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Ein Stück aus dem Tollhaus: Stromkosten-Rückerstattung gilt als Einkommen!

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Ein Stück aus dem Tollhaus: Stromkosten-Rückerstattung gilt als Einkommen!

Wir kennen das alle: bei unserem Stromversorger leisten wir regelmäßige Vorauszahlungen und einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen und die Vorauszahlungen mit dem Verbrach verrechnet.
Gewöhnlich kann sich der freuen, der zu viel vorausgezahlt hat und das Guthaben vom Stromanbieter erstattet bekommt. Aber wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, sollte die Vorauszahlungen lieber niedrig halte und ein bisschen nachzahlen. Es ist nämlich so:

Im Gegensatz zu Miete, Betriebskosten und Heizung ist Strom kein Extra-Posten, den der Leistungsträger separat übernimmt. Strom gehört wie Essen und Kleidung zu den normalen Lebenshaltungskosten, die allesamt aus dem Pauschalsatz bestritten werden müssen.
Unter dieser Voraussetzung bekommt jemand vom Stromanbieter doch nur zurück, was er selbst aus dem Pauschalsatz zu viel eingezahlt hat. Falsch! Jemand, der geringe Vorauszahlungen leistet und nachzahlen muss, hat kein Problem. Wer aber mehr vorausgezahlt hat und etwas wieder erhält, dem wird das als Einkommen angerechnet. Was dazu führen kann, dass er bei gleichem Verbrauch gegenüber jemanden mit geringen Vorauszahlungen Nachteile hat. Denn was er zuviel gezahlt hat, verliert er!

Mehr zu diesem Stück aus dem Tollhaus auf

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/7/22/news-126700407/detail.html

In einem Newletter der Linkspartei steht dazu:

Sollte auf der Jahresabrechnung ein Guthaben zu Euren Gunsten
erscheinen, meldet Euch sofort bei Eurem Stromlieferanten und fordert
ihn auf, das Geld als Vorauszahlung für die nächsten Abschläge zu
verwenden und keinesfalls an Euch zu überweisen. Am besten telefonisch
und noch mal schriftlich. Sollte dies trotzdem geschehen, bitte sofort
zurücküberweisen mit dem Vermerk "Fehlüberweisung". Deshalb auch
schriftlich auf die Verwendung des Geldes hinweisen.

Anderenfalls droht Euch dieses Geld als Einkommen angerechnet zu werden
und der Regelsatz wird um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Anders ist nach diesem, in meinen Augen ungeheurlichen, Urteil nicht zu
verfahren. Eine Stromabrechnung kann die Arge bzw. das Jobcenter nicht
verlangen, da sie hiermit nichts zu tun hat. Dafür gibt es glaube ich
pauschal 18 € und ein paar Äpple. Egal, was man wirklich verbraucht.

MsG

Werner Schulten

Meine Ergänzung: Betroffene sollten nicht bis zur Abrechnung warten, sondern ihren Stromversorger schon vorab mit Verweis auf o. g. Urteil über den Sachverhalt informieren und sie um Folgendes bitten:

1. Wie in der Newsletter geschrieben, einen Überschuss nicht überweisen, sondern mit den danach fälligen Abschlagszahlungen verrechnen.

2. Ist ein sehr hoher Überschuss da, den Versorger (sofern er das nicht selbst tut), bitten, die Abschlagszahlungen zu senken, da der Verbrauch geringer ist als gedacht.

Schließlich ist ein (kleines) Minus für die Betroffenen besser als ein großes Plus.
 

Voller Hanseat

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Wir kennen das alle: bei unserem Stromversorger leisten wir regelmäßige Vorauszahlungen und einmal im Jahr wird der Zähler abgelesen und die Vorauszahlungen mit dem Verbrach verrechnet.
Gewöhnlich kann sich der freuen, der zu viel vorausgezahlt hat und das Guthaben vom Stromanbieter erstattet bekommt. Aber wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, sollte die Vorauszahlungen lieber niedrig halte und ein bisschen nachzahlen. Es ist nämlich so:

Im Gegensatz zu Miete, Betriebskosten und Heizung ist Strom kein Extra-Posten, den der Leistungsträger separat übernimmt. Strom gehört wie Essen und Kleidung zu den normalen Lebenshaltungskosten, die allesamt aus dem Pauschalsatz bestritten werden müssen.
Unter dieser Voraussetzung bekommt jemand vom Stromanbieter doch nur zurück, was er selbst aus dem Pauschalsatz zu viel eingezahlt hat. Falsch! Jemand, der geringe Vorauszahlungen leistet und nachzahlen muss, hat kein Problem. Wer aber mehr vorausgezahlt hat und etwas wieder erhält, dem wird das als Einkommen angerechnet. Was dazu führen kann, dass er bei gleichem Verbrauch gegenüber jemanden mit geringen Vorauszahlungen Nachteile hat. Denn was er zuviel gezahlt hat, verliert er!

Mehr zu diesem Stück aus dem Tollhaus auf

http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2009/7/22/news-126700407/detail.html

In einem Newletter der Linkspartei steht dazu:



Meine Ergänzung: Betroffene sollten nicht bis zur Abrechnung warten, sondern ihren Stromversorger schon vorab mit Verweis auf o. g. Urteil über den Sachverhalt informieren und sie um Folgendes bitten:

1. Wie in der Newsletter geschrieben, einen Überschuss nicht überweisen, sondern mit den danach fälligen Abschlagszahlungen verrechnen.

2. Ist ein sehr hoher Überschuss da, den Versorger (sofern er das nicht selbst tut), bitten, die Abschlagszahlungen zu senken, da der Verbrauch geringer ist als gedacht.

Schließlich ist ein (kleines) Minus für die Betroffenen besser als ein großes Plus.

Ich bekomme regelmäßig eine Rückzahlung vom Stromanbieter ,nicht hoch aber trotzdem .
Mein Steuerberater hat solche Rückzahlungen noch nicht angemahnt .Genauso wenig
wie bei Überschüssen der Haus-oder Heizkosten .Wer natürlich vom Staat Stromkosten bezahlt
bekommt muss das Geld was nicht verbraucht wurde zurückzahlen .Alles andere wäre ja wohl ein
Stück aus dem Tollhaus.
 
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Ich bekomme regelmäßig eine Rückzahlung vom Stromanbieter ,nicht hoch aber trotzdem .
Mein Steuerberater hat solche Rückzahlungen noch nicht angemahnt .Genauso wenig
wie bei Überschüssen der Haus-oder Heizkosten .Wer natürlich vom Staat Stromkosten bezahlt
bekommt muss das Geld was nicht verbraucht wurde zurückzahlen .Alles andere wäre ja wohl ein
Stück aus dem Tollhaus.

Ich verstehe diese hirnlose Argumentation auch nicht!

Das man über den H4 Satz eventuell in absehbarer Zeit reden muss, sehe ich ein, das hat aber nichts mit dem Fakt zu tun, das ich nicht verbrauchte Zuwendungen wieder zurückgeben muss!
Abgesehen davon, das bei H4 Empfängern die Kohle sowieso fast zu 100% von ANDEREN kommt, sehe ich hier mal wieder keine Diskussionsgrundlage.
Was ja noch hinzukommt, JEDER hat pro Monat selbst als H4 Empfänger eine Obergrenze von 100,00 - 120,00€, die er sich anrechnungslos hinzuverdienen darf!

Hier regen sich wieder irgendwelche Bahnhofspunks auf, die ihre Rückzahlung bereits versoffen haben und nächsten Monat 50€ weniger aus dem Automaten ziehen können!
Wer nicht mit Geld umgehen kann soll Essensmarken oder direkt Konserven kriegen, fertig, dann ist das Thema vom Tisch!

Das ist wenn man es genau nimmt sogar schon fast Betrug, den bestimmte Grüppchen legalisieren / für sich amortisieren wollen.
Unverschämt, egoistisch und undurchdacht, sind solche Auswüchse, nicht mehr und nicht weniger!

Auf der einen Seite ist es okay, oder man akzeptiert es, wenn die Hand aufmacht wird, wenn es auf den Monat berechnet wird, und man "argumentiert", das man über den Monat kommen muss,
aber auf der anderen Seite ist das wieder schlecht und böse, wenn das Amt nicht mehr monatsabhängig einen Bedarf bestimmt, wenn es einem selbst in den Kram passt?
Wie verlogen ist das denn?
 
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Smoker

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Ich verstehe diese hirnlose Argumentation auch nicht!

Das man über den H4 Satz eventuell in absehbarer Zeit reden muss, sehe ich ein, das hat aber nichts mit dem Fakt zu tun, das ich nicht verbrauchte Zuwendungen wieder zurückgeben muss!
Abgesehen davon, das bei H4 Empfängern die Kohle sowieso fast zu 100% von ANDEREN kommt, sehe ich hier mal wieder keine Diskussionsgrundlage.
Was ja noch hinzukommt, JEDER hat pro Monat selbst als H4 Empfänger eine Obergrenze von 100,00 - 120,00€, die er sich anrechnungslos hinzuverdienen darf!

Hier regen sich wieder irgendwelche Bahnhofspunks auf, die ihre Rückzahlung bereits versoffen haben und nächsten Monat 50€ weniger aus dem Automaten ziehen können!
Wer nicht mit Geld umgehen kann soll Essensmarken oder direkt Konserven kriegen, fertig, dann ist das Thema vom Tisch!

Das ist wenn man es genau nimmt sogar schon fast Betrug, den bestimmte Grüppchen legalisieren / für sich amortisieren wollen.
Unverschämt, egoistisch und undurchdacht, sind solche Auswüchse, nicht mehr und nicht weniger!

Auf der einen Seite ist es okay, oder man akzeptiert es, wenn die Hand aufmacht wird, wenn es auf den Monat berechnet wird, und man "argumentiert", das man über den Monat kommen muss,
aber auf der anderen Seite ist das wieder schlecht und böse, wenn das Amt nicht mehr monatsabhängig einen Bedarf bestimmt, wenn es einem selbst in den Kram passt?
Wie verlogen ist das denn?

Ich verstehe das sehr gut.... sieh dir mal den Harz4 Satz an wieviel da für Stromkosten eingeplant ist. Dann vergleichst du das mal mit den realen Preisen, und dann ziehst du die differenz auf 1 Jahr von der Rückerstattung ab. Und dann hast du die Summe die der Staat den Ärmsten jetzt auch noch wegnehmen muss um mehr Goldstücke zu finanzieren...
 
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Ich verstehe das sehr gut.... sieh dir mal den Harz4 Satz an wieviel da für Stromkosten eingeplant ist. Dann vergleichst du das mal mit den realen Preisen, und dann ziehst du die differenz auf 1 Jahr von der Rückerstattung ab. Und dann hast du die Summe die der Staat den Ärmsten jetzt auch noch wegnehmen muss um mehr Goldstücke zu finanzieren...

Ich kann es auch nachvollziehen, aber nicht verstehen oder annehmen!

Ich war selbst mal in der Situation und habe mich geärgert, aber am Ende habe ich da ein paar Tage drüber geschlafen und bin zu dem Schluss gekommen, das es zwar ein wenig hinterhältig ist, aber absolut gerechtfertigt!
Selbst jeder Penner der Obdachlosenhilfe erhält müsste theoretisch seine Einnahmen angeben und auch dementsprechend einen gekürzten Satz bekommen.
So sind nun mal die Regeln und das akzeptiert man ja eigentlich auch, wenn man die Hand aufmacht!

Und ich spreche mich keineswegs dagegen aus, das die Leuten den Versorgern aufs Brot schmieren die Guthaben zu verrechnen. Ist das die Abmachung mit dem Versorger, hat sich KEIN Amt dort ein zu mischen!
Wer sich aber nicht darum kümmert und dann erst brüllt, weil ihm aus Unvermögen ins Fleisch geschnitten wurde, der hat für mich den Schuss nicht gehört!

Meine Schwiegermutter wohnt in einem kleinen "Dörfchen", die zahlt auch jedes Jahr 400€ mehr ein, damit sie am Ende die Kohle am Amt vorbeischleusen kann, dieses Jahr hat sie sich von der Nachzahlung ein neues Sofa und neue Tapeten gegönnt... ( Letztes Jahr hat sie sich dann ein halbes Jahr gegönnt direkt bei der Bude und nicht im Discounter ein zu kaufen! ) ( Wonach es abgesehen davon auch ein Witz ist, das auf dem Dörfchen mit eigenen Stadtwerken, eigener Quelle und guter Infrastruktur der Strom im Standardtarif immer noch unter 0,20€ kostet... Hier könnte man auch gleich wieder ein Fass aufmachen und sagen, die Städter haben höhere Lebenserhaltungskosten, die brauchen mehr Kohle... Sie kriegt aber trotzdem den gleichen H4 Satz wie einer der in der Stadt wohnt und höhere Mieten und auch Lebenserhaltungskosten berappen muss! )

Das ist in meinen Augen alles Schwachsinn,
entweder eine Regel für ALLE, oder irgendwas gemerkeltes...
 

Voller Hanseat

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Ich verstehe das sehr gut.... sieh dir mal den Harz4 Satz an wieviel da für Stromkosten eingeplant ist. Dann vergleichst du das mal mit den realen Preisen, und dann ziehst du die differenz auf 1 Jahr von der Rückerstattung ab. Und dann hast du die Summe die der Staat den Ärmsten jetzt auch noch wegnehmen muss um mehr Goldstücke zu finanzieren...

Den "Ärmsten" wird nichts abgezogen sondern es wird denen nur zu Recht wieder abgezogen
was der Staat aus Steuergeldern zu viel an Zuschüssen bezahlt hat .
Zur Erhöhung des Hartz IV Satzes sind Stromkosten nicht gedacht.
 
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Es gibt einen staatlich festgelegten H4-Satz.Aus diesem sind auch die Stromkosten zu begleichen.Dem Empfänger bleibt es überlassen wieviel er davon für Stromkosten ausgibt.Am Ende muss er mit dem Satz auskommen.Wenn aus seinem Budget mehr Vorauszahlungen an den Stromanbieter geleistet wurden und er etwas von seinem H4-Satz zurück erhält,dieses Geld aber nun an die Behörde zurückgezahlt werden muss,ist das nichts anderes wie eine Kürzung seiner H4-Bezüge obwohl,wie geschrieben,es dafür einen staatlichen Satz gibt der normalerweise nicht unterschritten werden darf.
 

Voller Hanseat

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Es gibt einen staatlich festgelegten H4-Satz.Aus diesem sind auch die Stromkosten zu begleichen.Dem Empfänger bleibt es überlassen wieviel er davon für Stromkosten ausgibt.Am Ende muss er mit dem Satz auskommen.Wenn aus seinem Budget mehr Vorauszahlungen an den Stromanbieter geleistet wurden und er etwas von seinem H4-Satz zurück erhält,dieses Geld aber nun an die Behörde zurückgezahlt werden muss,ist das nichts anderes wie eine Kürzung seiner H4-Bezüge obwohl,wie geschrieben,es dafür einen staatlichen Satz gibt der normalerweise nicht unterschritten werden darf.

Der Hartz IV Satz wird durch Verrechnung zu viel bezahlter Stromkosten nicht gekürzt .
Stromkosten sind nicht m Hartz IV Satz enthalten sondern die gibt es obendrauf .
Die Abweichungen zwischen Vorauszahlungen und der Endabrechnung betragen eh nur geringe Summen egal ob Hartz IV oder nicht. Fakt bleibt, überhöhte Zuschüsse müssen verrechnet werden .
Der Staat hat nicht nur eine Verpflichtung gegenüber Hartz IV Beziehern .
 

MaBu

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Der Hartz IV Satz wird durch Verrechnung zu viel bezahlter Stromkosten nicht gekürzt .
Stromkosten sind nicht m Hartz IV Satz enthalten sondern die gibt es obendrauf .
Die Abweichungen zwischen Vorauszahlungen und der Endabrechnung betragen eh nur geringe Summen egal ob Hartz IV oder nicht. Fakt bleibt, überhöhte Zuschüsse müssen verrechnet werden .
Der Staat hat nicht nur eine Verpflichtung gegenüber Hartz IV Beziehern .

Das kann fast nicht sein?!
Willst du damit sagen, ein H4-Empfänger kann hundert elektrische Verbraucher im Dauerbetrieb belassen und den Nachbarn mit Strom beliefern, und kriegt das Geld für die Stromkosten obendrauf?
 

Dr. Nötigenfalls

stoppt Globalisierung !
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Stromkosten sind nicht m Hartz IV Satz enthalten sondern die gibt es obendrauf.

Blödsinn.

Die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bestritten werden.
Das heisst von den knapp 400 Euro darfst du ca. 85 Euro abziehen,um den Strom zu bezahlen.
Der Rest soll dann das Existenzminimum sein.
 
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Der Hartz IV Satz wird durch Verrechnung zu viel bezahlter Stromkosten nicht gekürzt .
Stromkosten sind nicht m Hartz IV Satz enthalten sondern die gibt es obendrauf .
Die Abweichungen zwischen Vorauszahlungen und der Endabrechnung betragen eh nur geringe Summen egal ob Hartz IV oder nicht. Fakt bleibt, überhöhte Zuschüsse müssen verrechnet werden .
Der Staat hat nicht nur eine Verpflichtung gegenüber Hartz IV Beziehern .

Stromkosten gibt es nicht obendrauf sondern sind vom Regelsatz zu bestreiten.Wenn man also zurückerhaltene Gelder vom Stromlieferanten einzieht senkt man damit den Regelsatz.
 

Voller Hanseat

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Stromkosten gibt es nicht obendrauf sondern sind vom Regelsatz zu bestreiten.Wenn man also zurückerhaltene Gelder vom Stromlieferanten einzieht senkt man damit den Regelsatz.

Irrtum Stromkosten müssen nicht allein vom Regelsatz bestritten werden .
Dafür zahlt der Staat Zuschüsse genau wie zu den Mietkosten .
Wer seine Stromkosten aus seinem Regalsatz finanziert dem wird bei Rückzahlung nichts gekürzt .
 

Voller Hanseat

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Das kann fast nicht sein?!
Willst du damit sagen, ein H4-Empfänger kann hundert elektrische Verbraucher im Dauerbetrieb belassen und den Nachbarn mit Strom beliefern, und kriegt das Geld für die Stromkosten obendrauf?

Soll das eine Frage sein oder pure Dummheit. ? Zuschüsse zu den Stromkosten
werden nicht willkürlich bezahlt .
 

Voller Hanseat

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Blödsinn.

Die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bestritten werden.
Das heisst von den knapp 400 Euro darfst du ca. 85 Euro abziehen,um den Strom zu bezahlen.
Der Rest soll dann das Existenzminimum sein.
Kein Blödsinn der Regelsatz liegt über 450 ,-€. Stromkosten und Mietzuschuss kommt oben drauf .
Existenzminimum setzt sich aus Hartz IV Satz , aus Mietzuschuss aus Vergünstigungen wie beim
ÖPNV kostenlose Kitaplätze u.v.a. zusammen . Wenn sich herausstellt Zuschüsse decken mehr als die
dadurch entstehenden Kosten ab sind diese zurückzuzahlen bzw. für die Zukunft zu kürzen.
 
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Zentrifug'

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Mir wurscht - "eure Armut kotzt mich an".
 
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Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind; wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.
Zitat von
Marie von Ebner-Eschenbach
Armut ist nicht unbedingt nur die Abwesenheit von Geld.
Zitat von Karl
 
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Um Stromkosten zu reduzieren hatte ich die Idee diesen aus Frankreich zu beziehen.
Auf nachfrage sollte ich mich hier Informieren.
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...Strom/Beziehen-Strom/beziehen-strom_node.html
Lustige EU
da wird das Ausland dann wieder zum Ausland.
Na ja es geht ja auch um Merkels Staatstreich und irgendwer muss diesen ja auch Finanzieren.

Ja, ein gutes Argument gegen Kleinstaaterei und für eine fiskalische Europa-Union. Wir haben zu viel Klerinstaat unbd zu wenig Europa, findest du nicht auch?
 
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Ja, ein gutes Argument gegen Kleinstaaterei und für eine fiskalische Europa-Union. Wir haben zu viel Klerinstaat unbd zu wenig Europa, findest du nicht auch?

Finde wenn man Europa schreit alles bestimmen will und wenn es dann um Geld geht Europa sich als das Entlarvt was es eigentlich ist, eine mit einer Gemeinsamen Währung zusammengepferchtes Wirtschaftssystem das so große Unterschiede aufweist das diese Währung mit nichten nur auch ein gutes hat für die sogenannten kleinen Leute hat.
Meine voraussage.
Entweder geht der Euro den Bach runter oder die Unterschiede werden die ganze Union Sprengen.Dann ist dieses Geld eh nur noch Vergangenheit.
Es war der größte Fehler aller Zeiten für Europa.
Ps es wurde vergessen das Europa aus Menschen besteht und nicht aus ein par alten geilen Geldsäcken wie Soros.
 
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Dr. Nötigenfalls

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Kein Blödsinn der Regelsatz ist beträgt über 450 ,-€ Stromkosten Mietzuschuss kommt oben drauf .
Existenzminimum setz sich aus Hartz IV Satz , aus Mietzuschuss aus Vergünstigungen wie beim
ÖPNV kostenlose Kitaplätze u.v.a. zusammen . Wenn sich herausstellt Zuschüsse decken mehr als die
dadurch entstehenden Kosten ab sind diese zurückzuzahlen bzw. für die Zukunft zu kürzen.

Seit wann bezahlt das Jobcenter denn den Strom,über den Regelsatz von heute 450 Euro hinaus ?
vor 4 Jahren war das aber nicht so.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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