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Verfügt Deutschland wirklich über eine Verfassung?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Verfügt Deutschland über eine Verfassung?

  • JA, Deutschland hat eine Verfassung!

    Stimmen: 22 61,1%
  • NEIN, Deutschland hat keine Verfassung!

    Stimmen: 14 38,9%

  • Umfrageteilnehmer
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Verfügt Deutschland wirklich über eine Verfassung?

In der Presse, Politik, Justiz, Foren und so weiter, behauptet Deutschland eine Verfassung zu besitzen. Dieser Behauptung wird jedoch laufend widersprochen. Das Grundgesetz wurde konstruktiv gegen Aggression, Menschen- und Bürgerrechtverletzung aufgearbeitet. Nun ist unschwer zu entnehmen dass Kriege, beginnend mit Ex-Jugoslawien, geführt werden. Der Bundespräsident äußerte sich, es sei unverzichtbar militärisch Politik zu führen.

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Bürgerpflicht - Art. 1 Abs. 2 GG:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Politik und Justiz -Art.1 Abs. 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bezieht man jetzt einzelne Artikeln in dieser Konstellation mit, so soll unschwer erkannt werden dass wie Deutsche Bürger, so auch Politik und Justiz die Aufgabe und Vorgaben des Grundgesetzes nicht erfüllen und somit das Grundgesetz, von dem sie reden, gar nicht haben. Es reicht nicht aus damit zu behaupten dass geannte Pflichte gewahrt werden und mit Menschenrechtsverletzung nichts zu tun haben sollte in dem etwa gesagt wird "Ich wahre die Menschenrechte".

Seit über 25 Jahren soll Deutschland über eine andere unbekannte Verfassung verfügen und zwar über eine solche die auf Bekämpfung und Bekriegung der Menschenrechte basieren soll.

Die Politiker behaupten dass sie durch Einheit von Ost und West, also Ossis und Wessis, das Grundgesetz akzeptiert und angenommen haben und somit über ein Grundgesetz verfügen. Von welchem Grundgesetz wird eigentlich gesprochen? Vom Grundgesetz das im Präambel, Bürgerpflichten, Politik und Justiz als Aufgabe definiert wurde ist nicht bzw. schwer ersichtlich.

1. Ist die Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiger Staat?
2. Ist das Grundgesetz noch gültig?
3. Oder letzte vom Volk gewählte gültige Verfassung der Weimarer Republik?
 
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Eisenzwerg

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Die Politiker behaupten dass sie durch Einheit von Ost und West, also Ossis und Wessis, das Grundgesetz akzeptiert und angenommen haben und somit über ein Grundgesetz verfügen. Von welchem Grundgesetz wird eigentlich gesprochen? Vom Grundgesetz das im Präambel, Bürgerpflichten, Politik und Justiz als Aufgabe definiert wurde ist nicht bzw. schwer ersichtlich.
Von dem gleichen Grundgesetz, das einst von den Besatzungsmächten in Auftrag gegeben wurde, um die rechtliche Basis Westdeutschlands zu schaffen.

Dieses GG war anfänglich nur als Übergangslösung gedacht, hat sich über Jahrzehnte aber als sehr brauchbar erwiesen und wurde von den Bürgern als endgültige Verfassung akzeptiert (Google: Verfassungspatriotismus). Beim Beitritt der DDR, wurde das GG leicht modifiziert und zur gesamtdeutschen Verfassung gemacht. Das ist es bis heute geblieben. Wobei auch nach 1990 die eine oder andere Änderung vorgenommen wurde (um z.B. Deutschlands Verschmelzung mit der EU zu erleichtern).
 
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Johannes der Gesandte
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Hm ...

Zuerst ausdiskutiere dann Voten. Sonst wirst Du deine Stimme los, obwohl es später sein könnte dass Du Dich umentscheidest. Alles lesen und auf alles Bezug nehmen. Es geht nicht darum ob man etwas hat oder nicht, sondern darum ob was tatsächlich ist. Ich habe mich bemüht die Umfrage kurz und klar zu verfassen, das Problem ist nun mal dass nicht genau gelesen wird, sondern sofort als Alleswisser geantwortet wird.

Beispiel - Lese und überlegen:
Im Präambel steht "Frieden", in der tat werden Kriege geführt, z.B. beginnend mit Ex-Jugoslawien. Aus diese Perspektive gesehen hat Deutschland das Grundgesetz verfehlt, also kann dieses Grundgesetz nicht haben, weil sich anders verhält. So etwa sollen eigene Gedanken gebildet werden statt sofort auf die Meinung anderer Köpfe zu greifen und zur eigene Meinung zu machen. Versucht mal selbstständig zu denk und zu existieren.
 
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Die Verfassung einer Replublik, und auch die einer kostitutionellen Monarchie, verantwortet sich vor dem Bürger.
Eine religiöse Begründung verantwortet sich vor Gott.
Dessen Willen bleibt unergründbar und gibt daher grundsätzlich einen größeren Spielraum für staatliche Willkür gegenüber dem vergleichsweise weit untergeordneten menschilchen Individuum.

Hier zeigt sich vielleicht auch die Widersprüchlichkeit, der der Mensch in der christlich und jüdischen Mythologie ausgesetzt wurde, als er die Frucht vom "Baum der Erkenntnis" verzehrte und damit seine Unschuld verlor.
 
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In der Presse, Politik, Justiz, Foren und so weiter, behauptet Deutschland eine Verfassung zu besitzen. Dieser Behauptung wird jedoch laufend widersprochen. Das Grundgesetz wurde konstruktiv gegen Aggression, Menschen- und Bürgerrechtverletzung aufgearbeitet. Nun ist unschwer zu entnehmen dass Kriege, beginnend mit Ex-Jugoslawien, geführt werden. Der Bundespräsident äußerte sich, es sei unverzichtbar militärisch Politik zu führen.

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Bürgerpflicht - Art. 1 Abs. 2 GG:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Politik und Justiz -Art.1 Abs. 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bezieht man jetzt einzelne Artikeln in dieser Konstellation mit, so soll unschwer erkannt werden dass wie Deutsche Bürger, so auch Politik und Justiz die Aufgabe und Vorgaben des Grundgesetzes nicht erfüllen und somit das Grundgesetz, von dem sie reden, gar nicht haben. Es reicht nicht aus damit zu behaupten dass geannte Pflichte gewahrt werden und mit Menschenrechtsverletzung nichts zu tun haben sollte in dem etwa gesagt wird "Ich wahre die Menschenrechte".

Seit über 25 Jahren soll Deutschland über eine andere unbekannte Verfassung verfügen und zwar über eine solche die auf Bekämpfung und Bekriegung der Menschenrechte basieren soll.

Die Politiker behaupten dass sie durch Einheit von Ost und West, also Ossis und Wessis, das Grundgesetz akzeptiert und angenommen haben und somit über ein Grundgesetz verfügen. Von welchem Grundgesetz wird eigentlich gesprochen? Vom Grundgesetz das im Präambel, Bürgerpflichten, Politik und Justiz als Aufgabe definiert wurde ist nicht bzw. schwer ersichtlich.
Nur, weil der Staat gegen einen bestimmten Verfassungsgrundsatz verstößt, heißt das noch lange nicht, dass sich die Verfassung deswegen ändert. Ob eine Verfassung besteht und ob sich der Staat und gegegebenfalls seine Bürger daran halten sind zwei paar Schuhe. Allenfalls dann, wenn jegliches Unrechtsbewusstsein hinsichtlich einer bestimmten Kategorie von Verfassungsverstößen verschwindet und diese fortgesetzt begangen werden könnte von der Schaffung von Verfassungsgewohnheitsrecht ausgegangen und folglich eine Verfassungsänderung angenommen werden. Das wäre dann aber in aller Regel nur eine Verfassungsänderung wie jede andere auch, keine komplette Umwälzung der gesamten Verfassung.

Was es die Beispiele, die Sie nennen, betrifft, sind die Verfassungsverstöße in dieser Hinsicht nicht offenkundig genug. Kein Politiker wird sich jemals für einen Krieg einsetzen, der nicht dem Schutz der Menschenrechte dient. Sind zwar alles nur Schutzbehauptungen, aber gerade die beweisen, dass ein Unrechtsbewusstsein noch vorhanden ist, welches die Bildung von Verfassungsgewohnheitsrecht verhindert.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Nur, weil der Staat gegen einen bestimmten Verfassungsgrundsatz verstößt, heißt das noch lange nicht, dass sich die Verfassung deswegen ändert. Ob eine Verfassung besteht und ob sich der Staat und gegegebenfalls seine Bürger daran halten sind zwei paar Schuhe. Allenfalls dann, wenn jegliches Unrechtsbewusstsein hinsichtlich einer bestimmten Kategorie von Verfassungsverstößen verschwindet und diese fortgesetzt begangen werden könnte von der Schaffung von Verfassungsgewohnheitsrecht ausgegangen und folglich eine Verfassungsänderung angenommen werden. Das wäre dann aber in aller Regel nur eine Verfassungsänderung wie jede andere auch, keine komplette Umwälzung der gesamten Verfassung.

Was es die Beispiele, die Sie nennen, betrifft, sind die Verfassungsverstöße in dieser Hinsicht nicht offenkundig genug. Kein Politiker wird sich jemals für einen Krieg einsetzen, der nicht dem Schutz der Menschenrechte dient. Sind zwar alles nur Schutzbehauptungen, aber gerade die beweisen, dass ein Unrechtsbewusstsein noch vorhanden ist, welches die Bildung von Verfassungsgewohnheitsrecht verhindert.
Was heißt bitte "Gegen ein bestimmtes Verfassungsgrundsatz"?
Das ist doch das Fundament des Grundgesetzes dass nicht mehr da ist. Die Verfassung hat sich damit nicht geändert, es gibt sie in der Tat nicht. An was sollen sich bitte die Bürger und die Bürokratie orientieren, wenn das Fundament weg ist?

Ich lese hier im Forum und die Presse, verfolge die Politik und vergleiche es mit dem Grundgesetz, ich erkenne ihn aber nicht, es gibt ihn offenbar nicht (mehr). Wenn das Grundgesetz davon spricht in Frieden und mit Frieden die Menschenrechte zu wahren, die Politik aber es mit Waffe tut, und wie Du es tust diese Handlung rechtfertigt, wo bleibt bzw. ist bitte die Legitimation? Wenn also auf das Grundgesetz geprügelt wird, wie kann man sich noch auf das Grundgesetz berufen?

Erzähl mal bitte den Menschen wie ihr erklären können dass eine leere Flasche voll ist ohne dass ihr die Menschen belügen?
Mit der leere Flasche wird das Grundgesetz gemeint, dass nicht (mehr) da ist. Wer oder was führt heute Menschen und Politik?

Stellt euch mal bitte ein Fernsehkanal ohne Programm. Ihr wisst einfach nicht was ausgestrahlt wird.
 
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Hm ...

Zuerst ausdiskutiere dann Voten. Sonst wirst Du deine Stimme los, obwohl es später sein könnte dass Du Dich umentscheidest. Alles lesen und auf alles Bezug nehmen. Es geht nicht darum ob man etwas hat oder nicht, sondern darum ob was tatsächlich ist. Ich habe mich bemüht die Umfrage kurz und klar zu verfassen, das Problem ist nun mal dass nicht genau gelesen wird, sondern sofort als Alleswisser geantwortet wird.

Beispiel - Lese und überlegen:
Im Präambel steht "Frieden", in der tat werden Kriege geführt, z.B. beginnend mit Ex-Jugoslawien. Aus diese Perspektive gesehen hat Deutschland das Grundgesetz verfehlt, also kann dieses Grundgesetz nicht haben, weil sich anders verhält. So etwa sollen eigene Gedanken gebildet werden statt sofort auf die Meinung anderer Köpfe zu greifen und zur eigene Meinung zu machen. Versucht mal selbstständig zu denk und zu existieren.

Was soll das? Es war ja wohl kein Krieg um Boden oder sonstwas zu erobern. War ein Krieg gegen Hitler ein Verbrechen? Auch der Krieg in Jugoslawien hat Leben gerettet, denn ohne den Einsatz wäre das Abschlachten der Serben weiter gegangen. Wurden auch serbische Personen zu unrecht des Kriegsverbrechen angeklagt? Vor allem wohin wenden sich Serben heute? In Richtung Europa! Warum das wohl, weil wir einen verbrecherischen Krieg gegen Serbien geführt haben? Es kann doch gar keine Zweifel geben, das der einsatz gegen Serbien mit den verbrecherischen Angriffskriegen Hitlern nicht das Geringste zu tun hat. Zieht man das ganze im Kleinen herunter, muß man auch jemanden helfen der von einer Person angegriffen wird. Ich kann doch nicht zuschauen wenn jemand ermordet wird und meine Hände in Unschuld waschen.
 
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Johannes der Gesandte
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Was soll das? Es war ja wohl kein Krieg um Boden oder sonstwas zu erobern. War ein Krieg gegen Hitler ein Verbrechen? Auch der Krieg in Jugoslawien hat Leben gerettet, denn ohne den Einsatz wäre das Abschlachten der Serben weiter gegangen. Wurden auch serbische Personen zu unrecht des Kriegsverbrechen angeklagt? Vor allem wohin wenden sich Serben heute? In Richtung Europa! Warum das wohl, weil wir einen verbrecherischen Krieg gegen Serbien geführt haben? Es kann doch gar keine Zweifel geben, das der einsatz gegen Serbien mit den verbrecherischen Angriffskriegen Hitlern nicht das Geringste zu tun hat. Zieht man das ganze im Kleinen herunter, muß man auch jemanden helfen der von einer Person angegriffen wird. Ich kann doch nicht zuschauen wenn jemand ermordet wird und meine Hände in Unschuld waschen.
Das Krieg gegen Ex-Jugoslawien war ein Fehler gewesen, so damaliger Bundeskanzler Schröder. Aber darum geht es hier nicht über Ex-Jugoslawien zu diskutieren.

Es geht auch nicht darum dass die Forenteilnehmer neue Accounts anlegen und schon bevor das Thema begann abzustimmen oder was zu sagen dass Deutschland eine Verfassung hat.

Das Hauptproblem die ihr im Forum und in der Politik habt ist das Grundgesetz. Also diskutiert darüber ob Deutschland eine Verfassung hat oder nicht. Zeitraum der Umfrage ist nicht eingeschränkt und könnt ihr Jederzeit Voten.

Die These wurde Wortlaut aus dem Grundgesetz aufgestellt dass Deutschland kein Grundgesetz habe. Ihr sollt nun überzeugen dass Deutschland doch ein Grundgesetz hat.
 

Eisenzwerg

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... das Problem ist nun mal dass nicht genau gelesen wird, sondern sofort als Alleswisser geantwortet wird.
Ein mindestens ebenso großen Problem besteht darin, dass zu viel Unsinn geschrieben wird, der des Lesens einfach nicht würdig ist.
 

Eisenzwerg

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Die These wurde Wortlaut aus dem Grundgesetz aufgestellt dass Deutschland kein Grundgesetz habe. Ihr sollt nun überzeugen dass Deutschland doch ein Grundgesetz hat.

Normalerweise hört man von besonders durchgeknallten und rechtsgerichteten Amateur-Staatsrechtlern immer, dass unser Grundgesetz keine Verfassung sei. Nun aber zu behaupten, das Grundgesetz sei noch nicht einmal ein Grundgesetz, driftet hart ins Metaphysische. :D
 
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Johannes der Gesandte
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Normalerweise hört man von besonders durchgeknallten und rechtsgerichteten Amateur-Staatsrechtlern immer, dass unser Grundgesetz keine Verfassung sei. Nun aber zu behaupten, das Grundgesetz sei noch nicht einmal ein Grundgesetz, driftet hart ins Metaphysische. :D
Glaub mir, Du machst falsche Politik. Und genau das was Du tust ist strafbar. Anderseits nehme ich es Dir nicht ganz übel. Es ist ein Menschenrecht ein bisschen daneben zu sein. Du bist nicht nur in der Diskussion gehemmt, beleidigst sogar Deine Mitmenschen und möchtest ihnen die Meinungsäußerung einkassieren. In Deutschland gibt es Meinungsäußerung und diese ist nicht strafbar. Gefährlich ist eben das was Du machst, namentlich dass Du nicht verstehst was Du wirklich schreibst. Dein Beitrag soll nun als Beispiel dienen wie das Wort in das Mund der Mitmenschen geworfen wird, ohne es selbst gesagt, gemeint oder geschrieben zu haben.

Damit Du sachlich mitmachen kannst, erkläre ich es Dir wobei Du schauen musst:
Das Grundgesetz ist mein Leben, deshalb prüfe ich ob mein Leben gepflegt oder zerstört wird.
 

Pommes

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In der Presse, Politik, Justiz, Foren und so weiter, behauptet Deutschland eine Verfassung zu besitzen. Dieser Behauptung wird jedoch laufend widersprochen. Das Grundgesetz wurde konstruktiv gegen Aggression, Menschen- und Bürgerrechtverletzung aufgearbeitet. Nun ist unschwer zu entnehmen dass Kriege, beginnend mit Ex-Jugoslawien, geführt werden. Der Bundespräsident äußerte sich, es sei unverzichtbar militärisch Politik zu führen.

Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Bürgerpflicht - Art. 1 Abs. 2 GG:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Politik und Justiz -Art.1 Abs. 3 GG:
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Bezieht man jetzt einzelne Artikeln in dieser Konstellation mit, so soll unschwer erkannt werden dass wie Deutsche Bürger, so auch Politik und Justiz die Aufgabe und Vorgaben des Grundgesetzes nicht erfüllen und somit das Grundgesetz, von dem sie reden, gar nicht haben. Es reicht nicht aus damit zu behaupten dass geannte Pflichte gewahrt werden und mit Menschenrechtsverletzung nichts zu tun haben sollte in dem etwa gesagt wird "Ich wahre die Menschenrechte".

Seit über 25 Jahren soll Deutschland über eine andere unbekannte Verfassung verfügen und zwar über eine solche die auf Bekämpfung und Bekriegung der Menschenrechte basieren soll.

Die Politiker behaupten dass sie durch Einheit von Ost und West, also Ossis und Wessis, das Grundgesetz akzeptiert und angenommen haben und somit über ein Grundgesetz verfügen. Von welchem Grundgesetz wird eigentlich gesprochen? Vom Grundgesetz das im Präambel, Bürgerpflichten, Politik und Justiz als Aufgabe definiert wurde ist nicht bzw. schwer ersichtlich.



Artikel 146 Grundgesetz: Geltungsdauer des Grundgesetzes, Verfassung
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Also mich hat man nicht gefragt und was ist das für eine freie Entscheidung wenn das Volk nicht mal über eine eigen Souveränität verfügt, last not least hat man sich mit der DDR vereinigt, was ist mit dem Rest des alten Staatsgebietes?
 
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Also mich hat man nicht gefragt und was ist das für eine freie Entscheidung wenn das Volk nicht mal über eine eigen Souveränität verfügt, last not least hat man sich mit der DDR vereinigt, was ist mit dem Rest des alten Staatsgebietes?

Am 1. September 1948 versammelten sich in Bonn im Museum König, i. A. der Westalliierten Besatzungsmächte, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten.

In ca. 9 Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsverfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. "Vorläufig" deshalb, weil das Deutsche Reich (mit dem kein Friedensvertrag 1945 geschlossen war) dazu nicht gefragt wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also eine Besatzungsmacht in einem von den Alliierten zugewiesenen Hoheitsgebiet des Deutschen Reichs.

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland wurde in Moskau am 12.09.1990 geschlossen.

An diesem feierlichen Augenblick waren die Außenminister der Vereinigten Staaten (Baker), Großbritanniens (Hurd), der Sowjetunion (Schewardnadse), Frankreich (Dumas), der DDR (de Maiziere) und der Bundesrepublik Deutschland (Genscher) beteiligt, sie unterzeichneten den Vertrag in der Anwesenheit des Präsidenten der Sowjetunion, Michail (Michael) Gorbatschow. Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat und die Verfassung ist das Grundgesetz, dazu kommen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Nachdem aber die Bundesrepublik Deutschland, rechtlich gesehen, nicht das Deutsche Reich von 1871 vertritt und auch nicht vertretungsberechtigt ist, kann sie sich selbstverständlich auch nicht als Nachfolger des Deutschen Reiches bezeichnen. :rolleyes:

Damit ist auch die Verschenkung der Ostgebiete Südostpreußen, Pommern und Schlesien, an Polen durch die Bundesregierung unter Willy Brandt (das ist sein Pseudonym also nicht sein richtiger Name, welchen er sich als Partisan im Krieg gegen das Deutsche Reich zulegte und bis zu seinem Tode behielt), rechtswidrig. :cool:

Auch die Reparations- und Entschädigungszahlungen aus dem Zweiten Weltkrieg heraus, durch die BRD, sind rechtswidrig, denn zuständig dafür ist das Deutsche Reich und nicht die von den Alliierten eingesetzte Besatzungs- und Annektionsmacht BRD.
 

Pommes

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Am 1. September 1948 versammelten sich in Bonn im Museum König, i. A. der Westalliierten Besatzungsmächte, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten.

In ca. 9 Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsverfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. "Vorläufig" deshalb, weil das Deutsche Reich (mit dem kein Friedensvertrag 1945 geschlossen war) dazu nicht gefragt wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also eine Besatzungsmacht in einem von den Alliierten zugewiesenen Hoheitsgebiet des Deutschen Reichs.

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland wurde in Moskau am 12.09.1990 geschlossen.

An diesem feierlichen Augenblick waren die Außenminister der Vereinigten Staaten (Baker), Großbritanniens (Hurd), der Sowjetunion (Schewardnadse), Frankreich (Dumas), der DDR (de Maiziere) und der Bundesrepublik Deutschland (Genscher) beteiligt, sie unterzeichneten den Vertrag in der Anwesenheit des Präsidenten der Sowjetunion, Michail (Michael) Gorbatschow. Damit wurde die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat und die Verfassung ist das Grundgesetz, dazu kommen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Nachdem aber die Bundesrepublik Deutschland, rechtlich gesehen, nicht das Deutsche Reich von 1871 vertritt und auch nicht vertretungsberechtigt ist, kann sie sich selbstverständlich auch nicht als Nachfolger des Deutschen Reiches bezeichnen. :rolleyes:

Damit ist auch die Verschenkung der Ostgebiete Südostpreußen, Pommern und Schlesien, an Polen durch die Bundesregierung unter Willy Brandt (das ist sein Pseudonym also nicht sein richtiger Name, welchen er sich als Partisan im Krieg gegen das Deutsche Reich zulegte und bis zu seinem Tode behielt), rechtswidrig. :cool:

Auch die Reparations- und Entschädigungszahlungen aus dem Zweiten Weltkrieg heraus, durch die BRD, sind rechtswidrig, denn zuständig dafür ist das Deutsche Reich und nicht die von den Alliierten eingesetzte Besatzungs- und Annektionsmacht BRD.

Sehr gut, das wollte ich hören.:)
 
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Was heißt bitte "Gegen ein bestimmtes Verfassungsgrundsatz"?
Das ist doch das Fundament des Grundgesetzes dass nicht mehr da ist. Die Verfassung hat sich damit nicht geändert, es gibt sie in der Tat nicht. An was sollen sich bitte die Bürger und die Bürokratie orientieren, wenn das Fundament weg ist?

Ich lese hier im Forum und die Presse, verfolge die Politik und vergleiche es mit dem Grundgesetz, ich erkenne ihn aber nicht, es gibt ihn offenbar nicht (mehr). Wenn das Grundgesetz davon spricht in Frieden und mit Frieden die Menschenrechte zu wahren, die Politik aber es mit Waffe tut, und wie Du es tust diese Handlung rechtfertigt, wo bleibt bzw. ist bitte die Legitimation? Wenn also auf das Grundgesetz geprügelt wird, wie kann man sich noch auf das Grundgesetz berufen?

Erzähl mal bitte den Menschen wie ihr erklären können dass eine leere Flasche voll ist ohne dass ihr die Menschen belügen?
Mit der leere Flasche wird das Grundgesetz gemeint, dass nicht (mehr) da ist. Wer oder was führt heute Menschen und Politik?

Stellt euch mal bitte ein Fernsehkanal ohne Programm. Ihr wisst einfach nicht was ausgestrahlt wird.
Hier ist Artikel 2 Abs. 2 GG:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundgesetz selbst geht davon aus, dass in das Grundrecht auf Leben eingegriffen werden darf (was auch passiert). Ebenso die EMRK, Art. 2:
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Ein Krieg an sich verstößt also noch nicht automatisch gegen das Grund- bzw. Menschenrecht auf Leben. Kommt ganz darauf an, warum der Krieg geführt wird, und darum lässt sich bei den meisten Kriegen streiten.

Die von dir zitierten Abs. 2 und 3 des Art. 1 GG legen fest, dass die Grundrechte geschützt werden, sagen jedoch noch nichts über die Reichweite der geschützten Grundrechte aus.

Auch die Präambel steht einem Krieg nicht entgegen. Das Grundgesetz geht - wie die meisten Menschen - davon aus, dass ein Krieg manchmal notwendig ist, um auf längere Sicht Frieden herzustellen.

Krieg zu führen stellt also nicht unbedingt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Tut es zwar sicher in manchen/vielen/praktisch allen Fällen, aber das kann, wie ich erklärt habe, noch nicht zu einer Verfassungsänderung führen.
 

zwei2Raben

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Am 1. September 1948 versammelten sich in Bonn im Museum König, i. A. der Westalliierten Besatzungsmächte, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten.
...
Auch die Reparations- und Entschädigungszahlungen aus dem Zweiten Weltkrieg heraus, durch die BRD, sind rechtswidrig, denn zuständig dafür ist das Deutsche Reich und nicht die von den Alliierten eingesetzte Besatzungs- und Annektionsmacht BRD.

Vielen Dank für die gute Zusammenfassung. Allerdings bedeutet das nicht, dass Deutschland keine Verfassung hätte, sondern nur, dass handwerklich in der Formulierung und in der Umsetzung geschlampt wurde und dass man ggf. nachbessern sollte. Jedes Gericht würde die Verfassung anerkennen und erkennt sie auch tatsächlich an, da de fakto manchmal an die Stelle von de jure tritt.

Als wir vor vielen Jahren unsere Wohnung gekauft hatten, war ein schwerwiegeneder Fehler aufgetreten. Es stand etwas grundfalsches im Grundbuch und alle Verträge waren an dieser Stelle ebenfalls falsch. Als ich den Fehler bemerkte, dachte ich, dass ich jetzt vielleicht ein schwerwigendes Problem hätte. Letztendlich wurde der Fehler einfach überall korrigiert. ich bezahlte eine Bearbeitungsgebühr von 20 DM für die Korrektur und die Sache war erledigt.

Wir sollten uns darauf konzentrieren, die Fehler praktisch zu beheben.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Hier ist Artikel 2 Abs. 2 GG:

Das Grundgesetz selbst geht davon aus, dass in das Grundrecht auf Leben eingegriffen werden darf (was auch passiert). Ebenso die EMRK, Art. 2:

Ein Krieg an sich verstößt also noch nicht automatisch gegen das Grund- bzw. Menschenrecht auf Leben. Kommt ganz darauf an, warum der Krieg geführt wird, und darum lässt sich bei den meisten Kriegen streiten.

Die von dir zitierten Abs. 2 und 3 des Art. 1 GG legen fest, dass die Grundrechte geschützt werden, sagen jedoch noch nichts über die Reichweite der geschützten Grundrechte aus.

Auch die Präambel steht einem Krieg nicht entgegen. Das Grundgesetz geht - wie die meisten Menschen - davon aus, dass ein Krieg manchmal notwendig ist, um auf längere Sicht Frieden herzustellen.

Krieg zu führen stellt also nicht unbedingt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Tut es zwar sicher in manchen/vielen/praktisch allen Fällen, aber das kann, wie ich erklärt habe, noch nicht zu einer Verfassungsänderung führen.

Bleib mal bitte sachlich. Niemand wirft Deutschland Kriegsverbrechen vor. Es geht alleine um das Präambel und genannte Artikeln bzw. um das Grundgesetz.
 

zwei2Raben

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Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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