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Ich will anhand des folgenden Spiegelartikels diskutieren, ob es verbindliche Vereinbarungen mit Russland gab, dass die NATO sich nicht nach Osten ausweiten würde.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67871653.html
Ja, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Ein erstaunlich ausgewogener Artikel, dafür, dass er vom Spiegel kommt. Scheinbar wurden, vom Deutschen und amerikanischen Außenminister, mehr oder weniger konkrete Zusagen gemacht, bezüglich der NATO-Osterweiterung. Sind diese Zusagen völkerrechtlich bindend? Ich meine: nein.
Zum einen sind internationale Verträge nur dann binden wenn sie öffentlich sind. Dadurch, dass Völkergemeinschaft und UNO, quasi die Garanten des Völkerrechts, um den Vertrag wissen, wird er gültig. Ein Geheimvertrag und ergo auch eine geheime (nicht öffentlich gemachte) Absprache sind völkerrechtlich bedeutungslos.
Eine Zusage eines Außenministers hat Gültigkeit für die Gegenwart, den zeitnahen Raum. Wenn der US-Präsident etwas zusagt, den Dollar nicht abzuwerten bspw., dann gilt das nicht für immer, sondern für ein paar Jahre vielleicht. Die politische Situation mag sich ändern, damit ist die Zusage hinfällig.
Schließlich sind in internationalen Verträgen Dinge wie Laufzeit, Kündigungsfrist, usw. konkretisiert. Damit jeder weiß, was er mit seiner Unterschrift zusichert. Und das wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung und der Auflösung des Wahrschauer Paktes ganz genauso gemacht, auf diese Verträge kann Moskau sich heute berufen. Auf eine mündliche Zusage, die ein Außenminister vor 25 Jahren gemacht hat, nicht. Die hat - im Sinne des Völkerrechts - heute keine Bedeutung mehr.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-67871653.html
Natürlich habe es eine Zusage gegeben, die Nato "keinen Daumen breit Richtung Osten auszuweiten", sagt heute in Moskau Michail Gorbatschow, der damalige sowjetische Staatschef. Sein früherer Außenminister Eduard Schewardnadse im georgischen Tiflis hingegen erzählt, man habe vom Westen nichts Derartiges bekommen.
James Baker, Schewardnadses US-Kollege von 1990, bestreitet schon seit Jahren eine Absprache; der damalige US-Botschafter in Moskau, Jack Matlock, hingegen sagt, Moskau habe eine "eindeutige Zusage" bekommenJa,. Hans-Dietrich Genscher wiederum, 1990 Chef im Bonner Auswärtigen Amt, verneint genau das.
... kann es keinen Zweifel geben, dass der Westen alles getan hat, den Sowjets den Eindruck zu vermitteln, eine Nato-Mitgliedschaft von Ländern wie Polen, Ungarn oder der CSSR sei ausgeschlossen.
Für uns stehe aber fest: Die Nato werde sich nicht nach Osten ausdehnen." Und da es in dem Gespräch vor allem um die DDR ging, fügte Genscher ausdrücklich hinzu: "Was im Übrigen die Nichtausdehnung der Nato anbetreffe, so gelte dieses ganz generell."
Die Sowjets drängten darauf, möglichst alles schriftlich zu fixieren, selbst wenn es "nur" um das Schicksal sowjetischer Soldatenfriedhöfe in Ostdeutschland ging. Doch ausgerechnet zum Thema Ausdehnung der Nato nach Osteuropa findet sich in den zahlreichen Abkommen kein Wort.
die Sowjetunion "brauche die Sicherheit, dass Ungarn bei einem Regierungswechsel nicht Teil des westlichen Bündnisses werde". Das müsse man dem Kreml zusichern. Hurd stimmte zu.
Doch war an eine Zusage mit Ewigkeitswert gedacht? Offenbar nicht, denn als die beiden Kollegen über Polen sprachen, meinte Genscher den britischen Akten zufolge, falls Warschau eines Tages den Warschauer Pakt verlasse, müsse Moskau die Gewissheit haben, dass Polen "nicht am nächsten Tag der Nato beitritt". Den Beitritt mit einem zeitlichen Abstand scheint Genscher hingegen nicht ausgeschlossen zu haben.
Unumstritten ist, was der US-Außenminister am 9. Februar 1990 im prachtvollen Katharinensaal des Kreml erklärte. Das Bündnis werde seinen Einflussbereich "nicht einen Inch weiter nach Osten ausdehnen",
Die Staatenlenker von damals sind heute ältere Herren, bisweilen fällt die Erinnerung schwer, und natürlich wollen sie alle in den Geschichtsbüchern gut dastehen. Gorbatschow will nicht derjenige sein, der es damals versäumte, das Tor zur Osterweiterung der Nato fest zu verschließen; Genscher und Baker wollen nicht den Vorwurf auf sich ziehen, sie hätten mit Moskau über die Köpfe von Polen, Ungarn oder Tschechen hinweggedealt. Und Schewardnadse sieht in der Erweiterung der Nato schon lange "nichts Schreckliches" mehr. Kein Wunder, denn sein Heimatland Georgien will Nato-Mitglied werden.
Zumindest auf den Geist der Absprachen von 1990 könnte sich Russland heute mit einigem Recht berufen.
Aber warum ließen sich Gorbatschow und Schewardnadse die Zusagen nicht schriftlich geben, als sie noch alle Trümpfe in der Hand hielten? Antwort des einst mächtigen Generalsekretärs: "Anfang 1990 bestand noch der Warschauer Pakt. Allein die Vorstellung, die Nato würde sich auf Länder dieses Bündnisses ausdehnen, klang damals vollkommen absurd."
Ja, was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.
Ein erstaunlich ausgewogener Artikel, dafür, dass er vom Spiegel kommt. Scheinbar wurden, vom Deutschen und amerikanischen Außenminister, mehr oder weniger konkrete Zusagen gemacht, bezüglich der NATO-Osterweiterung. Sind diese Zusagen völkerrechtlich bindend? Ich meine: nein.
Zum einen sind internationale Verträge nur dann binden wenn sie öffentlich sind. Dadurch, dass Völkergemeinschaft und UNO, quasi die Garanten des Völkerrechts, um den Vertrag wissen, wird er gültig. Ein Geheimvertrag und ergo auch eine geheime (nicht öffentlich gemachte) Absprache sind völkerrechtlich bedeutungslos.
Eine Zusage eines Außenministers hat Gültigkeit für die Gegenwart, den zeitnahen Raum. Wenn der US-Präsident etwas zusagt, den Dollar nicht abzuwerten bspw., dann gilt das nicht für immer, sondern für ein paar Jahre vielleicht. Die politische Situation mag sich ändern, damit ist die Zusage hinfällig.
Schließlich sind in internationalen Verträgen Dinge wie Laufzeit, Kündigungsfrist, usw. konkretisiert. Damit jeder weiß, was er mit seiner Unterschrift zusichert. Und das wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung und der Auflösung des Wahrschauer Paktes ganz genauso gemacht, auf diese Verträge kann Moskau sich heute berufen. Auf eine mündliche Zusage, die ein Außenminister vor 25 Jahren gemacht hat, nicht. Die hat - im Sinne des Völkerrechts - heute keine Bedeutung mehr.