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Es schwirrt schon seit etlichen Jahren in den Köpfen diverser Tüftler bezüglich des Wunsches nach und der Installierung eines solchen Konzeptes. Genannt auch „Bürgergeld“ oder „bedingungsloses Grundeinkommen“. Am bekanntesten ist wohl das Althaus Modell oder auch Milton Friedman mit seiner Finanzierung über die negative EkSt.
Die Grundidee ist im Prinzip immer gleich. Eine Grundversorgung aller Menschen mit einer so genannten Transferleistung, die an keinerlei Bedingungen geknüpft ist.
Irgendwoher müssen dafür natürlich die Gelder kommen. Hierbei WÄRE eine Finanzierung aus Steuergeldern möglicherweise! möglich. Dabei sollte ein Einheitssteuersatz auf alle Gehälter von 50 Prozent zum Tragen kommen. Das klingt im Augenblick viel, bedeutet aber der Bedingungslosigkeit des erhaltenen Bürgergeldes wegen, dass alles Erarbeitete so etwas wie „Vermögensansammlung“ bedeuten würde, da die grundlegende Versorgung gewährleistet ist.
Mir liegen Berechnungen, sprich Ideen von vor einigen Jahren vor, die ich zur Verdeutlichung einmal kurz anreißen möchte und die ich abzugswertemäßig etc. angepasst habe. Diese Vorstellungen basieren auf einem Existenzminimum vom Staat von 800 Euro zzgl. 150 Euro für KV für einen Erwachsenen und 500 Euro plus 150 Euro für ein Kind. Somit würde eine Familie mit zwei Kindern über ein monatliches bGE von 2.600 Euro verfügen zzgl. 600 Euro für KV. Alle anderen Zahlungen und Aufstockungen würden wegfallen!
Beispiel:
Ich nehme mal den Fall eines Ehepaares mit 2 Kindern. Er arbeitet als Alleinverdiener für 3000,00 Euro brutto/Mt. Nach Berücksichtigung der Abzüge (Land NRW, KSt-pflichtig, gesetzlich versichert ) wird er einen Nettolohn von rd. 2.192,00 erhalten. Dazu kommt dann Kindergeld in Höhe von 384 Euro. Somit hat die Familie ein Einkommen von 2.576 Euro.
Der gleiche Fall MIT Bürgergeld bei 3000,00 Euro Bruttoverdienst
3000,00 abzgl. 50% Steuern = 1.500 Euro
./. RV = 12,5 Prozent von 3000,00 = 375 Euro
./. AV = 3,00 Prozent von 3000,00 = 90 Euro (Denkbare Prozentzahlen angenommen)
Erlös aus Arbeit = 1.035 Euro
Dazu kommt dann das bGE für die 4-köpfige Familie mit 2.600,00
Gesamteinkommen hierbei = 3.635,00 Euro, also ein Mehr von rd. 1.059 Euro.
Die Krankenkasse (150 Euro/Person) wird extra zum BGE gezahlt und entrichtet.
Dies nur einmal kurz zur Verinnerlichung. Die Befürworter eines bGE gehen davon aus, dass sozusagen kaum jemand zu einem „Hängemattentyp“ werden würde und sagen: Das bGE ist mir genug. Ich lasse es mir jetzt „arbeitslos“ gut gehen. Vielmehr würde die Freude an der Aufnahme einer Arbeit, die ja ein finanzielles „mehr“ bedeuten würde, weitaus mehr gegeben sein, da der Zwang nicht mehr dahinter stecken würde, „über die Runden“ zu kommen. Und die "Erpressung" der AG wegfallen würde, da Menschen bessern in die Lage versetzt würden, ihre Dotierungsvorstellungen auszuhandeln. Und dass viel mehr Menschen sich dem hingeben würden, ihren wahren Talenten, die sie nicht zum Einsatz bringen konnten, weil die Notwendigkeit des Geldverdienens einer eher „brotlosen Kunst“ von Vorrang war.
Kurzum: Alles prima Vorstellungen. Wenn’s denn klappt.
Ich habe jedoch immer schon meine Zweifel gehabt, ob dies machbar wäre.
Was denken Sie darüber?
Die Grundidee ist im Prinzip immer gleich. Eine Grundversorgung aller Menschen mit einer so genannten Transferleistung, die an keinerlei Bedingungen geknüpft ist.
Irgendwoher müssen dafür natürlich die Gelder kommen. Hierbei WÄRE eine Finanzierung aus Steuergeldern möglicherweise! möglich. Dabei sollte ein Einheitssteuersatz auf alle Gehälter von 50 Prozent zum Tragen kommen. Das klingt im Augenblick viel, bedeutet aber der Bedingungslosigkeit des erhaltenen Bürgergeldes wegen, dass alles Erarbeitete so etwas wie „Vermögensansammlung“ bedeuten würde, da die grundlegende Versorgung gewährleistet ist.
Mir liegen Berechnungen, sprich Ideen von vor einigen Jahren vor, die ich zur Verdeutlichung einmal kurz anreißen möchte und die ich abzugswertemäßig etc. angepasst habe. Diese Vorstellungen basieren auf einem Existenzminimum vom Staat von 800 Euro zzgl. 150 Euro für KV für einen Erwachsenen und 500 Euro plus 150 Euro für ein Kind. Somit würde eine Familie mit zwei Kindern über ein monatliches bGE von 2.600 Euro verfügen zzgl. 600 Euro für KV. Alle anderen Zahlungen und Aufstockungen würden wegfallen!
Beispiel:
Ich nehme mal den Fall eines Ehepaares mit 2 Kindern. Er arbeitet als Alleinverdiener für 3000,00 Euro brutto/Mt. Nach Berücksichtigung der Abzüge (Land NRW, KSt-pflichtig, gesetzlich versichert ) wird er einen Nettolohn von rd. 2.192,00 erhalten. Dazu kommt dann Kindergeld in Höhe von 384 Euro. Somit hat die Familie ein Einkommen von 2.576 Euro.
Der gleiche Fall MIT Bürgergeld bei 3000,00 Euro Bruttoverdienst
3000,00 abzgl. 50% Steuern = 1.500 Euro
./. RV = 12,5 Prozent von 3000,00 = 375 Euro
./. AV = 3,00 Prozent von 3000,00 = 90 Euro (Denkbare Prozentzahlen angenommen)
Erlös aus Arbeit = 1.035 Euro
Dazu kommt dann das bGE für die 4-köpfige Familie mit 2.600,00
Gesamteinkommen hierbei = 3.635,00 Euro, also ein Mehr von rd. 1.059 Euro.
Die Krankenkasse (150 Euro/Person) wird extra zum BGE gezahlt und entrichtet.
Dies nur einmal kurz zur Verinnerlichung. Die Befürworter eines bGE gehen davon aus, dass sozusagen kaum jemand zu einem „Hängemattentyp“ werden würde und sagen: Das bGE ist mir genug. Ich lasse es mir jetzt „arbeitslos“ gut gehen. Vielmehr würde die Freude an der Aufnahme einer Arbeit, die ja ein finanzielles „mehr“ bedeuten würde, weitaus mehr gegeben sein, da der Zwang nicht mehr dahinter stecken würde, „über die Runden“ zu kommen. Und die "Erpressung" der AG wegfallen würde, da Menschen bessern in die Lage versetzt würden, ihre Dotierungsvorstellungen auszuhandeln. Und dass viel mehr Menschen sich dem hingeben würden, ihren wahren Talenten, die sie nicht zum Einsatz bringen konnten, weil die Notwendigkeit des Geldverdienens einer eher „brotlosen Kunst“ von Vorrang war.
Kurzum: Alles prima Vorstellungen. Wenn’s denn klappt.
Ich habe jedoch immer schon meine Zweifel gehabt, ob dies machbar wäre.
Was denken Sie darüber?