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Knast für "Nie wieder Krieg gegen Russland"

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 19 «  

Roquette

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Ein Redner in Berlin sagte:

man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“

Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.

Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952

Hier kann man mehr zu diesen Schandurteil lesen.
 

gerthans

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Audiatur et altera pars / Auch die Argumente der anderen Seite sollen gehört werden

ist ein altehrwürdiges Motto, das wir aus dem römischen Recht geerbt haben. Selbstverständlich muss es erlaubt sein, auch den Standpunkt der russischen Seite einzunehmen. Andernfalls ist eine offene Diskussion über den Ukrainekrieg nicht möglich.

Dieses Urteil dient der Einschüchterung und zeigt, dass die Herrschenden Angst vor abweichenden Meinungen haben, und sollte aufrütteln: Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind in Gefahr.

PS
Die engagierten Linksanwälte, die RAF-Leute in Stammheim verteidigt haben, haben auch die Sicht der RAF dargelegt. Zum Beispiel, dass die RAFler Kombattanten des Viet Cong in Westdeutschland waren und deshalb US-amerikanische militärische Einrichtungen auf Westdeutschem Boden angegriffen haben. Dies tat zum Beispiel der Linksanwalt Axel Azzola, der später Staatssekretär in Mecklenburg-Vorpommern wurde.
 

sportsgeist

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Ein Redner in Berlin sagte:

man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“

Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.

Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952

Hier kann man mehr zu diesen Schandurteil lesen.
ich lehn mich mal ausm Fenster:

wird von der nächsten Instanz einkassiert werden
 

Ophiuchus

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Ein Redner in Berlin sagte:

man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“

Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.

Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952

Hier kann man mehr zu diesen Schandurteil lesen.
Hat Freissler nach dem 20. Juli nicht ähnlich geurteilt ?
ist ein altehrwürdiges Motto, das wir aus dem römischen Recht geerbt haben. Selbstverständlich muss es erlaubt sein, auch den Standpunkt der russischen Seite einzunehmen. Andernfalls ist eine offene Diskussion über den Ukrainekrieg nicht möglich.

Dieses Urteil dient der Einschüchterung und zeigt, dass die Herrschenden Angst vor abweichenden Meinungen haben, und sollte aufrütteln: Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind in Gefahr.

PS
Die engagierten Linksanwälte, die RAF-Leute in Stammheim verteidigt haben, haben auch die Sicht der RAF dargelegt. Zum Beispiel, dass die RAFler Kombattanten des Viet Cong in Westdeutschland waren und deshalb US-amerikanische militärische Einrichtungen auf Westdeutschem Boden angegriffen haben. Dies tat zum Beispiel der Linksanwalt Axel Azzola, der später Staatssekretär in Mecklenburg-Vorpommern wurde.
Du Menschenfreund , warum machst du den großen Bogen um die Anwälte die in der Bundespolitik groß raus kamen , nach Stammheim ?
ich lehn mich mal ausm Fenster:

wird von der nächsten Instanz einkassiert werden
Zeugt von großen Vertrauen in den Rechtsstaat .
Der Zug Richtung Krieg ist abgefahren den hält keiner mehr auf ...
Der Rechtsstaat läßt sich messen an der Durchsetzung der Unterhaltspflicht , der Ausreisepllicht ...
Es sollte eine Pflicht geben seinen Lebensunterhalt so fern möglich selbst zu erarbeiten , quasi Arbeitspflicht dafür hat Ampel das Recht auf Faulheit
festgeschrieben mit dem Bürgergeld !
Noch Fragen ...
 

sportsgeist

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auch für den Otto Normalverbraucher eher unbekannt, das in der 2. Instanz die Urteile
fast immer ganz anders ausgehen, kostet halt erstmal ...
wir kennen hier aus der Ferne doch letztlich nur ein paar Fetzen des Verfahrens, oder !?

aber ich konstatiere, dass die Zahl der Fehl- und/oder Skandalurteile durchaus ansteigt, was nicht minder an der völligen Überlastung der Gerichte liegt.

man müsste halt mal die ganze Überregulierung und Bürokratie entschlacken, dann gäbs auch nicht so viele Verfahren und Klagen gegen jeden Mist.
von den ganzen Asylverfahren, die die Gerichte verstopfen, noch oben drauf, abgesehen

aber genauso gut könnte man sich ne Andalusienkappe aufsetzen und Con Quichote spielen
 

MANFREDM

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Ein Redner in Berlin sagte:

man müsse „offen und ehrlich versuchen, die russischen Gründe für die militärische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“

Folge:
Verurteilung wegen „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ lt Strafbefehl des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Dort heißt es zunächst allgemein, er sei angeklagt, „ein Verbrechen der Aggression (§13 des Völkerstrafgesetzbuches) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben“.

Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede „Nie wieder Krieg gegen Russland“ | https://www.nachdenkseiten.de/?p=92952

Hier kann man mehr zu diesen Schandurteil lesen.
Gutes Urteil!
 

zebra

Deutscher Bundespräsident
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wir kennen hier aus der Ferne doch letztlich nur ein paar Fetzen des Verfahrens, oder !?

aber ich konstatiere, dass die Zahl der Fehl- und/oder Skandalurteile durchaus ansteigt, was nicht minder an der völligen Überlastung der Gerichte liegt.

man müsste halt mal die ganze Überregulierung und Bürokratie entschlacken, dann gäbs auch nicht so viele Verfahren und Klagen gegen jeden Mist.
von den ganzen Asylverfahren, die die Gerichte verstopfen, noch oben drauf, abgesehen

aber genauso gut könnte man sich ne Andalusienkappe aufsetzen und Con Quichote spielen
deswegen lohnt es sich immer z.B. bei Blitzer-Punkten in die Zweite zu gehen,
meistens wird das Verfahren gar nicht eröffnet, sondern zu Gunsten des Klägers
aus Zeitmangel eingestellt, oder die Fristen sind rum.
Ich frage mich seit Jahren warum die Gerichte nicht mindestens bei den Strafsachen
aufgestockt werden, bekommen die kein Personal ?
 

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