Teil-Lockdown im November-Das sind die neuen Corona-Regeln
Datum:
28.10.2020 18:51 Uhr
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende - vorerst. Hier die Pläne im Überblick.
Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem weitgehenden Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle brechen.
Auf diese Weise soll eine unkontrollierbare Ausbreitung der Epidemie verhindert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz darauf geeinigt, dass die Maßnahmen bereits ab dem kommenden Montag (2. November) gelten und bis Ende November dauern sollen. Hier ein Überblick:
Beginn des Teil-Lockdowns
Die beschlossenen Maßnahmen treten ab kommenden Montag, 2. November, deutschlandweit in Kraft. Nach zwei Wochen beraten Kanzlerin und Länderchefs dann erneut, ob die Ziele erreicht worden sind oder ob Anpassungen nötig sind.
Treffen in der Öffentlichkeit und Feiern
Alle sind angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts auf das absolut nötige Minimum zu beschränken. Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien "angesichts der ernsten Lage inakzeptabel", so das Beschluss-Papier.
Reisen und Familien-Besuche
Auf alle nicht unbedingt notwendigen private Reisen und Besuche von Verwandten soll generell verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Hotels und Pensionen bleiben geschlossen.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten sollen auch im November verlässlich offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Einzelhandel
Einzelhandelsgeschäfte können - unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen - insgesamt geöffnet bleiben. Es muss aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhält.
Unterhaltungsveranstaltungen
Theater, Opern- oder Konzerthäuser müssen bis Ende November schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten bleiben zu.
Sportstätten und Sportveranstaltungen
Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Der Profisport muss wieder ohne Zuschauer auskommen - für die Fußball-Bundesliga bedeutet das vier Wochen lang Geisterspiele.
Restaurants und Kneipen
Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Ausgenommen sind bei Restaurants im Lockdown die "Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause".
Körperpflege und Friseursalons
Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios werden geschlossen, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien, Ergo- und Logotherapien sowie Behandlungen in der Podologie/Fußpflege sollen aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Sicheres Arbeiten in der Wirtschaft
Industrie, Handwerk und Mittelstand soll sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Deshalb muss, laut Beschluss, jedes Unternehmen in Deutschland "auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblicher Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen". Nicht unbedingt nötige Kontakte in der Belegschaft müssen vermieden werden. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Hilfe für Unternehmen
Der Bund wird Hilfen für betroffenen Wirtschaftsbereiche verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungsbranche und auch Soloselbständige verbessern. Außerdem wird der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Schnelltests für Risikogruppen
Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und behinderte Menschen wird es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber "nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen".
Kontrollen
Zur Einhaltung der Maßnahmen werden flächendeckend die Kontrollen verstärkt. Vor allem im grenznahen Bereich soll die Einhaltung der Quarantäneverordnungen immer wieder überprüft werden. Zudem wollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen", heißt es in dem Papier.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-lockdown-massnahmen-november-100.html