Merkel bricht geltendes Gesetz - und die Kirche spendet Beifall
Beide Deutungen erlaubt ein Gedanke, mit dem Kardinal Marx in die Öffentlichkeit trat. Es ist ein Gedanke, der seine historischen wie theologischen Abgründe hat. Angesprochen auf die Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 4. September, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Ungarn über Österreich ungehindert einreisen zu lassen, lobte Marx gegenüber dem „Münchner Merkur“ Angela Merkel hierfür ausdrücklich.
Die Kanzlerin habe „sich sogar über das Gesetz hinweggesetzt. Das gehört auch zur politischen Führung!“ Und setzte hinzu: „Es gibt Situationen, wo man handeln muss, um nicht langfristig die Identität Europas zu beschädigen.“
Durfte Angela Merkel, darf die „politische Führung“ sich jenseits von Recht und Verfassung stellen, wenn die „Identität Europas“ auf dem Spiel steht?
https://www.focus.de/politik/deutsc...nd-die-kirche-spendet-beifall_id_5012169.html
Beim Asylrecht versagt die Bundeskanzlerin auf voller Linie
Jörg Hubert Meuthen7.05.2019Gesellschaft & Kultur, Medien, Politik
Für alle, die auf dem Landweg zu uns kommen (und das ist die überwältigende Mehrheit der Asylbewerber!), ist das Asylrecht seit 1993 abgeschafft. Eine Feststellung von ungeheurer Tragweite, bedenkt man das Ausmaß der von Merkel achselzuckend hingenommenen illegalen Einwanderung in unser Vaterland, beklagt Jörg Meuthen auf Facebook.
Und zwar genau genommen das geltende Verfassungsrecht, nämlich Artikel 16a unseres Grundgesetzes. Dieser wurde 1993 mit doppelter Zweidrittelmehrheit in unserer Verfassung verankert, um den damals schon hunderttausendfach zu beklagenden Missbrauch des Asylrechts durch Armutsmigranten aus aller Herren Länder endlich in den Griff zu bekommen.
Allein: Dieser nach zähem Ringen aller Parteien ins Grundgesetz geschriebene Artikel interessiert die Merkel-Regierung schlicht nicht.
https://www.theeuropean.de/joerg-hubert-meuthen/15740-merkel-regierung-bricht-recht
AfD: Merkel bricht in der Flüchtlingsfrage alle Gesetze
https://www.epochtimes.de/deutschla...-fluechtlingsfrage-alle-gesetze-a1267495.html
Trump nannte Merkel „geisteskrank“
Einst bezeichnete Donald Trump Angela Merkel als „größte Führerin der heutigen Welt“. Aber seit Angela Merkel die deutschen Grenzen für Flüchtlinge öffnete, hat der US-Präsident nur noch Beschimpfungen für die Kanzlerin übrig.
Im September desselben Jahres nannte Trump Merkel „wahnsinnig“. Im Dezember als das TIME Magazine Angela Merkel zur Person des Jahre 2015 wählte, sagte Trump, dass die CDU-Politikerin Deutschland „ruiniert“ habe. Nach den Anschlägen in Würzburg und Ansbach behauptete der Republikaner gar, dass Deutschland selbst schuld an den Attentaten sei. Zuletzt sagte Trump im Januar 2017: „Ich denke, dass Merkel einen sehr katastrophalen Fehler gemacht hat, und das war, dass sie diese ganzen Illegalen reingelassen hat.“
https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Trump-nannte-Merkel-geisteskrank
Das Grundgesetz wurde schon erstaunlich oft geändert
Obwohl die Hürden für Änderungen groß sind, wurden viele Artikel des Grundgesetzes umgeschrieben. Das erklärt auch den Unterschied zwischen klaren Formulierungen und kompliziertem Juristendeutsch.
Ergänzt werden durfte und darf dieser Artikel aber. Das geschah zum ersten Mal 1968: Im Zuge der Regelung denkbarer Notstandssituationen wurde ein vierter Absatz hinzugefügt, der das Recht von Bürgern zum Widerstand beschrieb: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
https://www.welt.de/geschichte/article193860219/Grundgesetz-So-viele-Aenderungen-gab-es-bereits.html
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Es wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Ein Videokommentar von Sven Felix Kellerhoff, leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der WELT.
Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Artikel 146 verändert. Das Grundgesetz ist seit der Ausfertigung am 23. Mai 1949 rund 60 Mal geändert worden.
Art 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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