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Pussy Riot

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

S

schnitzly

Und schon konnte man auf dem Bonner Marktplatz seine Unterschrift gegen das " Pussy Riot" Urteil setzen. Weltweit regt sich der Protest gegen das
Skandalurteil mit dem Strafmaß von 2 Jahren.
In welch paradiesischem Rechtsstaat leben wir doch, das wird mir just wieder bewußt. Wir leben schon in einem exklusiven Land.
Wenn wohl auch nur von symbolischer Wirkung, ich habe auch unterschrieben.
 

Spökes

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Und schon konnte man auf dem Bonner Marktplatz seine Unterschrift gegen das " Pussy Riot" Urteil setzen. Weltweit regt sich der Protest gegen das
Skandalurteil mit dem Strafmaß von 2 Jahren.
In welch paradiesischem Rechtsstaat leben wir doch, das wird mir just wieder bewußt. Wir leben schon in einem exklusiven Land.
Wenn wohl auch nur von symbolischer Wirkung, ich habe auch unterschrieben.
Naja, bei meiner Weltumsicht ist mir in dieser Frage noch nichts unter gekommen, auch wenn es hier im Lande "Sondersendungen" über die verantwortungslosen Mütter gibt. Die Welt hat doch auch echte Sorgen und mit denen setzt sie sich auseinander:

Manama.

18.08.2012(orf.at)- In Bahrain ist bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten ein Jugendlicher getötet worden. Der 16-Jährige sei von den Sicherheitskräften geschlagen worden und seinen Verletzungen erlegen, teilte das Zentrum für Menschenrechte in Bahrain mit.
Das Innenministerium in Manama bestätigte den Tod des Jugendlichen und erklärte, das Opfer habe zuvor die Sicherheitskräfte mit Molotow-Cocktails angegriffen.
Die seit eineinhalb Jahren anhaltenden Unruhen in dem Golf-Königtum haben bisher mindestens 50 Menschen das Leben gekostet. In den von der Mehrheit der Schiiten getragenen Protesten fordern die Bahrainer vom sunnitischen Königshaus mehr Freiheiten und Rechte.
 
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Ich kann die Aufregung um dieses Urteil nicht ganz nachvollziehen. 2 Jahre Haft bewegt sich innerhalb des Strafrahmens, der auch in der Bundesrepublik für ähnliche Vergehen (vgl. § 167 StGB) vorgesehen ist. Ich habe gestern die Live-Übertragung der Urteilsverkündung zeitweise verfolgt. Die Angeklagten grinsten sich eins, von Betroffenheit oder Einsicht in eigenes Fehlverhalten keine Spur. Wundern sich die Herrschaften noch, warum das Gericht nicht sonderlich gnädig gestimmt war?
Man stelle sich einen Pussy Riot-Auftritt andernorts vor - Westminster Abbey, St.Peter in Rom oder ... Yad Vashem??? Immer noch künstlerische Freiheit? Freiheit ist begrenzt durch die Freiheit meiner Mitmenschen. Mit ihrer Aktion haben die Punk Girls die Gefühle tausender orthodoxer Christen verletzt, sich über den Glauben anderer lustig gemacht.
Die Richterin im Prozeß mußte unter Polizeischutz gestellt werden, da sie von PR-Anhängern bedroht wurde. In der Ukraine wurde als Reaktion auf das Urteil ein Kreuz umgesägt. Ist das die neue Toleranz? Müssen gläubige Christen wieder um ihr Leben fürchten?

Gleichzeitig schießen südafrikanische Polizisten streikende Minenarbeiter nieder, beugen die britischen Behörden internationales Recht, um einen Dissidenten ausliefern zu können - da lese ich nix von weltweiter Empörung. Was für eine verlogene Welt.
 
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mmmhmmmm

Die Welt ist nicht verlogen....

.....nur hat jeder seine eigene Welt und sein eigener Horizont ist nicht nur Richtschnur des eigenen Handelns, sondern heute das Maß aller sichtbar gemachter Dinge. Deshalb ist meine Erregung gegen Das da immer die bessere Erregung gegen Das dort und meine Befindlichkeit wird durch Das da eher getroffen, als durch das Das dort.

Deshalb ist die Aufregung auch so beliebig geworden. Und das ist das schlimme daran, derjenige über den man sich aufregen muss/kann/sollte, ist diese Aufregung mittlerweile total egal. Warum ?

Zu viel Erregung bringt nichts und ändert nichts, weil zu viel aufgewirbelt wird und in diesem Wirbel der "Schlimmling" sich prima verdrücken/abtauchen kann Nüchterne Betrachtung, sachliches Betrachten und Zurücknehmen und unaufgeregt agieren sind sichere Methode gegen Neurosen aller Art überall und ein sicherer Hafen für das eigene Gemüt zwecks Sammlung der Kräfte.


echt :))
 
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Ich kann die Aufregung um dieses Urteil nicht ganz nachvollziehen. 2 Jahre Haft bewegt sich innerhalb des Strafrahmens, der auch in der Bundesrepublik für ähnliche Vergehen (vgl. § 167 StGB) vorgesehen ist. ...

Welche Variante des § 167 sollen sie den erfüllt haben?
Eine Subsumtion könnte da schon schwierig werden.

Hausfriedensbruch scheint mir da schon eher erfüllt zu sein.

Aus dem Buch heraus würde ich mal so sagen, dass es für eine solche Aktion in Deutschland maximal eine Geldstrafe gegeben hätte.

Ich vermute mal das der Wortlaut des § 213 des russischen StGB so ähnlich lautet, wie der § 215 des DDR-StGB.

„Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.“


Zur Ansicht dazu das Video zur Pussy Riot Aktion: https://www.youtube.com/watch?v=VtYw-d1CSxQ

Wo drauf des Weiteren zu erkennen, dass sich an der Aktion sich deutlich mehr Personen als die 3 Angeklagten beteiligten.

Die Übersetzung des Textes der gesungen wurde:

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.

Punk-Bittgottesdienst

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.

Schwarzes Ornat, goldene Schulterklappen
Alle Bittsteller kriechen zur Verbeugung
Das Gespenst der Freiheit im Himmel
Gay-Pride ist in Ketten nach Sibirien geschickt worden

Der Chef des KGB ist ihr oberster Heiliger
Führt die Protestierer bewacht in Haft
Um den Heiligsten nicht zu betrüben
Müssen Frauen gebären und lieben

Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck
Göttlicher Dreck, Dreck, Dreck

Mutter Gottes, Jungfrau, werde Feministin
Werde Feministin, werde Feministin

Kirchliches Lob für die verfaulten Führer
Prozession aus schwarzen Limousinen
In die Schule kommt der Pfarrer
Geh zum Unterricht – bring ihm Geld!

Der Patriarch Gundjaj glaubt an Putin
Besser würde der Hund an Gott glauben
Der Gürtel der Jungfrau ersetzt keine Demonstrationen
Die Jungfrau Maria ist bei den Protesten mit uns!

Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin
Vertreibe Putin, vertreibe Putin.
 
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Che

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Was für eine verlogene Welt.
Hör auf Pécuchet - die Welt ist nicht verlogen !

Es ist alles nur PR !
Wer die Deutungshoheit hat, ist im Besitz der Wahrheit.
Ob die nun so stimmt oder erlogen ist - zweitrangig !
Die einen Diktatoren werden ignoriert bis hofiert, die anderen dämonisiert - je nach dem wie es in den eigenen Kram passt.
Die Agenda zählt !

So auch hier.
Pussy Riot, willkommenen Idioten, um in Russland wieder zu agitieren, von wegen pöhser Putin, pöhses Russland, das nicht jede Schweinerei einfach abnickt.

Ausserhalb westlicher Medien, selbst in Russland selbst, ist der Vorgang um Pussy Riot völlig uninteressant. Hier bekommen sie die Publicity wie eine Tymoshenko in der Ukraine - die hätten sich die durch Giftspritze hingerichteten geistig Behinderten oder die Farbigen, die Opfer rassistischer Übergriffe durch die Polizei in den USA auch gewünscht.

Das steht aber nicht auf der medialen Agenda, denn die USA sind gut !

Putin weiss nur zu gut, wie die Westler ticken...
Ich könnte einen drauf lassen, dass er sich in ein paar Wochen um eine Begnadigung bemüht, erfolgreich selbstverständlich - auf dass sich diese derzeit verloren scheinende Schlacht im Medienkrieg noch umbiegen lasse.
 
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Ausserhalb westlicher Medien, selbst in Russland selbst, ist der Vorgang um Pussy Riot völlig uninteressant. Hier bekommen sie die Publicity wie eine Tymoshenko in der Ukraine - die hätten sich die durch Giftspritze hingerichteten geistig Behinderten oder die Farbigen, die Opfer rassistischer Übergriffe durch die Polizei in den USA auch gewünscht.


Ja. Die Tagesschau vorgestern dahingehend auch entlarvend.
Die "paar" neuen Toten in Syrien (gesponsert unter anderem vom Westen, aber so etwas erfährt man da ja eh nicht...) diesmal nur eine Randnotiz wert. Immer nur einen "Bösewicht schlechthin" zu präsentieren wird ja irgendwann auch zu offensichtlich, deshalb dann halt mal ein mehr als ausführlicher Bericht (nicht mitgezählt, aber mit dem größten Anteil auf die Gesamtlänge des Staatlichen Nachrichtenmagazins) über den "PR-Skandal" und die welterschütternde Meldung, dass "Ihre Unfehlbarkeit Herself" Madame DAS Merkel empört über das Urteil ist, durfte selbstredend nicht fehlen.

Diese Ausgabe sollte man eigentlich mal runterladen wenn möglich. Gutes Beispiel für "Informationsverbreitung ala Propagandashow".....:rolleyes2::rolleyes2:
 
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Pardon, aber ich schiebe mal eine "Hätte"-Frage vor:

Was wäre passiert, hätte Pussy-Riot diese show in einer deutschen Moschee oder Synagoge abgezogen?

Und ist es wirklich harmlos, öffentlich ne Orgie zu feiern, wie Pussy Riot das ja auch schon gemacht hat ( wenn uach mit den eigenen Männern) ?

Hätte man den Protest nicht auch anderst nach außen tragen können und die Verbindung Kirche-Staat anderst angreifen können.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
 
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Besta

Soso:nono: Doch nicht frei spotten und lästern können und Ähnliches wie behauptet?
Grins....
 
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Soso:nono: Doch nicht frei spotten und lästern können und Ähnliches wie behauptet?
Grins....

Sososo:winken:
Besta hat nicht gemerkt, dass in Russland geurteilt wurde.
Übrigens hat die Richterin eine glasklare Rechtsbeugung begangen.
Eine Rechtsbeugung wird in Deutschland mit 1 bis 5 Jahre bestraft und dürfte auch in Russland strafbar sein.


Ein Video von den mutigen Ladies.
http://www.youtube.com/watch?v=ALS92big4TY
 

Timirjasevez

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Besta

Sososo:winken:
Besta hat nicht gemerkt, dass in Russland geurteilt wurde.
Übrigens hat die Richterin eine glasklare Rechtsbeugung begangen.
Eine Rechtsbeugung wird in Deutschland mit 1 bis 5 Jahre bestraft und dürfte auch in Russland strafbar sein.


Ein Video von den mutigen Ladies.
http://www.youtube.com/watch?v=ALS92big4TY

Bei dem Link von Spökes ging es um die Protestaktion im Kölner Dom.. Demnach bekommen diese "Nachahmer" eine Anzeige wegen:
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch und wegen Störung der Religionsausübung gestellt.



Die b
 
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Bei dem Link von Spökes ging es um die Protestaktion im Kölner Dom.. Demnach bekommen diese "Nachahmer" eine Anzeige wegen:
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch und wegen Störung der Religionsausübung gestellt.



Die b
Die kriegen aber keinen Ärger, weil sie gespottet oder gelästert haben, sondern weil sie sich auf fremden Grund widerrechtlich verhalten haben. Ich darf auch nicht ohne deine Erlaubnis zu dir nach Hause kommen und dort eine Protestaktion starten.
 
OP
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Besta

Die kriegen aber keinen Ärger, weil sie gespottet oder gelästert haben, sondern weil sie sich auf fremden Grund widerrechtlich verhalten haben. Ich darf auch nicht ohne deine Erlaubnis zu dir nach Hause kommen und dort eine Protestaktion starten.

Achso... Diese Anzeige wegen Störung der Religionsausübung ist nur scherzhaft gestellt?? Lachhaft dein Kommentar...
 
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Timirjasevez

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http://www.wipo.int/wipolex/en/text.jsp?file_id=202465 Article 213
http://www.consultant.ru/popular/ukrf/10_34.html#p3528

Die 3 netten Mädels führten weder Waffen mit sich noch äußerten sie Hass gegen eine sozial Gruppe. Die Richterin wirft den 3 vor, die Aktion aus religiösen Hass getan zu haben. Das ist nachweislich, wie man anhand des gesungenen Textes sehen kann, offenkundig nicht der Fall

Wo ist da die Rechtsbeugung?:confused:
Artikel 213, StGB RF, Absatz 1, Punkt b) nennt als Straftatbestand "Rowdytum" nicht zwingend Waffenanwendung oder Verwendung waffenähnlicher Gegenstände nach Punkt a) und als Zweck der Tat auch politischen, ideologischen, rassistischen, nationalen oder religiösen Hass.
Im übrigend erfolgte die Verurteilung nach Punkt 2 (Gruppentat bzw. Verabredung zu derselben und Widerstand gegen Ordnungskräfte).
Die Richterin hat das Gesetz nicht exzessiv ausgelegt und ist unter dem Strafantrag der Anklage geblieben.
Die Frage ist doch die der Höhe und Härte des Strafmaßes. Aussetzung zur Bewährung und sofortige Freilassung wäre ein Zeichen gewesen.
Doch kam eine Ahndung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht in Frage, da die ROK Strafanzeige gestellt hatte.
 

Timirjasevez

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Die kriegen aber keinen Ärger, weil sie gespottet oder gelästert haben, sondern weil sie sich auf fremden Grund widerrechtlich verhalten haben. Ich darf auch nicht ohne deine Erlaubnis zu dir nach Hause kommen und dort eine Protestaktion starten.
Und wo ist da der Unterschied zur Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau?:confused: Widerrechtlich? Ja. Fremder Grund und Boden? Ja Hausfriedensbruch? Ja.
Der Unterschied wird im Ermittlungsverfahren und in der Strafe liegen. Sanktioniert wird die Tat dennoch.
 
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Achso... Diese Anzeige wegen Störung der Religionsausübung ist nur scherzhaft gestellt?? Lachhaft dein Kommentar...
Besta, du zeigst mal wieder, dass du keine Ahnung hast.
Schau mal ins StGB!!!

Erst mal war das offensichtlich Hausfriedensbruch.
Ob die Religionsausübung ernstlich gestört wurde, wird noch zu klären sein. Der bloße Versuch ist ohnehin nicht strafbar.
 
OP
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Besta

Besta, du zeigst mal wieder, dass du keine Ahnung hast.
Schau mal ins StGB!!!

Erst mal war das offensichtlich Hausfriedensbruch.
Ob die Religionsausübung ernstlich gestört wurde, wird noch zu klären sein. Der bloße Versuch ist ohnehin nicht strafbar.

Aha :D:D:D Sonst doch??? GRINS
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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