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Guter AfD-Vorschlag zu Grundsteuer

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

KurtNabb

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Man kann halt nicht beides haben, entweder bezahlen die Mieter Anteilsmässig den Gesamtverbrauch oder die Wasseruhr.
Beim Strom wird das ja auch so gehandhabt.

Schon, aber der Strom an sich ist erheblich teurer als Zähler und Abrechnung. Bei Wasser und Warmwasser sieht das anders aus. Die Zähler sind teurer und sie müssen viel öfter gewechselt werden. Ich hatte während des Studiums eine Haiusmeisterstelle in einem Bau mit 30 Wohneinheiten und einigen Gewerbeobjekten. Da gab es ein Jahr, in dem die Zähler getauscht wurden. In diesem Jahr war die Abrechnung fast ebenso teuer, wie der Verbrauch. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber damals durften die Kosten für den Zählertausch nicht auf die Nutzungsdauer umgelegt werden, sondern mussten in dem Jahr abgerechnet werden, in dem die Kosten real anfielen.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Das, was Du als "Blabla" bezeichnest, kann sowohl für den Vermieter als auch den Mieter sehr wichtig sein. Für den Vermieter, dass er die vertragliche Grundlage dafür hat, Kosten weiter geben zu können, was nicht vertraglich vereinbart wurde, kann gegen den Willen des Mieters auch nicht weiter gegeben werden.

Für den Mieter die Gewissheit, dass der Vermieter nicht ständig neue Kosten und Gebühren aus dem Hut zaubern kann. Manche Zeitgenossen sind nämlich diesbezüglich sehr creativ !

Und die Anschaffung eigener Zähler ist zwar zunächst kostspielig, schont aber Zeit und Nerven! Auch Vermieter haben bekanntlich Nerven und mögen es gar nicht, wenn sich Mietparteien darüber beklagen, dass Familie X ständig lüftet und infolgedessen die eigenen Heizkosten entsprechend hoch sein sollen. Oder Familie Y ständig duscht oder badet und darum der Preis für Wasser und Abwasser entsprechend hoch ist. Diese Fallstricke habe ich seit Jahren abgeschafft und schlafe seither wieder viel besser! Da finde ich sogar noch Zeit für ein klein wenig "blabla", z.B. mit Dir !

Ich weiß nicht, warum Du nicht beim großen Ganzen bleiben kannst, sondern ewig in den Rosinen stocherst.
 

MaBu

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Schon, aber der Strom an sich ist erheblich teurer als Zähler und Abrechnung. Bei Wasser und Warmwasser sieht das anders aus. Die Zähler sind teurer und sie müssen viel öfter gewechselt werden. Ich hatte während des Studiums eine Haiusmeisterstelle in einem Bau mit 30 Wohneinheiten und einigen Gewerbeobjekten. Da gab es ein Jahr, in dem die Zähler getauscht wurden. In diesem Jahr war die Abrechnung fast ebenso teuer, wie der Verbrauch. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber damals durften die Kosten für den Zählertausch nicht auf die Nutzungsdauer umgelegt werden, sondern mussten in dem Jahr abgerechnet werden, in dem die Kosten real anfielen.

Hmm, bei uns (Kanton Basel-Landschaft) gehören die Wasseruhren der Gemeinde. Der Hausbesitzer/Mieter bezahlt eine Leihgebühr, in meiner Wohngemeinde ist das 10 Franken* pro Jahr. Revision, Austausch und die daraus resultierenden Kosten ist somit das Problem der Gemeinde und nicht das der Nutzer.

* Wasserversorgung ist Gemeindeautonomie, diese 10 Franken können in anderen Gemeinden ganz anders aussehen...

Das Wasser/Abwasser ist ebenso unterschiedlich, ich kann es suchen...
 

Eisbaerin

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das ist ein Argument, damit ist der Vorschlag leider unbrauchbar. Man könnte die Umlagefähigkeit auf den Mieter zwar deckeln aber das wäre letztlich auch nur Murx

wenn man die umlagefähigkeit streicht ist das problem gelöst. denn bei manchen mietern wäre ja sonst die grundsteuer doppelt fällig :))
 
OP
Roquette

Roquette

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Interessant wird dieser AfD-Vorschlag für Gemeinden mit großem Leerstand und armer Bevölkerung. Denn sie werden deutlich niedrigere Einnahmen haben.

Dafür kann sie den Hebesatz anheben. Soweit die Kommune wg Hartz 4 z.B. die Miete und Nebenkosten.also auch die Grundsteuer, für den armen Mieter zahlt,zahlt sie doch an sich selber.
 
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Uwe O.

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Schon, aber der Strom an sich ist erheblich teurer als Zähler und Abrechnung. Bei Wasser und Warmwasser sieht das anders aus. Die Zähler sind teurer und sie müssen viel öfter gewechselt werden. Ich hatte während des Studiums eine Haiusmeisterstelle in einem Bau mit 30 Wohneinheiten und einigen Gewerbeobjekten. Da gab es ein Jahr, in dem die Zähler getauscht wurden. In diesem Jahr war die Abrechnung fast ebenso teuer, wie der Verbrauch. Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber damals durften die Kosten für den Zählertausch nicht auf die Nutzungsdauer umgelegt werden, sondern mussten in dem Jahr abgerechnet werden, in dem die Kosten real anfielen.

Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Eigentlich sind die Eichkosten des Wasserzählers umlagefähig.
Dies findet alle 6 Jahre statt.
Allerdings ist ein Komplettaustausch des Zählers billiger, als das eichen.
Daher sind die Tauschkosten des Zählers umlagefähig.
 

Uwe O.

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D

Das ist wie mit der Rentenerhöhung - dort wird wie Du auch - um die Gegenfinanzierung - verhandelt - obwohl es Kleckerbeträge sind.

Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Rentenerhöhung wrd nicht über eine Gegenfinanzierung verhandelt.
Ansonsten sind das keine Kleckerbeträe in der Summe.

1 € Rentenerhöhung macht 240 Mio € im Jahr aus.

wie auch die Pensionserhöhungen - > o h n e < eine Gegenfinanzierungs-Gelaber - durch gewunken wird.

Das ist eine Irrmeinung.
 

Uwe O.

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Der deutsche Staat wird > nie < auf die Grundstückssteuer verzichten,

weil sie ein Abschöpfmodell ist, welche die Reichen - weil absetzbar - begünstigt

aber den "kleinen Mann" weiter für den Staat enteignet.

Totaler Unsinn.
Die Grundsteuer ist beim Vermieter ein reiner durchlaufender Posten.
Da wird nichts "von der Steuer abgesetzt", so dass später weniger Steuern zu zahlen sind.

Die umgelegte Grundsteuer ist Einnahme, die gezahlte ist Ausgabe.
Ergebnis: NULL.
Das von der AfD - spricht nur die Träume an, um die Unwissenden für diesen Verein - zu begeistern.

Nach der Wahl wird dieser Gedanke auf das nächste Jahr verschoben, und dann vergessen.

Weshalb?

Die jetzige Grundsteuer entfällt, dafür gibt es einen Zuschlag zur Einkommensteuer.

Das komplette Umlagesystem der Grundsteuer entfällt und den Linken ist der Neidkomplex genommen.
 

Uwe O.

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Man könnte ja auch auf die Erhöhung der Grundsteuer verzichten. Das würde denjenigen helfen, die ihre Eigentumswohnung selber bewohnen und somit NICHTS auf irgendeine Miete umlegen können.

Du läufst ins Leere.

Der Mieter zahlt Grundsteuer, der Selbstnutzer ebenfalls.
 

Uwe O.

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Da hat [MENTION=4528]Roquette[/MENTION] mir aber genau anders herum geantwortet, nämlich dass der Nutzer eines Mietobjekts grundsätzlich die Grundsteuer tragen soll.

Dann hat er den Vorschlag der AfD missverstanden.
Die Umlagemöglichkeit entfällt natürlich.
 

Uwe O.

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J

Hast du überhaupt mal eine Steuererklärung gemacht,
du verschweigst ZUSÄTZLICH, dass man die Grundsteuer dann ebenfalls wieder umlegen kann du Experte!
Es darf JEDER, ob er nun Vermieter oder Mieter ist, seine Wohn-Nebenkosten / Parzellenerhaltungskosten steuerlich geltend machen.

Da bist Du auf dem Holzweg.

Niemand kann seine (privaten) Wohnnebenkosten steuerlich geltend machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Dann hat er den Vorschlag der AfD missverstanden.
Die Umlagemöglichkeit entfällt natürlich.

Ganz ehrlich, das kann doch keiner mehr ernst nehmen. Die AfD hat schlicht keinen Plan. Diese beiden sind so grundverschieden, dass es doch kaum möglich ist, da etwas misszuverstehen.
 
OP
Roquette

Roquette

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Ganz ehrlich, das kann doch keiner mehr ernst nehmen. Die AfD hat schlicht keinen Plan. Diese beiden sind so grundverschieden, dass es doch kaum möglich ist, da etwas misszuverstehen.

Haben Sie sich den die Rede des Kay Gottschalks angesehen? Er erinnert zu recht daran, dass die Höhe einer Steuer (bzw ob diese überhaupt zu zahlen ist) von der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers anhängen muss.

Das jetzige System, dass auch der Geringstverdiener genau so viel Grundsteuer zahlt wie der reiche Nachbar ist doch offensichtlich ungerecht, asozial.

(Und natürlich entfällt die Umlagefähigkeit der Grundsteuer, wenn diese per Zuschlag zur EKST erhoben wird. Solche Selbstverständlichkeit hatte ich unterlassen zu erwähnen)
 
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Da bist Du auf dem Holzweg.

Niemand kann seine (privaten) Wohnnebenkosten steuerlich geltend machen.

Aber natürlich!
Hast du das nie gemacht?

Du kannst Dienstleistungen von der Einkommenssteuer abziehen.
Sind auch Nebenkosten!

Hausmeister
Schornsteinfeger
Gartenpflege
Reinigung vom Haus, Treppenhaus und der Dachrinnen
Winterdienst
Wärmeableser
Wartung von Lift, Heizung und den Warmwassergeräten
Ungezieferbekämpfung

( Hier ist der Vermieter sogar unter anderem genau DESWEGEN gesetzlich verpflichtet auf Anfrage die auf dich zurückfallenden Kosten auszuweisen! Weigert er sich, hast du ein Anrecht darauf von ihm die Originale / beglaubigten Kopien der Gesamtabrechnungen einzusehen )

Und wie wenig später geschrieben sogar die Grundsteuer prozentual anrechnen für einen Zweitwohnsitz, wenn der nötig ist, um zur Arbeit zu kommen, dann als Werbungskosten aka. außergewöhnliche Belastungen!

Du kannst sogar deine KFZ-Haftpflichtversicherung absetzen, da kannst du dir dann aussuchen ( es sollte professionell durchgerechnet werden, was mehr Sinn ergibt ).
Entweder A Werbungskosten B Entfernungspauschale C Vorsorgeaufwendung, hier sogar in voller Höhe, allerdings kollidiert das häufig mit anderen Dingen die hier sinnvoller eingesetzt sind, man muss mit den Pauschbeträgen jonglieren.
Hier wird sogar unterschieden, Festangestellte können nur die Haftpflicht, Selbstständige sogar anteilig die Vollkasko absetzen!

Du kannst dich ja mal von einem Steuerberater beraten lassen was da noch so alles geht, besonders wenn du Besitz dein eigen nennst kann das zu angenehmen Überraschungen und einem Festessen nach dem Besuch führen ;).
 

Pommes

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Der AfD-MdB Kay Gottschalk hatte eine Reform der Grundsteuer wie folgt vorgeschlagen. Die Lügenpresse hat diesen Vorschlag totgeschwiegen, obwohl die Lügenpresse sich doch als unerbittlicher Kämpfer für "soziale Gerechtigkeit" gibt. Der Vorschlag:

Die Grundsteuer wird fortan als prozentuale Zulage zur Einkommensteuer direkt beim Mietererhoben. All die Bürger, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, also wenig verdienen, wären dann von der Grundsteuer befreit.

All die, die aufgrund eines hohen Einkommens auch viel Einkommensteuer zahlen müssen, zahlen dann auch entsprechend mehr Grundsteuer.

Dieses Vorgehen würde Millionen Bürger von der Grundsteuer befreien, wäre sozial gerechter und würde die Bürokratie reduzieren.

Daraus ergibt sich aber jetzt nicht das der Vermieter ersatzweise die Grundsteuer zahlt wenn seine Mieter nicht einkommensteuerpflichtig sind,wenn doch würde dieses nämlich dazu führen das Einkommenschwächere kaum noch Wohnraum finden würden.
 
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Da bist Du auf dem Holzweg.

Niemand kann seine (privaten) Wohnnebenkosten steuerlich geltend machen.

https://dejure.org/gesetze/EStG/35a.html

Lies dir mal Absatz 5 genau durch, dort werden die von mir im letzten Beitrag aufgeführten Aufteilungsposten in der Steuererklärung sogar netterweise fast alle erwähnt und dienen als Kompass beim ausfüllen. Rechnen und die Regeln kennen, wie man das genau berechnet und aufteilt ist leider etwas schwieriger im Einzelfall :). Besonders eine Haftpflicht auf die Entfernungspauschale umlegen ist ekelhaft und manche Finanzämter wollen Fahrtenbücher UND Quittungen für den Kraftstoff!

Aber das Steuerrecht ist sowieso eines der abartigsten und kompliziertesten Gesetze auf diesem Planeten. Dafür hat es aber auch nur wenige Lücken und kaum Schwachstellen ( in der Besteuerung )...
 
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Daraus ergibt sich aber jetzt nicht das der Vermieter ersatzweise die Grundsteuer zahlt wenn seine Mieter nicht einkommensteuerpflichtig sind,wenn doch würde dieses nämlich dazu führen das Einkommenschwächere kaum noch Wohnraum finden würden.

Ich denke, das hier eventuell noch nicht genauer drüber nachgedacht wurde.
( Weil so gesehen hast du recht, es würde zu einer Verdrängung von sozial Schwächeren führen... )
Für mich sieht das so aus, als wollte man dann für die Leute die du benennst eine Art progressiven sozialen Wohnungsbau ermöglichen.

Es wäre vermutlich kein Problem, wenn man dann als Vermieter sich eine Bescheinigung holt und das dann diametral zum WBS-Schein für Mieter auch für Vermieter regelt, damit die bei sozial Schwachen zumindest von einem Teil der Grundsteuer befreit werden können. Halt je nach Auslastung der Immobilie durch WBS Leute...
 

MaBu

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Ich denke, das hier eventuell noch nicht genauer drüber nachgedacht wurde.
( Weil so gesehen hast du recht, es würde zu einer Verdrängung von sozial Schwächeren führen... )
Für mich sieht das so aus, als wollte man dann für die Leute die du benennst eine Art progressiven sozialen Wohnungsbau ermöglichen.

Es wäre vermutlich kein Problem, wenn man dann als Vermieter sich eine Bescheinigung holt und das dann diametral zum WBS-Schein für Mieter auch für Vermieter regelt, damit die bei sozial Schwachen zumindest von einem Teil der Grundsteuer befreit werden können. Halt je nach Auslastung der Immobilie durch WBS Leute...

Wenn diese Steuer derart Probleme für die sozial schwachen Mieter bedeutet, weshalb wird dann nicht darüber nachgedacht, sie schlicht und einfach abzuschaffen?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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