrüten lassen, ist der „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“, Bundestags-Drucksache 17/11470, irreführend „Leistungsschutzgesetz“ genannt.


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Als IT-Fachmann kann ich dazu nur sagen, das Verlage, die verhindern möchten das ihre Texte bei Google erscheinen, nur ihre robots.txt-Datei ändern müssen.

Doch darum geht es in Wahrheit nicht. Es geht, wie immer, um Geld, Macht und Kontrolle.

Die nächste Lesung im Bundestag über diesen Gesetzesvorschlag kann auch schon die Letzte sein. Mal sehen, ob das funktioniert.
 
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Freie Journalisten sind übrigens mehrheitlich auch gegen das Leistungsschutzrecht.

Sie werden ebenfalls zu Kasse gebeten bei ihren Recherchen und Zitaten. Bei ihren Veröffentlichungen erhalten sie aber durch das Leistungsschutzrechts nichts, da diese Veröffentlichungsrechte meist an einen Verlag abgetreten wurden.

Freier Journalismus wird daher finanziell ausgeblutet ohne einen wirklichen Nutzen davon zu haben.
Früher nannte man sowas Knebelung und Aderlass.

Heute ist das gesetzlich geförderte Monopolbildung und somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz welches eine Soziale Marktwirtschaft vorschreibt, was einer Monopolbildung entgegenzuschreiten beinhaltet.
 
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aristo

Siegfried Kauder: Leistungsschutzrecht nicht durch den Bundestag jagen

Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, hat gravierende Mängel an der parlamentarischen Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger in dem von ihm geleiteten Gremium ausgemacht. "Wir stehen vor dem Dilemma, dass wir einen großen Teil unserer Hausaufgaben nicht gemacht haben", erklärte der CDU-Politiker am Freitag in Berlin. So hätten die Abgeordneten und die von ihnen bestellten Sachverständigen etwa das Verfassungsrecht nicht geprüft. Auch europarechtliche Fragen seien unzureichend berücksichtigt worden.

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In der Sache hat Kauder Recht. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
 
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aristo

Leistungsschutzrecht – Kotau der Regierung vor den Verlagen

Verlage sind „schutzlos im Internet“, so Hubert Burda, Chef eines Konzerns mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Ins gleiche Horn stößt der Axel-Springer-Verlag – Umsatz 2011: 3,19 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde davon aus dem Geschäftsbereich Digitale Medien. Daher müsse der Gesetzgeber ein Leistungsschutzrecht einführen, das Suchmaschinen und andere Webdienste zwingen würde, eine Abgabe an die Verlage zu zahlen. Doch die Argumente der Verleger sind falsch, und dass das Leistungsschutzrecht schließlich auch im Bundesrat verabschiedet wurde, weil am Ende auch die SPD eingeknickt ist, ist zugleich ein Skandal und ein Armutszeugnis für die deutsche Politik.

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Es ist mehr als nur ein Skandal und ein Armutszeugnis, es ist der klare Beweis dafür, auf wessen Seite die politische Klasse steht.
 
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Zu sagen sei auch, dass Freie Redakteure und andere Freie Mitarbeiter der Medien durch die Leistungsschutzrechte stark in ihren Rechten eingeschränkt werden.
Sie werden durch das Leistungsschutzrecht manipulierbar, da sie dadurch in Abhängigkeit der Verlagsrechtbesitzer kommen. Sie können sich nicht mehr auf alle Daten berufen und Zitieren.
Das Leistungsschutzrecht ist daher auch ein Eingriff in die Pressefreiheit, deren Auswirkungen uns die nächsten Jahre noch derbe aufstoßen werden.
 
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aristo

Slowmotion;121350 Das Leistungsschutzrecht ist daher auch ein Eingriff in die Pressefreiheit schrieb:
Wenn, ja wenn das BVerfG dem Ganzen nicht doch noch einen Riegel vorschiebt. Aber nur wo ein Kläger, da auch ein Richter.
 

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