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Staatsangehörigkeit: Entscheidung junger Migranten in Köln

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DerTuerke

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Staatsangehörigkeit: Entscheidung junger Migranten in Köln

Der Bund hat im Jahr 2000 das Staatsangehörigkeitsrecht geändert.
Kinder ausländischer Herkunft erhalten seitdem automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Kinder die im Jahre 2000 nicht älter als 10 Jahre waren, durften auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Daher wurde schon die ersten angefragt, die jetzt über 18 sind, für welche Staatsbürgerschaft entscheiden..
Bis zum 24. Lebensjahr haben diese Jugendlichen dann Zeit sich zu entscheiden.

Bilanz bis dato :

602 junge Kölner über 18 Jahre sind in den vergangenen fünf Jahren angeschrieben worden.
361 haben sich bisher für den deutschen Pass entschieden.
1 für den Erhalt der Elterlichen.
Die anderen haben noch Zeit sich zu entscheiden.
30 Jugendlichen wurde der Erhalt auch der elterlichen Staatsangehörigkeit gewährt.

http://www.ksta.de/koeln/doppel-sta...len-den-deutschen-pass,15187530,21548002.html
 

Timirjasevez

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Das ergibt sich dann, wenn die üblichen Verdächtigen sich über das Thema auskotzen...
Genau das hatte ich mir gedacht. Und sicherlich hältst Du diese Provokation für sinnvoll?:rolleyes2:
Damit verabschiede ich mich hier: Drescht Euch wie schon -zigmal in diesem Forum!
 
OP
DerTuerke

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Genau das hatte ich mir gedacht. Und sicherlich hältst Du diese Provokation für sinnvoll?:rolleyes2:
Damit verabschiede ich mich hier: Drescht Euch wie schon -zigmal in diesem Forum!

Seit Wochen überlasse ich euch das Eindreschen.
Ich geb doch nur Futter..
Also bedient der sich, der sich auch provoziert fühlt.
Guten Appetit.
 
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mmmmhmmmmmm

Bilanz bis dato :

602 junge Kölner über 18 Jahre sind in den vergangenen fünf Jahren angeschrieben worden.
361 haben sich bisher für den deutschen Pass entschieden.
1 für den Erhalt der Elterlichen.
Die anderen haben noch Zeit sich zu entscheiden.
30 Jugendlichen wurde der Erhalt auch der elterlichen Staatsangehörigkeit gewährt.

http://www.ksta.de/koeln/doppel-sta...len-den-deutschen-pass,15187530,21548002.html

Macht die BRD doch gut..

aber was können die armen Kinder dafür, dass sie z.B. Türken oder Marokkaner bleiben müssen ?

echt:kopfkratz:
 
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DerTuerke

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Macht die BRD doch gut..

aber was können die armen Kinder dafür, dass sie z.B. Türken oder Marokkaner bleiben müssen ?

echt:kopfkratz:

Müssen muss keiner....
Freiwillige Entscheidung...als Erwachsener...
 

Uwe O.

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Ansichten junger Migranten

Die vier zu Wort kommenden jungen Leute, die alle zur Zeit das Abitur oder Fachabitur ansteuern, verfolgen durch die Reihe ambitionierte Studien- und Berufsziele. Soweit vorbildlich!

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in vielen Äußerungen nur opportunistisch begründet (Reisen ohne Visum, der ausstehende Grundwehrdienst), ansonsten jedoch als "zweite Wahl" oder notwendiges Übel gesehen.

Fazil Ökzan (20) bringt es im KStA-Artikel auf den Punkt: "Ich lege meine Nationalität nicht an meiner Staatsbürgerschaft fest – ich bin Türke, auch mit deutschem Pass." Die Bezeichnung als Papierdeutscher hat er treffend definiert.
 
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Freiwillige Entscheidung...als Erwachsener...

So freiwillig ist die Entscheidung oft nicht.
Oft hat noch die Staatsbürgerschaft der Eltern großen Einfluß darauf.

Ein griechischer Freund von mir wollte zB auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Die Eltern sagten Nein dazu und hatten im Grunde recht:
Ihr Sohn hätte mit der Deutschen Staatsbürgerschaft die Griechische abgeben müssen. In Folge dessen hätte er seine Erbansprüche auf Grund und Boden seiner Griechischen Großeltern aufgeben müssen. Im Todesfall seiner Griechischen Großeltern wäre der Grund- und Bodenanteil seines Erbes an den Griechischen Staat übergegangen und er hätte vom Griechischen Staat nur geringe Entschädigung für die "Enteignung" bekommen.
Die Griechischen Gesetze sehen nämlich vor, dass Grund und Boden von Nicht-Griechen nicht erbbar sind (ist nur in Ausnahmefällen möglich).
Ausnahmen sind möglich, wenn ein Ausländischer Erbe nachweist den Grund und Boden persönlich selbst weiterhin zu nutzen/bewirtschaften. Im Falle einer Olivenplantage hätte er den Nachweis aber nicht erbringen können.

Folglich musste er die Griechische Staatsangehörigkeit behalten.
Sein Großvater zahlte dann sogar noch seinen Freikauf vom Griechischen Militärdienst.

Auf Antrag auf Deutschen Pass muss er warten bis er geerbt hat.
 
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Uwe O.

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Fazil Ökzan (20) bringt es im KStA-Artikel auf den Punkt: "Ich lege meine Nationalität nicht an meiner Staatsbürgerschaft fest – ich bin Türke, auch mit deutschem Pass." Die Bezeichnung als Papierdeutscher hat er treffend definiert.

Und weiter geht es bei Fazil zu eigentlichen Grund:

Am liebsten behielte ich beide Pässe – das wäre gut, wenn ich in der Türkei mal ein Grundstück kaufen wollte. Dort bin ich als Wehrdienstverweigerer eingestuft, im Moment könnte ich nicht einreisen. Ich würde den Dienst ableisten, aber 18 Monate sind mir zu viel.

Uwe
 
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So freiwillig ist die Entscheidung oft nicht.
Oft hat noch die Staatsbürgerschaft der Eltern großen Einfluß darauf.

Ein griechischer Freund von mir wollte zB auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Die Eltern sagten Nein dazu und hatten im Grunde recht:
Ihr Sohn hätte mit der Deutschen Staatsbürgerschaft die Griechische abgeben müssen. In Folge dessen hätte er seine Erbansprüche auf Grund und Boden seiner Griechischen Großeltern aufgeben müssen. Im Todesfall seiner Griechischen Großeltern wäre der Grund- und Bodenanteil seines Erbes an den Griechischen Staat übergegangen und er hätte vom Griechischen Staat nur geringe Entschädigung für die "Enteignung" bekommen.
Die Griechischen Gesetze sehen nämlich vor, dass Grund und Boden von Nicht-Griechen nicht erbbar sind (ist nur in Ausnahmefällen möglich).
Ausnahmen sind möglich, wenn ein Ausländischer Erbe nachweist den Grund und Boden persönlich selbst weiterhin zu nutzen/bewirtschaften. Im Falle einer Olivenplantage hätte er den Nachweis aber nicht erbringen können.

Folglich musste er die Griechische Staatsangehörigkeit behalten.
Sein Großvater zahlte dann sogar noch seinen Freikauf vom Griechischen Militärdienst.

Auf Antrag auf Deutschen Pass muss er warten bis er geerbt hat.

Sofern die Darstellung stimmt und rechtlich zutreffend ist: Griechenland hatte sich somit nicht nur den Euro beschafft, sondern bereits die Mitgliedschaft in die Europäische Union bzw. EG lediglich ermogelt und erschlichen; nur war es bislang nicht aufgefallen oder es wurde stillschweigend hingenommen.
 
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Und weiter geht es bei Fazil zu eigentlichen Grund:



Uwe

Siehe Rechtsprechung in Griechenland. Kein zweites Griechenland oder gar die Türkei in der EU.

In der Türkei ist der Erbanspruch auf (familiäres) Immobilieneigentum von der bestehenden türkischen Staatsangehörigkeit abhängig. Dies allein schon ist ein Grund, weshalb sämtliche Beitrittsverhandlungen sofort und ohne weitere Aussicht auf Fortsetzung eingestellt werden müssten.

Anderseits ein gut durchdachter und leicht durchschaubarer Schachzug des türkischen Gesetzgebers, seine Auslandstürken bis zum (Sankt)Nimmerleinstag und hierüber weiter hinaus zu bevormunden.
 
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Uwe O.

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DerTuerke

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Nachdem die Niederlande vor dem EuGH zurechtgewiesen worden ist, und Deutschland folgendes behauptete :

[...]
Damit gerät die Bundesregierung in arge Erklärungsnot. Sie weigert sich schon seit Jahren, der Rechtsprechung des EuGH zu folgen – oft in haarspalterischer Manier und juristischer Spitzfindigkeit. So hatte sie im Jahre 2010 auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion noch mitgeteilt, dass die EuGH-Entscheidung gegen die Niederlande auf Deutschland nicht anwendbar sei. Deutschland habe nach Inkrafttreten des Verschlechterungsverbotes im Gegensatz zu den Niederlanden keine neuen Gebühren eingeführt, sondern diese nur angehoben aufgrund höherer Kosten für elektronische Aufenthaltsdokumente.
http://www.migazin.de/2013/03/20/assoziationsabkommen-gebuehren-abzocke-tuerken-auslaenderbehoerden/

Folgt nun endlich folgendes Urteil :

Keine diskriminierenden Gebühren für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer

Gebühren, die von einem türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, sind nicht mit dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu vereinbaren, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein türkischer Arbeitnehmer, lebt seit 2003 in Deutschland. Zum Nachweis seines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts stellte ihm die Ausländerbehörde 2010 eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus, die sie 2011 verlängerte. 2012 erhielt der Kläger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Die für diese drei Amtshandlungen erhobenen Gebühren i.H.v. 40 €, 30 € und 135 € hat der Kläger teilweise angefochten. Das Verwaltungsgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=17

Auch der Hinweis auf die höheren Kosten für elektronische Aufenthaltsdokumente in Form einer Scheckkarte bei der Daueraufenthaltserlaubnis-EG rechtfertigt die verlangte Gebühr von 135 € nicht, weil entsprechende Dokumente für die Familienangehörigen von Unionsbürgern mit 28,80 € deutlich weniger kosten.


Mein Tipp an alle, die in den letzten 12 Monaten diese höheren Gebühren bezahlt haben sollten :
Legt Widerspruch ein und verweist schriftlich auf BVerwG 1 C 12.12 - Urteil vom 19. März 2013!
 

Uwe O.

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In der Türkei ist der Erbanspruch auf (familiäres) Immobilieneigentum von der bestehenden türkischen Staatsangehörigkeit abhängig. Dies allein schon ist ein Grund, weshalb sämtliche Beitrittsverhandlungen sofort und ohne weitere Aussicht auf Fortsetzung eingestellt werden müssten.

Anderseits ein gut durchdachter und leicht durchschaubarer Schachzug des türkischen Gesetzgebers, seine Auslandstürken bis zum (Sankt)Nimmerleinstag und hierüber weiter hinaus zu bevormunden.

Dafür ist extra die blaue Karte (ist do h richtig so Türke?) erfunden worden.

Uwe
 
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Es gibt ja keine "diskriminierende Gebühren". Eventuell könnte man bei der Eu eine Eingabe machen zwecks Erhalt der sinnvollen Verwendung der deutschen Sprache.

Die Euro 28,80 kann sich der Eu-Bürger auch sparen. Der EU-Bürger braucht in Deutschland keinen Aufenthaltstitel, zumindest ein Gros der EU-ausländischen Mitbürger. Eventuell sehe ich hier einen weiteren Klageweg in spe?

A propos Titel. Vom Aufenthaltstitel hin zum akademischen Titel: eventuell auch für Euro 135,00 zu haben?

Verstehe den Diskussionsansatz nicht. Hier fehlt die mangelnde Wertschätzung des "Aufenthaltstitels". Unzählige Asylanten würden sehr gerne die Gebühr bezahlen.

Es gab vor Monaten einen Beitrag über eine russische Familie aus Estland, die keinen Aufenthaltstitel bekam, mit einem sehr tragischen Ende für die Familie.

Aus der Kenntnis dieser Familientragödie heraus halte ich die Verhältsmäßigkeit dieser zweier Einlassungen in Bezug auf Thema "Aufenthalt" als nahezu grotesk. Kopfschüttel.
 
OP
DerTuerke

DerTuerke

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Dafür ist extra die blaue Karte (ist do h richtig so Türke?) erfunden worden.

Uwe

Ja, richtig.
Die "blaue Karte" ist wie eine Staatsangehörigkeit, OHNE Wahlberechtigung.
Sonst hat man alle Rechte wie ein türkischer Staatsbürger.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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