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Klageeinreichung gegen Facebook

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

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<<Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird danach auf Facebook als Terrorist verleumdet. Vor dem Landgericht Würzburg fordert er nun, dass das Soziale Netzwerk alle Inhalte dieser Art selbst finden und löschen muss.

In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt heute eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt.<<

https://www.tagesschau.de/inland/facebook-selfie-klage-101.html

Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.
Was denken Sie?
 

imho

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[MENTION=2433]Olivia[/MENTION]

hier haben wir es mit einer echten Fakenews zu tun im Gegensatz zu vielem, was in diesem Unterforum gepostet wurde.

Die Verantwortlichkeit von Facebook dürfte klar sein. Hier hilft meiner Ansicht nach das Vorgehen, das Facebook angekündigt hat, wenig.

Die Bilder sind inzwischen weit verbreitet im Internet, wahrscheinlich weit über Facebook hinaus. Da frage ich mich, ob sie wirklich komplett gelöscht werden können oder ob der Mann jetzt nicht erst recht mit seinem Bild und einer Klarstellung an die Öffentlichkeit gehen sollte. Sozusagen eine Flucht nach vorn.

Auf jeden Fall sollte Facebook zu einem Schmerzensgeld verurteilt werden, dass so hoch ausfällt, dass er sich eine bürgerliche Existenz aufbauen kann. Für Facebook sind das Peanuts.
 

Schipanski

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Was soll die blöde Bemerkung?

Was Sie "blöde Bemerkung" nennen, ist die Antwort auf Ihre Frage: "Was denken Sie?". Ich denke diese Frage meinerseits als Bürger dieses Landes ist gerechtfertigt, da ich nicht davon ausgehe, dass der "Herr Syrer" eine Rechtsschutzversicherung hat, bzw. sich von seinen Zuwendungen einen Prozess leisten könnte. Also gehe ich davon aus, dass dies aus Steuergeldern bestritten wird, womit wir wieder bei meiner Frage wären.

Desweiteren würde ich ihm raten, statt den Sozialstaat noch mehr zu belasten als er es so schon tut, könnte er doch besser 1. bei seiner Selfiepartnerin nachfragen, ob sie dafür aufkommt. Weil wegen ihr ist ja das Selfie überhaupt erst entstanden. Und 2. könnte er einfach seinen Schai$-Facebook-Account löschen und aufhören sich Gedanken über Fotomontagen im Internet zu machen.
 

Horatio

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...
Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.
Was denken Sie?
Das er Pech gehabt hat. Schließlich suchte er doch selbst die Öffentlichkeit, als
er vor laufenden Kameras die Kanzlerin in den Arm nahm. Und wer sich öffentlich
derart in den Vordergrund stellt, muss eben damit rechnen, dass das im Netz auch
nach hinten losgehen kann. Jetzt von Facebook oder gar vom Steuerzahler dafür
entschädigt werden zu wollen, ist schon sehr vermessen
 

Ophiuchus

Putinversteher
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<<Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird danach auf Facebook als Terrorist verleumdet. Vor dem Landgericht Würzburg fordert er nun, dass das Soziale Netzwerk alle Inhalte dieser Art selbst finden und löschen muss.

In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt heute eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt.<<

https://www.tagesschau.de/inland/facebook-selfie-klage-101.html

Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.
Was denken Sie?

Warum klagt er nicht gegen Mutti , die ihn in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten und ihn für ihre Ziele vereinnahmt hat ?
 
OP
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Was Sie "blöde Bemerkung" nennen, ist die Antwort auf Ihre Frage: "Was denken Sie?". Ich denke diese Frage meinerseits als Bürger dieses Landes ist gerechtfertigt, da ich nicht davon ausgehe, dass der "Herr Syrer" eine Rechtsschutzversicherung hat, bzw. sich von seinen Zuwendungen einen Prozess leisten könnte. Also gehe ich davon aus, dass dies aus Steuergeldern bestritten wird, womit wir wieder bei meiner Frage wären.

Desweiteren würde ich ihm raten, statt den Sozialstaat noch mehr zu belasten als er es so schon tut, könnte er doch besser 1. bei seiner Selfiepartnerin nachfragen, ob sie dafür aufkommt. Weil wegen ihr ist ja das Selfie überhaupt erst entstanden. Und 2. könnte er einfach seinen Schai$-Facebook-Account löschen und aufhören sich Gedanken über Fotomontagen im Internet zu machen.


Sie haben vom Recht überhaupt keine Ahnung. Und was Sie da für Lösungen anbringen - das ist wie "klein Fritzchen" einfach doof.
Passen Sie auf, dass nicht z.B. einmal das Antlitz Ihrer "Holden", so Sie eine haben sollten, plötzlich in einem Porno im Netz auftaucht. Und da Sie möglicherweise kein Einkommen haben als nur HartzIV, dann verzichten Sie auf Strafverfolgung?
Ach nein, das zahlt dann der arbeitende und steuerzahlende Bürger.
Sie müssen erst einmal nachdenken, dass gleiches Recht für ALLE zu gelten hat.
 

Spökes

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Sie haben vom Recht überhaupt keine Ahnung. Und was Sie da für Lösungen anbringen - das ist wie "klein Fritzchen" einfach doof.
Passen Sie auf, dass nicht z.B. einmal das Antlitz Ihrer "Holden", so Sie eine haben sollten, plötzlich in einem Porno im Netz auftaucht. Und da Sie möglicherweise kein Einkommen haben als nur HartzIV, dann verzichten Sie auf Strafverfolgung?
Ach nein, das zahlt dann der arbeitende und steuerzahlende Bürger.
Sie müssen erst einmal nachdenken, dass gleiches Recht für ALLE zu gelten hat.
Geht es um Strafrecht oder doch eher Scheidungsrecht in Ihrem Beispiel? Oder handelt es sich um Sozialbetrug, der natürlich strafbar ist. Nicht strafbar ist dagegen das Mitwirken in solchen Filmen und wenn dann niemand diese Filme sehen darf könnte man sich doch die Aufnahmen sparen.
 

Le Bon

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Eine Frage bleibt: Wen? (interessiert das?)
 
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Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.
Was denken Sie?

Gegen Rufmord muss man sich wehren dürfen, dass kann der syrische Flüchtling, ich vermute ihm steht eine Rechtskostenbeihilfe zu und er muss die Kosten nicht selbst tragen.

In letzter Konsequenz sollte man Facebook natürlich meiden und keinen Kniefall vor dieser Datenkralle machen, schon gar nicht sollte man eigene Bilder zusammen mit der Bundeskanzlerin dort hochladen.

Ich wünsche dem Kläger viel Erfolg und wiederhole meinen Rat: Finger weg von Facebook!
 
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Gegen Rufmord muss man sich wehren dürfen, dass kann der syrische Flüchtling, ich vermute ihm steht eine Rechtskostenbeihilfe zu und er muss die Kosten nicht selbst tragen.

In letzter Konsequenz sollte man Facebook natürlich meiden und keinen Kniefall vor dieser Datenkralle machen, schon gar nicht sollte man eigene Bilder zusammen mit der Bundeskanzlerin dort hochladen.




Ich wünsche dem Kläger viel Erfolg und wiederhole meinen Rat: Finger weg von Facebook!

Finger weg von facebook ist schon mal eine richtig gute Idee.
Wie wir dann noch das Problem mit unseren Selfie Überfliegern in den Griff bekommen,dazu fällt mir jetzt aber gerade auch nichts kluges ein.;)
Gruß~Phönix
 
OP
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Geht es um Strafrecht oder doch eher Scheidungsrecht in Ihrem Beispiel? Oder handelt es sich um Sozialbetrug, der natürlich strafbar ist. Nicht strafbar ist dagegen das Mitwirken in solchen Filmen und wenn dann niemand diese Filme sehen darf könnte man sich doch die Aufnahmen sparen.

Sie haben absolut nicht verstanden, worauf ich hinaus will.
Das Bild des Kläger ist missbraucht worden für Fotos, wo der Eindruck entstanden ist, dass er ein Terrorist sei!
In meinem Beispiel stellte ich einen fiktiven Fall vor - ich nehme jetzt Sie einmal - dass irgendein "Spaßvogel" Ihr Foto nimmt und es für Fotomontage oder so missbraucht, wo dann ein Eindruck entstehen könnte, dass SIE mit - was auch immer - zu tun hätten.
Es geht NICHT um Mitwirken in Filmen/Pornos, es geht quasi um das tatsächliche "Nichtmitwirken". Nehmen Sie einen anderen Fall: Ein Verkehrsunfall und eine Fotomontage baut Sie/Ihr Foto in die strafbewehrten Gaffer ein, obwohl Sie gar nicht dort waren.

Finden Sie es richtig, dass sich der Syrer zur Wehr setzt? Wie ist Ihre Meinung dazu?
 
OP
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Gegen Rufmord muss man sich wehren dürfen, dass kann der syrische Flüchtling, ich vermute ihm steht eine Rechtskostenbeihilfe zu und er muss die Kosten nicht selbst tragen.

In letzter Konsequenz sollte man Facebook natürlich meiden und keinen Kniefall vor dieser Datenkralle machen, schon gar nicht sollte man eigene Bilder zusammen mit der Bundeskanzlerin dort hochladen.

Ich wünsche dem Kläger viel Erfolg und wiederhole meinen Rat: Finger weg von Facebook!

Richtig. Ich habe mich nie bei Facebook oder Twitter angemeldet.
 

Federklinge

Deutscher Bundeskanzler
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<<Ein syrischer Flüchtling macht ein Selfie mit der Kanzlerin - und wird danach auf Facebook als Terrorist verleumdet. Vor dem Landgericht Würzburg fordert er nun, dass das Soziale Netzwerk alle Inhalte dieser Art selbst finden und löschen muss.

In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt heute eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Ein syrischer Flüchtling hat eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert wurde. Damit wurde der Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt.<<

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Das Urteil dürfte interessant sein und möglicherweise auch für Gesetzesänderungen wichtig. Ich denke, der Mann hat Recht, dass er sich gewehrt hat.

Was denken Sie?

Wer wohl die Anwalts-/Prozesskosten zahlt.

Was soll die blöde Bemerkung?

Was soll die blöde Frage?
 
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