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Pressemitteilung 13.08.2011

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1. Pressemitteilung 01.01.2012 (aktualisiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,
http://www.politik-sind-wir.de/f7/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-t23928/

politischen Themen > Politik und Gesellschaft in Deutschland > Staat & Zivilgesellschaft
Bürgerrechte in Brandenburg

Zu dem Thema Rehabilitierung vom DDR – Unrecht hatte ich schon mehrmals zur Presse versucht Kontakt aufzunehmen, aber alles ohne Erfolg.

Hier spreche ich das Thema Menschenrechte an und bitte um
Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit-
“Menschenrechtsverletzungen in Brandenburg”

Für das Thema Menschenrechtsverletzungen in Deutschland suche ich weitere Ansprechpartner.

achim.raschke@googlemail.com

Die überlange Verfahrensdauer beim Innenministerium des Landes Brandenburg bei der Rehabilitierung vom DDR Unrecht, wobei sie bereits1990 beantragt wurde.
Werde ich denn jemals beruflich rehabilitiert,
ist das mein Trauma?

Jetzt habe ich Gesundheitsschäden, bin schwerbehindert (70%) seit 1996
und in psychologischer Behandlung seit 1995
Habe 2010 eine Verfassungsklage gegen das Innenministerium und eine Klage wegen Körperverletzung beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt.


Unterstützung von der
GRUNDRECHTEPARTEI

»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates« u.a.
BUNDESSPRECHER
Anke Vetter, Ingmar Wengel
Ingmar Wengel – Mail: webmaster@grundrechtepartei.de
Weitere Vorbereitungen fürs Internet, wann kommt das Ende? 08.11.2011

Anfrage SPD am 05.09. - wer weiß, ob eine Antwort kommt. Vielleicht weiß die SPD mit Menschenrechtsverletzungen nichts anzufangen, die Erfahrungen wurden verlernt.

Klagen gegen das IM Brandenburg

http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php?p=64251
Dr. Ingo-Jens Tegebauer - tegebauer@gmx.de

Ist das Grundgesetz - keine Norm für das IM Brandenburg?
Forderung ist nach Art 2 GG Absatz 1 - die Einführung des Rechts auf der freien Entfaltung der Persönlichkeit und nach Art 2 GG Absatz 2 - hat jeder das Recht auf körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Dieses Gesetz wird durch das IM des Landes Brandenburg ignoriert!

Sollte der Staat (das IM Brandenburg) das GG nicht achten oder besteht hier Narrenfreiheit?
Bekannt ist, dass das IM Beschlüsse der Legislative durchzuführen hat. Mir ist aber nicht bekannt, wer dieses kontrolliert. Ich glaube das IM kontrolliert sich stets selbst. Vielleicht gibt es einen Arbeitsplan über Narrenfreiheit, natürlich selbst erstellt?
...

http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...enburg-t23746/ Seite 1 - 7
http://www.politik-sind-wir.de/f7/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-t23928/page2.html
Es sind noch Antworten offen.
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!
Am 31.01.2012 soll das Gericht entscheiden? (Da habe ich ein Gerichtstermin in Potsdam)


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Verschleppung der Rehabilitierung, Antrag 1990! "Erst sehr viel später, im Jahr 2004 ", ohne Zeugen brauchte ich keinen Antrag zu stellen, der wird dann gar nicht erst angenommen (natürlich bestritten)
Artikel 5
Gerichtstermin am 31.01.2012 in Potsdam


Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Mobbing durch staatliche Angestellte und Beamte von 1991 bis zu meinem Unfall 1996. und viele sind eingschüchtert, die sich dann nicht getrauen vor Gericht auszusagen. Der Staat hat eine Macht-
kann er sogar die Politik beeinflussen?
 
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2. Verwaltungsklage gegen das IM Brandenburg 2009, 1. Klage 2007 über Antrag von 2004

Der Beklagte wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden.


Verwaltungsgericht Potsdam 14467 Potsdam,
den 10. November 2009
Rechtsantragstelle Friedrich-Ebert-Straße 32
Tel.: (0331) 2332-0 Fax.: (0331) 2332-480

Gegenwärtig: Bethge als UdG
Es erscheint:
Herr Joachim Raschke, Bahnstraße 28, 16727 Veiten
-Antragsteller und Kläger-
und erklärt:
Ich beantrage
vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
gegen
das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Henning-von-Treskow-Straße 9-13, 14469 Potsdam
-Antragsgegner und Beklagter -
wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung
1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123
VwGO verpflichtet, die Rehabilitierung vorläufig auszusprechen, um mir eine
entsprechende Entschädigung zu leisten.
2. Der Beklagte wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden.
3. Dem Antragsgegner und Beklagten werden die Kosten der Verfahren auferlegt.
4. Dem Antragsteller und Kläger wird Prozesskostenhilfe gewährt.
Begründung:
Zur Begründung beziehe ich mich auf mein Vorbringen im laufenden Verwaltungsverfahren des Beklagten, welches sich aus den beizuziehenden Akten ergibt. Ferner verweise ich auf die beigefügten Anlagen. Ich hatte unter den Aktenzeichen 11 K 2213/07 und 11 L 788/07 schon einmal
Verfahren wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung anhängig. In diesen Verfahren wurde jedoch nur über meinen Antrag aus dem Jahr 2004 befunden. Die Umstände welche ich in meinen Antrag aus dem Jahr 1990 geltend gemacht habe, wurden dabei nicht berücksichtigt.

Ferner verfüge ich nur über eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld, wovon ich neben den Unterhaltsverpflichtungen für meine Tochter meinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten habe, so dass ich auf die Entschädigung finanziell angewiesen bin
v.g.u. Geschlossen:
ES IST NOCH NICHT ENTSCHIEDEN
Ein Scheinbeschluss wurde 2010 gefällt, aber er betrifft die Klage nicht. Das IM Brandenburg widersetzt sich einer Verpflichtung, ob das ein Normalbürger auch darf?

http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page7.html Unrecht des Staates
eine endgültige Entscheidung am 31.01.2012 vor Gericht (ein Termin steht dort)?
 
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agano

Achim, ich bewundere deine Geduld in dieser Angelegenheit und wünsche dir für den weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg. richard
 
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Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den 31. Januar 2012, 10 Uhr

Der befangene Rechtsanwalt existiert für mich nicht mehr, das war mein Wunsch.
http://www.demokratische-partei.org/viewtopic.php?f=110&t=3195 - vorletzte

Verwaltungsgericht Potsdam
11. Kammer VG 11 K 2657/09
Die Einzelrichterin
24.11.2011

Herrn
Joachim Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten



Sehr geehrter Herr Raschke,
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Raschke./.Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden sie zur mündlichen Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den*31. Januar 2012, 10 Uhr, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss, vor das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, § 102 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht

beglaubigt
Justizsekretärin

UNRECHT DES STAATES
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page7.html

Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers http://www.behinderten-forum.de/posting,mode,editpost,p,3084841,u,54243.htm#

Redaktion / 7.6.2011 / stephan seiler (info@placesys-suchmaschinenoptimierung.ch)
Mythenblick 4 CH-8926 Uerzlikon 043 541 03 96 076 467 81 81

Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger Joachim R. (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieserFluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seineBerufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt Joachim R. bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in Brandenburg noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch.
Rehabilitierungsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur
Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR- Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet.
Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG).
Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird
Im Falle von Joachim R. ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat Joachim R. einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gemäss StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium Brandenburg mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte Joachim R. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von Joachim R. für eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bleibt untätig
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob Joachim R. im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden.
Das Verfahren von Joachim R. gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären.
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht Potsdam das Landesamt Brandenburg auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht Joachim R. eine Prozesskostenhilfe.
Der Antrag von Joachim R. auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig.
Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen
Aufgrund der Untätigkeit der Brandenburger Ämter rügt Joachim R. die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Joachim R. bekam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention.
Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten von Brandenberg keinen Eindruck.
Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte.
Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig.
Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Brandenburger Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden.
Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von Joachim R. und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand.
Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor.
 
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Verfassungsgericht und keiner antwortet


Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 10.04.2012
Jägerallee 9 - 12 (Justizzentrum)
14469 Potsdam


Rechtsantragsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,
erst in diesem Jahr bin ich so halbwegs wieder gedanklich fähig, die nervliche Belastung seit 1995 und durch mein Unfall 1996, durch das Schädel-Hirn-Trauma fiel ich für längere Zeit aus.
Jetzt möchte ich natürlich die Grundrechtsverletzungen des Innenministerium Brandenburg rügen und ich klage gegen das Innenministerium Brandenburg wegen der Verletzung des Grundgesetzes Deutschlands, speziell die Verletzung der Artikel 1.1 und 2 beide Punkte an.

zur Klage:

1. Klageantrag wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung vom
10.11.2009, diese Klage mit dem Rehabilitationsantrag von 1990 wurde bisher
abgelehnt zu bearbeiten. Ein Rehabilitierungsantrag von 2004 wurde dann
gewertet.
Warum sollte ich erst 2004 einen Entschädigungsantrag gestellt haben, nein ich
es geschah gleich nach der Wende!


2. Aussage von der Richterin Frau Dr. Achenbach vom 10.02.2012
ein Antrag auf Grundrechtsverletzung vom 07.05.2010 ist nur vom
Verfassungsgericht zu beantworten.

3. Klage wegen Körperverletzung, Verletzung GG Art. 2.2 vom 07.12.2010
fachärztliches Gutachten

4. Klage wegen Verletzung der Würde nach GG 1.1 vom 25.05.2010

5. Klage wegen Mobbing der Verwaltung der Gemeinde Oberkrämer von 1991 -
1996 vom 9.03.2011 nach Art 2 GG

Ich bitte diese 5 Klagepunkte zu behandeln und rechtlich zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen

Joachim Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten
Rechtsanwälte meiden die Unterstützung der Klagen gegen den Staat, zur Zeit habe ich noch keinen.
Informiert ist die evangelische Kirche im Heimatort.
Frau Gniewoß *utegniewoss@web.de**Tel.:*03304 502430

Bitte unterstützt mich.
Die Anlagen habe ich am 10.04.2012 persönlich zum Verfassungsgericht Potsdam gebracht.
Eine Eingangsbestätigung hat mir das Verfassungsgericht noch nicht ausgestellt. Ich brauche die Zeugen, die mir die Klage bestätigen können.
Wo keine Klage registriert ist, erfolgt auch kein Urteil!
Das ist die neue Demokratie!
-ich habe selbst die Kommunikation verlernt, tut mir leid-


http://www.politik-sind-wir.de/f8/b...land-brandenburg-t23746/page10.html#post72555
Klagen gegen den Staat



http://www.politik-sind-wir.de/showt...4630#post84630 DER RECHTSSTAAT UND DIE DIKTATUROPFER
http://www.politik-sind-wir.de/f7/me...html#post83001 Alte Erinnerungen ... Ich werde mich wehren!
http://www.politik-sind-wir.de/showt...6615#post76615 Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde
 
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Hallo Utopist, du glaubst doch wohl nicht, daß dir als Deutscher von unseren politischen Gefälligkeitsgerichten Recht widerfährt.
Da müssen schon für unsere Gerichte ganz andere , nämlich politische Dinge, herangetragen werden, bevor die reagieren.

Da wurde erst küzlich ein 47jähriger Mann wegen Volksverhetzung zu 1000.- Euro Geldstrafe und 4 Monate Kerker verurteilt, weil er in seinem Facebook geschrieben hat:" Tod dem Döner; es lebe die Nürnberger Bratwurst."

Staatsanwältin und Richter sahen darin zu den "Dönermorden" eine Verbindung.
Hätte er als Ausländer geschrieben: Tod der Nürnberger Bratwurst; es lebe der Döner , wäre er bestimmt als voll integrierter Neudeutscher gelobt worden.

Nein, zu viele Richter betätigen sich inzwischen als Volksverhetzer, weil sie kriminelle Ausländer ein Du,Du geben anstatt wegzusperren aber anständige Deutsche für verbale Feststellungen in der Öffentlichkeit durch Wegsperren und finanzielles Ausplündern bestrafen.
 

Timirjasevez

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Hallo Utopist, du glaubst doch wohl nicht, daß dir als Deutscher von unseren politischen Gefälligkeitsgerichten Recht widerfährt.
Da müssen schon für unsere Gerichte ganz andere , nämlich politische Dinge, herangetragen werden, bevor die reagieren.

Da wurde erst küzlich ein 47jähriger Mann wegen Volksverhetzung zu 1000.- Euro Geldstrafe und 4 Monate Kerker verurteilt, weil er in seinem Facebook geschrieben hat:" Tod dem Döner; es lebe die Nürnberger Bratwurst."

Staatsanwältin und Richter sahen darin zu den "Dönermorden" eine Verbindung.
Hätte er als Ausländer geschrieben: Tod der Nürnberger Bratwurst; es lebe der Döner , wäre er bestimmt als voll integrierter Neudeutscher gelobt worden.

Nein, zu viele Richter betätigen sich inzwischen als Volksverhetzer, weil sie kriminelle Ausländer ein Du,Du geben anstatt wegzusperren aber anständige Deutsche für verbale Feststellungen in der Öffentlichkeit durch Wegsperren und finanzielles Ausplündern bestrafen.
Für eine eigene Meinungsbildung die ganze Geschichte:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/n...chlag-ex-npd-funktionaer-verurteilt-1.1331260
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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