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Petition zu Leiharbeit

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https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_06/Petition_38401.nc.$$$.a.u.html

Petition 38401
Arbeitnehmerüberlassung - Änderung des § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 06.12.2012
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 9 AÜG Nr. 2 zu ändern und den Passus
"ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, " zu streichen.

Bitte mitzeichnen und weitersagen!
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_06/Petition_38401.nc.$$$.a.u.html

Petition 38401
Arbeitnehmerüberlassung - Änderung des § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 06.12.2012
Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 9 AÜG Nr. 2 zu ändern und den Passus
"ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, " zu streichen.

Bitte mitzeichnen und weitersagen!

Das ist zu kurz und zudem auch noch falsch, denn der fragliche Satz, den Du kupieren möchtest, lautet:

"ein Tarifvertrag kann
abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2
festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet; im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages
können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen
vereinbaren; eine abweichende tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten
sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder
einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet,
ausgeschieden sind."

Uwe
 
OP
A
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Wieso ich?
Die Petition lautet so ;)
Selbst wenn der zitierte Abschnitt des § nicht zu 100% zitiert wurde (man hat ja nur begrenzte Zeichen), so ist dieser angegebene Passus ja dennoch im Gesetz. Außerdem wird ja deutlich, worum es geht.

Und das ist für mich das Wesentliche, wenn ich eine Petition mitzeichne.
 

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