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Gute Verbote, schlechte Verbote

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Hallo, ich habe mir einfach mal gedacht ich erstelle mal mein erstes Diskussionsthema.

Ich möchte euch mal fragen welche Verbote ihr für sinnvoll und welche ihr für weniger sinnvoll bzw für verzichtbar haltet und ob es überhaupt zu viele Einschränkungen von der Politik her gibt, aber vllt gibt es auch Gesetze die zu locker sind. Tobt euch aus, bin gespannt! ^^
 
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Beutender Verbot dass Weltweit gilt, ist das Verbot sich selbst zu lieben, und Andere mit der Zwang (siehe Präambel und Art. 3 GG). Obwohl es immer gesagt wird, liebe Dich selbst damit Du andere lieben kannst.
Aus diesem Grund sieht man die Welt heute so wie sie ist, total kaputt und verkriegt ...
 

Commander

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Ich würde sagen zu jedem Verbot könnte man einen eigenen Thread eröffnen.
Aber wenn man mal loswerden kann was einem im Moment gerade bewegt.
Fange ich mal an:

NRW plant Haltungsverbot von gefährlichen Tieren, völlig schwachsinnig und auf Unwissenheit beruhend.
Alternativen wären SKN-Pflicht, fordern Terraristikverbände wie die DGHT schon seit Jahren. Auch eine Meldepflicht wäre ausreichend.
Lediglich die Piraten haben da einen vernünftigeren Vorschlag eingereicht.

Da müsste man auch das Halten großer Hunde verbieten, Motorrad fahren.
 
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Ich würde sagen zu jedem Verbot könnte man einen eigenen Thread eröffnen.
Aber wenn man mal loswerden kann was einem im Moment gerade bewegt.
Fange ich mal an:

NRW plant Haltungsverbot von gefährlichen Tieren, völlig schwachsinnig und auf Unwissenheit beruhend.
Alternativen wären SKN-Pflicht, fordern Terraristikverbände wie die DGHT schon seit Jahren. Auch eine Meldepflicht wäre ausreichend.
Lediglich die Piraten haben da einen vernünftigeren Vorschlag eingereicht.

Da müsste man auch das Halten großer Hunde verbieten, Motorrad fahren.

Ich muss Dir, aus eigene Erfahrung, widersprechen was es solcher Art/Rasse von Hunde angeht. Sollte definitiv verboten werden oder einer gesetzlichen Regelung unterstellen z.B. 4 Male im Jahr zum Gutachter bringen um das Hund auf Misshandlung und Auffälligkeiten zu begutachten. Und natürlich aufpassen wem das Tier anvertraut wird. Ganz wichtig.


Die Leute besitzen solche Hunde nicht einfach weil sie niedlich sind, sondern aus eigener therapeutischer Sicht heraus. Dabei werden die Tiere misshandelt, geboxt, angeschrien und eine ganze Palette von Demütigung werden angewendet bis das Tier nicht durchdreht und dann andere Tiere oder Menschen oder sogar eigenen Besitzer schwer verletzt oder tot beißt.

Maulkorb finde ich persönlich als Tierquälerei.

Mein halber Beitrag ist weg, daher die Fortsetzung.

Exotische Tiere sind am meistens bedrohte Tiere, weil die Halter sehr wenig Wissen besitzen. Ich verstehe die verkäufer nicht warum sie diese Tierart bis 4-5 Male im Jahr anbieten ohne die Menschen darüber zu informieren wie diese Tiere gehalten werden und sogar ob sie überhaupt in Wohnungen gehalten werden können. Meistens wird die Situation dieser Tiere nicht erkannt und somit nicht gewusst wann die Tiere Schmerzen, Angst etc. haben und wann sie wirklich hungrig sind. Außerdem kann man den Tieren kein solches Raum anbieten die sich täglich bzw. in der Natur brauchen.

Gehört endgültig verboten.
 
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Commander

Deutscher Bundeskanzler
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Die Kampfhundeverordnung ist zwar ein anderes Thema aber ich stimme soweit zu daß die auch schwachsinnig ist, weil es Kampfhunde gar nicht gibt. Es handelt sich lediglich auf Grund physischer Eigenschaften, zum Mißbrauch bevorzugter Rassen.

Bei dem kommenden Verbot geht es aber um die Gifttiere usw. Hierbei muß allerdings erwähnt werden, daß die Haltung gefährlicher Großsäuger, Krokodile und großwerdenen Riesenschlangen allerdings bereits wegen den Artenschutz bereits Bundesweit reguliert ist.
Die Gifttiere hingen sind jedoch leicht zu halten und auch sehr leicht sicher zu halten. Daher könnte man die Alternativen zum Halteverbot schon eher umsetzen.
 
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Mit so einem schwachsinningen Verbot würde man dem illegalen Tierhandel nur Vorschub leisten.
 
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Ich möchte euch mal fragen welche Verbote ihr für sinnvoll
Dazu gehören die strafrechtlichen Verbote von Mord, Diebstahl, Körperverletzung usw. Handlungen, die irgendjemandes Rechte verletzen, sollten grundsätzlich verboten sein, wenn keine Ausnahmesituation (Notwehr bspw.) vorliegt.

und welche ihr für weniger sinnvoll bzw für verzichtbar haltet
Ich halte Drogenverbote für schädlich, habe dazu auch schon einen Thread erstellt. Im Endeffekt werden damit Menschen vor sich selbst geschützt, und zwar dadurch, dass man ihnen eine Gefängnisstrafe androht, bzw. diese sogar vollstreckt. Das halte ich für moralisch nicht vertretbar.

Das Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) ist aus ähnlichen Gründen abzuschaffen. Diese Norm schützt das Leben von Menschen, die freiwillig auf diesen Schutz verzichtet haben. Paternalistischer Schwachsinn, den keiner braucht.

§ 173 StGB (Inzest) ist ein weiteres Beispiel für ein komplett sinnloses Verbot. Das Argument, Inzest würde zu körperlich oder geistig behinderten Kindern führen, ist offensichtlich ein bloß vorgeschobener Grund. Andernfalls müsste Inzest erlaubt sein, wenn beide Parteien Verhütungsmittel verwenden oder eine Schwangerschaft aus sonstigen Gründen ausgeschlossen ist. Vor allem aber ließe sich dieses Argument auch für ein Sex-Verbot zwischen behinderten Menschen anführen. In Wirklichkeit ist Inzest deshalb verboten, weil die Mehrheit der Menschen der Meinung ist, dass Inzest verboten werden sollte. Dass diese Meinugn als "Sitte" betitelt wird ändert daran nichts.

Generell denke ich, dass jede Handlung, die niemandes Rechte verletzt, erlaubt sein sollte, egal, wie schlimm dass irgendein Außenstehender findet.

und ob es überhaupt zu viele Einschränkungen von der Politik her gibt,
Auf jeden Fall. Da ließen sich viele Beispiele nennen. Ich fange mal mit der Rundfunkgebühr an. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dienen schon lange nicht mehr der Befriedigung des Grundbedarfs. Sie erfüllen exakt die selbe Funktion wie die privaten Sender, nur, dass sie mit Zwangsgeldern finanziert werden.

aber vllt gibt es auch Gesetze die zu locker sind.
Schwer zu sagen. Ich persönlich denke, dass Private schon genug in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sind. Es ist eher der Staat, der mehr Einschränkungen verdient.
 
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Ja, manchmal fühle ich mich schon genervt darüber, daß in Deutschland scheinbar alles mit Ver- und Geboten geregelt wird.
Ob man ein Verbot für gut oder schlecht hält, ist eine Frage der Perspektive. So ärgern sich z.B. viele Autofahrer über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30er-Zone - auf der anderen Seite ist eine Mutter mit Kindern, die gerne auf der Straße spielen, froh darüber, daß Autos dort nicht schnell fahren dürfen.
So gesehen schützen viele Verbote gerade die Schwächeren vor der Willkür der Stärkeren.
 
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der 30er-Zone - auf der anderen Seite ist eine Mutter mit Kindern, die gerne auf der Straße spielen, froh darüber, daß Autos dort nicht schnell fahren dürfen.
Warum sollten Kinder auf der Straße spielen? Ich fahr doch mit dem Auto auch nicht durch die Gärten und über die Spielplätze. Nicht mal mit dem Fahrrad.

So gesehen schützen viele Verbote gerade die Schwächeren vor der Willkür der Stärkeren.
Womit die Schwächeren zu den Stärkeren werden; durch willkürlich(?, nur um den Begriff aufzunehmen) aufgestellte Schilder.
 

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Hallo, ich habe mir einfach mal gedacht ich erstelle mal mein erstes Diskussionsthema.

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Ein gutes Verbot ist für mich seit ich Nichtraucher bin, das Rauchverbot. Auch das Verbot, Drogen zu nehmen. Wer Drogen legalisiert haben will, sollte sich vorher den Film "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" anschauen.

Ein schlechtes Verbot ist zum Beispiel die Fußgängerampel an einer nur gering befahrenen Straße. AN einer Hauptverkehrsstraße, die stark befahren ist, schaut die Sache dagegen anders aus, an solchen Straßen habe ich Verständnis für die Ampel, aber eben nicht an einer Seitenstraße oder an der Hauptverkehrsstraße zu einer Zeit in der kaum ein Fahrzeug dort fährt.
 

denker_1

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Warum sollten Kinder auf der Straße spielen? Ich fahr doch mit dem Auto auch nicht durch die Gärten und über die Spielplätze. Nicht mal mit dem Fahrrad.

Weil Kinder ihren Freiraum zum Spielen brauchen. Nicht jeder hat das Glück, in einer verkehrsberuhigten Zone (Eigenheimsiedlung, Stadtrand, etc.) zu wohnen. Der Weg zum Spielplatz kann dann schon gefährlich sien, wenn nämlich das Kind dazu stark befahrene Staßen überqueren muss.

Womit die Schwächeren zu den Stärkeren werden; durch willkürlich(?, nur um den Begriff aufzunehmen) aufgestellte Schilder.

Nicht zwangsläufig. In vielen Situationen entsteht eher sowas wie ein Interessenausgleich, bei dem der schwächere mehr Rechte erhält.

Auf der Spielstaße derf ja der Autofahrer noch fahren nur eben so rücksichtsvoll, das er vor einem Kind, das ihm vor die Motorhaube läuft, sagen wir, um seinen Ball zu holen, das der Autofahrer dann noch sicher bremsen kann. Das betroffen Kind muss dann nicht über die vielleicht in der Nähe befindliche Schnellstraße gehen, nur weil der Spielplatz auf der gegenüberliegenden Seite dieser Schnellstraße liegt. Dieses Kind oder die Mutter dsieses Kindes wird wohl kaum ihr Recht dort missbrauchen und den Autofahrer gewaltsam anhalten, nur weil ihr Kind gerade dort spielt. Eher wird sie ihr Kind warnen, damit es den Autofahrer erst mal vorbei lässt und dann weiter spielt. Geht doch auch.
 
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Weil Kinder ihren Freiraum zum Spielen brauchen. Nicht jeder hat das Glück, in einer verkehrsberuhigten Zone (Eigenheimsiedlung, Stadtrand, etc.) zu wohnen. Der Weg zum Spielplatz kann dann schon gefährlich sien, wenn nämlich das Kind dazu stark befahrene Staßen überqueren muss.

Ansonsten bitte mal beim Verkehrszeichen "Verkehrsberuhigter Bereich" aufpassen, Maikel.
 
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Andere Wörter für Verbote - unzulässig, Zwang, Schutzgesetz, Verstöße

Hallo, ich habe mir einfach mal gedacht ich erstelle mal mein erstes Diskussionsthema.

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Inzwischen haben wir soviel Verbote, dass man inzwischen versucht, dieses (zum großen Teil negativ besetzte) Wort umzudefinieren. Beispiele:

Das neue RDG (RechtsDienstleistungsGesetz) Seither ist es "unzulässig", sich bei Gerichten der 1. Instanz (Amtsgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte usw.) einen Rechtsbeistand, Verteidiger nach eigener Wahl (Nachbar, Bekannter oder andere Verrtraute) zu den Verhandlungsterminen mitzubringen um mitzuverhandeln, es sei denn, er ist "enger Familienangehöriger" oder Rechtsanwalt, Jurist.

Bei Gerichten 2. Instanz (LG, OLG, und höher) gilt Anwaltszwang. Heißt nichts Anderes als - wenn eine Partei ohne zugelassenen Rechtsbeistand erscheint, ist die Partei prozessunfähig.
Das heißt zwar, es ist erlaubt, ohne zugelassenen Rechtsbeistand/Verteidiger/Prozessbevollmächtigten zum Termin zu erscheinen, jedoch kassiert man dann ein Versäumnisurteil, wodurch die "korrekt vertretene Partei" obsiegt, unabhängig ob schuldig oder unschuldig - ob sie Recht hat oder nicht. In der Bedeutung und Auswirkung heißt es so viel wie: wer sich keinen Juristen leisten kann, es trotzdem versucht, sich alleine oder Mithilfe einer nicht zugelassenen Person zu vertreten, wird mit Verlust der Rechte in der zu verhandelnden Sache bestraft. Man könnte auch sagen. Es ist verboten, ohne zugelassenen Jurist seine eigenen Interessen vor Gericht durchsetzen zu wollen. Gilt auch für die 1. Instanz, wenn sich jemand nicht selbst verteidigen kann, weil er schlichtweg überfordert ist und sich keinen Anwalt leisten kann. Die unzulässige Hilfe eines Nichtjuristen ist nicht erlaubt, er kann des Saales verwiesen werden! Insbesondere bei Arbeitsgerichten und Sozialgerichten, wo die Kosten eines Prozessvertreters oder Verteidigers nicht erstattungsfähig sind, kann sowas so teuer werden, dass man lieber verzichtet. So ist es auch gewollt - der arme Michel bringt sowieso keine Kohle.

Ich würde dieses RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) in RDSchG (RechtsDienstleisterSchutzGesetz) umdefinieren.

Dieses Gesetz ist sozusagen ein Geldautomat, der nur Juristen begünstigt, andere potenzielle Personen wie Rentenberater, Sozialversicherungsangestellte, Ingeneure, Steuerberater (ausgenommen Finanzgericht) und in der Sache "bewanderte Personen" aus dem Bekanntenkreis bereite Helfer, denen man die zu verhandelnde Materie zutraut, ausgrenzt. Immerhin entging den Juristen sehr viel Geld dadurch, dass sich Personen von Nichtjuristen vertreten ließen, bzw. der Verhandlung mit Erfolg beiwohnten.

Diese Lücke ist durch das RDG nun geschlossen, der Geldautomat spuckt nun mehr Geld aus.

Das Nichtraucherschutzgesetz - Verstöße gegen die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetz sind strafbar, bzw. ordnungswidrig, im Umkehrschluss sind Zuwiderhandlungen Verbote.
 
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taz

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und wie waere es mit auf die genannten quellen schauen und pruefen? ich weis is bei dir nicht.

Mach ich gerade aber das was da die braune Propaganda verbreitet kann ich noch nicht bestätigen.

Übrigens gibt es schon etwas zur Frauenquote?
 

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