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Religionsgemeinschaften den Umgang und das Einbinden von Kindern zu untersagen würde gegen die Religionsfreiheit aller Beteiligten verstoßen, besonders aber in die Rechte der Eltern tiefgehend eingreifen. Gemeindearbeit Jugendlicher muss von den Eltern erlaubt werden, die selber oft in die Gemeinde eingebunden sind. Dazu käme, dass eine Maßnahme, die sich einseitig gegen die katholische Kirche richten würde, gerichtlich zerrissen würde und eine allgemeine Regel gegen alle Glaubensgemeinschaften nicht zu rechtfertigen wäre.
Was die Übernahme staatlicher Aufgaben durch die Kirche angeht (also KITAs, Schulen, Heime, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Seelsorge...), ist ein generelles Urteil extrem schwierig. Kirchliche Trägerschaft ist vielschichtig, es gibt Klöster als Betreiber, Gemeinden, Bischöfliche Diözesen.... Viele Träger arbeiten sehr gut, sowohl ökonomisch, als auch betrachtet anhand ihrer angebotenen Leistungen. Im Bereich Altenpflege muss man sogar ehrlich zugeben, dass die Kirchen mit Tarifbezahlung und Absicherung gegen berufsbedingte Erkrankungen eine echte Vorbildfunktion erfüllen. Die einzelnen Träger sollten also auch einzeln betrachtet werden und nicht generalisiert. Dazu käme wieder, dass eine kirchenweite Maßnahme keine Chance hätte vor Gericht.
Vergessen sollte man außerdem nicht, dass viele Gemeinden, Städte..., die Aufgaben an die Kirchen übertragen haben erstmal in der Lage sein müssten die Rücknahme der Institutionen zu stemmen. Die meisten kirchlichen Angeboten sind Leistungen mit Rechtsanspruch, Schule und KITA ja sowieso, bedeutet die kirchlichen Träger werden in den Bedarfsplan eingerechnet.
Meiner Ansicht nach sollte die Lehre daraus sein, dass Kirchen demokratischer organisiert werden müssen, so wie Vereine, Parteien... ja auch bereits dazu verpflichtet sind. Gemeinden sollten eine Kontrollfunktion über Gelder und Geistliche ausüben, mit umfassenden Einsichtsrechten, genauso wie der Staat bei lehrenden Priestern, erziehenden Brüdern... ein umfassendes Investiturrecht alleinig ausüben muss.
Moin Metadatas;!
Ja, alles akzeptabel in Deinem Beitrag.Aber eines fehlt darin. Wie sollte die Justiz handeln bei sexuellen Übergriffen in der Kirche.
Kann doch nicht angehen, das perfide Priester einfach nach ihren Vergehen so davon kommen.