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Karlsruhe urteilt zum AsylbLG - Gerecht?

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Timirjasevez

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Vermittelt sich nicht zunehmend der Eindruck, deutsches Regierungshandeln spielt sich immer mehr in Karlsruhe als in Berlin ab?
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 geltenden Leistungssätze für Asylbewerber in Deutschland nicht nur gerügt, sondern mit sofortiger (und gar rückwärts gerichteter?) Wirkung unter Bezug auf Art. 1 GG nach oben korrigiert.
Das ist nachvollziehbar.
Doch wird in diversen Foren und Kommentaren auch völlig diametral diskutiert, das das Urteil sei nicht gerecht, es begünstige Asyslbewerber unzumutbar und deutsche Empfänger von staatlichen Transferleistungen werden benachteiligt.
Wie denkt Ihr darüber?
 

Kaffeepause930

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Vermittelt sich nicht zunehmend der Eindruck, deutsches Regierungshandeln spielt sich immer mehr in Karlsruhe als in Berlin ab?
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die seit 1993 geltenden Leistungssätze für Asylbewerber in Deutschland nicht nur gerügt, sondern mit sofortiger (und gar rückwärts gerichteter?) Wirkung unter Bezug auf Art. 1 GG nach oben korrigiert.
Das ist nachvollziehbar.
Doch wird in diversen Foren und Kommentaren auch völlig diametral diskutiert, das das Urteil sei nicht gerecht, es begünstige Asyslbewerber unzumutbar und deutsche Empfänger von staatlichen Transferleistungen werden benachteiligt.
Wie denkt Ihr darüber?

Wie sieht es mit deiner Meinung aus? Oder musst Du erst dein Fähnchen in den Wind hängen?
 
OP
Timirjasevez

Timirjasevez

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Uwe O.

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Hat keiner eine Meinung?

Die geringen Zahlungen an die Asylbewerber und an die abgelehnten beruht auf der Erkenntnis, dass dieser Personenkreis mehr als sehr oft hohe Kosten für das Einschleusen aufwenden musste.
Diese Kosten sollten dann durch Geldzahlungen der Sozialämter wieder "hereingebracht" werden.

Eigentlich war vorgesehen, ein kleines Taschengeld zu zahlen und den Lebensunterhalt durch Gutscheine oder direkte Lebensmittellieferungen zu decken.

SPD und Grüne verhinderten in den meisten Bundesländern diese sinnvolle Maßnahme.
Diese Länder sollten darüber nachdenken, zur Kostensenkung die Gutscheinlösung bundesweit einzuführen.

Uwe
 
OP
Timirjasevez

Timirjasevez

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Hat keiner eine Meinung?

Die geringen Zahlungen an die Asylbewerber und an die abgelehnten beruht auf der Erkenntnis, dass dieser Personenkreis mehr als sehr oft hohe Kosten für das Einschleusen aufwenden musste.
Diese Kosten sollten dann durch Geldzahlungen der Sozialämter wieder "hereingebracht" werden.

Eigentlich war vorgesehen, ein kleines Taschengeld zu zahlen und den Lebensunterhalt durch Gutscheine oder direkte Lebensmittellieferungen zu decken.

SPD und Grüne verhinderten in den meisten Bundesländern diese sinnvolle Maßnahme.
Diese Länder sollten darüber nachdenken, zur Kostensenkung die Gutscheinlösung bundesweit einzuführen.

Uwe
Aha, und dies ist Deine Meinung zum Thema. Und Du bist Dir sicher, zu wissen, worum ist bei der Entscheidung vor dem Bundesverfasssungsgericht ging?
Klagegegenstand waren die Leistungssätze innerhalb eines Gesetzes, die seit neunzehn (!) Jahren unverändert geblieben sind und dem Artikel 1 GG widersprechen. Nicht Deine asylwirtschaftlichen Kosten-Aufwand-Nutzenrechnungen.
 
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hepserich

Aha, und dies ist Deine Meinung zum Thema. Und Du bist Dir sicher, zu wissen, worum ist bei der Entscheidung vor dem Bundesverfasssungsgericht ging?
Klagegegenstand waren die Leistungssätze innerhalb eines Gesetzes, die seit neun Jahren unverändert geblieben sind und dem Artikel 1 GG widersprechen. Nicht Deine asylwirtschaftlichen Kosten-Aufwand-Nutzenrechnungen.

Timir,

is eh klar.
Eine Rechnung aber ist nicht erkennbar.

Hepserich
 

Kaffeepause930

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Deutlich genug? Muss ich noch "überfällig" hinzufügen?
Gehe ich fehl in der Annahme, dass ich mein Fähnchen damit nicht in Deinen Wind hängen werden.:D

Nichts ist nachvollziehbar! Unsere gutmenschliche Migrations- und Integrationsindustrie lebt nun mal davon, dass ständig neues bildungsfernes Sozialproletariat aus allen Herren Ländern in unseren Sozialstaat einsickert. Daher werden Herkünfte verschleiert und die Asylverfahren jahre- und jahrzehntelang verschleppt. Niemand hat ein Interesse daran, die Stammkundschaft von der er lebt und berufliche Daseinsberechtigung erfährt, wieder nach Hause zu schicken. Also bleiben die abgelehnten Asylbewerber, deren "Duldung der Aufhebung der Abschiebung" ein ums andere Mal verlängert wurde hier. Deutschland ist ein reiches Land, weil vor allem reich an armen Leuten! Berlin, Berlin...
Das wissen auch die Club-Med Staaten, vor deren Grenzen 100Tausende Armutsflüchtlinge aus Afrika und Nahost nur darauf warten, wie die Heuschrecken nach Europa einzufallen. Und in dieser Gemengelage sollen wir unser Asylbewerberaufenthaltsrecht finanziell aufstocken und noch attraktiver gestalten, quasi Hartz4 für alle. Na bravo!

Besser wäre es, den korrupten Sumpf der deutschen Migrationsindustrie (Cap Anamur, Treber Hilfe Berlin, u.a.) trocken zu legen, und sich nur noch um die anerkannten Asylbewerber zu kümmern und zu integrieren. Kein Flüchtling muss mehr länger als 6 Wochen in einem Übergangsheim leben. Bei Ablehnung muss entweder jemand bürgen, einen Arbeitsplatz nachweisen, sonst droht Abschiebung! So einfach ist das. Niemand soll sich hier länger auf Hartz4Niveau einnisten.:(
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Es ist nicht untypisch, in der Argumentation zum Thema die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die der Karlsruher Entscheidung zugrunde lagen, schlichtweg komplett auszublenden: Das GG gilt, aber nur dann und dort, wenn und wo ich das will!
So kann man sich um eine Wertung des Aspekts der Menschenwürde herum mogeln, sich der Migrationsproblematik pauschal zuwenden und am Problem vorbei mehr oder minder offen ausländerfeindliche Positionen artikulieren.
Wenn es denn wenigstens alter Wein in neuen Schläuchen wäre, nein, es ist das alte Lied von der überzogenen Attraktivität des deutschen Sozialstaates und dessen drohend Kollaps durch Druck der Armen.
Jene werden zudem mit politischen Asylanten gleichgesetzt und zudem ausgeblendet, dass zum "Sturm auf die Festung Europa", jene ansetzen, die wir in Vergangenheit und Gegenwart zur Ader ließen bzw. ausbluten.
Nein, das Urteil des BVerfg ist nicht nur nachvollziehbar, es war überfällig.
Das Asylbewerberverfahren, seine Umstände, die Interessen der Beteiligten und notwendige Reformen sind eine andere politische Spielwiese.
 

Kaffeepause930

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Nein, das Urteil des BVerfg ist nicht nur nachvollziehbar, es war überfällig.
Das Asylbewerberverfahren, seine Umstände, die Interessen der Beteiligten und notwendige Reformen sind eine andere politische Spielwiese.

Hier rächt es sich, dass Deutschland nie gewillt war sich einzugestehen, dass es definitiv ein Einwanderungsland ist, und das es demzufolge klare Forderungen und Bedingungen an den Einwanderer zu richten hat. Dazu gehört auch, dass die Sozialhilfe (analog zu den H4-Leistungen) maximal 6 Wochen zu gewähren sind. Wer innerhalb von 3 Monaten keinen festen Arbeitsplatz nachweisen kann, verwirkt sein Aufenthaltsrecht. Nur 2% aller Einwanderer haben überhaupt Chancen, als politischverfolgte Asylbewerber anerkannt zu werden. Der Rest ist, wie oben beschrieben zu behandeln! Deutschland ist schließlich nicht das Sozialamt dieser Welt, welches jeden dahergelaufenen Habenichts und Tunichgut durchzufüttern hat!

Stattdessen läuft hierzulande alles über das Asylverfahren, und zwingt so die Menschen unter unwürdigsten Umständen hier zu leben, schwarz zu arbeiten und in die Kleinkriminalität abzugleiten. Ich muss an dieser Stelle nicht erwähnen, wer letztendlich für das Nichtzustandekommen eines Einwanderergesetzes verantwortlich ist. Es sind im übrigen dieselben, die die Asylbewerber regelmäßig am Nasenring über den Stammtisch ziehen und Wahlkampf betreiben.

Und weil das so ist, hat sich um das Problem "illegale Einwanderung" eine kommplette Industrie von Gutmenschen herumgerankt, die sich der Not der Menschen annehmen ohne sie wirklich zu mildern, aber auf Staatskosten jede Menge Daseinsberechtigungen generierten in Form von zusätzlichen Sozialarbeitern, Dolmetschern, Betreuungskräften, Bewährungshelfern, Rechtsanwälten, Streetworkern, usw. usf.... Ein korrupter Sumpf, in dem Jahr für Jahr ein dreistelliger Millardenbetrag versickert.:mad:

Natürlich ist es richtig, dass die 19 Jahre alten Sozialhilfesätze an Hartz4 angeglichen werden mussten, keine Frage. Aber mehr Hartz4 für alle löst nicht das Problem!
 
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Uwe O.

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Aha, und dies ist Deine Meinung zum Thema. Und Du bist Dir sicher, zu wissen, worum ist bei der Entscheidung vor dem Bundesverfasssungsgericht ging?
Klagegegenstand waren die Leistungssätze innerhalb eines Gesetzes, die seit neunzehn (!) Jahren unverändert geblieben sind und dem Artikel 1 GG widersprechen. Nicht Deine asylwirtschaftlichen Kosten-Aufwand-Nutzenrechnungen.

Timi, ich habe meine Meinung im Gegensatz zu Dir abgegeben.

Und ansonsten treffen meine Ausführungen zum Zustandekommen der Leistungen an Asylbewerber zu.
Das Gericht hatte nicht zuletzt im aktuellen Urteil angesprochen, dass die " asylwirtschaftlichen Kosten-Aufwand-Nutzenrechnung" nicht zulässig sei.

Uwe
 

Uwe O.

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Natürlich ist es richtig, dass die 19 Jahre alten Sozialhilfesätze an Hartz4 angeglichen werden mussten, keine Frage. Aber mehr Hartz4 für alle löst nicht das Problem!

Die Sozialhilfesätze sind übrigens vom Gericht nicht an Hartz IV angepasst worden.
Die vom Gericht genannten Sätze liegen darunter und gelten nur so lange, bis der Gesetzgeber etwas anderes und nachvollziehbareres geschaffen hat.

Die in einigen Ländern umgesetzte Methode Sachleistung und ein wenig Taschengeld wäre bundesweit wünschenswert.

Uwe
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Der Begriff "Sozialhilfesatz" ist m. E. ohnehin irreführend, denn es handelt sich ja nicht um Sozialhilfe im herkömmlichen Sinne, sondern Hilfe zum Unterhalt nach AsylbLG, nicht nach SGB III eine Form von Arbeitslosenhilfe II - Sozialgeld.
In welcher Form sie erfolgt, hatte das Gericht nicht zu bewerten, aber bürokratisch aufwändige Transfer-Trennsysteme, die in der Summe für Land und Kommunen finanziell teurer sind als eine in sich geschlossene Geld-Leistungen, sind in meinen Augen widersinnig. Drohender Missbrauch rechtfertigt nicht diese Verschwendung!
Auch den Begriff "Hartz4" finde ich immer zwar prägnant, aber leicht irreführend.
Leistungen nach SGB III sind doch mehr als der Regelleistungssatz für alleinstehende Bezugsberechtigte. Der war für das BVerfg Orientierung.
 

Uwe O.

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..... nein, es ist das alte Lied von der überzogenen Attraktivität des deutschen Sozialstaates und dessen drohend Kollaps durch Druck der Armen.
Jene werden zudem mit politischen Asylanten gleichgesetzt und zudem ausgeblendet, dass zum "Sturm auf die Festung Europa", jene ansetzen, die wir in Vergangenheit und Gegenwart zur Ader ließen bzw. ausbluten.

Timi, Deutschland kann nicht alle Armen auf der Welt hier vor Ort durchfüttern.
Zweifelsfrei sind anerkannte politische Asylanten menschenwürdig und wie die deutsche Bevölkerung zu behandeln.
Dies gilt aber keinesfalls für abgelehnte Asylbewerber. Die haben das Land unverzüglich zu verlassen und sollten bis dahin nur stark verminderte Sachleistungen erhalten.


Uwe
 

Uwe O.

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Der Begriff "Sozialhilfesatz" ist m. E. ohnehin irreführend, denn es handelt sich ja nicht um Sozialhilfe im herkömmlichen Sinne, sondern Hilfe zum Unterhalt nach AsylbLG, nicht nach SGB III eine Form von Arbeitslosenhilfe II - Sozialgeld.

Du hast formal Recht.
Aber gehe mal davon aus, dass 99,9% der Leser mit dieser feinsinnigen Unterscheidung nichts anfanagen können.

In welcher Form sie erfolgt, hatte das Gericht nicht zu bewerten, aber bürokratisch aufwändige Transfer-Trennsysteme, die in der Summe für Land und Kommunen finanziell teurer sind als eine in sich geschlossene Geld-Leistungen, sind in meinen Augen widersinnig. Drohender Missbrauch rechtfertigt nicht diese Verschwendung!

Das, was Du als "Verschwendung" bezeichnest, ist genau das Gegenteil.
Je weniger Bargeld der Asylbewerber erhält, desto geringer ist das Interesse zukünftiger Asylbewerber, die ja das ausgezahlte Geld benötigen, um ihre Schlepper zu bezahlen.
Vorbeugung nennt man das. Und das Geld ist gut angelegt.

Uwe
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Das, was Du als "Verschwendung" bezeichnest, ist genau das Gegenteil.
Je weniger Bargeld der Asylbewerber erhält, desto geringer ist das Interesse zukünftiger Asylbewerber, die ja das ausgezahlte Geld benötigen, um ihre Schlepper zu bezahlen.
Vorbeugung nennt man das. Und das Geld ist gut angelegt.
Uwe
Das wage ich aber zu bezweifeln, dass Asylbewerber aus den mickrigen Leistungssätzen, sofern als Geld ausgereicht, bisher oder auch in Zukunft irgendwelche "Schlepper" abbezahlen können. Hast Du da außer pauschalen Vorurteilen konkrete Hinweise?
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Timi, Deutschland kann nicht alle Armen auf der Welt hier vor Ort durchfüttern.
Stimmt. Aber von einem derartigen Unsinn war hier auch nie die Rede.
Zweifelsfrei sind anerkannte politische Asylanten menschenwürdig und wie die deutsche Bevölkerung zu behandeln.
Dies gilt aber keinesfalls für abgelehnte Asylbewerber. Die haben das Land unverzüglich zu verlassen und sollten bis dahin nur stark verminderte Sachleistungen erhalten.
Uwe
Wir reden hier aber nicht über die Verfahrensweise nach einem abgeschlossenen Asylverfahren, welches vor allem nicht Jahre dauern darf, sondern von Asylbewerbern und ihnen zustehende Leistungen. Ein feiner, aber wichtiger Unterschied!
 

Kaffeepause930

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Die Sozialhilfesätze sind übrigens vom Gericht nicht an Hartz IV angepasst worden.
Die vom Gericht genannten Sätze liegen darunter und gelten nur so lange, bis der Gesetzgeber etwas anderes und nachvollziehbareres geschaffen hat.

Die in einigen Ländern umgesetzte Methode Sachleistung und ein wenig Taschengeld wäre bundesweit wünschenswert.


Uwe

Da gebe ich dir vollkommen recht. Und vor allen Dingen muss jeder abgelehnte Antragsteller binnen 6 Wochen, spätestens aber nach 3 Monaten das Land wieder verlassen haben. Es sei denn, er bringt einen Bürgen bei und kann bis dahin einen gesicherten Arbeitplatz nachweisen. Ansonsten RAUS!!! Und die Antragsformulare, die eine wiederholte "Duldung der Aufhebung der Abschiebung" regeln, sollten allesamt geschreddert und abgeschafft werden. So eine Hintertür gibt's in einem neu zu fassenden Gesetz nicht mehr.
 
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Timirjasevez

Timirjasevez

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Die Sozialhilfesätze sind übrigens vom Gericht nicht an Hartz IV angepasst worden.
Die vom Gericht genannten Sätze liegen darunter und gelten nur so lange, bis der Gesetzgeber etwas anderes und nachvollziehbareres geschaffen hat.

Die in einigen Ländern umgesetzte Methode Sachleistung und ein wenig Taschengeld wäre bundesweit wünschenswert.

Uwe
Die "einigen" Länder, in denen das weitestgehend geschieht, sind Bayern und das Saarland. Also eher weniger!;)
 

Uwe O.

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Stimmt. Aber von einem derartigen Unsinn war hier auch nie die Rede.

Habe ich also deine Wotrt: "...nein, es ist das alte Lied von der überzogenen Attraktivität des deutschen Sozialstaates und dessen drohend Kollaps durch Druck der Armen..." so missverstanden?

Uwe
 

Uwe O.

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Das wage ich aber zu bezweifeln, dass Asylbewerber aus den mickrigen Leistungssätzen, sofern als Geld ausgereicht, bisher oder auch in Zukunft irgendwelche "Schlepper" abbezahlen können. Hast Du da außer pauschalen Vorurteilen konkrete Hinweise?

Timi, lies, was ich schrieb.
Die niedrigen (beanstandeten) Sätze waren deshalb so niedrig bzw. wurden per Sachleistung erfüllt, damit eben diese Schlepper nicht bezahlt werden konnten.

Schau die Entwicklung der Zahlen:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/

Uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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