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Es gibt *in Brasilien ein Dekret (Nr. 3010) aus dem Jahr 1938, das besagt wohl - und da liegt die Krux, ich finde keine Niederschrift dazu und ich muss wissen, was der Inhalt genau ist - dass deutsche Einwanderer *sich in Brasilien ab 1938 jährlich in der dt. Botschaft neu registrieren müssen, um dort bleiben zu können?!
Hat jemand eine Ahnung, wie ich an die Info komme, was genau dieses Dekret besagt?!
Hintergrund ist, dass meine Familie vor ca. 150 nach Brasilien ausgewandert ist und ich versuche derzeit wieder die dt. Staatsbürgerschaft zu bekommen, aber man sagt mir, dass ist nicht möglich, da es keine Papiere darüber gibt, dass meine Familie sich damals registriert hat.*
Nun habe ich aber von Bekannten erfahren, dass es eben dieses Dekret gibt, dass dies erst seit 1938 gilt.
Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert, sonst einfach nachfragen...
Danke!!!!!
Hat jemand eine Ahnung, wie ich an die Info komme, was genau dieses Dekret besagt?!
Hintergrund ist, dass meine Familie vor ca. 150 nach Brasilien ausgewandert ist und ich versuche derzeit wieder die dt. Staatsbürgerschaft zu bekommen, aber man sagt mir, dass ist nicht möglich, da es keine Papiere darüber gibt, dass meine Familie sich damals registriert hat.*
Nun habe ich aber von Bekannten erfahren, dass es eben dieses Dekret gibt, dass dies erst seit 1938 gilt.
Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert, sonst einfach nachfragen...
Danke!!!!!