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Sie haben wegen ihrer Position einen tiefen Einblick in die Abläufe ihrer Tätigkeit.
Ihnen werden intime und vertrauliche Angelegenheiten bekannt, welche nicht zur Weitergabe an Dritte Personen gedacht ist.
Wie steht es um eine mögliche Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter?
Denn wie hoch ist der Anteil der Sozialarbeiter,
die >>kein<< Zeugnisverweigerungsrecht haben und dem Staat unter Strafandrohung Auskunft geben müssen?
Wie hoch ist die Gesamtzahl aller deutschlandweit arbeitenden Sozialarbeiter?
In wieviel Fällen wurden gegen Sozialarbeiter in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit ihren prozessualen Aussagepflichten von Gerichten Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt? (Nötigung od. Erpressung ist in diktatorischen Staaten normal)
Haben Sozialarbeiter nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht,
wenn sie gemäß Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung als Drogenberater, die in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder Körperschaft,
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, arbeiten?
Also bei denen, welche dem Staat zu teuer kommen?
Warum nur bei diesen und nicht bei allen anderen?
In allen anderen Vorgängen könnten sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was Sie damit zum >Informanten des Staates<
und Verräter am vom Staat - gläsernen Volk macht!
Eine derartige Beschränkung könne man durchaus als fragwürdig ansehen,
oder als Durchsetzung diktatorischer Volksüberwachung.
Das Ansehen von Sozialarbeitern im Volk könnte auch dabei zu großen Schaden kommen.
Denn den wenigsten ist bekannt, was der „Staat“ in Wirklichkeit ist !
eitschen: :toben:
Ihnen werden intime und vertrauliche Angelegenheiten bekannt, welche nicht zur Weitergabe an Dritte Personen gedacht ist.
Wie steht es um eine mögliche Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter?
Denn wie hoch ist der Anteil der Sozialarbeiter,
die >>kein<< Zeugnisverweigerungsrecht haben und dem Staat unter Strafandrohung Auskunft geben müssen?
Wie hoch ist die Gesamtzahl aller deutschlandweit arbeitenden Sozialarbeiter?
In wieviel Fällen wurden gegen Sozialarbeiter in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit ihren prozessualen Aussagepflichten von Gerichten Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt? (Nötigung od. Erpressung ist in diktatorischen Staaten normal)
Haben Sozialarbeiter nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht,
wenn sie gemäß Paragraf 53 Absatz 1 Nr. 3b Strafprozessordnung als Drogenberater, die in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder Körperschaft,
Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, arbeiten?
Also bei denen, welche dem Staat zu teuer kommen?
Warum nur bei diesen und nicht bei allen anderen?
In allen anderen Vorgängen könnten sie sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was Sie damit zum >Informanten des Staates<
und Verräter am vom Staat - gläsernen Volk macht!
Eine derartige Beschränkung könne man durchaus als fragwürdig ansehen,
oder als Durchsetzung diktatorischer Volksüberwachung.
Das Ansehen von Sozialarbeitern im Volk könnte auch dabei zu großen Schaden kommen.
Denn den wenigsten ist bekannt, was der „Staat“ in Wirklichkeit ist !
eitschen: :toben: