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BGH-Urteil: Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

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Cotti

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BGH-Urteil: Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
[URL="https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html"[/URL]

Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.
 

Smoker

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Juhu dann kann ich mich auch bald über deutsche verkehrsfails freuen auf YT
 

Piranha

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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw.
Wenn solches Material ganz offen verfügbar ist, weil die meisten Gerichtsverhandlungen nun mal öffentlich sind, wird es zwangsläufig passieren, dass aufgrund eines Verkehrsunfalls völlig Unbeteiligte "bestraft" werden, mit Scheidung, oder Kündigung, oder sonstwas und DICH möchte ich hören, wenn du deinen Job verlierst, weil dein Arbeitgeber systematisch alle diese Gerichts-Videos mit einer Geischtserkennungs-Software nach seinen Mitarbeitern durchforstet und dich irgendwo gefunden hat, wo du zu der Zeit seiner Meinung nach nicht sein solltest, z.B. vorm Eingang von einem Bordell, oder mit einem Aktenkoffer in der Hand vor einem Büro der Konkurrenz.

Aus diesem Grunde hat der BGH diese Videos nicht grundsätzlich für verwendbar erklärt, sondern nur gesagt, dass man die Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, also Beweisführung vom Unfallhergang vs Privatsphäre von Unbeteiligten abwägen muss und diese Videos nur unter bestimmten Umständen verwendet werden dürfen.
 
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sportsgeist

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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw.
Wenn solches Material ganz offen verfügbar ist, weil die meisten Gerichtsverhandlungen nun mal öffentlich sind, wird es zwangsläufig passieren, dass aufgrund eines Verkehrsunfalls völlig Unbeteiligte "bestraft" werden, mit Scheidung, oder Kündigung, oder sonstwas und DICH möchte ich hören, wenn du deinen Job verlierst, weil dein Arbeitgeber systematisch alle diese Gerichts-Videos mit einer Geischtserkennungs-Software nach seinen Mitarbeitern durchforstet und dich irgendwo gefunden hat, wo du zu der Zeit seiner Meinung nach nicht sein solltest, z.B. vorm Eingang von einem Bordell, oder mit einem Aktenkoffer in der Hand vor einem Büro der Konkurrenz.

Aus diesem Grunde hat das BGH diese Videos nicht grundsätzlich für verwendbar erklärt, sondern nur gesagt, dass man die Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, also Beweisführung vom Unfallhergang vs Privatsphäre von Unbeteiligten abwägen muss und diese Videos nur unter bestimmten Umständen verwendet werden dürfen.
typisch linke Täter-/Opferverdrehung

bei Linken kann man sich wirklich nur noch an den Kopf langen.
was hat man denen eigentlich einst mal gegeben, dass die so dermaßen verbogen sind in den Windungen ?!

hoffentlich wird dieser ganze linke Alt-68er Restmüll aus der Justiz, Erziehung, aus der Geisteshaltung und aus den Köpfen bald entfernt
das ist ja nicht mehr auszuhalten ...
 
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OP
Cotti

Cotti

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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw....
Das ist doch völlig überzogene Panikmache! Wenn ein Richter in seinem ganz speziellen Fall das Video zur Beweissicherung zulässt und begutachtet, dann interessiert der sich wohl kaum für unbeteiligte Passanten. Wie soll er also in einem Dashcam-Video Seitenspringer oder Krankfeierer identifizieren können? Dieses "Argument" ist absoluter Unsinn.

Wenn jemand ein solches Video jedoch auf YT oder sonstwo einstellt, ohne die notwendigen Verpixelungen vorzunehmen, dann begibt der sich völlig zu recht auf dünnes Eis.

Ich finde diese teilweise hysterische "Datenschutz"-Kreischerei für vollkommen überzogen. Stattdessen hält man "Augenzeugen" für verlässliche Quellen zur "Wahrheitsfindung" - einfach nur lächerlich!
 

Piranha

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Wenn jemand ein solches Video jedoch auf YT oder sonstwo einstellt, ohne die notwendigen Verpixelungen vorzunehmen, dann begibt der sich völlig zu recht auf dünnes Eis.

Material aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist aber öffentlich und dich möchte ich sehen, wenn eine Webseite mit einer IP aus Togo oder Russland oder China oder sonstwo, deren Inhaber nicht ermittelt werden kann, diese öffentlichen Videos veröffentlicht.
Die kannst du dann noch nicht mal löschen lassen, weil du noch nicht mal an den Standort von dem Webserver ran kommst auf dem die liegen.

Darüber hinaus gilt: WENN diese Videos legal aufgenommen werden dürfen, dann braucht es überhaupt keinen Unfall mehr, denn dann fahren Leute mit ihren Autos durch die Gegend, filmen alles was sie zu sehen bekommen und veröffentlichen das als Livestream.
Möchtest du erleben was passiert, wenn sich ein Bordellbetreiber mit seinem Auto vor ein Konkurrenz-Bordell stellt und die Leute filmt die da rein und raus gehen?
 
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Pommes

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typisch linke Täter-/Opferverdrehung

Du hast doch wohl ne Macke, der Einwand ist völlig berechtigt, abgesehen davon kann dir bei ner ganz ordinären Verkehrskontrolle der Speicherchip abgenommen werden und da sind deine eigenen Fahrfehler dann auch zu sehen.
 
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Wie es sein kann, dass solches Material nicht verwendet werden darf, ist relativ simpel.

Diese Videos enthalten IMMER auch Aufnahmen von unbeteiligten Personen, z.B. Fussgänger, die auf dem Gehweg rumlaufen.
WENN nun solche Videos ganz generell vor Gericht zulässig sind, dann wird es zwangsläufig passieren, dass da Leute gefilmt werden, die das nicht wollen, z.B. Verheiratete in Begleitung ihrer Seitensprünge, krank Geschriebene, die im Bett sein sollten aber auf der Strasse rumlaufen, usw., usw.
Wenn solches Material ganz offen verfügbar ist, weil die meisten Gerichtsverhandlungen nun mal öffentlich sind, wird es zwangsläufig passieren, dass aufgrund eines Verkehrsunfalls völlig Unbeteiligte "bestraft" werden, mit Scheidung, oder Kündigung, oder sonstwas und DICH möchte ich hören, wenn du deinen Job verlierst, weil dein Arbeitgeber systematisch alle diese Gerichts-Videos mit einer Geischtserkennungs-Software nach seinen Mitarbeitern durchforstet und dich irgendwo gefunden hat, wo du zu der Zeit seiner Meinung nach nicht sein solltest, z.B. vorm Eingang von einem Bordell, oder mit einem Aktenkoffer in der Hand vor einem Büro der Konkurrenz.

Aus diesem Grunde hat der BGH diese Videos nicht grundsätzlich für verwendbar erklärt, sondern nur gesagt, dass man die Wichtigkeit der verschiedenen Interessen, also Beweisführung vom Unfallhergang vs Privatsphäre von Unbeteiligten abwägen muss und diese Videos nur unter bestimmten Umständen verwendet werden dürfen.

Hast Du da nicht die AntiFa vergessen, falls die Barrikaden auf die Straße schmeißen und der Autofahrer nicht ausweichen kann?
Da evtl. der AntiFa(schist) persönlich indentifiziert werden könnte, steht die politische Tat vor den Entschädigungsinteressen des Autofahrers mit seiner Dash-Cam....

meintest Du das mit deinem Datenschutz und privaten Interessen?
 
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Threaderöffnung von [MENTION=3393]Cotti[/MENTION]

BGH-Urteil: Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht. Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html"

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Meine Antwort dazu:

Bezug auf den Passus, der Fett und Braun oben im Text markiert ist!

Das ist mal wieder typisch "GEZ-Zwangsgebühren Lügenmedium"

Wie kann man solch ein Urteil des BGH so stümperhaft für das "dumme Volk" uminterpretieren!
... die Qualität unserer Politik und die Qualität unserer Medien sind hier spürbar zu erkennen....

Das Urteil sagt ganz klar aus,

dass das BDSG und die Interessen des Geschädigten abgewogen werden müssen.... von Nachrangigkeit keine Rede....

Würde sonst bedeuten, dass das BGH die Interessen der Partei, die sich auf den BDS beruft, Vorrang vor den Interessen des Geschädigten hätte!
Genau deshalb,
weil das LG dies mit dem vorrangigen Datenschutz und einem daraus folgenden Verwertungsverbotes so sah, ging der Kläger vor das BGH!
 
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MaBu

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Du hast doch wohl ne Macke, der Einwand ist völlig berechtigt, abgesehen davon kann dir bei ner ganz ordinären Verkehrskontrolle der Speicherchip abgenommen werden und da sind deine eigenen Fahrfehler dann auch zu sehen.

Dann musst du den Chip im 5Minutenrhythmus überschreiben.
 

admonitor

Frischling
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Ich hab auch ne Dashcam um private Autovideos zu machen, war das bislang eigentlich rechtswiedrig, hochgeladen habe ich natürlich nichts.
 
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[URL="https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html"[/URL]

Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.


Tja -
da humpelt das BGH hinter einem 2 Jahre alten Urteil der LG München I hinterher!

und unsere Medien haben mal wieder etwas, um vor den wahren Problemen in der Welt und unserem Ländle abzulenken...
 
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OP
Cotti

Cotti

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Wie kann man solch ein Urteil des BGH so stümperhaft für das "dumme Volk" uminterpretieren!
... die Qualität unserer Politik und die Qualität unserer Medien sind hier spürbar zu erkennen....

Das Urteil sagt ganz klar aus,

dass das BDSG und die Interessen des Geschädigten abgewogen werden müssen.... von Nachrangigkeit keine Rede....
Genau das bedeutet diese Formulierung aber. Wenn z.B. ein Kläger wegen eines absoluten Bagatellunfalles vor Gericht zieht, könnte der Richter noch immer die Bilder der Dashcam nicht zulassen, weil der "Datenschutz" höher bewertet wird.
 
OP
Cotti

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
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Material aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist aber öffentlich und dich möchte ich sehen, wenn eine Webseite mit einer IP aus Togo oder Russland oder China oder sonstwo, deren Inhaber nicht ermittelt werden kann, diese öffentlichen Videos veröffentlicht.
Das ist doch auch wieder hoffnungslos übertrieben.

Ich bin sogar dafür, dass jeder das Recht haben sollte, eine solche Kamera jederzeit betreiben zu dürfen. Dann würde es ganz sicher weniger Nötigungen und sonstige Gefährdungen geben - bzw. sie könnten beweisbar angezeigt werden. Heute hat ja immer noch der die besseren Karten vor den Richtern, der entweder als erster (falsche) Anzeige erstattet oder mehr "Zeugen" vorweisen kann.
 
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Material aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist aber öffentlich und dich möchte ich sehen, wenn eine Webseite mit einer IP aus Togo oder Russland oder China oder sonstwo, deren Inhaber nicht ermittelt werden kann, diese öffentlichen Videos veröffentlicht.
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Was denn das für ein Blödsinn....

Eine Dash-Cam ist doch nicht mit dem PC und Email-Konto verbunden....... also nichts mit Togo....

Und bei Gericht wird nur gezeigt und veröffentlicht, was ausschließlich mit dem Verfahren zu tun hat.... auch da nichts mit Togo
 
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Das Urteil stellt nicht nur den Datenschutz in Frage (Art. 2 GG).
Auch die Freiheit des Glaubens wird durch das Urteil ausgehebelt. (Art. 4 GG)

Denn nicht nur in Naturreligionen ist das Schaffen von Bildern des Menschen ein Tabu.
Auch die westlichen Religionen untersagen das Schaffen von Bildern.
Das erste und damit wichtigste Gebot Gottes (christlicher Glauben) untersagt bereits dieses:
"Ich bin der Herr dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir." (evangelisch)
"Du sollst an einen Gott glauben." (katholisch)
Also keine kleinen Götter, die die angebliche Wahrheit verkünden.
(Ich schreibe bewußt angeblich, weil bereits seit den Anfängen der Fotografie Bilder verfälscht werden. Dazu zeigen Bilder lediglich ein 2-dimensionales Geschehen, während wir in einer 3-dimensionalen Welt leben. Jeder der die Welt nur 2-dimensional wahrnehmen kann (Verlust/Blindheit eines Auges), weiß wie schwer es sein kann, ein 2-dimensionales Geschehen 3-dimensional zu interpretieren.)

Die Bibel ist hier noch eindeutiger (dort 2. Gebot, 2. Mose Kap. 20, 5. Mose Kap. 5):
"Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist"
Es ist die Schaffung von Bildern somit untersagt.

Damit verstößt die bereits heute überhand nehmende private und öffentliche Überwachung nicht nur gegen Art. 2 GG (dieses Recht ist einschränkbar),
sondern auch und vor allem gegen das uneinschränkbare Recht aus Art. 4 GG.

Denn jeder, von dem ein Bild gemacht wird, kann allein dadurch in seiner Freiheit des Glaubens verletzt werden.
Da dieses Recht uneinschränkbar ist, hat der Staat für die Sicherstellung dieses Rechtes zu sorgen.
Dies ist nicht möglich, wenn er die uneingeschränkte Videoüberwachung zuläßt.
 

admonitor

Frischling
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Das ist doch auch wieder hoffnungslos übertrieben.

Ich bin sogar dafür, dass jeder das Recht haben sollte, eine solche Kamera jederzeit betreiben zu dürfen. Dann würde es ganz sicher weniger Nötigungen und sonstige Gefährdungen geben - bzw. sie könnten beweisbar angezeigt werden. Heute hat ja immer noch der die besseren Karten vor den Richtern, der entweder als erster (falsche) Anzeige erstattet oder mehr "Zeugen" vorweisen kann.

Ich verstehe die Aufregung ohnehin nicht, nach dieser Logik müsste man sämtliches Photographieren und Filmen an öffentlichen Plätzen verbieten, jeder der ein Selfie am Brandenburger Tor macht, wird zwangsläufig auch fremde Menschen mit aufnehmen, das selbe gilt natürlich auch für Filmaufnahmnen. Warum nun ausgerechnet Dashcams, die eh nur einen sehr begrenzten Bereich vor dem Auto filmen ein Problem darstellen sollen, aber das Selfie vor dem Brandenburger Tor nicht, verstehe ich nicht. Piranhas Zuhälter könnte auch einfach sein Smartphone zücken.

Wobei ein Argument gibt es, mit der Dashcam filme ich auch die Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer, es wäre allerdings ein leichtes, gesetzlich zu regeln, dass bei der Auswertung vor Gericht nur das Unfallgeschehen Beachtung findet, aber nicht das Fehlverhalten Dritter die außerhalb des relevanten Kontexts dokumentiert wurden.

@ [MENTION=2790]HaKo[/MENTION], es geht beim biblischen Gebot darum, sich kein Götzenbild zu schaffen, man kann auf dieser Grundlage sicherlich diverse Christusdarstellungen ablehnen, aber keine profanen Bildnisse oder Aufnahmen die keinen religiösen Zwecken dienen.
 
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Nora

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Das war ja wohl auch überfällig! Wie kann ein Richter den objektiven Beweis, über den Ablauf eines Ereignisses, einfach ignorieren - um ohne dessen Würdigung ein rechtmäßiges Urteil sprechen zu können? Es gibt schließlich noch genügend Situationen, in denen keine Kamera die Szenerie beobachtet und wo es dann noch reichlich Fehlurteile geben kann, die einen Geschädigten an der Justiz verzweifeln lassen.


Merkwürdig, wenn ein Anschlag verübt wird fallen alle Kameras vorher aus. Ist mir auch neu, daß wir überhaupt noch ein Rechtssystem haben.
 

Jakob

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Merkwürdig, wenn ein Anschlag verübt wird fallen alle Kameras vorher aus. Ist mir auch neu, daß wir überhaupt noch ein Rechtssystem haben.

Merkwürdig, mir ist kein solcher Fall bekannt.
 

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