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schon ok, er trinkt halt nur noch beim Türken !
Natürlich sind die Arbeitssklaven verpflichtet den Namen des Sklavenhalters auf dem Revers zu tragen.
Wer seine verblichene Storch Heinar, Thor Steinar, Jack Wolfskin oder Tommy Hilfiger Dublette auf Arbeit aufträgt, ist wahrscheinlich ein ICH-AG-Aktionär
welche Arbeitsverweigerung?
man kann ohneweiteres bei solchen "Außenumständen" vom Auftrag zurück treten.
Ich mache es mal konkret:
Ich wohne auf den Dorf.
Hier gibt es die AfD.
Veranstaltungen dieser Partei finden in Gaststätten statt.
Ich besuche keine Gaststätten mehr, in denen solche Veranstaltungen stattfinden.
Selbstverständlich sage ich das den Wirten. Ich kenne sie ja, und sie mich.
Ich verlange nichts, ich bin nur ehrlich den Wirten gegenüber.
Besser nicht! Kommt eh nichts gescheites dabei raus.Darf ich dir bisschen auf die Sprünge helfen??
In deinem Beitrag #21 hast du zum ersten mal „die Uniformen“ erwähnt:E160270 schrieb:Das Thema "Uniformierung" kam nicht von mir, sondern........warst nicht DU das????
E160270 schrieb:Uniform war ja immer schon ein Markenzeichen der Nazis!
Frage überflüssig, da du es warst der in dem Zusammenhang von Uniformen geschrieben hast …...E160270 schrieb:Seit wann gehören die angesprochenen Kleidungsstücke zur "Gattung" der Uniformen???
Steht da etwas von Uniformen?Rex schrieb:Also ich sehe hier im Baden-Württemberg nur Bauarbeiter, Installateure, Elektriker, Stuckateure, Kfz-Mechatroniker usw. die alle ihrer Firma entsprechende gleichfarbige, gleichgeschnittene Arbeitskleidung tragen mit dem Firmenlogo ihrer Firma drauf.
Ganz unter den Tisch fallen lassen hast du die Berufe und Tätigkeiten in denen es schon längst vorgeschriebene uniformierte Arbeitskleidung gibt.
Traditionell sind auch rechte Nazis Uniform-Fetischisten. Schon in der Hitlerjugend mussten Kinder Uniformen tragen.
Keineswegs stehe ich auf Kopftücher.E160270 schrieb:Ist das Kopftuch bei Muslimas nicht auch eine Art "Uniform"?? Darauf scheinst du doch zu stehen....... Also wer ist hier der Uniformfaschist??
Bestimmt nicht!E160270 schrieb:Ha ha......Vorschrift was sie NICHT anziehen sollen........und das von so Linksfaschos.......denen hätte ich den Hammer nachgeschmissen!!!
Eine typisch haltlose Unterstellung!E160270 schrieb:Wenn die ihre "Deutschland verrecke"- Shirts verbrannt haben, dann dürfen sie bellen.
Eben!E160270 schrieb:Ich habe mir diese Kollektionen von der besagten Marke mal angesehen, weil ich sie bissher auch nicht kannte. Ich würde mal 5% der Aufdrucke als "radikal"-auslegbar (mit bissel Phantasie) bezeichnen!
Rechte bevorzugen solche Marken ja nicht von ungefähr.E160270 schrieb:Wobei das sowohl rechts- als auch linksradikal sein könnte. Dann hergehen, und die gesamte Marke zu verteufeln, nur weil auch Rechte diese Klamotten anziehen, ist schon ziemlich schizophren.......
Bisschen primitiv die UNI Köln und ihre Studenten als Alibi-Antifaschisten zu diffamieren.E160270 schrieb:Aber so sind sie nun mal unsere Alibi-Antifaschisten.....
Der Irre dreht regelmäßig durch!Jetzt drehst du wohl völlig durch!
Nur rechte Nazis regen sich darüber auf.
Das ist deshalb nicht Gang und Gebe, weil die meisten Handwerker keine Idioten sind und radikale Aufdrucke auf den Arbeitskleidung ihrer Arbeiter haben, noch solche Arbeitskleidung bei ihren Arbeiter duldeten!Ja ja, und es ist ja auch Gang und Gebe, dass Bauherren Kleidungsvorschriften machen!!!
Auch ein Nigerianischen Bauarbeiter fliegt schneller von „meiner Baustelle“ als er gucken kann, wenn er Arbeitskleidung mit radikal politischen oder radikal religiösen Aufdrucke auf seiner Kleidung hat.E160270 schrieb:Mach das mal wenn dir die Klamotte des Nigerianischen Bauarbeiters nicht gefällt!!
Blödsinn!E160270 schrieb:Da kannst du dich warm anziehen hier in unserem Lande!!!
Nein sind wir nicht!E160270 schrieb:Mann, seid ihr alles Schleimlecker......
Du bist ja schlimmer als ein Kleinkind!!
Nationalsozialisten. Noch nie gehört?
Sagt wer? Die Idioten die meinen überall Nazis zu entdecken?
Halbwissen, Busse, immer wieder das Halbwissen!
Dezember 1936 wurde das "Gesetz über die Hitler-Jugend" von den Nazis beschlossen und im März 1939 durch die Einführung der "Jugenddienstpflicht" wurde die Mitgliedschaft zur Zwangsmitgliedschaft.
Auch diese „Peinlichkeit“ hättest du dir mit etwas googeln ersparen können.
Schließlich hast du einen Ruf als Kenner der Nazis zu verlieren.
kommt darauf an, wer die Arbeitskleidung stellt:Musstest du in deinem Sonnensystem schon mal in Berufskleidung vortanzen? In meinem Sonnensystem verlangt das FA nicht einmal die Belege für Arbeitskleidung! Grüße hinter den Mond!!
Ja, ein dextrophober, also geisteskranker Blender.Du bist nur ein Blender, das sehen aber viele hier schon lange.
busse
kommt darauf an, wer die Arbeitskleidung stellt:
a) werden sie vom AG gestellt, verlangt das Finanzamt, resp. Betriebsprüfung, selbstverständlich Belege, Plausibiltät und angemessenes Preis-/Leistungsverhältnisse. Und selbstverständlich wird auch geprüft, ob die Kleidung nicht vielleicht mehr privat genutzt werden könnte, als beruflich ...
b) werden sie vom AN gestellt unterliegen sie den üblichen Bestimmungen der eigenen Einkommens- bzw. Lohnsteuererklärung, und da habe ich noch nie gehört oder gelesen, dass man keine plausiblen Belege mitschicken müsste
was anderes ist selbstverständlich, wenn man gar keine Einkommenssteuererklärung macht.
dann hat man,
- entweder gar kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- wird irgendwann vom Finanzamt einfach geschätzt
- es ist einem schnurzegal
Nein, das sind beileibe keine Idioten, der moderne Zeitgeist macht rassistisches Denken und überkommen geglaubte Wirrungen wieder möglich! Völkische Denke hat die Mitte der Gesellschaft wieder erreicht !
ja, wie sagte schon der gute olle Stromberg:Da gibt es ganz tolle und komplizierte Regeln für!
Ab einem bestimmten Einkommen sind Schätzungen fürchterlich, sie sind eigentlich IMMER fürchterlich!
Kosmetikerinnen dürfen z.B keine Hemden oder sowas als Arbeitskleidung ansetzen, weil diese Dinge eben auch privat genutzt werden könnten...
Andersherum darf aber ein Autohausmitarbeiter seine Hemden, wo der Kragen mit Namen und Betrieb bestickt ist als Arbeitskleidung deklarieren.
Genau so darf ein MC Dreck Mitarbeiter sein "Hemdchen" oder seine UNIFORM ebenso als Arbeitskleidung deklarieren, weil der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, das der Mitarbeiter diese "Zwnagsjacke" auch freiwillig draußen anzieht .
Teilweise versteht man diese Regelung nur, wenn man zu den betreffenden Fällen Gerichtsurteile als Referenz nimmt, und versucht zu verstehen, was Richter in dem einen oder anderen Fall überhaupt wollen.
Lange Rede gar kein Sinn!
Wenn wir hier über Arbeitskleidung sprechen, sollte uns klar sein, dass es sich um einen GANZ beschränkten und auch genaustens definierten Bereich handelt, der eigentlich NICHTS anderes zulässt, als tatsächliche Arbeitskleidung als solche zu definieren.
In diesem Fall, denke ich mal, muss ich zugeben, das die diskutierte Kleidung weder Sicherheitsstandards erfüllt, noch dem Standard einer Uniform oder eines Leibchens zur Organisation der Arbeitsabläufe dient!
Steuerrechtlich gesehen ist sie KEINE Arbeitskleidung.
Wenn der Arbeitgeber jetzt aber KEINE einheitliche Uniform oder einheitliche Dienstkleidung stellt ( bestimmte Ausführungen von Blaumänner z.B in diesem Fall hier ),
sehe ich es als Bevormundung und Einschränkung, wenn der Arbeitgeber ohne sicherheitstechnischen Hintergrund sich in meine Kleidungswahl einmischen will!
Sofern vergleichbare Regelungen NICHT im Arbeitsvertrag definiert wurden, oder dem schriftlich zugestimmt wurde, sehe ich es nicht als meine Pflicht an, dem Wunsch des Arbeitgeber nach zu kommen.
In wiefern man damit sein Verhältnis zum Arbeitgeber beschädigt, steht auf einem anderen Blatt!
Das trifft meiner Meinung nach AUCH auf Piercings und Tätowierungen zu!
Ob ich die jetzt beim Vorstellungsgespräch rausnehme oder drin lasse, sie verdecke oder unkenntlich mache, hat in sofern nur damit zu tun, die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses zu unterstützen...
Ist es VORHER NICHT schriftlich fixiert, das Piercings raus genommen werden müssen oder Tätowierungen verdeckt getragen werden müssen, kann man als Arbeitgeber MEINER ANSICHT NACH auch nicht darauf bestehen.
Ich sehe es als Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsfrieden zu wahren,
indem er die Rechte auf freie Entfaltung der angestellten Arbeitnehmer nicht unnötig beschneidet!
Dient es der Organisation der Arbeit, Sicherheitsvorschriften, oder steht einem höheren Ziel zuwider ( ALLE Mitarbeiter sind daran gebunden z.B ),
dann obliegt es dem Arbeitnehmer sich dem an zu passen!
In diesem Fall hätte der Arbeitgeber eben nach einem Gespräch die besagten Mitarbeiter, wenn diese sich NICHT damit einverstanden gezeigt hätten versetzen müssen!
Das ist für mich integeres Verhalten meinen Mitarbeitern gegenüber. Wie ich danach im Arbeitsalltag mit ihnen weiter verfahre, bestimmen dann die Rahmenbedingungen .
Diese Leute arbeiten FÜR MICH, und ich habe ein Interesse daran, das sie es gut und effizient tun.
Es wäre sehr für mich zum Nachteil, wenn ich es zulasse, wenn von AUßEN beliebige Einflüsse meinen Betriebsfrieden gefährden könnten!
Das ist ein Totschlagargument, mit dem ich auch meine Reaktion FREMDEN gegenüber schlüssig begründen würde.
Wie ich das Problem nun am Ende löse, obliegt mir als gutem Geschäftsführer!
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Ich sehe das ähnlich wie du!
Es ist hier in diesem Fall KEINE Arbeitskleidung.
Trotzdem, sehe ich keine Veranlassung den Mitarbeiter zu zwingen sich unterzuordnen, wenn es nicht vorher definiert wurde.
Außerdem sind die Sachverhalte in sich kompatibel!
Man könnte das Thema sehr schnell beenden / umgehen, wenn der Arbeitgeber DANACH für ALLE Dienstkleidung anschafft.
( Sofern er sich verpflichtet sieht, den Einflüssen von außen in seinen Augen gerecht zu werden. )
ja, wie sagte schon der gute olle Stromberg:
"machs doch wie Pfarrer Nolte, der machte es wie er wollte ..."
kann jeder machen wie er will ...
... wie schon gesagt, gibt es mehrere gute Gründe, sowohl für AG als auch für AN, Berufskleidung zu aktzeptieren.
neben dem Teambuilding, der Einheitlichkeit, dem Zusammengehörigkeitsgefühl, dem Corporate Desingn und dem Betriebsfrieden, liegen sie halt vor allem in finanzieller und fiskalischer Natur ...
gutgemeinte Gewinnbeteiligungen im deutschen Recht sind so eine Sache, das kann ganz schnell ein schwebender Boomerang werden ...Sehr sinnvolle und wertige Ergebnisse!
Die beiden anderen Dinge sind kommerzieller Natur und dienen dem Zweck Ketten strammer an zu ziehen!
Beteilige ich Mitarbeiter am Gewinn der durch Corporate Design erzielt wird, sehe ich es ebenfalls positiv.
gutgemeinte Gewinnbeteiligungen im deutschen Recht sind so eine Sache, das kann ganz schnell ein schwebender Boomerang werden ...
Betonung liegt hierbei auf "gutgemeint"
außerdem stellt sich bei Gewinnbeteiligungen auch automatisch immer die Frage, wie denn dann die Risiken verteilt sind, und ob die Chance/Risiko-Verhältnisse dabei noch fair und ausgewogen bleiben ...
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