- Registriert
- 20 Aug 2019
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 68.115
- Punkte Reaktionen
- 57.586
- Punkte
- 140.708
- Geschlecht
Hier ist es nicht mehr so stürmisch, dafür leuchtet es an einigen Stellen ganz hell auf, folgt aber kein Donner. Bei dem Sturm hier hättest du dich nicht auf den Beinen halten können.
Nach diesem Leuchten, kommen jetzt wieder Sturmwellen. Sehr seltsam.:rolleyes2:
Im Linksstaat ist das eben nicht irrelevant für die sich an die Macht klammernden Diktatoren ( auch wenn die eigentlich mindestens im Gefängnis sitzen müssten. In Thüringen müsste gar die ganze regierende, den Ministerpräsidenten stellende Partei geschlossen im Gefängnis sitzen )
Klar hat der Kandidat der sogenannten FDP die Stimmen der AfD erhalten, klar ist aber auch dass sich das a) in einer angeblich geheimen, angeblich "demokratischen" Wahl nicht nachweisen lässt. Und b) in einer angeblich "demokratischen" Wahl wie du schon sagtest irrelevant wäre....wie gesagt wäre
Hier sieht das im linken Verständnis freilich anders aus. Die Faschisten die behaupten die Faschisten würden auf der anderen Seite sitzen, bekommen ihre faschistischen Befehle von der Oberfaschistin aus Berlin. Das "Argument" wird dann mittels dazugehöriger faschistischer Medien und der faschistischen Knüppeltruppe namens Atifa noch etwas "sauberer herausgearbeitet"....und fertig hat sich das....
...alles in allem keine Überraschung
Höckes Position kann schon heute von kenem mehr angetastet werden. Er wird über jemanden fallen, der noch radikaler ist als er.
Wenn die AfD die Vorreiterrolle beim Mindestlohn übernommen hätte, die LINKE und die SPD mit ihrer Forderung quasi überholt hätte, wäre das das Medienereignis Nr 1 gewesen.
Ich würde mich bei möglichen Neuwahlen nicht auf ein gleiches oder gar deutlich besseres Ergebnis der AfD verlassen. Der Sumpf der Manipulation und Propaganda ist auch in Thüringen beinahe übermächtig.
Das die Wahlen direkt und indirekt manipuliert werden ist klar. Das sie gefälscht werden ebenfalls. Die größte Manipulation ist freilich die ideologisch/mediale. Dann noch ein paar vermeintliche Skandale gestreut ( Gauland Steuer, Höcke wird selbst von seiner eignenen Fraktion links liegen gelassen ect. ). Nazis, Rechte, Faschisten, Nationalisten usw. sind die Mitglieder der AfD ja sowieso....
Diese linsfaschistische Propagandamauer mit 30% zu zerschlagen ist wohl unrealistisch...freilich aber möglich. Der sogenannte "Osten", speziell Thüringen ist nicht so aufgewacht wie gerne angenommen. Die Wahlergebnise der SED sprechen für sich.
Bist du irgendwie eingeschränkt im Kopf, so dass du nicht in der Lage bist den stringentenText zur Heimat geistig zu erfassen und adäquat zu beantworten ? Was stimmt mit dir nicht ?!
Irrtum, auch die 1. Entscheidung war ein Rechtsbruch. Das Abkommen von Dublin lässt ein Selbsteintrittsrecht natürlich zu, allerdings wurde es instrumentalisiert, es ist für einen völlig anderen Kontext angedacht. Es bezieht sich auf tatsächliche, dem Wortsinn nach gemeinte Ausnahmen außerhalb der Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren. Das wurde dir auch schon an Hand eines Beispiels erklärt. Ich wiederhole es :
Prinzipiell nach Dublin ist der EU - Staat zuständig, dessen Boden der Antragsteller zuerst betritt. Angenommen, vor Jahren flüchtete ein Teil von dessen Familie über andere Wege in einen anderen EU - Staat und der Antragsteller möchte nun verständlicherweise zu seiner Familie in diesen Staat und dort Asyl beantragen, dann kann der eigentlich nicht zuständige Staat großzügigerweise das Asylverfahren durchführen ( Selbsteintrittsrecht )
Genau DAFÜR ist der Selbsteintritt gedacht, nicht als Instrument, um eine bereits Anfang (!) 2015 vom Bundesinnenministerium prognostizierte Zahl von 800 000 Flüchtlingen im Laufe des Jahres zu rechtfertigen. Ihr Rechtsverdreher und Framer gebt es nie auf, oder ?
Deutschland sei keine "richtige" Demokratie ist Unsinn, denn "Deutschland ist keine Demokratie"
Deutschland kann auch kein "Unrechtsstaat" sein, auch kein "Sowjetstaat", denn "Deutschland ist kein Staat" (sondern eine "Firma")
Die Politiker (insbesondere Merkel) sind garkeine Politiker, sondern nur Marionetten
Nichts Großartiges. Die Taifune, die ich in Fernost miterlebte, waren 100x übler. Dass Grundschüler und Unterstufler heute hier überall wegen dem Wind nicht zur Schule müssen, ist ok.
Dass Mittel- und Oberstufler auch zuhause bleiben können, ist dagegen reine Verweichlichung.
Das gabs zu meiner Zeit nicht.
Wenn die AfD die Vorreiterrolle beim Mindestlohn übernommen hätte, die LINKE und die SPD mit ihrer Forderung quasi überholt hätte, wäre das das Medienereignis Nr 1 gewesen.
Kommen da nicht zickige SPD-Chefinnen her?
Nein, das sind keine Schweine, sondern Psychopathen.
Das ist ja in informierten Kreisen inzwischen schon Allgemeinwissen.
2011 in der Welt:
Wolfgang Schäuble sagt, Deutschland sei seit 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen.
Experten stellen das Geldsystem in Frage.
In diesen Zeiten der Schuldenkrise geschehen bemerkenswerte Dinge. Gemeint ist nicht das, was täglich in den Nachrichten rauf und runter läuft.
Gemeint sind Ereignisse, von denen nur wenige Notiz nehmen und die einem, wenn man von ihnen erfährt, glatt die Sprache verschlagen, weil ihre Wirkung die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland in ihren Grundfesten erschüttert.
Nehmen wir nur diesen Satz: Deutschland sei seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu keinem Zeitpunkt ein souveräner Staat gewesen.
Das sagte nicht irgendein Extremist, sondern sagte kein geringerer als Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende November auf dem "European Banking Congress" in der Alten Oper in Frankfurt am Main.
https://www.welt.de/politik/article13757549/Die-oeffentliche-und-die-verborgene-Seite-der-Krise.html
Und genau deswegen gibt es immer weniger Politiker in diesem Land. Übrigens wirfst du der Linken damit vor wozu du dir selber das Recht herausnimmst.
Doppelmoral vom feinsten.
Video Oliver Janich: Putch in Thüringen
0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:
Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.
Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.
https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo
Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:
»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«
»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«
https://www.freiewelt.net/nachricht...rnden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/
1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.
Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.
„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“
2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:
„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“
4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.
5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:
„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:
„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]
„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.
11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.
12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“
13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:
„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.