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Die Geschichte des Deutschen in Kurzfassung

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Es gibt knapp 100 Mio. Menschen deutscher Muttersprache die sich jedoch nicht alle als Deutsche fühlen. Da nicht wissenschaftlich definierbar ist wer zu einem bestimmten Volk gehört und wer nicht muss diese Entscheidung dem Willen jedes Einzelnen überlassen bleiben und kann auch niemandem von außen aufoktroyiert werden.

Von seinen Ursprüngen gehen die Deutschen auf ein Gemisch mehrerer Gruppen verschiedener Herkunft zurück. In vorgeschichtlicher Zeit überlagerte und assimilierte ein sich nach Norden ausbreitender Zweig des ursprünglich aus Osteuropa kommenden Volkes das Träger des Indoeuropäischen war die vorher in Dänemark und Skandinavien lebende Bevölkerung unbekannter Herkunft. Daraus entstanden die sog. Protogermanen. In der zweiten Hälfte des letzten vorgeschichtlichen Jahrtausends begannen dann diese Germanen nach Süden zu expandieren wobei sie große Teile keltischer Bevölkerungsgruppen in sich aufnahmen was noch heute die vielen keltischen Wasser- Orts- und Familiennamen (s. Kelten in Mitteleuropa) bezeugen.

In römischer Zeit wurden Teile des von Germanen besiedelten Gebietes römisch und ein buntes Gemisch an Völkern siedelte sich dort an. Später gingen alle diese Menschen in der germanischsprachigen Bevölkerung auf. Zumindest ein Teil der eingewanderten Juden konnte sich ihre Identität in der Religion und durch eine eigene deutsche Mundart Jiddisch bewahren.

Im Zuge der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung nach Osten (siehe Deutsche Ostkolonisation ) gingen große Teile der slawischen Vorbevölkerung einer Region die grob den Neuen Bundesländern der Osthälfte Bayerns und einem Großteil Österreichs entspricht in die deutschsprachige auf ("germanisiert"). Letzte Reste dieser Slawen sind die heute sämtlich zweisprachigen Sorben (max. 60.000) und die Kärntner Slowenen in Österreich.

Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in die deutschsprachigen Gebiete ein so im 19. Jahrhundert viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet oder französische Hugenotten in den berliner Raum und wurden assimiliert. Aber auch viele Deutsche wanderten in fremdsprachige oder überseeische Gebiete aus gründeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.

Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk (Deutscher) definiert sich im Bewusstsein der Menschen zunächst über die Abstammung (Identität) und die gemeinsame deutschen (Mutter-)Sprache dann aber zunehmend durch die seit 1871 gemeinsame Geschichte in einem Staatswesen auch wenn dieses von 1949 bis 1989 geteilt war.

Der Ursprung des Wortes "Deutsch" geht auf vorchristliche Zeit zurück auf indogermanische Wortwurzel *teuta die "Volk" bedeutet,
im keltischen auch "Túath" genannt. Diudisc bzw Thiudisk wurde gegen Ende des ersten Jahrtausends n. Chr. für Zugehörige der germanischsprachigen Deutschen verwendet in Abgrenzung zu den keltisch- oder romanischsprachigen "walhisk" (Welschen). Im Annolied (1080) finden wir es in althochdeutscher Gestalt: "diutschiu lant". In der lateinischen Kanzleisprache wird es zu "theodiscus", später zu "teutonicus" umgebildet. In der Regensburger Kaiserchronik (12. Jahrhundert) erscheint es zum ersten Mal als Volksname: "die Diutiscen" (die Deutschen). Walther von der Vogelweide (1170-1230) endlich findet "in allen tiuschen Landen" seine sprachlich-nationale Identität. Aber Luther erst spricht und schreibt "deutsch".

Entgegen mancher Verklärungen hat das Wort Deutsch nichts mit dem germanischen Stamm der Teutonen zu tun.
 
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Du hast die große Völkerwanderung zum Ende des röm. Reiches unterschlagen.
Die im Osten Europas siedelnden Germanenstämme wanderten zu großen Teilen nach Süden und Westen aus, danach erst besiedelten die slawischen Völker, vom Osten und aus dem Balkangebiet kommend diesen Raum, und wurden später durch die Franken unterworfen, nicht vertrieben...

Wenn man´s genau will, sind die eigendlichen Nachkommen der alten Gemanen eher in Nordwestdeutschland, Benelux, England, Spanien und Frankreich zu suchen..... ;-)
 
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Die Textformattierung ist mir hier besser gelungen:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2014/01/27/unsere-identitat/
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Interessant, aber dazu habe ich auch noch was zu sagen, gerade was seine Behauptung bezüglich der gemeinsamen Geschichte in einem Staatswesen seit 1871 angeht:

Deutsch als Nationalität ist in meinen Augen historisch sowie ethno kulturell als auch staatsrechtlich sowas von falsch wie italienisch als Nationalität zu bezeichnen. Denn beide sind Kunstbegriffe/ Ausdruck von “social engineering” oder auch Gleichschaltung.

Die deutschen Stämme/ Völker sind historisch/ ethno kulturell und damit staatsrechtlich gesehen bis heute eigenständige Völkerrechtssubjekte, wenn die Deutschen das wollen würden, denn auch staatsrechtlich haben sie die weltweit einzigartige Definition der Staatsangehörigkeit, die auf einem ethno kulturellen Abstammungsprinzip beruht. Andere Völker kennen nur den Begriff Staatsbürgerschaft = citizenship/ cittadinanza oder Nationalität/natioanlity/ “national of”, was dem deutschen Begriff der Staatsangehörigkeit noch am nächsten kommen würde.

Vergleich Italien:
Die italienischen Völker haben ihre Zwangsvereinigung 1861/ Gleichschaltung mittlerweile akzeptiert, und versuchen ihren eigenen Untergang sogar noch unter den Gesetzen der Gleichschaltung zu bekämpfen, wobei das niemals funktionieren kann, denn das Indigenat/ die Provinzen sind entmachtet. Also der Staatsaufbau von unten nach oben ausgehebelt, was eigentlich zu Recht führt. Stattdessen unterstützen sie weiterhin ein System das von oben nach unten organisiert ist, die Zentralverwaltung die geschichtlich immer zu Unrecht führt. Sie müßten sich also wieder balkanisieren um frei zu werden.

wie genau ich da meine, mehr dazu hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/12/12/italien-wirklich-ein-positives-zeichen/

+ Italien der gleichgeschaltete Freimaurerstaat:
http://www.youtube.com/watch?v=DRYJVuoQKhw
-----------------------------------------------

Zurück zu den Deutschen:

Nehmen wir das auf ethnokulturellerm Abstammungsprinzip beruhende Staatsangehörigkeitsrecht:
§1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt...

Dieses Staatsangehörigkeitsrecht stellt das Indigenat der einzelnen Volksgruppen in den Vordergrund, mehr als das in unseren gleichgeschalteten Nachbarstaaten berücksichtigt wird.
Die deutschen Völker haben sich 1871 gegen die zentralorganisierte Republik entschieden, die versucht wurde nach frz. Vorbild seit 1800 auf den Weg zu bringen.

Stattdessen organisierte sich das Reich von unten über die Provinzen/ Bundesstaaten nach oben, zu einem im Vergleich zum Modell der Republik lockeren Völkerbund von souveränen Mitgliedsstaaten (eigentlich das was man uns einmal unter der EU versprochen hat) , in dem Reichsrecht in jedem Mitgliedsstaat ein eigenes nach den Eigenheiten des Staates angepasstes Einführungsgesetz erhielt.

Dieses Staatsangehörigkeitsrecht von 1913, und das damit verbundene Identtätsprinzip ( ein Staatsphilosophisches Prinzip, kein Recht) kann uns keiner nehmen. So auch Staatsrechtler Prof Karl Albrecht Schachtschneider. Weder Adolf H. noch die BRD konnten es rechtswirksam aushebeln und ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz einführen. Denn unsere Staatsangehörigkeit wird vererbt, und das Reich ist ein einzigartiges staatsrechtliches Konstrukt, das auf Grund seiner Konstruktion von souveränen Staaten die einen Völkerbund nach Vereinsrecht gründeten, nicht so einfach völkerrechtlich abzuschaffen ist.

Die Leute müssen sich nun nur über ihre Situation und Identität bewusst werden.

Wollen wir den Gewahrsamsstaat BRD unter Vorgabe der Alliierten weiterführen, der unter anderem subjektidentisch mit dem 3. Reich ist gemäß Shaef Gesetz 52 VII e, und auch die Entmündigung/ Gleichschaltung des Indigenats weiter fortführt unter der gleichgeschalteten deutschen Staatsangehörigkeit (= Reichsangehörigkeit) die keine Staatsangehörigkeit ist.

Völkerrecht (Uni-Taschenbücher L) von Theodor Schweisfurth:
§ 5. Nicht-souveräne Staaten. Beschränkt souveräne Staaten. Scheinstaaten V. ScheinstaatenScheinstaaten – im politischen Sprachgebrauch auch „Puppenstaaten“ oder “Marionettenstaaten” genannt, sind solche Gebilde, die ihre Entstehung einem anderen Staat verdanken, von dessen Macht auch ihre Fortexistenz abhängt.


Oder wollen wir die Kulturrevolution, die unsere Vorfahren begannen und 1918 unterbrochen wurde zu Ende führen, und uns gegen die Gleichschaltung letztendlich der gesamten EU/ Welt entgegenstellen, und für das eigene Freiheitsprinzip, welches uns 1900 mit auf den Weg gegeben wurde weiter einstehen, welches nicht nur uns befreien würde, sondern auch alle unsere Nachbarvölker.

Wer sind wir also, was ist unsere Identität, ist sie komplett geändert worden durch das Allierte Umerziehungsprogramm?


Doku-Reihe - Operation Wunderland - Ein Volk wird umerzogen:
http://www.youtube.com/watch?v=3vmgiQvDVWU&list=PLkFMnv2uhEXBKygNwg-xsl9jqLZWfiITy

https://fbcdn-sphotos-c-a.akamaihd....20/1531714_10201319540659195_2000934564_n.jpg
https://fbcdn-sphotos-f-a.akamaihd....x720/282927_10201319541379213_799667550_n.jpg
https://scontent-b-lhr.xx.fbcdn.net...20 /1536626_10201319542219234_198673875_n.jpg


Oder findet ausser mir noch irgendwer Bezug zu folgenden Gesetzen:

.....

Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat
vom 31. Januar 1850

Art. 10. Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.

Aber auch nach dem Strafgesetzbuch des Reiches stand die Personenstandsänderung unter Strafe.

Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

Besonderer Teil
Zwölfter Abschnitt. Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
Paragraf 169. Personenstandsfälschung

§ 169. (1) Wer ein Kind unterschiebt oder vorsätzlich verwechselt, oder wer auf andere Weise den Personenstand eines Anderen vorsätzlich verändert oder unterdrückt, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren und, wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen wurde, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


http://lexetius.com/StGB/169

.....

weiterhin natürlich:
§1, 677, 119 BGB sind die Menschenrechte. Natürlich nur, wenn das EGBGB uns die Rechtsfähigkeit von Geburt an nicht abspricht, so wie das EGBGB der BRD in Art 7+10 gemacht wird - nicht so in der Originalausgabe von 1900.
.......

Zum Abschluss Prof. Dr. Stribrny über preussisches Recht:
https://www.youtube.com/watch?v=eX87j0xYzcU
 
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Von seinen Ursprüngen gehen die Deutschen auf ein Gemisch mehrerer Gruppen verschiedener Herkunft zurück. In vorgeschichtlicher Zeit überlagerte und assimilierte ein sich nach Norden ausbreitender Zweig des ursprünglich aus Osteuropa kommenden Volkes das Träger des Indoeuropäischen war die vorher in Dänemark und Skandinavien lebende Bevölkerung unbekannter Herkunft. Daraus entstanden die sog. Protogermanen. In der zweiten Hälfte des letzten vorgeschichtlichen Jahrtausends begannen dann diese Germanen nach Süden zu expandieren wobei sie große Teile keltischer Bevölkerungsgruppen in sich aufnahmen was noch heute die vielen keltischen Wasser- Orts- und Familiennamen (s. Kelten in Mitteleuropa) bezeugen.

In römischer Zeit wurden Teile des von Germanen besiedelten Gebietes römisch und ein buntes Gemisch an Völkern siedelte sich dort an. Später gingen alle diese Menschen in der germanischsprachigen Bevölkerung auf. Zumindest ein Teil der eingewanderten Juden konnte sich ihre Identität in der Religion und durch eine eigene deutsche Mundart Jiddisch bewahren.

Im Zuge der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung nach Osten (siehe Deutsche Ostkolonisation ) gingen große Teile der slawischen Vorbevölkerung einer Region die grob den Neuen Bundesländern der Osthälfte Bayerns und einem Großteil Österreichs entspricht in die deutschsprachige auf ("germanisiert"). Letzte Reste dieser Slawen sind die heute sämtlich zweisprachigen Sorben (max. 60.000) und die Kärntner Slowenen in Österreich.

Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in die deutschsprachigen Gebiete ein so im 19. Jahrhundert viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet oder französische Hugenotten in den berliner Raum und wurden assimiliert. Aber auch viele Deutsche wanderten in fremdsprachige oder überseeische Gebiete aus gründeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.

Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk (Deutscher) definiert sich im Bewusstsein der Menschen zunächst über die Abstammung (Identität) und die gemeinsame deutschen (Mutter-)Sprache dann aber zunehmend durch die seit 1871 gemeinsame Geschichte in einem Staatswesen auch wenn dieses von 1949 bis 1989 geteilt war.

Der Ursprung des Wortes "Deutsch" geht auf vorchristliche Zeit zurück auf indogermanische Wortwurzel *teuta die "Volk" bedeutet,
im keltischen auch "Túath" genannt. Diudisc bzw Thiudisk wurde gegen Ende des ersten Jahrtausends n. Chr. für Zugehörige der germanischsprachigen Deutschen verwendet in Abgrenzung zu den keltisch- oder romanischsprachigen "walhisk" (Welschen). Im Annolied (1080) finden wir es in althochdeutscher Gestalt: "diutschiu lant". In der lateinischen Kanzleisprache wird es zu "theodiscus", später zu "teutonicus" umgebildet. In der Regensburger Kaiserchronik (12. Jahrhundert) erscheint es zum ersten Mal als Volksname: "die Diutiscen" (die Deutschen). Walther von der Vogelweide (1170-1230) endlich findet "in allen tiuschen Landen" seine sprachlich-nationale Identität. Aber Luther erst spricht und schreibt "deutsch".

Entgegen mancher Verklärungen hat das Wort Deutsch nichts mit dem germanischen Stamm der Teutonen zu tun.
Das ist eine sehr schöne Zusammenfassung. Zu ergänzen wäre vielleicht noch, dass die Bevölkerung in vielen deutschen Gebieten nach dem dreißigjährigen Krieg entweder völlig ausgerottet oder extrem stark dezimiert war, vermutlich sind von der ursprünglichen Bevölkerung prozentual noch 20% übrig geblieben. Dafür siedelten sich dann alle möglichen Nationalitäten, die Söldner und ihr Tross und andere Zugewanderte in den entvölkerten Gebieten an. Selbst die SS konnte nur einen "Ariernachweis" bis 1648 verlangen.
 

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