Doch, eindeutig. Es besteht ein Anspruch durch das, was du hier postest auf ein Mehr. Und das Mehr ist nach den Regeln des Sozialstaates zu bemessen und nicht nachdem, was jemand meint an Anspruch zu haben.
99,8 % der Welt betrachten unsere A-,F-,S-Politik als sehr erfolgreich und beneidenswert. Die riesige Mehrheit in der BRD tut dies auch.
Was du unter falsch meinst (subjektiv) , muss nicht falsch sein (objektiv). Hier in D muss man sich noch weniger Sorgen machen, als wo anders und wir können auf Grund unserer guten Politik für andere sogar bürgen.
a) schöfft der Büger hier immer noch aus einem tiefen Tellerchen, den Zwergen sei dank.
b) war das schon immer so, weil ..s. Notgroschen
Was besser zu diskutieren wäre, wäre die zu geringen Schere zwischen Sozialleistungen und dem Lohnniveau in einfachen Lohngruppen.
Alles andere ist halt jammern.
Die Löhne im Niedriglohnsektor sinken genauso stetig wie der Lohnabstand, während die Anzahl der Geringqualifizierten, die im Niedriglohnsektor tätig sind, stetig steigt.
Versagt hier die klassische Lehre oder haben wir es mit einem Sonderfall zu tun, auf den die klassische Lehre gar nicht anwendbar ist?
Letzteres ist der Fall, da die Sanktionierungspraxis der Hartz-IV-Gesetzgebung dafür sorgt, dass der Leistungsempfänger weder rational agieren kann noch ein freier Marktteilnehmer ist.
Wer ein Arbeitsangebot aufgrund der zu niedrigen Bezahlung ablehnt, muss mit einer Streichung seiner Transferbezüge rechnen. Er wird also ökonomisch gezwungen, ein Angebot anzunehmen, das er bei einer rationalen Abwägung vielleicht nie annehmen würde.
Durch diesen Zwang wird die Marktlogik jedoch auf den Kopf gestellt.
Die Hartz-IV-Bezieher haben als
Anbieter ihrer Arbeitskraft offensichtlich gar nicht die Marktmacht, zu niedrige Löhne abzulehnen
und damit zu einer Steigerung des Lohnniveaus im Niedriglohnsektor beizutragen.
Auf der anderen Seite sicherlich hat die Nachfrageseite die Marktmacht, Löhne zu realisieren, die weit unterhalb des rational zu verwirklichenden Niveaus liegen.
Warum sollte ein Dienstleistungsunternehmen beispielsweise Putzfrauen oder Fensterreinigern mehr Geld bezahlen, als der Arbeitsmarkt hergibt?
Wer solche Angebote ablehnt, wird schließlich sanktioniert und
die Ämter sorgen schon für willfährigen Nachschub aus dem großen Heer der Arbeitslosen.
Nur der Gesetzgeber oder die Gewerkschaften könnten diese Entwicklung stoppen, indem sie verbindliche Tarifabschlüsse oberhalb des Abstandsgebots durchsetzen.
Der Gesetzgeber hat jedoch kein Interesse daran und die Gewerkschaften verstehen sich immer mehr als Anwälte der immer noch recht ordentlich bezahlten Facharbeiterschaft und lassen den Niedriglohnsektor weitestgehend links liegen.
Die Sanktionierungspraxis der Hartz-Gesetze führt daher automatisch zu einem Unterbietungswettlauf im Niedriglohnsektor.
Schon heute beziehen die meisten Beschäftigten im Niedriglohnsektor sogenannte Aufstocker aus dem Hartz-IV-Topf, was letztlich nichts anderes heißt, als dass die Einkommen bereits heute unter Hartz-IV-Niveau liegen.
Von einem Abstandsgebot kann daher in der Summe gar keine Rede mehr sein !:kopfkratz: