Vermutlich ist die Ampel gerade um Umschalten gewesen und es war halt schon etwas rotgelb, wie sie noch durch ist. Passiert jeden Tag vielen Leuten. Die Polizei kümmert sich meist auch nicht um sowas. Aber diesmal doch, man hält sie an, riecht Alkohol, macht einen Bluttest, würde sich im Normalfall kein Polizist ohne Absicherung von oben bei einer Bischöfin trauen. Und wirklich, eineinhalb Promille. Immer noch völlig uninteressant.
Aber da sitzt also irgendwo jemand und beschließt, diese sonst wirklich nicht weiter wichtige Geschichte nicht nur in der ZEIT, sondern auch noch in den Radionachrichten zu bringen, weil die Käßmann gerade etwas in Ungnade gefallen ist.
Als Warnung, sozusagen.
eigentlich wollte ich mich ja zurück halten. Allerdings gibt es immer wieder diese grenzenlose Polemik. Ich hätte ja auch noch eine sehr viel differnzierte Bewertung, aber die kann sich ja jeder denken. Wobei es damit, ....nein.
Erst einmal vollkommen richtig erkannt Hellmann, VIELLEICHT war es gelb-rot. Vielleicht, nein ganz sicher hatten die Polizisten das Kennzeichen, nein den Auftrag, die Bischöfin aus dem Verkehr :irre: zu ziehen. Kritische Stimmen muss man beseitigen, egal wie. Natürlich gilt dies auch für die Systempresse, die nach der katholischen Schänderlüge nun auch die evangelische Kirche unter Beschuß nehmen muss.
Auch wieder richtig erkannt, die Polizei kümmert sich MEIST nicht um solche Grenzfälle. Zufälle gibt es. :kopfkratz:
Auch wieder richtig erkannt. Polizisten in diesem Land sind dumpfe Befehlsempfänger, die nur auf Anweisung von oben handeln. Nein, natürlich kann man ihnen auch einen Generalauftrag erteilen. So etwa Demonstranten jagen oder Ausländer verfolgen. Da braucht man ja keine differenzierte Wahrnehmung oder gar eine qualifilzierte Ausbildung.
Nein, dass Beste an dem Beitrag ist, dass er klar darstellt, dass der Verfasser völlig frei ist von einem fundiertem Wissen. Zufälle gibt es. :winken:
Nun mal ein Kommentar für den wirklich interessierten Leser. Wenn die Guteste mit 1,5 Prom. Atemalkohol gemessen wird, kommt der dumpfe Polizist gar nicht um eine Blutprobe herum. Sogar der Richterbund hat, nachdem die höchsten Gerichte die Anordnungsbefugnis der Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft stark eingeschränkt haben - ohne sich übringes über die Geeignetheit, sprich machbarkeit, Gedanken gemacht zu haben... eben dieser Richterbund hat explizit für die Blutproben bei Trunkenheitsfahrten auf eine neue Regelung zur Anordnung durch die Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft gepocht.
Nein, ich finde es immer wieder nett, wie ungeniert einige ihre Unwissenheit verkaufen. Zufälle gibt es. :irre: