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Wie Franz Joseph zig Kriege hätte verhindern können
Wenn Kaiser Franz Joseph im https://de.wikipedia.org/wiki/Silvesterpatent 1851 diese Verfassung erlassen hätte, dann wäre die Einigung Italiens, Jugoslawiens, Polens, Deutschlands und etlicher anderer Nationen viel früher erreicht worden und x Kriege (inklusive 1. und 2. Weltkrieg) wären verhindert worden.
Der Trick zu Frieden, Freiheit und Wohlstand ist nämlich "consent of the governed" - das Einverständnis der von der Regierung regierten Leute. Punkt e) ist auch für Anarchisten interessant.
....................
a) Zum selben Sachverhalt kann nur im Abstand von 10 Jahren ein Folgereferendum initiiert werden. Auf Antrag der Ortsvertretung kann beim Kaiser jedoch eine Ausnahme beantragt werden, um ein Folgereferendum eher durchführen zu können.
b) Wenn ein Referendumsergebnis dem Kaiser missfällt, kann er ein Veto einlegen. Das Referendum kann dann frühestens in 4 Jahren wiederholt werden. Wenn das Ergebnis im Folgereferendum bestätigt wird, wird das Ergebnis gültig, andernfalls kann frühestens in weiteren 4 Jahren ein weiteres Folgereferendum initiiert werden, bis sich zwei aufeinanderfolgende Referenden bestätigen. Danach gilt wieder die 10-Jahres-Regel, siehe oben unter a).
c) Wenn mehr als zwei Optionen zur Abstimmung stehen, muss die Condorcet-Methode verwendet werden.
d) Die Ortsvertretung bestimmt die Bedingungen, nach denen entschieden wird, wer aus der Menge der Ortseinwohner bei lokalen Referenden abstimmungsberechtigt ist. Ein Referendum wird durch die Ortsvertretung, Regionsvertretung, Nationsvertretung oder den Kaiser initiiert, oder wenn aus der Menge der Abstimmungsberechtigten sich 10% für die Abhaltung eines Referendums aussprechen.
e) Wenn ein Ortschaftsteil eine eigenständige Ortschaft zur Abhaltung eigener Referenden werden will, so kann die Vertretung des Ortschaftsteils die Eigenständigkeit beim Kaiser und bei der vorher zuständigen Ortsvertretung proklamieren. Auch eine einzige Person kann auf diese Weise eine eigenständige Ortschaft werden.
Der Kaiser hat das Recht, die Aufhebung der Eigenständigkeit einer Ortschaft beim zuständigen (oder bei den zuständigen, falls die Ortschaft ein geografischer Nachbar mehrerer geografischer Regionalverbände ist) Regionalverband zu beantragen. Der oder die betroffenen Regionalverbände müssen dann ein Referendum abhalten, das über die Eigenständigkeit dieser Ortschaft befindet.
f) Ortschaften werden ermutigt, zur Koordinierung regionaler Angelegenheiten geografischen Regionalverbänden beizutreten. Regionalverbände werden ermutigt, zur Koordinierung nationaler Angelegenheiten geografischen Nationalverbänden beizutreten. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht dazu.
Grundsätzlich gelten diese Prioritäten:
Ortschaftsrecht hat Vorrang vor Regionsrecht.
Regionsrecht hat Vorrang vor Nationalstaatsrecht.
Nationalstaatsrecht hat Vorrang vor reichsweitem Recht.
g) Auf reichsweiter Ebene hat der Kaiser die alleinige Befugnis, Gesetze zu erlassen, aufzuheben oder zu verändern. Die Nationalstaaten, Regionen und Ortschaften legen in ihrem jeweiligen Bereich in eigener Verantwortung fest, nach welchem Prozess Gesetze erlassen, aufgehoben oder verändert werden. Legt der Kaiser ein Veto ein, so ist ein Referendum in dem betroffenen geografischen Bereich durchzuführen. Bei einem Folgeveto ist nach frühestens 4 Jahren ein Folgereferendum durchzuführen, siehe oben unter b).
h) Die Regionalverbände haben das Recht, dem Kaiser kompetente Personen als Regierungsmitglieder zu empfehlen. Der Kaiser entscheidet darüber, wer in seine Regierung aufgenommen wird.
i) Im Falle von Abdankung oder Tod des Kaisers wählen die bevollmächtigten Vertreter der Regionalverbände in geheimer Wahl den neuen Kaiser. Die bevollmächtigten Vertreter werden von ihren jeweiligen Regionalverbänden ernannt. Stehen mehrere Kandidaten zur Auswahl, ist die Condorcet-Methode anzuwenden.
j) Verfassungsänderungen sind nur mit mindestens 75% Zustimmung in einem Referendum möglich. Bei allen anderen Referenden reichen mehr als 50% Zustimmung aus. Ausgenommen von jeglicher Änderung sind die Eigenständigkeitsproklamation in Punkt e) und die grundsätzlichen Prioritäten von Punkt f).
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Wenn Kaiser Franz Joseph im https://de.wikipedia.org/wiki/Silvesterpatent 1851 diese Verfassung erlassen hätte, dann wäre die Einigung Italiens, Jugoslawiens, Polens, Deutschlands und etlicher anderer Nationen viel früher erreicht worden und x Kriege (inklusive 1. und 2. Weltkrieg) wären verhindert worden.
Der Trick zu Frieden, Freiheit und Wohlstand ist nämlich "consent of the governed" - das Einverständnis der von der Regierung regierten Leute. Punkt e) ist auch für Anarchisten interessant.
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a) Zum selben Sachverhalt kann nur im Abstand von 10 Jahren ein Folgereferendum initiiert werden. Auf Antrag der Ortsvertretung kann beim Kaiser jedoch eine Ausnahme beantragt werden, um ein Folgereferendum eher durchführen zu können.
b) Wenn ein Referendumsergebnis dem Kaiser missfällt, kann er ein Veto einlegen. Das Referendum kann dann frühestens in 4 Jahren wiederholt werden. Wenn das Ergebnis im Folgereferendum bestätigt wird, wird das Ergebnis gültig, andernfalls kann frühestens in weiteren 4 Jahren ein weiteres Folgereferendum initiiert werden, bis sich zwei aufeinanderfolgende Referenden bestätigen. Danach gilt wieder die 10-Jahres-Regel, siehe oben unter a).
c) Wenn mehr als zwei Optionen zur Abstimmung stehen, muss die Condorcet-Methode verwendet werden.
d) Die Ortsvertretung bestimmt die Bedingungen, nach denen entschieden wird, wer aus der Menge der Ortseinwohner bei lokalen Referenden abstimmungsberechtigt ist. Ein Referendum wird durch die Ortsvertretung, Regionsvertretung, Nationsvertretung oder den Kaiser initiiert, oder wenn aus der Menge der Abstimmungsberechtigten sich 10% für die Abhaltung eines Referendums aussprechen.
e) Wenn ein Ortschaftsteil eine eigenständige Ortschaft zur Abhaltung eigener Referenden werden will, so kann die Vertretung des Ortschaftsteils die Eigenständigkeit beim Kaiser und bei der vorher zuständigen Ortsvertretung proklamieren. Auch eine einzige Person kann auf diese Weise eine eigenständige Ortschaft werden.
Der Kaiser hat das Recht, die Aufhebung der Eigenständigkeit einer Ortschaft beim zuständigen (oder bei den zuständigen, falls die Ortschaft ein geografischer Nachbar mehrerer geografischer Regionalverbände ist) Regionalverband zu beantragen. Der oder die betroffenen Regionalverbände müssen dann ein Referendum abhalten, das über die Eigenständigkeit dieser Ortschaft befindet.
f) Ortschaften werden ermutigt, zur Koordinierung regionaler Angelegenheiten geografischen Regionalverbänden beizutreten. Regionalverbände werden ermutigt, zur Koordinierung nationaler Angelegenheiten geografischen Nationalverbänden beizutreten. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht dazu.
Grundsätzlich gelten diese Prioritäten:
Ortschaftsrecht hat Vorrang vor Regionsrecht.
Regionsrecht hat Vorrang vor Nationalstaatsrecht.
Nationalstaatsrecht hat Vorrang vor reichsweitem Recht.
g) Auf reichsweiter Ebene hat der Kaiser die alleinige Befugnis, Gesetze zu erlassen, aufzuheben oder zu verändern. Die Nationalstaaten, Regionen und Ortschaften legen in ihrem jeweiligen Bereich in eigener Verantwortung fest, nach welchem Prozess Gesetze erlassen, aufgehoben oder verändert werden. Legt der Kaiser ein Veto ein, so ist ein Referendum in dem betroffenen geografischen Bereich durchzuführen. Bei einem Folgeveto ist nach frühestens 4 Jahren ein Folgereferendum durchzuführen, siehe oben unter b).
h) Die Regionalverbände haben das Recht, dem Kaiser kompetente Personen als Regierungsmitglieder zu empfehlen. Der Kaiser entscheidet darüber, wer in seine Regierung aufgenommen wird.
i) Im Falle von Abdankung oder Tod des Kaisers wählen die bevollmächtigten Vertreter der Regionalverbände in geheimer Wahl den neuen Kaiser. Die bevollmächtigten Vertreter werden von ihren jeweiligen Regionalverbänden ernannt. Stehen mehrere Kandidaten zur Auswahl, ist die Condorcet-Methode anzuwenden.
j) Verfassungsänderungen sind nur mit mindestens 75% Zustimmung in einem Referendum möglich. Bei allen anderen Referenden reichen mehr als 50% Zustimmung aus. Ausgenommen von jeglicher Änderung sind die Eigenständigkeitsproklamation in Punkt e) und die grundsätzlichen Prioritäten von Punkt f).
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