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Grundrechte in Gefahr!

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Das Innenministerium Brandenburg behindert bewusst die freie Entfaltung der Persönlichkeit (meine Freiheit wäre das!)

Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Das sollte man einklagen!
Begründung:
Als Stasi - Verfolgter habe ich die Wende bewusst beeinflusst, das habe ich auch nachgewiesen, aber die Rechte um die Anerkennung einer Verfolgung wurden mir absichtlich durch das IM Brandenburg vorenthalten.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

[/COLOR]Begründung:

I. Am 07.12.2010 habe ich wegen Körperverletzung das Innenministerium angeklagt.

II.Mobbing 1991 bis 1996 durch die staatliche Verwaltung der Gemeinde.
Da die Folgen eines Unfalls, ein Schädelhirntrauma das ich 1996 erlitt, und keine Heilung in Sicht ist durch die nervlichen Belastungen - meine Sprache zerfällt, immer wieder muss ich es sortieren (siehe psychologisches Gutachten von 2010). "Wann werde ich endlich vom DDR-Unrecht rehabilitiert? Es dauert und ... noch kein Ergebnis .
Ich habe die Rehabilitierung gleich 1990 nach der Wende beantragt, 22 Jahre zu warten. http://www.politik-sind-wir.de/f8/b...land-brandenburg-t23746/page10.html#post71824
Was mein größtes Problem in meinem Leben war, mir hatte man alle Ausbildung bis 1972 beschnitten - ich wollte es woanders probieren, Republikfluchtversuch, es ging schief und dafür kam ich in den Knast.

Ich verlange vom Innenministerium Brandenburg, das es die Gesetze, insbesondere das Grundgesetz achtet, denn das haben unsere Eltern beschlossen, es hat sich bewährt und es ist immer noch gültig! Die Unfähigkeit des Innenministeriums Brandenburg zeigt sich an Hand der Rechtsverletzungen und Eigenmächtigkeiten. Dürfen wir denn alle die Gesetze verletzen, wie wir es für richtig halten oder zieht hier endlich wieder Recht ein?

Diese undemokratischen Machenschaften kann ich nicht tolerieren, hier fehlt mir jedes Verständnis!


"Heinrich Neisser - Grundrechte in Gefahr?"
1. Eine Gefährdung der Grundrechte ist dann gegeben, wenn eine substantielle Einschränkung ihrer Wirksamkeit besteht. Diese Einschränkung kann sich in einer offenkundigen permanenten Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten manifestieren – dagegen kann sich der Einzelne durch Individualbeschwerde zur Wehr setzen,[/COLOR] siehe meine Petition vom 19.04.2011 an den Landtag Brandenburg http://www.politik-sind-wir.de/f9/petition-an-das-landesparlament-brandenburg-t23719/.
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/Seiten 1- 6

Ebenso kommt hier das System des internationalen Menschenrechtsschutzes zum Tragen. Die Einschränkungen der Grundrechte können aber auch durch eine stetige Aushöhlung erfolgen, d. h. durch einen schleichenden Substanzverlust, der zu einem Verlust der Freiheitssphäre des Einzelnen führt."
achim.raschke@googlemail.com

Verfasst am: 08.11.2011, 21:27 Titel: Schadensersatz?
Vielleicht habe ich das noch nicht richtig erklärt, aber es geht um Menschenrechtsverletzungen in der DDR, weil ich aus politischen Gründen keinen Beruf erlernen durfte. Dann wollte ich nach dem Westen flüchten, um meine Zukunft dort aufzubauen, wurde aber von der Miliz (im Ausland) erwischt.Zum Glück musste ich nur 3 Monate absitzen und kam durch eine Amnestie wieder frei.
Sonst im neuen Staat, durch Beamte vom neuen Staat wurde ich in einer Tour verhöhnt, man hatte mich (kaputt) gespielt, abschließend war keine Arbeit mehr für mich da, ich war arbeitslos, jetzt traue ich mich darüber zu reden, denn ich habe mich halbwegs davon erholt, ich wehre mich jetzt aber, vorher war ich dazu nicht fähig. Die Meinung habe ich, dass ich Schadensersatz vom Staat verlangen darf. Mein Leben ist nur noch begrenzt etwas wert, statt der Staat einmal Anstalten macht und mir mal etwas mehr Rente zuspricht. Auf meine Rechte will ich aber nicht verzichten. 'Es reicht scheinbar, wenn ich ein wenig Geld bekomme, es gibt ja viele Sozialhilfeempfänger, ich bekomme etwas weniger als ein Sozialhilfeempfänger erhält, man kann sich doch daran gewöhnen.' Und der Staat hört weiterhin nicht zu, da würde auch kein noch so markanter Spruch von Brecht helfen. Entschuldigung, aber mit der Zeit ist man so aggressiv geworden, weil das IM nichts zahlen will, alles muss man einklagen ...Ich habe einen Albtraum, ich glaube, ich bin 80 und trete immer noch vor Gericht.



Unrecht des Staates - dagegen hilft nur eine Verfassungsklage
05.04.2011 Wie kann ich das am besten ohne Geld organisieren? Da fehlen mir einfach die Erfahrungen.


Öffentlichkeitsarbeit in Frankfurt (Beispiel)
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b...land-brandenburg-t23746/page10.html#post72555
 
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dart1976 Grundrechte: Politik- & Geschichtswissenschaft 6

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