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Der AFD-Bekenner-Thread

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 8 «  

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Doch, habe ich dir doch grade geschrieben. Einfach mal z.b. Ins BBG (bundesbeamtengesetz) schauen. Wie sagt doch immer ein "schlauer Kamerad" von dir bei sowas..zu dämlich zu googeln....Gibt aber auch noch Länderbeamtengesetze...steht es auch drin. Da wird sogar aufgelistet, welche Grundrechte eingeschränkt werden durch das Gesetz. Also los...du kannst das. Oder bist du etwa zu faul oder tatsächlich zu "dämlich" ?

Großes Maul und nichts dahinter. So kenne ich Dich.

Nichts dahinter ist bei dir. Du weißt aber was Beamtengesetze sind, oder ?

Aber wie hat deine braune Kameradin kleinschreiber grade geschrieben in einem anderen Thema:

Zitat Eisbaerin:

ich bin nicht dein wasserträger

auch ich mußte mir mein wissen selbst erarbeiten, so einige hinweise und links hast du schon bekommen, also nicht so faul
 
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KurtNabb

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Nichts dahinter ist bei dir. Aber wie hat deine braune Kameradin kleinschreiber grade geschrieben in einem anderen Thema:

Zitat Eisbaerin:

ich bin nicht dein wasserträger

auch ich mußte mir mein wissen selbst erarbeiten, so einige hinweise und links hast du schon bekommen, also nicht so faul

Mit faulen Ausreden kannst Du bei mir nicht punkten.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Komisch..die B. treten immer in "Rudeln" auf...:D

Willst du nicht mehr so oft braun , Goebbels etc schreiben? Fällt dir selbst auf , was? Ganz schön doof wenn man dafür immer wieder gesperrt wird....andererseits....Argumente hast du ja auch nicht. Tragisch.
 

KurtNabb

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Wer muss denn bei dir punkten....:giggle::giggle::giggle:

Soll ich dir jetzt die Beamtengesetze vorlesen ?...:giggle:

https://dejure.org/

Immer noch Fragen ?

Du sollst mir sagen, an welcher Stelle konkret die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit des Beamten eingeschränkt ist, und inwieweit Maaßen mit seinen Aussagen gegen das Beamtenrecht verstoßen haben soll.
 
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Du sollst mir sagen, an welcher Stelle konkret die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit des Beamten eingeschränkt ist, und inwieweit Maaßen mit seinen Aussagen gegen das Beamtenrecht verstoßen haben soll.


Erst hab ich gedacht du bist zu faul....ich habe mich getäuscht. Einfach mal ins BBG schauen...ab 60 ff.

Und bei Maaßen ist es noch "schlimmer".....der ist ein politischer Beamter...weißt natürlich auch nicht, gelle.
 

KurtNabb

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Erst hab ich gedacht du bist zu faul....ich habe mich getäuscht. Einfach mal ins BBG schauen...ab 60 ff.

Und bei Maaßen ist es noch "schlimmer".....der ist ein politischer Beamter...weißt natürlich auch nicht, gelle.

Dummes Gefasel statt konkreten Wissens.
 
OP
denmarkisbetter

denmarkisbetter

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Maassen hat doch völlig recht.Die meisten die kommen, nein fast alle sind keine Flüchtlinge, sondern meist reiche und habgierige Migranten die nur Ihren Lebensstandard erhöhen wollen ohne sich dem überlegenen Lebensstil und der Kultur Deutschlands anzupassen und sich zu assimilieren.

Auch diese durch Familienzusammenführung auf meine Kosten lebende Frau(auch wenn sie eine Ausbildung machte und selbst wenn jemand gebürgt hat für die Anschubsfinanzierung, der Löwenteil der Kosten dieser Familienzusammenfürunsmigranten mit Kindern bleibt am kleinen Mann hängen) die jetzt bei dem Flugzeugabsturz in Teheran starb ist doch ein Beweis.

Flüchtling? Sie war sicher im Iran und flog dort auf Kosten des geschundenen Deutschen Volkes hin.

Gut, letztlich war sie Mitschuld am eigenen Tod, ich erkenne hier Parallelen zu Westerwelles Tod. Ihre Habgier und Migration nach Deutschland verhinderte letztlich mehr Steuern im Iran und diese Steuern hätte man zur Bildung von Soldaten an Raketenwerfern nutzen können.

Und in diesem Fall gilt das warscheinlich für viele an Bord. Sie hatten nicht wie ich zb NUR NUR die Kasse der Gesellschaft im Sinn die es zu füllen gilt und jeden der drumherumschwirrt oder daraus bezahlt wird ständig zu überwachen bzw Gläsern zu machen.

Wir holen uns Probleme ins Land und die Heimatländer bluten aus.
 
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Du sollst mir sagen, an welcher Stelle konkret die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit des Beamten eingeschränkt ist, und inwieweit Maaßen mit seinen Aussagen gegen das Beamtenrecht verstoßen haben soll.

z.b. P. 60 Abs. 2 BBG

Und wenn du zu dämlich bist und nicht weißt was ein politischer Beamter bist, dann hast du mein Mitleid.

IMMER noch Fragen ?
 

KurtNabb

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z.b. P. 60 Abs. 2 BBG

Und wenn du zu dämlich bist und nicht weißt was ein politischer Beamter bist, dann hast du mein Mitleid.

IMMER noch Fragen ?

Natürlich. Du hast den 2. Teil nicht beantwortet:

Inwieweit bzw mit welcher Äußerung soll Maaßen dagegen verstoßen haben?

Diese Frage sollte natürlich unter besonderer Berücksichtigung von Abs. 1 des genannten Paragraphen 60 beantwortet werden.
 
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Natürlich. Du hast den 2. Teil nicht beantwortet:

Inwieweit bzw mit welcher Äußerung soll Maaßen dagegen verstoßen haben?

Diese Frage sollte natürlich unter besonderer Berücksichtigung von Abs. 1 des genannten Paragraphen 60 beantwortet werden.


Na ja wie ich schon geschrieben hab..
...... wenn du zu dämlich bist und nicht weißt was ein politischer Beamter bist, dann hast du mein Mitleid.

Bei dir ist jede Diskussion sinnlos... :)
 

KurtNabb

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Na ja wie ich schon geschrieben hab..
...... wenn du zu dämlich bist und nicht weißt was ein politischer Beamter bist, dann hast du mein Mitleid.

Bei dir ist jede Diskussion sinnlos... :)

Du versuchst nicht mal zu diskutieren, Du maulst nur rum!

Komm doch endlich mal auf den Punkt und sag mir, was Dir nicht passt!
 
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Du versuchst nicht mal zu diskutieren, Du maulst nur rum!

Komm doch endlich mal auf den Punkt und sag mir, was Dir nicht passt!

Also 1. muss man nicht über das Thema der Zurückhaltung von Beamten zu politischen Themen und Vorschriften dazu im Beamtenrecht diskutieren...2. ist es kein maulen wenn man darauf hinweist ...und 3. passt mir nicht, wenn mir jemand versucht eine Klincke ans Knie zu labern weil er entweder keine Ahnung hat oder IHM die rechtlichen Bestimmungen nicht passen. Also lies dir einfach die Bestimmungen im Beamtenrecht durch.
 

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