Ein PCR-Test kann weder eine Infektion, noch das Vorhandensein von vermehrungsfähigen Krankeitserregern nachweisen.
Er ist schon deshalb keine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen.
BZ vom 7.11.20: "Die Senatsverwaltung erklärte, dass es sich im Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln müsse, damit von einem „Krankheitserreger“ gesprochen werden könne.
Auf die Frage des Abgeordneten, ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, antwortete die Senatsverwaltung mit einem „Nein“."
Was ein PCR-Test findet, sagt auch nichts darüber aus, ob ein "sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann", vorhanden ist.
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