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Auch Verheiratete haben Anspruch auf Kindergeld

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Die Rechtssprechung in Deutschland wird immer absurder

Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 17. Oktober 2013 für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden.


Nach langjähriger Rechtsprechung des BFH erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag eine typische Unterhaltssituation voraussetze, die infolge der Heirat wegen der zivilrechtlich vorrangigen Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten regelmäßig entfalle. Der Kindergeldanspruch blieb nach dieser Rechtsprechung nur erhalten, wenn --wie z.B. bei einer Studentenehe-- die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten und das Kind auch nicht über ausreichende eigene Mittel verfügte (sog. Mangelfall)......

http://www.bundesfinanzhof.de/press...?Gericht=bfh&Art=pm&pm_nummer=0005/14
 
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Uwe O.

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Auch Verheiratete haben Anspruch auf Kindergeld


Die Rechtssprechung in Deutschland wird immer absurder



http://www.bundesfinanzhof.de/press...?Gericht=bfh&Art=pm&pm_nummer=0005/14

Da hast Du etwas gründlich falsch verstanden.
Das zeigt schon Deine Überschrift.

Im entschiedenen Fall ging es darum, ob die Eltern Kindergeld für ein verheiratetes Kind, das unter 25 Jahre ist und sich in Ausbildung befindet, bekommen können.

Uwe
 
OP
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Da hast Du etwas gründlich falsch verstanden.
Das zeigt schon Deine Überschrift.

Im entschiedenen Fall ging es darum, ob die Eltern Kindergeld für ein verheiratetes Kind, das unter 25 Jahre ist und sich in Ausbildung befindet, bekommen können.

Uwe

Richtig, ein volljähriges "Kind" heiratet und darf hemmungslos darauf vertrauen, dass andere den Lebensunterhalt finanzieren.
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Da hast Du etwas gründlich falsch verstanden.
Das zeigt schon Deine Überschrift.

Im entschiedenen Fall ging es darum, ob die Eltern Kindergeld für ein verheiratetes Kind, das unter 25 Jahre ist und sich in Ausbildung befindet, bekommen können.

Uwe

Warum muß der Staat eigentlich noch Kindergeld für eine/n 25jährige/n bezahlen, wenn der Unterhalt während der Ausbildungszeiten eigentlich mit BarFög abzugelten ist? Wir reden hier über erwachsene Menschen, und verbuchen diese wie unmündige Kinder im Sozialstaat. :nono:
 
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Warum muß der Staat eigentlich noch Kindergeld für eine/n 25jährige/n bezahlen, wenn der Unterhalt während der Ausbildungszeiten eigentlich mit BarFög abzugelten ist? Wir reden hier über erwachsene Menschen, und verbuchen diese wie unmündige Kinder im Sozialstaat. :nono:

Weil diese erwachsenen Menschen ja auch "wie unmündige Kinder behandelt" werden, wenn es um die Höhe der Ausbildungsvergütung, sprich Bafög geht ?

Hier sind die Eltern für die Ausbildungskosten ihrer erwachsenen Kinder verantwortlich. Kindergeld ist aber vor allem eine vor Jahrzehnten erklagte Abschlagszahlung für zu viel bezahlte Steuern der Eltern hinsichtlich der Kosten von Erziehung und Ausbildung der Kinder (nicht eine milde Gabe vom Vater Staat wie ländläufig vermutet).
 
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Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Warum muß der Staat eigentlich noch Kindergeld für eine/n 25jährige/n bezahlen, wenn der Unterhalt während der Ausbildungszeiten eigentlich mit BarFög abzugelten ist? Wir reden hier über erwachsene Menschen, und verbuchen diese wie unmündige Kinder im Sozialstaat. :nono:

Woher weißt Du, dass in dem angesprochenen Fall die verheiratete Tochter Bafög bekommen hat?

Das Problem des Falles ist, dass die Unterhaltspflicht von den Eltern auf den (im vorliegenden Fall auch gut verdienenden) Ehemann übergegangen ist und daher bis zu diesem Urteil ein Kidnergeldanspruch der Eltern nur im Ausnahmefall bestand.

Uwe
 

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