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Wird TAFTA das neue ACTA?

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TAFTA, das Transatlantische Freihandelsabkommen ist in erster Linie mal wieder ein Versuch wirtschaftliches
Wachstum herbeizuführen. Zumindest behauptet es das von sich. Hier mal der Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Transatlantisches_Freihandelsabkommen

Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei:
"Statt das Freihandelsabkommen mit den USA auf Eis zu legen, wird auf EU-Ebene darüber diskutiert, wie man den Bürgern mit TAFTA neue Überwachungsmaßnahmen für das Netz unterjubeln kann. Das Freihandelskommen TAFTA droht zum lebenden Beweis für die Doppelzüngigkeit unserer Regierungsvertreter in Deutschland und Europa zu werden. Das Vertrauen, dass US-amerikanische und europäische Regierungen unsere Grundrechte als Bürger wahren und schützen, ist nicht nur erschüttert – es liegt in Trümmern! Politische Strukturen, in denen Regierungsbehörden in intransparenten Verhandlungen die Rechte der Bürger zur Fußnote degradieren und im Kleingedruckten Überwachungspakete verstecken können, sind eine Bedrohung für die Zukunft aller Demokratien."

Was war noch gleich ACTA? Hier der Youtube Link: http://www.youtube.com/watch?v=9LEhf7pP3Pw

Letzlich werden damit nur Patente durch die Hintertür hereingeschoben und der Datenschutz bleibt links liegen.
Daten scheinen die Währung der heutigen Zeit zu sein. ACTA, TAFTA, NSA, PRISM, TEMPORA und BND sind für mich ein Angriff auf die Bürgerrechte und Profitgeilheit. Oder sieht da irgendwer noch einen Unterschied?

Man gibt den Dingen einen anderen Namen, aber der Inhalt bleibt in etwa der selbe. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an den Versuch der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen, Internetsperren gegen die Verbreitung von Kinderpornographie einzusetzen. Das war leider zu offensichtlich. Das hält natürlich niemanden davon ab, es wieder und wieder zu versuchen.

Neuer Anlauf für Internetsperren in der EU; Schließlich müssen die Leute vor sich selbst geschützt werden:
http://www.golem.de/news/online-glu...er-internetsperren-in-der-eu-1307-100308.html


Sehe ich das alles zu streng, oder verkauft man hier nach und nach unsere Rechte für vermeintliche Sicherheit und wirtschaftlichen Wohlstand?
Oder ist es in Wahrheit garnicht so schlimm und TAFTA ist bloß aufgrund meines zu starken Misstrauens mit den anderen in einem Topf gelandet?
 
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nachtstern

einzig wahrer
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das Transatlantische Freihandelsabkommen

ist eh Schwachsinnig ^^
Hab irgendwo gelesen das sich "Vielleicht" einige Waren um c.a 3% (doch so viel^^) billiger werden,
aber die USA dafür "uneingeschrängt" das Recht bekommen Waren in die EU einzuführen...
Genveränderte Lebensmittel, amerikanische Autos bekommen ohne extra "Prüfung" hier ne deutsche Zulassung....und und und

also nicht wirklich sehr positiv für den europäischen Verbraucher.:D
 
OP
Krosis
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Interessante Teilnahmslosigkeit. Dabei hat doch sonst jeder zu allem eine Meinung. Zumindest, solange es um Geschmack geht.
Hier diskutiert und denkt doch im Grunde kein Schwanz wirklich nach. Man plaudert und sucht nach Leuten, welche die eigene Meinung bestätigen.
Dann klopft euch mal weiter gegenseitig auf die Schulter. Ich check hier aus.
 
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Ja, schon klar. Und der Euro ist alternativlos.:rolleyes2::nono:

ACTA ist ein multilaterales Handelsabkommen, mit dem Ziel Produktpiraterie zu bekämpfen. Das sagt auch schon der Name von ACTA (übersetzt: Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen). Das ist ein sehr wichtiges Ziel gerade für Deutschland. Deutschland ensteht jedes Jahr ein Schaden von geschätzten 25 Milliarden € durch Markenpiraterie, dazu sind 70.000 Arbeitsplätze dadurch gefährdet. Weltweit liegt das Handelsvolumen bereits bei 200 Milliarden US-$.
Wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass ACTA sich hauptsächlich um das Internet kümmert ist mir ein Rätsel. ACTA beschäftigt sich in 1 von 45 Artikeln mit dem Internet.
Auch lässt sich die große Angst vor der Einschränkung der privaten Nutzung leicht am ACTA Vertragstext entkräften. Es heißt dort nämlich eindeutig
Jede Vertragspartei sieht Strafverfahren und Strafen vor, die zumindest bei vorsätzlicher Nachahmung von Markenwaren oder vorsätzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Waren in gewerblichem Ausmaß Anwendung finden
Des Weiterem ist Deutschland der Staat mit einen der schärfsten Urheberschutzgesetzen der Welt. Als multilaterales Abkommen muss der Gesetzgeber hier ggf. Gesetze erlassen um es durch zu setzen. Nach Aussage unserer Bundesjustizministerin gibt es dafür aber keinerlei Grund.
Selbst wenn es aber einen geben würde müsste hier der ACTA Ausschuss tagen und Deutschland auffordern, ihren Pflichten nach zu kommen. In diesen Ausschuss sitzt zum einen auch ein Vertretter der BRD und des Weiterem hat er keinerlei Sanktionierungsrechte. Ihre Möglichkeiten sind folgende
Der Ausschuss kann beschließen, Empfehlungen zur Umsetzung und Durchführung dieses Übereinkommens auszusprechen; dazu zählt auch die Billigung entsprechender Leitlinien für vorbildliche Verfahren,
Außerdem muss der Ausschuss einvernehmlich entscheiden. D.h. der deutsche Vertretter müsste gegen sien Land stimmen. Dazu dann auch noch folgende Klarstellung im Vertragstext
(11) Zur Klarstellung gilt, dass der Ausschuss weder die Durchsetzung innerhalb des Hoheitsgebiets einer Vertragspartei oder auf internationaler Ebene noch die strafrechtlichen Ermittlungen in konkreten Fällen des Verstoßes gegen Rechte des geistigen Eigentums überwacht oder beaufsichtigt.

Es gibt also keinerlei Gründe gegen das Abkommen. Nur vorgeschobene aus Unwissenheit.
 
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Wirtschafts-nato

Schon im Jahr 2012 hat Wolfgang Schäuble sich zu einem Volksentscheid zur Europapolitik geäussert.
http://www.spiegel.de/politik/deuts...olksabstimmungen-in-deutschland-a-840757.html

Läuft dazu ein Verfahren? (ich lebe zwar in der EU aber nicht in D)

...

hier ein Auszug aus o.g. Spiegelartikel vom 25.06.2012 - (das GG wurde letztmalig am 11.07.2012 geändert)

......Sollte Brüssel weitere Kompetenzen bekommen und etwa das Haushaltsrecht des Bundestags in Frage stellen, könnte dies nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die nationale Souveränität der Bundesrepublik und damit den Kern des Grundgesetzes berühren. Das aber ist nach dem Grundgesetz selbst nicht zulässig. In einem solchen Fall stünde nur der Weg über Artikel 146 offen. Dort heißt es, das Grundgesetz verliere seine Gültigkeit an dem Tage, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Aber wann und worüber genau die Bürger abstimmen würden, ist völlig unklar.

"An dem Punkt sind wir derzeit eindeutig noch nicht", ließ die Kanzlerin über ihren Sprecher ausrichten.
......

Nähern wir uns diesem Punkt jetzt an???
Es läuft derzeit eine Verfassungsbeschwerde http://verfassungsbeschwerde.eu die gegen Rettungsschirm und Fiskalpakt gerichtet ist. Hier wird z.T. auch mit dem §146 GG argumentiert. Soweit dass Letzterer bemüht wird, wird sich das BVG sicher nicht aus dem Fenster lehnen. Aber es besteht eine gewisse Chance, dass die EU nach dem Urteil nicht so weitermachen kann wie bisher. Gerade mit Hinblick auf die TAFTA-Verhandlungen hoffe ich darauf, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Das Urteil wird am 18. März verkündet.


Wie weit greift das geplante Freihandelsabkommen in die Kompetenzen des Bundestages ein?

Investorenrecht vor nationalem Recht, siehe http://www.monde-diplomatique.de/pm/2013/11/08.mondeText1.artikel,a0003.idx,0 oder den Wikipedia-Artikel zur TAFTA


Wird es so intransparent von den Beteiligten verhandelt weil es mit etlichen Bundesgesetzen nicht kompatibel zu sein scheint?
Da kann Mensch nur spekulieren. Sicher wollen sie die Öffentlichkeit bei dem Prozess draußen halten. Ich wäre nicht überrascht wenn während die Weltöffentlichkeit stark abgelenkt ist, schnell ein für Otto-Normal undurchsichtiger Vertrag durch die EU-Instanzen gezogen wird.


Könnte ein anderer EU-Mitgliedsstaat, in dem Volksabstimmungen dazu erlaubt sind, dieses Abkommen auf ganzer Linie stoppen, falls die Bürger sich mehrheitlich dagegen aussprechen würden?
Ein Mitgliedsstaat kann da gar nichts stoppen, weil nach dem Vertrag von Lissabon die Zuständigkeiten bei den EU-Instanzen liegen. Die Bürger müssten sich schon mehrheitlich für einen Austritt aus der EU entscheiden und dann etvl. nach einem EU-Austritt (zu dem m.W. alle anderen Mitgliedsstaaten zustimmen müssen) je nach Vertragsform aus der TAFTA herauszukommen.
 
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Es läuft derzeit eine Verfassungsbeschwerde http://verfassungsbeschwerde.eu die gegen Rettungsschirm und Fiskalpakt gerichtet ist. Hier wird z.T. auch mit dem §146 GG argumentiert. Soweit dass Letzterer bemüht wird, wird sich das BVG sicher nicht aus dem Fenster lehnen. Aber es besteht eine gewisse Chance, dass die EU nach dem Urteil nicht so weitermachen kann wie bisher. Gerade mit Hinblick auf die TAFTA-Verhandlungen hoffe ich darauf, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Das Urteil wird am 18. März verkündet.

Nachtrag: Die Klage wurde soeben abgewiesen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. :mad:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/esm-rettungsfonds-verfassungsgericht-urteil
 
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