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Kein Sonderrecht für Muslime

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Uwe O.

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Kein Sonderrecht für Muslime

Eine muslimische Familie deren Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt wurde, muss eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft akzeptieren.
Das Argument, dass es einer verheirateten Frau verboten sei, sich ohne ihren Ehemann zusammen mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, ist unbeachtlich, so das Verwaltungsgericht in Mainz.

Endlich mal eine unvoreingenommene und richtige Entscheidung.
Bravo.

Uwe
 

Timirjasevez

Im Herzen Kiewljan
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Hier kann das Urteil tatsächlich nachvollzogen werden:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-L-105112MZ_Bei-Obdachlosigkeit-besteht-kein-Anspruch-auf-andere-Unterkunft-aus-religioesen-Gruenden.news14452.htm
Und darum geht es im Kern:
Bei Obdachlosigkeit besteht kein Anspruch auf andere Unterkunft aus religiösen Gründen
Obdachlosenunterkunft muss keine religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen
Bei der Unterbringung von Menschen in einer Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine vorübergehende Notlage, sodass diese lediglich die Mindestanforderungen bezüglich einer menschenwürdigen Unterbringung erfüllen muss. Die Unterkunft muss keine religiöse Ausgestaltung des Privatlebens ermöglichen.
Man beachte: Antragsteller war zwar eine muslimische Familie, aber das Urteil ist eine Entscheidung mit jeglichem Religionsbezug!:)) Also: Kein Sonderrecht für Religiöse!
 
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Hier kann das Urteil tatsächlich nachvollzogen werden:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_1-L-105112MZ_Bei-Obdachlosigkeit-besteht-kein-Anspruch-auf-andere-Unterkunft-aus-religioesen-Gruenden.news14452.htm
Und darum geht es im Kern:

Man beachte: Antragsteller war zwar eine muslimische Familie, aber das Urteil ist eine Entscheidung mit jeglichen Religionsbezug!:)) Also: Kein Sonderrecht für Religiöse!
Eben. Und darin liegt eben der stereotype Denkfehler der einschlägigen "Kulturkämpfer", daß sie nicht sehen, daß hiermit jegliche Religion gemeint ist, nicht aber nur der Islam. Auch der Christ aus der Piusbruderschaft hat kein Anrecht auf den Marienaltar, wie auch der Hinduist nicht auf die Statue seiner achtarmigen Göttin Kali. Somit ist das Urteil vollkommen in Ordnung; daß es in die Hände der einschlägig verbohrten Islamophoben fallen mußte, war auch klar. Da haben sie halt ihren blinden Fleck.
 
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mmmhmmmmm

Eben. Und darin liegt eben der stereotype Denkfehler der einschlägigen "Kulturkämpfer", daß sie nicht sehen, daß hiermit jegliche Religion gemeint ist, nicht aber nur der Islam. Auch der Christ aus der Piusbruderschaft hat kein Anrecht auf den Marienaltar, wie auch der Hinduist nicht auf die Statue seiner achtarmigen Göttin Kali. Somit ist das Urteil vollkommen in Ordnung; daß es in die Hände der einschlägig verbohrten Islamophoben fallen mußte, war auch klar. Da haben sie halt ihren blinden Fleck.

....hast du mal ne Quelle, aus der hervorgeht, ob es in D Klagen an höchsten Gerichten aus christlich vorgetragener Begründung gegeben hat, sich gegenüber anderen abzugrenzen?

....hast du Erkenntnisse darüber, ob es aus christlicher oder anderer religiöser Bergündung gegeben hat, vorrangig die Interessen der klagenden Religion berücksichtigen zu müssen?

Habe keine gefunden.....wenn du auch keine findest, sagt das was ?

siehste (noch nicht ganz, ich warte noch ein wenig)

echt:kopfkratz:
 

Timirjasevez

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Eben. Und darin liegt eben der stereotype Denkfehler der einschlägigen "Kulturkämpfer", daß sie nicht sehen, daß hiermit jegliche Religion gemeint ist, nicht aber nur der Islam. Auch der Christ aus der Piusbruderschaft hat kein Anrecht auf den Marienaltar, wie auch der Hinduist nicht auf die Statue seiner achtarmigen Göttin Kali. Somit ist das Urteil vollkommen in Ordnung; daß es in die Hände der einschlägig verbohrten Islamophoben fallen mußte, war auch klar. Da haben sie halt ihren blinden Fleck.
Du hast einfach recht. Daran ändern auch neunmalkluge Relativierungen nichts.
 
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Du hast einfach recht. Daran ändern auch neunmalkluge Relativierungen nichts.
Zumal unser Immer-gegen-die Wand-Flieger (statt Überflieger) Unrecht hat. Die unselige Debatte ums Kruzifix in bayrischen Schulen und darüber hinaus ist schließlich letztendlich nichts anderes.
 
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mmmhmmmm

Du hast einfach recht. Daran ändern auch neunmalkluge Relativierungen nichts.

er hat nur auf der ersten Stufe recht, Timi ! Und das ist doch einfachstes Sandkastenspiel, dort Recht zu haben, weil unser Staat unsere Geimeinschaft neutral gegenüber der Religion gepolt ist.

Auf der Zweiten Stufe zeigt das dann nicht mehr Rechthaben etwas Erschreckendes......intelligente Menschen ( gehe jetzt mal davon aus) erkennen, dass eine Gemeisnchaft nicht Tatsächlichen und Grundsätzlichen eigentlich lebt ( der Mensch lebt nicht vom Brot allein :rolleyes2:). Es zählt die Haltung mit, die jemand gegenüber dem Tatsächlichen, dem Grundsätzlichen gegenüber an den Tag legt.( s. Böckenfördes wunderbares Zitat.....:rolleyes2:)

Nur äußere Haltung kann man befehlen, innere nicht......und wenn die inneren Haltung zum Tatsächlichen, Grundsätzlichen nicht mehr da ist, dann......na dann danke :confused:...und dann ist diesen Danke den Übersehern dessen, was in der zweiten Stufe drinsteckt, diese Entwicklung gegen unsere Jetzt und Hier an die Backe zu kleben.

Was intelligente Menschen dann geschmeidig, integrativ in der dritten Stufe machen, bekommen wir später..... wenn die Stufen 1und 2 noch mal durchdacht werden.
 
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Es ist kein Sonderrecht, wenn eine Frau den Wunsch hat, in einem Raum zu nächtigen, in dem sich keine fremden Männer befinden.
 
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Zumal unser Immer-gegen-die Wand-Flieger (statt Überflieger) Unrecht hat. Die unselige Debatte ums Kruzifix in bayrischen Schulen und darüber hinaus ist schließlich letztendlich nichts anderes.

ooooooooooch snafu, wer hat das denn vors Gericht gebracht, das Erzbistum Eichstädt, die CSU oder ein atheistisch denkender tatkräftiger Bayer? Also wer hat da etwas im Geimschaftswesen zurechtgerückt, damit der Staat religionsneutral bleibt und wer ist dem in dem Maße gefolgt, wie die Verfassung es gebietet.

Unterschied klar oder fliegst du noch im Tiefland mit d´Albert ?

Also noch mal auf Start mit deinem argumentativen Spielstein...... und aus Italien, da hat eine Christin etwas vor den europäischen Gerichtshof gebracht. Der musste dann den atheistischen Überschwung etwas dämpfen...denn Neutralität hat nichts mit dem Überhandnehmen einer anderen Aufassung etwas zu tun, geht nicht damit konform, auch wenn Nichtreligiöse das nicht kapieren.......

Wunderbar , denn genau das müssten hier im besprochenen Faden Klagenden eigentlich wissen, das es genauso läuft in unserer Verfasstheit ! Da die Verbände, die die Klagenden vorschicken, das nicht wissen wollen, heißt das wiederum was?

siehst :rolleyes2: .....und jetzt brauche ich nicht mehr zu warten, denn deine schwachbrüstige Argumentation, die mehr ad homines enthält als Inhalt, zeigt eher dein Pharisäertum als deine Kenntnis der Dinge.

echt:))
 

Timirjasevez

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er hat nur auf der ersten Stufe recht, Timi ! Und das ist doch einfachstes Sandkastenspiel, dort Recht zu haben, weil unser Staat unsere Geimeinschaft neutral gegenüber der Religion gepolt ist.

Auf der Zweiten Stufe zeigt das dann nicht mehr Rechthaben etwas Erschreckendes......intelligente Menschen ( gehe jetzt mal davon aus) erkennen, dass eine Gemeisnchaft nicht Tatsächlichen und Grundsätzlichen eigentlich lebt ( der Mensch lebt nicht vom Brot allein :rolleyes2:). Es zählt die Haltung mit, die jemand gegenüber dem Tatsächlichen, dem Grundsätzlichen gegenüber an den Tag legt.( s. Böckenfördes wunderbares Zitat.....:rolleyes2:)

Nur äußere Haltung kann man befehlen, innere nicht......und wenn die inneren Haltung zum Tatsächlichen, Grundsätzlichen nicht mehr da ist, dann......na dann danke :confused:...und dann ist diesen Danke den Übersehern dessen, was in der zweiten Stufe drinsteckt, diese Entwicklung gegen unsere Jetzt und Hier an die Backe zu kleben.

Was intelligente Menschen dann geschmeidig, integrativ in der dritten Stufe machen, bekommen wir später..... wenn die Stufen 1und 2 noch mal durchdacht werden.
Ja, das Wichtigste ist doch, Du kommst mit Deinen geistigen Selbstbespiegelungen noch zurecht. Ansonsten könntest Du ja einmal versuchen, Deine intellektuellen Ermahnungen der Unkundigen in einfache und klare Worte zu fassen und nicht wie die Katze um den heißen Brei herum zu schleichen. Wäre aber vielleicht für Dich schon Stufe Vier!:rolleyes2:
 

Spökes

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Es ist kein Sonderrecht, wenn eine Frau den Wunsch hat, in einem Raum zu nächtigen, in dem sich keine fremden Männer befinden.
Das stimmt, allerdings soweit ich Einblick in unsere Obdachlosenszene habe trennt man bei der Zuteilung sicher nach Männer, Frauen und Familien. Von einer gemischtgeschlechtlichen Unterbringung habe ich nun noch nichts gehört.
 
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er hat nur auf der ersten Stufe recht, Timi ! Und das ist doch einfachstes Sandkastenspiel, dort Recht zu haben, weil unser Staat unsere Geimeinschaft neutral gegenüber der Religion gepolt ist.

Auf der Zweiten Stufe zeigt das dann nicht mehr Rechthaben etwas Erschreckendes......intelligente Menschen ( gehe jetzt mal davon aus) erkennen, dass eine Gemeisnchaft nicht Tatsächlichen und Grundsätzlichen eigentlich lebt ( der Mensch lebt nicht vom Brot allein :rolleyes2:). Es zählt die Haltung mit, die jemand gegenüber dem Tatsächlichen, dem Grundsätzlichen gegenüber an den Tag legt.( s. Böckenfördes wunderbares Zitat.....:rolleyes2:)

Nur äußere Haltung kann man befehlen, innere nicht......und wenn die inneren Haltung zum Tatsächlichen, Grundsätzlichen nicht mehr da ist, dann......na dann danke :confused:...und dann ist diesen Danke den Übersehern dessen, was in der zweiten Stufe drinsteckt, diese Entwicklung gegen unsere Jetzt und Hier an die Backe zu kleben.

Was intelligente Menschen dann geschmeidig, integrativ in der dritten Stufe machen, bekommen wir später..... wenn die Stufen 1und 2 noch mal durchdacht werden.
Eigentlich ziemlich leeres Gewäsch, daß zudem am eigentlichen Problem, daß der Staat sich gegen jede religiöse Vereinnahmung zu verwehren hat, vorbei geht. Noch mal zur Erinnerung: der Frederöffner wollte ein Gerichtsurteil für seinen antiislamischen Affekt okkupieren, was dieses Urteil aber in keiner Weise hergibt. Alle derartigen Versuche, also auch Deine, sind kümmerlich. Und nicht weiter bemerkenswert. Daß Du mal wieder in Beleidigungen ad personam abgleitest, zeigt nur diese Deine argumentative Schwäche.

Übrigens: Intelligenz zeigt sich nicht im Durchdeklinieren von rhetorischen Tricks und der Eskalation von Unfreundlichkeiten, sondern im frühzeitigen Erkennen, wann man auf verlorenem Posten steht.
 
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Heiko A.

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Was willst du eigentlich, Snafu?

Eigentlich ziemlich leeres Gewäsch, daß zudem am eigentlichen Problem, daß der Staat sich gegen jede religiöse Vereinnahmung zu verwehren hat, vorbei geht. Noch mal zur Erinnerung: der Frederöffner wollte ein Gerichtsurteil für seinen antiislamischen Affekt okkupieren, was dieses Urteil aber in keiner Weise hergibt. Alle derartigen Versuche, also auch Deine, sind kümmerlich. Und nicht weiter bemerkenswert. Daß Du mal wieder in Beleidigungen ad personam abgleitest, zeigt nur diese Schwäche.

Übrigens: Intelligenz zeigt sich nicht im Durchdeklinieren von rhetorischen Tricks und der Eskalation von Unfreundlichkeiten,, sondern im frühzeitigen Erkennen, wann man auf verlorenem Posten steht.

Muslime, und nur Muslime haben in diesem Fall auf Sonderbehandlung
geklagt.
Die Klage wurde abgewiesen.
Der Frederöffner hat nichts anderes getan, als aufzuzeigen,
wer hier wieder quengelt.
Dass dieses Urteil selbstverständlich für jede Religion gilt,
weiß jeder mit einem bisschen Grips.
Du aber musst das noch betonen, und dem Frederöffner daraus einen Strick
drehen, dass er Selbstverständliches nicht noch mal extra erwähnt.

Auch so ein Quengler?:giggle:
 
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Muslime, und nur Muslime haben in diesem Fall auf Sonderbehandlung
geklagt.
Die Klage wurde abgewiesen.
Der Frederöffner hat nichts anderes getan, als aufzuzeigen,
wer hier wieder quengelt.
Dass dieses Urteil selbstverständlich für jede Religion gilt,
weiß jeder mit einem bisschen Grips.
Du aber musst das noch betonen, und dem Frederöffner daraus einen Strick
drehen, dass er Selbstverständliches nicht noch mal extra erwähnt.

Auch so ein Quengler?:giggle:
Ja, aber das Gerichtsurteil besagt, daß keiner Religionszugehörigkeit eine Sonderbehandlung zusteht. Und das hat der Threaderöffnung nicht verstanden oder aus ideologischen Gründen unter den Tisch fallen lassen.

Auch so ein Einäugiger?
 
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nochmal...

Eigentlich ziemlich leeres Gewäsch, daß zudem am eigentlichen Problem, daß der Staat sich gegen jede religiöse Vereinnahmung zu verwehren hat, vorbei geht. Noch mal zur Erinnerung: der Frederöffner wollte ein Gerichtsurteil für seinen antiislamischen Affekt okkupieren, was dieses Urteil aber in keiner Weise hergibt. Alle derartigen Versuche, also auch Deine, sind kümmerlich. Und nicht weiter bemerkenswert. Daß Du mal wieder in Beleidigungen ad personam abgleitest, zeigt nur diese Schwäche.

Übrigens: Intelligenz zeigt sich nicht im Durchdeklinieren von rhetorischen Tricks und der Eskalation von Unfreundlichkeiten,, sondern im frühzeitigen Erkennen, wann man auf verlorenem Posten steht.

Genau daran : daß der Staat sich gegen jede religiöse Vereinnahmung zu verwehren hat, vorbei geht......

geht es nicht vorbei, also ganz einfach für :winken:

a) religiöse Vereinahmung verwehren
b) religiös motivierte Ungleichgewichtigkeiten auf Verfassungsmaß bringen
c) a + b funktionieren im Ausgleich der Gruppeninteressen prima
d) jeder der die Verfassung und die gesellschaftliche Umtriebigkeit kennt, weiß das a,b,c funktionieren und Tradition haben.
e) wenn jemand nicht d als Grundlage nimmt und sich wieder vor a) auf Stand bringt (s. Klagegrund), zeigt das was?

einen religiös-politschen Veränderungswillen. Den zu sehen, bedarf nur wenig Intellgenz aber keinen Blauäugigkeit

Genau diesen Veränderungswillen hin zu -> vor a) sehenden Auges nur auf Ebene der justitiablen Eckpunkte zu betrachten, ist eigentlich "demokrateifeindlich". Nicht anderes ist der tiefere Sinn des zu besprechenden Urteils.

Dein hier zitierter Post geht also über alles ins Leere, weil er den echte Sachverhalt, der zu diskutieren ist, nicht trifft. Soviel Intelligenz sollte vorhanden sein, dies zu erkennen.

echt:coffee:
 

Th.Heuss

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Eine muslimische Familie deren Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt wurde, muss eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft akzeptieren.
Das Argument, dass es einer verheirateten Frau verboten sei, sich ohne ihren Ehemann zusammen mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, ist unbeachtlich, so das Verwaltungsgericht in Mainz.

Endlich mal eine unvoreingenommene und richtige Entscheidung.
Bravo.

Uwe

Mir zeigt das, dass sie anders sind und sich eigentlich nicht hier wohlfühlen. Wir müssen sie davon noch überzeugen :giggle:
 
OP
Uwe O.

Uwe O.

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Eben. Und darin liegt eben der stereotype Denkfehler der einschlägigen "Kulturkämpfer", daß sie nicht sehen, daß hiermit jegliche Religion gemeint ist, nicht aber nur der Islam. Auch der Christ aus der Piusbruderschaft hat kein Anrecht auf den Marienaltar, wie auch der Hinduist nicht auf die Statue seiner achtarmigen Göttin Kali. Somit ist das Urteil vollkommen in Ordnung; daß es in die Hände der einschlägig verbohrten Islamophoben fallen mußte, war auch klar. Da haben sie halt ihren blinden Fleck.

Snafu, ich erkennen,d ass Du mich meinst.

Beachte bitte, dass die von mir gewählte Überschrift 1:1 aus dem Kölner StadtAnzeiger von gestern stammt.
Ich wusste bis soeben nicht, dass ausgrechnet dort Islamophobe sitzen.

Uwe
 
OP
Uwe O.

Uwe O.

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Es ist kein Sonderrecht, wenn eine Frau den Wunsch hat, in einem Raum zu nächtigen, in dem sich keine fremden Männer befinden.

Diese Forderung hatte der Kläger nicht bekämpft.
Es war nur der gemeinsame Aufenthalt beklagt.

Soviel Genauigkeit muss schon sein.

uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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