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Betrifft die Sozialarbeiter

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Sie haben wegen ihrer Position einen tiefen Einblick in die Abläufe ihrer Tätigkeit.

Ihnen werden intime und vertrauliche Angelegenheiten bekannt, welche nicht zur Weitergabe an Dritte Personen gedacht ist.

Wie steht es um eine mögliche Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter?

Denn wie hoch ist der Anteil der Sozialarbeiter,
die >>kein<< Zeugnisverweigerungsrecht haben und dem Staat unter Strafandrohung Auskunft geben müssen?

Wie hoch ist die Gesamtzahl aller deutschlandweit arbeitenden Sozialarbeiter?
In wieviel Fällen wurden gegen Sozialarbeiter in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit ihren prozessualen Aussagepflichten von Gerichten Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt? (Nötigung od. Erpressung ist in diktatorischen Staaten normal)

Haben Sozialarbeiter nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht,
wenn sie gemäß Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung als Drogenberater, die in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder Körperschaft,
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, arbeiten?
Also bei denen, welche dem Staat zu teuer kommen?
Warum nur bei diesen und nicht bei allen anderen?

In allen anderen Vorgängen könnten sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was Sie damit zum >Informanten des Staates<
und Verräter am vom Staat - gläsernen Volk macht!

Eine derartige Beschränkung könne man durchaus als fragwürdig ansehen,
oder als Durchsetzung diktatorischer Volksüberwachung.

Das Ansehen von Sozialarbeitern im Volk könnte auch dabei zu großen Schaden kommen.

Denn den wenigsten ist bekannt, was der „Staat“ in Wirklichkeit ist !

:peitschen: :toben:
 

Smoker

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Sozialarbeiter sind völlig nutzlose Kostenverursacher und sollten abgeschafft werden.
 

fluffi

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Denn den wenigsten ist bekannt, was der „Staat“ in Wirklichkeit ist !

:peitschen: :toben:

Spannung :coffee:

Magst du den "Staat" aus deiner Sicht einmal erläutern?

Bitte

:winken:

zu deinem rest, fehlt ein fallbeispiel...
 

Zoelynn

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Warum mag mich niemand?




Psychiater: "Ich kenne ihr Problem noch nicht, darum fangen Sie am besten ganz am Anfang an."

"Am Anfang schuf ich Himmel und Erde."


Treffen sich zwei Freunde auf der Straße.

Freund 1: "Hallo, lang nicht mehr gesehen. Gehst du nicht mehr aus?"
Freund 2: "Ich würde ja gerne, aber ich pinkele mich dann dauernd ein, ich habe nämlich eine permanente Blasenschwäche!"
Freund 1: "Warst du schon beim Arzt?"
Freund 2: "Ja, aber der konnte mir auch nicht helfen, jetzt bleibe ich halt so viel wie möglich daheim."
Freund 1: "Geh doch zum Psychiater! Das ist wahrscheinlich ein psychisches Problem."
Freund 2: "Das ist eine gute Idee. Der wird mir vielleicht helfen können."

Ein paar Wochen vergehen, da treffen sie sich wieder.

Freund 1: "Und, warst du beim Psychiater?"
Freund 2: "Ja, schon."
Freund 1: "Das heißt, du machst dir nicht mehr dauernd in die Hose?"
Freund 2: "Oh doch! Aber jetzt bin ich stolz darauf ..."
 
OP
DOLANS
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Spannung :coffee:

Magst du den "Staat" aus deiner Sicht einmal erläutern?

Bitte

:winken:

zu deinem rest, fehlt ein fallbeispiel...

Einen Staat kann man nicht erläutern!

Das setzt Wissen und Bildung voraus.
Denn dadurch erkennt und versteht man neben der umgeschriebenen Verfassung,
den Koalitionsverträgen, und durch die Gesetze und anderem,
im wirklichen >> Zusammenspiel <<
von Legislative, Judikative und Exekutive - mit der Wirtschaft und dem Kapital,

die Größe und Macht eines Staates.

Ebenso wie die Kirchen als Vorgänger selbst zu ihrer Größe über das Volk angewachsen sind!

Und zu dem Rest, fehlt die Voraussetzung !

<[;-)))

Glauben, Fußball und Fernsehen, sind mit die drei schönsten Dinge im Leben !
:happy:
 

fluffi

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[MENTION=2858]DOLANS[/MENTION]
Findest du es gerecht, wenn jemand sein Wissen über eine Straftat die begangen werden soll, auch nach der Tat für sich behällt, damit der Täter ohne Rechtskosequenz davon kommt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Sie haben wegen ihrer Position einen tiefen Einblick in die Abläufe ihrer Tätigkeit.

Ihnen werden intime und vertrauliche Angelegenheiten bekannt, welche nicht zur Weitergabe an Dritte Personen gedacht ist.

Wie steht es um eine mögliche Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter?

Denn wie hoch ist der Anteil der Sozialarbeiter,
die >>kein<< Zeugnisverweigerungsrecht haben und dem Staat unter Strafandrohung Auskunft geben müssen?

Wie hoch ist die Gesamtzahl aller deutschlandweit arbeitenden Sozialarbeiter?
In wieviel Fällen wurden gegen Sozialarbeiter in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit ihren prozessualen Aussagepflichten von Gerichten Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt? (Nötigung od. Erpressung ist in diktatorischen Staaten normal)

Haben Sozialarbeiter nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht,
wenn sie gemäß Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung als Drogenberater, die in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder Körperschaft,
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, arbeiten?
Also bei denen, welche dem Staat zu teuer kommen?
Warum nur bei diesen und nicht bei allen anderen?

In allen anderen Vorgängen könnten sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was Sie damit zum >Informanten des Staates<
und Verräter am vom Staat - gläsernen Volk macht!

Eine derartige Beschränkung könne man durchaus als fragwürdig ansehen,
oder als Durchsetzung diktatorischer Volksüberwachung.

Das Ansehen von Sozialarbeitern im Volk könnte auch dabei zu großen Schaden kommen.

Denn den wenigsten ist bekannt, was der „Staat“ in Wirklichkeit ist !

:peitschen: :toben:

Du musst erstmal grundsätzlich zwischen Zeugnisverweigerungsrecht und Verschwiegenheitspflicht unterscheiden. Bei Ersterem kann man die Aussage verweigern, muss es aber nicht, bei Zweiterem muss man die Aussage verweigern.
Eine Verschwiegenheitspflicht haben grundsätzlich auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlich anerkanntem Abschluss (siehe § 203) StGB.
Die institutionelle Verschwiegenheit in der StPO dient einer Ausdehnung auf ehrenamtliche Mitarbeiter..., die in diesen Stellen oft arbeiten und keine berufsständische Überwachung der Ausbildung und damit einhergehenden klar geregelten gestzlichen Pflichten haben wie Ärzte, das juristische Feld, Psychologische Psychotherapeuten, Beamte....

Alle diese Berufsgruppen haben aber sowieso nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht/Verschwiegenheitspflicht, wenn es sich um Informationen handelt, die sie aufgrund/während ihrer Berufsausübung erfahren haben. Eine darüber hinaus gehende besondere Rechtsstellung gibt es nicht. Und selbst diese hat eindeutige Einschränkungen, besonders nach §34 StGB und §138 StGB, wobei Letzterer sogar eine Anzeigepflicht ergibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

[MENTION=2858]DOLANS[/MENTION]
Findest du es gerecht, wenn jemand sein Wissen über eine Straftat die begangen werden soll, auch nach der Tat für sich behällt, damit der Täter ohne Rechtskosequenz davon kommt?

Wenn eine Straftat begangen werden soll und die Pläne unmittelbar, konkret, abwendbar und schwerwiegend genug sind, kann sogar eine Anzeigepflicht bestehen (§138 StGB).
 

fluffi

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Wenn eine Straftat begangen werden soll und die Pläne unmittelbar, konkret, abwendbar und schwerwiegend genug sind, kann sogar eine Anzeigepflicht bestehen (§138 StGB).

Jup aber da ist die Pflicht auf Mord u.ä. beschränkt.
Ich find aber, wenn ein Täter wegen niederer Beweggründe vor Gericht steht und ein Sozialarbeiter davon wusste und es an diesem liegt ob der Täter seine Tat wiederholt, bestraft wird oder gar belohnt wird oder im schlimmsten Fall sogar das Opfer als Täter bestraft wird.
Eine Welt mit Moral gefällt mir besser als eine Welt ohne Gewissen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Jup aber da ist die Pflicht auf Mord u.ä. beschränkt.
Ich find aber, wenn ein Täter wegen niederer Beweggründe vor Gericht steht und ein Sozialarbeiter davon wusste und es an diesem liegt ob der Täter seine Tat wiederholt, bestraft wird oder gar belohnt wird oder im schlimmsten Fall sogar das Opfer als Täter bestraft wird.
Eine Welt mit Moral gefällt mir besser als eine Welt ohne Gewissen.

Ich kann zwar nicht alle aus dem Kopf aber Mord und mordähnliche Straftaten sind da bei weitem nicht alles. Wenn man mal Hoch- und Landesverrat außen vorlässt wegen der verschwindend geringen Wahrscheinlichkeit, fallen da alle möglichen Formen des Betrugs darunter, Freiheitsberaubung und Profit von Selbigem, Eingriff in den Verkehr, Brandstiftung.... Das ist ein ziemlich langer Katalog.
Eine ausgiebige Schweigepflicht im Nachhinein einer Tat ist moralisch ohne Zweifel richtig. Institutionen die sich mit Drogensüchtigen, psychisch Kranken... beschäftigen brauchen das Vertrauen der Betroffenen, welches nur bei ordentlicher Verschwiegenheit erreicht werden kann. Das institutionelle Ziel ist ja ein völlig anderes, nämlich die individuelle Hilfe, unabhängig von eventuellen Straftaten. Da eine Barriere zur Strafverfolgung zu schaffen ist essentiell.
 
OP
DOLANS
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[MENTION=2858]DOLANS[/MENTION]
Findest du es gerecht, wenn jemand sein Wissen über eine Straftat die begangen werden soll, auch nach der Tat für sich behällt, damit der Täter ohne Rechtskosequenz davon kommt?

Diese Frage erinnert mich an die Vorläufige Suspendierung und Rehabilitierung von Wirtschaftswissenschaftler Franz Hörmann.
:coffee:
 
OP
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Wenn eine Straftat begangen werden soll und die Pläne unmittelbar, konkret, abwendbar und schwerwiegend genug sind, kann sogar eine Anzeigepflicht bestehen (§138 StGB).

Und wenn ich dann schreibe, "der Staat schreibt seinem Volk auch das Denken vor", (für seine eigene Absicherung)

zeigen die Wenigsten dafür Verständnis.
 
OP
DOLANS
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Warum mag mich niemand?




Psychiater: "Ich kenne ihr Problem noch nicht, darum fangen Sie am besten ganz am Anfang an."

"Am Anfang schuf ich Himmel und Erde."


Treffen sich zwei Freunde auf der Straße.

Freund 1: "Hallo, lang nicht mehr gesehen. Gehst du nicht mehr aus?"
Freund 2: "Ich würde ja gerne, aber ich pinkele mich dann dauernd ein, ich habe nämlich eine permanente Blasenschwäche!"
Freund 1: "Warst du schon beim Arzt?"
Freund 2: "Ja, aber der konnte mir auch nicht helfen, jetzt bleibe ich halt so viel wie möglich daheim."
Freund 1: "Geh doch zum Psychiater! Das ist wahrscheinlich ein psychisches Problem."
Freund 2: "Das ist eine gute Idee. Der wird mir vielleicht helfen können."

Ein paar Wochen vergehen, da treffen sie sich wieder.

Freund 1: "Und, warst du beim Psychiater?"
Freund 2: "Ja, schon."
Freund 1: "Das heißt, du machst dir nicht mehr dauernd in die Hose?"
Freund 2: "Oh doch! Aber jetzt bin ich stolz darauf ..."

:happy:

Ich plädiere für Frauen-Friedhöfe !

Wer macht mit?

Sonst wird das für die Männer nix mit der ewigen Ruhe !

:happy:
 

Nora

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Gelöschtes Mitglied 2801

Und wenn ich dann schreibe, "der Staat schreibt seinem Volk auch das Denken vor", (für seine eigene Absicherung)

zeigen die Wenigsten dafür Verständnis.

Ich verstehe nicht ganz, inwiefern die Anzeigepflicht zur Abwendung schwerer Straftaten das Denken vorschreibt.
 
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DOLANS
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