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Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

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Guten Abend :)

ich gehe in die 13. Klasse und wir haben zurzeit das Thema Gesetzgebung im Fach PGW.
Im Gesetzgebungsschema aus Wikipedia sieht man einen Pfeil der von der Bundesregierung zum Vermittlungsausschuss hinzeigt und auf dem "Anrufung" steht. Meine erste Frage ist: Was bedeutet Anrufung in diesem Kontext ( habe leider selber nichts gefunden :( |
Und meine zweite Frage ist : Warum darf die Bundesregierung Gesetze vorschlagen, wenn sie doch die Exekutive ist ??
Und mein dritte und letzte Frage ist : Warum sind gerade 5% der Abgeordnete für einen Gesetzesvorschlag nötig?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen :)
 

Pommes

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Guten Abend :)

ich gehe in die 13. Klasse und wir haben zurzeit das Thema Gesetzgebung im Fach PGW.
Im Gesetzgebungsschema aus Wikipedia sieht man einen Pfeil der von der Bundesregierung zum Vermittlungsausschuss hinzeigt und auf dem "Anrufung" steht. Meine erste Frage ist: Was bedeutet Anrufung in diesem Kontext ( habe leider selber nichts gefunden :( |

Der Vermittlungsausschuss (Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz) ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Näheres zu dessen Organisation und Verfahren regelt die „Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG“. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsproporz (Stärke der Fraktionen für die Dauer einer Legislaturperiode) gewählt. Die vom Bundesrat entsandten 16 Mitglieder repräsentieren jeweils ein Land und werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Mitglieder des Vermittlungsausschuss sind laut Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisungen gebunden. Die Abstimmung erfolgt nicht nach Bundesrat und Bundestag getrennt, sondern im Plenum. Eine Minimal- oder Maximaldauer bis es zu einem Beschluss (egal ob positiv oder negativ) kommt, gibt es nicht..... Wikipedia.

Vermittlung im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.


Und meine zweite Frage ist : Warum darf die Bundesregierung Gesetze vorschlagen, wenn sie doch die Exekutive ist ??

Die Regierung ist für das geordnet Zusammenleben der Menschen in diesem Lande zuständig, wer anderes sollte also sonst für die Gesetzgebung zuständig sein.

Und mein dritte und letzte Frage ist : Warum sind gerade 5% der Abgeordnete für einen Gesetzesvorschlag nötig?

https://www.uni-leipzig.de/~eurlaw/...Staatsrecht/lsungzufragenzurgesetzgebungi.pdf

Zitat aus dem Beitrag: Außerdem können Vorlagen aus der „Mitte des Bundestages“ eingebracht werden.
§76 GOBT konkretisiert dies und fordert, dass der Gesetzentwurf von einer Fraktion oder
von mindestens 5% der Mitglieder des Bundestages (= Fraktionsstärke) unterzeichnet sein
muss.
 
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Vielen Dank für deine Antwort !!

Huch? Woher wußtest Du, daß ich dir antworten werde? :giggle:

1. Sag deinen Lehrkräften, sie sollen das nicht so wichtig machen. Zu wissen, wie man der alltäglichen Gesetzgebung eine lange Nase machen kann, um wirklich so viel Recht zu bekommen, wie allen zusteht, ist viel wichtiger. (Die alltägliche Gesetzgebung wird fallweise vom Rechtssystem entwickelt, indem Juristen sich angeblich wissenschaftlich abgesicherten Auslegungsmethoden bedienen, mit denen die abstrakten Vorschriften (Gesetze, Rechtsnormen, Verordnungen - Vereinbarungen des Volkes im weitesten Sinne) konkret greifbar werden sollen für die jeweiligen Rechtskonflikte. Das aber ist machvoll gestylter Quatsch, den viele Rechtsuchende teuer bezahlen müssen, weil das, was damit entsteht, sich überhaupt nicht mit ihrem gesunden Rechtsgefühl entspricht, das sie mit den meisten Zeitgenossen teilen - dem Volke, Souverän unserer "Demokratie" ...)
2. Das mit der Gewaltenteilung solltest Du auch nicht so ernst nehmen. Auch das ist recht viel Volksirreführung. Wirklich getrennt sind die Gewalten unseres Rechtsstaates damit ja nicht. Überall kann man erleben, wie Legislative, Exekutive und Judikative kooperieren, weil die "vierte Gewalt" fehlt, das prüfende Volk, die Explorative. Die wenigsten, die RECHT BEKOMMEN wollen, fragen nach dem §, der für ihr Problem zielführend ist, was z. B. dazu führt, daß sich rund 50 Millionen PKW-Besitzer in Deutschland ihrer Verantwortung nach Verkehrsunfällen entledigen können, und vor allem schwer Geschädigte nicht nur nichts von der KFZ-Haftpflichtversicherung haben, sondern unter dem Strich sogar drauflegen! Es gibt viele Beispiele zum Unding, daß der Bürger keine Ahnung hat von dem, was ihn eigentlich RRECHT HABEN läßt. Laut dem NDR sollen rund 80% aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sein. Doch der Bürger zahlt, auch wenn er sich ein Weilchen lang wehrt in der Hoffnung, es geschähe ein Wunder ...
3. Gerade mal 5 % Abgeordnete, um einen Gesetzesvorschlag einzubringen, scheint dir wenig. Nun, die Herrschaften diskutieren einfach gerne, um dem Volk Hoffnungen in den Kopf zu zaubern und des damit bei Laune zu halten. Wenn es wild zugeht im "großbuckligen Wortschlachthaus" in Berlin, hat der Bürger seinen Spaß, zumal Medien ja wirklich über jeden Schwachsinn berichten. Es sind ja nur mal Vorschläge. Vorschläge sind prinzipell harmlos. Das einzige Gefährliche an ihnen sind, daß sie Erwartungen wecken. Aber darauf sind wir Vernunftwesen ja spezialisiert ...

Zum Schluß, damit Du nicht traurig von dannen ziehst, noch einen TIP: Wer weiß, wie er an sein Zielgesetz kommt und all die wundervollen Schilder und Leitplanken einer der besten Rechtsordnungen der Welt nutzen kann, die Rechtsuchende dorthin bringen, wo sie wirklich entlastet werden, kann Abgreifern, Beschei§ern, Machtsaugern und Vermögensscherenspreizern wirklich Beine machen. Das funzt prächtig mit dem wichtigsten Menschenrecht! Kennst Du das? Nein, nicht die Würde ... (Google hilft ...) Und wer dafür sorgt, daß viele all jenen Beine machen, die uns seit vielen Jahren immer weiter auf den Abgrund zuschieben, indem er andere über das informiert, was ihm die Sicherheit gibt, in einer Demokratie zu leben und nicht in einer Diktatur, hat so viel für unsere Gesellschaft getan, daß seine Kinder mal nicht vor der Zukunft davon laufen müssen ...

Hier noch eine Kleinigkeit, die mir gerade aus den Fingern gequollen ist:

Es geht ja vor allem darum, Machtmißbrauch zu verhindern. Richtig?

In Demokratischen Gesellschaften können „Mächtige“ ihre abhängigeren Mitspieler, die sich gerne als Ohnmächtige betrachten, nur dann mit ihrer Kompetenz über den Tisch ziehen, wenn die das zulassen. Meist weil sie sich genug Vorteile von den entstehenden Gemeinsamkeiten versprechen.

Wer nun so viel Vertrauen hat in Zeitgenossen und Institutionen, die er kaum oder gar nicht kennt, daß er auf nachvollziehbare Informationen und gerichtstaugliche Zusicherungen verzichtet, muß sich gerechterweise dann auch mit seiner Vorfreude zufrieden geben, wenn Mächtige ihre Macht mi§brauchen und etwas tun, was ganz anders gerät als erhofft! Folglich gibt es längst nicht so viele Ungerechtigkeiten, wie der vielfach enttäuschte Mensch gerne glaubt, wenn er anderen erzählt, Gerechtigkeit sei ein Hirngespinst, eine Fata Morgana …

Mit diesem "Schmankerl" entsteht ständig und überall "Legitimer Machtmi§brauch", der demokratischen Gesellschaften ganz schön zu schaffen macht ...

Siehst Du, was man alles anrichten kann mit dem Zauberwort der Welt,
auch wenn man das vielleicht gar nicht so gemeint hat ...?
Ach so, Du dachtest, das Zauberwort sei "BITTE!"?
Wie man sich täuschen kann ... Vieles ist ganz anders, als uns scheint ...​
 
OP
T
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Ich danke dir sehr für die umfassende und fesselnde Antwort. Mir sind die Schattenseiten unseres Systems bewusst(Schattenbanken, Korruption, Lobbyismus usw...) ich hoffe du hast nichts dagegen wenn ich deine Antwort teile und sie meinen Lehrer mitteile. Ich bin froh, dass es noch Menschen gibt, die das System hinterfragen. Wünsche dir noch einen schönen Abend :)
 
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Ich danke dir sehr für die umfassende und fesselnde Antwort. Mir sind die Schattenseiten unseres Systems bewusst(Schattenbanken, Korruption, Lobbyismus usw...) ich hoffe du hast nichts dagegen wenn ich deine Antwort teile und sie meinen Lehrer mitteile. Ich bin froh, dass es noch Menschen gibt, die das System hinterfragen. Wünsche dir noch einen schönen Abend :)

Danke, nett von dir! Natürlich habe ich nichts dagegen, zu verbreiten, was nach dem Umgraben des mächtigsten Wissenskomplexes aller Zeiten (Kommunikation und Recht) an nützlicher Substanz an meiner Zunge hängen blieb ... :p

Wenn Du mutig genug bist, darfst Du deinen Lehrer auch gleich noch bitten, seinen Bildungsvorgesetzen vorzuschlagen, sich zu schämen. Unser Bildungssystem ignoriert seit langem das einfachste, effektivste und damit massentaugliche Wissen, mit dem sich große Menschenhäufen friedlich organisieren könnten. Das könnte schon lange klappen, würden uns nicht so viele Selbsttäuschungen und Denkfehler plagen, daß wir uns folgenreiche Schwarmirrtümer leisten, die uns von Zeit zu Zeit in Abgründe rauschen lassen ...

Einen schönen Tag dann wohl ...!
 

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