Andere Wörter für Verbote - unzulässig, Zwang, Schutzgesetz, Verstöße
Hallo, ich habe mir einfach mal gedacht ich erstelle mal mein erstes Diskussionsthema.
Ich möchte euch mal fragen welche Verbote ihr für sinnvoll und welche ihr für weniger sinnvoll bzw für verzichtbar haltet und ob es überhaupt zu viele Einschränkungen von der Politik her gibt, aber vllt gibt es auch Gesetze die zu locker sind. Tobt euch aus, bin gespannt! ^^
Inzwischen haben wir soviel Verbote, dass man inzwischen versucht, dieses (zum großen Teil negativ besetzte) Wort umzudefinieren. Beispiele:
Das neue
RDG (
Rechts
Dienstleistungs
Gesetz) Seither ist es "
unzulässig", sich bei Gerichten der 1. Instanz (Amtsgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte usw.) einen Rechtsbeistand, Verteidiger nach eigener Wahl (Nachbar, Bekannter oder andere Verrtraute) zu den Verhandlungsterminen mitzubringen um mitzuverhandeln, es sei denn, er ist "enger Familienangehöriger" oder Rechtsanwalt, Jurist.
Bei Gerichten 2. Instanz (LG, OLG, und höher) gilt Anwaltszwang. Heißt nichts Anderes als - wenn eine Partei ohne zugelassenen Rechtsbeistand erscheint, ist die Partei prozessunfähig.
Das heißt zwar, es ist erlaubt, ohne zugelassenen Rechtsbeistand/Verteidiger/Prozessbevollmächtigten zum Termin zu erscheinen, jedoch kassiert man dann ein Versäumnisurteil, wodurch die "
korrekt vertretene Partei" obsiegt, unabhängig ob schuldig oder unschuldig - ob sie Recht hat oder nicht. In der Bedeutung und Auswirkung heißt es so viel wie: wer sich keinen Juristen leisten kann, es trotzdem versucht, sich alleine oder Mithilfe einer nicht zugelassenen Person zu vertreten, wird mit Verlust der Rechte in der zu verhandelnden Sache bestraft. Man könnte auch sagen. Es ist
verboten, ohne zugelassenen Jurist seine eigenen Interessen vor Gericht durchsetzen zu wollen. Gilt auch für die 1. Instanz, wenn sich jemand nicht selbst verteidigen kann, weil er schlichtweg überfordert ist und sich keinen Anwalt leisten kann. Die unzulässige Hilfe eines Nichtjuristen ist nicht erlaubt, er kann des Saales verwiesen werden! Insbesondere bei Arbeitsgerichten und Sozialgerichten, wo die Kosten eines Prozessvertreters oder Verteidigers nicht erstattungsfähig sind, kann sowas so teuer werden, dass man lieber verzichtet. So ist es auch gewollt -
der arme Michel bringt sowieso keine Kohle.
Ich würde dieses RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) in
RDSchG (
Rechts
Dienstleister
Schutz
Gesetz) umdefinieren.
Dieses Gesetz ist sozusagen ein Geldautomat, der nur Juristen begünstigt, andere potenzielle Personen wie Rentenberater, Sozialversicherungsangestellte, Ingeneure, Steuerberater (ausgenommen Finanzgericht) und in der Sache "bewanderte Personen" aus dem Bekanntenkreis bereite Helfer, denen man die zu verhandelnde Materie zutraut, ausgrenzt. Immerhin entging den Juristen sehr viel Geld dadurch, dass sich Personen von Nichtjuristen vertreten ließen, bzw. der Verhandlung mit Erfolg beiwohnten.
Diese Lücke ist durch das RDG nun geschlossen, der Geldautomat spuckt nun mehr Geld aus.
Das Nichtraucherschutzgesetz - Verstöße gegen die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetz sind strafbar, bzw. ordnungswidrig, im Umkehrschluss sind Zuwiderhandlungen Verbote.