I
Iphigenie
Die Wortwaffen des Regimes zur Einschüchterung des Volkes
In diesem Faden sollen Schreiben von Behörden, staatlichen Institutionen oder Unternehmen vorgestellt werden, die so formuliert sind, daß sie entweder nur schwer oder überhaupt nicht zu verstehen sind. Ziel dieser Schreiben ist stets, die Empfänger so elementar einzuschüchtern, zu verunsichern, daß sie von ihrem Widerspruchsrecht Abstand nehmen.
* * * * * * * *
~ Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit XXXXX•
Aktenzeichen:
Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben)
Name:
Durchwahl:
E-Mail:
Datum:
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung• Bewerbungskosten • hier: Ablehnungsbescheid
Je nachgewiesener Bewerbung können 5,00 Euro gewährt werden; jahrlich bis zu 260,00 Euro. Die maßgebende Frist beginnt mit dem Tag der erstmaligen Beantragung, dem 24.06.2008 und endet am 23.06.2009.
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für sieben Bewerbungen (Kopien und Auflistungen) geltend gemacht. Die Entstehung der Kosten für sieben Bewerbungen liegt nicht in der o.g. Frist. Der Antrag auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung ist grundsatzlich vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (Entstehung der Kosten) zu stellen.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulassig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Mit freundlichen Grüßen,
In diesem Faden sollen Schreiben von Behörden, staatlichen Institutionen oder Unternehmen vorgestellt werden, die so formuliert sind, daß sie entweder nur schwer oder überhaupt nicht zu verstehen sind. Ziel dieser Schreiben ist stets, die Empfänger so elementar einzuschüchtern, zu verunsichern, daß sie von ihrem Widerspruchsrecht Abstand nehmen.
* * * * * * * *
~ Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit XXXXX•
Aktenzeichen:
Mein Zeichen: (Bei jeder Antwort bitte angeben)
Name:
Durchwahl:
E-Mail:
Datum:
Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung• Bewerbungskosten • hier: Ablehnungsbescheid
Je nachgewiesener Bewerbung können 5,00 Euro gewährt werden; jahrlich bis zu 260,00 Euro. Die maßgebende Frist beginnt mit dem Tag der erstmaligen Beantragung, dem 24.06.2008 und endet am 23.06.2009.
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für sieben Bewerbungen (Kopien und Auflistungen) geltend gemacht. Die Entstehung der Kosten für sieben Bewerbungen liegt nicht in der o.g. Frist. Der Antrag auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung ist grundsatzlich vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (Entstehung der Kosten) zu stellen.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulassig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar binnen eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Mit freundlichen Grüßen,