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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

sportsgeist

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Klar.
Hat aber mit Haftung nichts zu tun.
Sondern mit Vermögensverlust, weil die Beispiels-GmbH wertlos ist.
Mensch Uwe, bisher hatte ich dich als einen der wenigen vernünftigen User hier laufen

privater Vermögensverlust = Haftung !!
was denn sonst

was solln sonst Haftung sein ??!

außer vielleicht noch Sozialstunden leisten oder in den Bau einfahren, das wären andere Formen von Haftung
aber das ist jetzt nicht Gegenstand dieser Diskussion

Rechthaberei nur der Rechthaberei wegen und willen disqualifiziert
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Du liegst falsch.
Hier in Deutschland gelten das HGB und andere deutsche Gesetze.
Darin kommt der CEO überhaupt nicht vor.
Auch nicht der Hauptgeschäftsführer.
mal davon abgesehen, dass es auch in D genügend Personen gibt, die mit der Visitenkartenbezeichnung CEO herumlaufen

sind die alle außerhalb der Gesetze ??!
oder machst du dir auch mal die Mühe, über die Generalität deiner Aussagen vielleicht voher besser 2-mal nachzudenken, bevor du sie hierherknallst
 

KurtNabb

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Das kommt Dir nur so vor, weil Du unter ganz allein etwas anderes verstehst als der Rest der Deutschen.

Klar.
Hat aber mit Haftung nichts zu tun.
Sondern mit Vermögensverlust, weil die Beispiels-GmbH wertlos ist.
Wobei der Vermögensverlust ganz offensichtlich von einem erträumten Wert ausgeht, real also gar keiner ist.
 

Uwe O.

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mal davon abgesehen, dass es auch in D genügend Personen gibt, die mit der Visitenkartenbezeichnung CEO herumlaufen
Dann sind das international tätige Firmen.
Wenn das deutsche Konzerne sein sollten, dann haben die Visitenkarten 2 bedruckte Seiten.

Auf der einen Seite Name der Person plus Zusatz CEO.
Auf der anderen Seite Name der Person mit Titel (Dr., Prof) plus Zusatz Vorstandsvorsitzender.
Und in beiden Fällen natürlich die Firmendaten.

 

Uwe O.

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Mensch Uwe, bisher hatte ich dich als einen der wenigen vernünftigen User hier laufen

privater Vermögensverlust = Haftung !!
was denn sonst

was solln sonst Haftung sein ??!

Ich schrieb es:
Haftung ist Einstehen für fremde Schulden.

Wenn jetzt Deine GmbH Pleite ist, dann ist Dein Anteil an der GmbH wertlos. Und deshalb hast Du einen Vermögensverlust.
Wenn der Insolvenzverwalter jetzt noch zusätzliches Geld von Dir haben wollte, dann wäre das Haftung, wenn Du zahlen müsstest.

Überlege doch einmal, warum die GmbH so heißt: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Übersetzt: Die Gesellschaft (nicht Du) haftet für ihre Schulden nur in Höhe der Einlage der Gesellschafter.



außer vielleicht noch Sozialstunden leisten oder in den Bau einfahren, das wären andere Formen von Haftung
aber das ist jetzt nicht Gegenstand dieser Diskussion

Das ist keine Haftung, sondern Strafe oder Strafersatz.


 

Uwe O.

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nein, ich will irgendwelche Entscheider verantwortlich machen, wie das auch in der Privatwirtschaft üblich ist
wir Privatunternehmen können unsere Entscheidungen auch nicht auf die Politik und deren gesetzten Rahmenbedingungen abwälzen

Der Entscheider ist in diesem Fall (Brücke) der Gesetzgeber. Also das Parlament. Auch wenn dieses auf Vorschlag der Regierung gehandelt hat.
Für die Privatwirtschaft übersetzt: Der Chef der Firma ist der Entscheider.

da viele die Öffentlichkeit betreffende Entscheidungen nunmal in Behörden getroffen werden, müsste selbstverständlich das exekutive Organ dort auch gerade stehen
nicht anders, als in der Privatwirtschaft auch
Behörde = Angestellte
Beide arbeiten auf Weisung höherer Mächte (Gesetzgeber = Chef).

Jetzt wende darauf mal Deine Grundsätze an.
Der kleine Angestellte soll für die Fehler des Chefs einstehen? Ganz allein?
 

Uwe O.

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Uwe O.

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wiieso sollte jemand für fremde Schulden gerade stehen ??!
falls dieser Begriff "fremde Schulden" tatsächlich so tausendprozentig gemeint gewesen sein sollte, wie er dasteht
Es sind da drei Personen:
1. Du als Gesellschafter der GmbH
2. Die GmbH als Kapitalgesellschaft
3. Die Bank als Geldgeber (also Gläubiger) der GmbH.

Person 1 hat mit Person 3 keinerlei Beziehungen.
Wenn die Bank (Person 3) also ihr Geld wieder haben will, wendet sie sich an die Gesellschaft (Person 2) und nicht an Dich.
Wenn die Bank das Ged von Dir verlangen könnte, dann ist das für Dich Haftung.
Denn Du bezahlst aus Deinem Geld die Schulden der Person 2 (GmbH).
Wohlgemerkt: Deine Einlage bei der GmbH wäre zusätzlich weg, weil die GmbH ja überschuldet war (sprich: die Schulden waren höer als Deine Einlage).
 

Politikqualle

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Es sind da drei Personen:
1. Du als Gesellschafter der GmbH
2. Die GmbH als Kapitalgesellschaft
3. Die Bank als Geldgeber (also Gläubiger) der GmbH.

Person 1 hat mit Person 3 keinerlei Beziehungen.
.. falsch , absolut falsch , denn keine Bank ist so blöde und leiht einer GmbH etwas Knete , ohne , daß der Gesellschafter eine persönlich haftende Bürgschaft unterzeichnet .. du mußt noch viel lernen ..
 

KurtNabb

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...
Überlege doch einmal, warum die GmbH so heißt: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Übersetzt: Die Gesellschaft (nicht Du) haftet für ihre Schulden nur in Höhe der Einlage der Gesellschafter.
Das ist nun auch nicht ganz richtig. Die Gesellschaft haftet natürlich mit ihrem gesamten Eigentum.
 

KurtNabb

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.. falsch , absolut falsch , denn keine Bank ist so blöde und leiht einer GmbH etwas Knete , ohne , daß der Gesellschafter eine persönlich haftende Bürgschaft unterzeichnet .. du mußt noch viel lernen ..
Dummes Zeug. Wenn die Gesellschaft solvent ist, kriegt sie auch Kredit.
 

Uwe O.

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.. falsch , absolut falsch , denn keine Bank ist so blöde und leiht einer GmbH etwas Knete , ohne , daß der Gesellschafter eine persönlich haftende Bürgschaft unterzeichnet .. du mußt noch viel lernen ..
Schön dass Du Dich einmischt ohne den ganzen Faden zu verfolgt zu haben.
Daher Dein unsachliches Urteil.
Den von Dir beschriebenen Fall findest Du im Faden wieder.
 

roadrunner

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Was hast Du an "CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff." nicht verstanden?

Es mag wie Erbsenzählerei erscheinen, aber der Begriff CEO kommt im HGB nun mal nicht vor, ebensowenig wie ein "Hauptgeschäftsführer".
Ich habe auf den Post #445 von Uwe O. geantwortet und nicht auf einen Deiner Beiträge. ;)
 

roadrunner

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Du liegst falsch.
Hier in Deutschland gelten das HGB und andere deutsche Gesetze.
Darin kommt der CEO überhaupt nicht vor.
Auch nicht der Hauptgeschäftsführer.
Der Begriff CEO hat im Deutschen Handelsrecht zwar keine rechtliche Relevanz, bezeichnet aber seine Funktion in der Aufbau- und Ablauforganisation und seine Stellung in Deutschen Kapitalgesellschaften. Im Steuer- und vor allem im Strafrecht hat der Begriff CEO längst Eingang gefunden.
 

Orwellhatterecht

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Wenn Linkssozialisierung das eh schon schmal bestückte Resthirn komplett aufgefressen hat, kommt eben u.a. genau das dabei heraus. Billigster Schmutz der eigenen Nichtverantwortung und Unfähigkeit, wird zum Katastrophenfall erklärt, für den nur der böse böse rechte, kapitalistisch veranlagte Miethai verantwortlich sein kann. Der Weg zum sonst ehr gescholtenen - da wiederum mehr Besitzenden, und als zum angeblich kapitalistischen System zugehörigen auch sonst vermeintlich Bekämpften Anwalt - kann dann nicht mehr weit sein.
Heute warst Du jaj mal ganz besonders fleissig, das „erbärmlich“ geht Dir ja nur so von der Hand, meine tiefe Bewunderung!
 

KurtNabb

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Der Begriff CEO hat im Deutschen Handelsrecht zwar keine rechtliche Relevanz, bezeichnet aber seine Funktion in der Aufbau- und Ablauforganisation und seine Stellung in Deutschen Kapitalgesellschaften. Im Steuer- und vor allem im Strafrecht hat der Begriff CEO längst Eingang gefunden.
Vor allem wenn es um Hochstapelei und ähnliche Delikte geht.
 

sportsgeist

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Wenn das deutsche Konzerne sein sollten, dann haben die Visitenkarten 2 bedruckte Seiten.

Auf der einen Seite Name der Person plus Zusatz CEO.
Auf der anderen Seite Name der Person mit Titel (Dr., Prof) plus Zusatz Vorstandsvorsitzender.
Und in beiden Fällen natürlich die Firmendaten.
äähm,
kurzer Gegencheck

nein, Aussage stimmt nicht
jedenfalls nicht immer
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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