Bürger erklärt Richter für ungesetzlich – in Karlsruhe, der Residenz des Rechts
Publiziert am 7. Dezember 2014 von Tobias
Die “Spitzbuben” schwitzen langsam…
Aufstand im Gericht ? In der Residenz des Rechts ? Am 28.11. fand eine Berufungsverhandlung beim Landgericht Karlsruhe zum Strafverfahren wegen Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen statt.
DeutschesRecht_thumb.jpgHerr S. ist einer derjenigen, die sich für Angeklagte und Strafverfolgte einsetzen, denen durch erhebliche Justizfehler Unrecht geschah. So finden sich diese Menschen z.B. im Amt für Menschenrechte und rufen dazu auf, bei Verfahren Öffentlichkeit als Prozessbeobachter herzustellen. Weil dieses„Amt für Menschenrechte“ kein Amt im üblichen Sinne darstellt, sondern nur die Namensbezeichnung trägt, weisen viele Juristen daraufhin, dass ein Rechtsstreit hierüber wohl nur ein Schattenboxen darstellt. Wie soll man jemanden denn als amtsanmaßend verurteilen, wenn es hierzu kein Amt gibt ? Diese Überreaktion der Justiz wirft also Fragen auf.
So kamen am 28. sehr viele Zuschauer als Prozessbeobachter zu einem Saal, der nur 36 Personen fasste. Obwohl der Richter angesichts des öffentlichen Interesses geschwind in einen größeren Saal hätte wechseln können, lehnte er dies ab. Noch mehr als 20 Menschen blieben so draußen vor der Tür. Immerhin wurde ihnen dadurch eine Ganzkörpervisitation, die Notierung ihrer Personalien erspart. „Sind wir hier 1988 in der DDR“, fragten sich manche. Sämtliche Besucher kamen sich vor wie einem Prozess, in dem es um schlimmste Gewaltverbrechen wie bei NSU oder RAF geht. Die Vollbewaffnung der 6 kontrollierenden Polizisten rundete das Bild dieser Szene ab.
Noch während die Wartenden draußen auf richterliche Abweisung, die aber nicht vorlag, noch „gründlich untersucht“ wurden, eröffnete der Richter die Verhandlung, wurde aber sofort in seiner Eilfertigkeit gestoppt. Zuerst lehnte Herr S. den Pflichtverteidiger ab, mit dem er sich nicht mal eine Minute lang vorher verständigen konnte und der an seinem Tisch anscheinend immer noch mit Kreuzworträtsel beschäftigt war! Ja sie lesen richtig: Kreuzworträtsel.
„Können sie sich als gesetzlicher Richter ausweisen?“ fragte S.
Sie können sich setzen wandte der Richter an die Besucher, ohne auf die Frage von Herrn S. einzugehen. Doch die Besucher und Prozessbeobachter setzten sich nicht, zweimal, dreimal wiederholte sich dieser Aufruf mit der Androhung, den Saal räumen zu lassen. Sichtliche Nervosität beschlich den Richter. Schlimm! Prozessbesucher, die dem Befehl des Richters nicht mehr gehorchten und einfach stehen blieben. Auf See bedeutet solch ein Verhalten Aufwiegelei zur Meuterei.
Herr S. meinte dann: ich lasse mich durch keinen Richter belügen. Mit wurde nicht mitgeteilt, welcher Richter die Verhandlung führt, ich konnte dessen Rechtsstatus nicht prüfen, … ich verlange Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan!
Dem Richter entglitt die Gewalt über die Besucher – sie standen immer noch – und der Angeklagte klagte nun den Richter an!
Mit einem Zeugen nahm Herr S. im Geschäftszimmer des Landgerichtes Einsicht in diesen Geschäftsverteilungsplan. Beide kamen zurück und musste feststellen, dass diesem Geschäftsverteilungsplan jede rechtsfähige Form fehle. Keine Unterschrift eines Richters, keine Urkunde und damit keine Rechtssicherheit, den gesetzlichen Richter vor sich zu haben. Der Satz machte dir Runde: „Wir haben es hier mit einem Scheingericht zu tun.“
An dieser Stelle sei erwähnt, dass nach dem Grundgesetz, Art. 97,101,103 jeder Bürger das Recht auf einen gesetzlich unabhängigen Richter hat. Wird dies den Gerichtsparteien vorenthalten oder gar bewusst verweigert, dann verstößt dies gegen die Grundrechte des Menschen.
Und genau dies geschah. Der Richter setzte die Verhandlung fort, ohne sich als gesetzlicher Richter auszuweisen. Daraufhin verließen der Angeklagte und viele der immer noch stehenden Prozessbeobachter gemeinsam den Saal.
Auch die Polizisten spürten diese eigentümliche Atmosphäre eines angeblichen rechtlichen Raumes.
Die satirische und doch irgendwie ernstgemeinte Aufforderung eines Prozessbeobachters an einen der im Gerichtssaal stehenden Polizisten, den Richter an Ort und Stelle wegen Rechtsbeugung und Rechtstäuschung im Amt fest zu nehmen, wurde vom Polizisten sprachlos und mit aufgerissenen Augen vernommen. Denn dem Polizisten war das Vorliegen einer Straftat durch den Richter gerade vor eigenen Augen und Ohren demonstriert worden.
Irgendwie indirekt als Lügner bezichtigt und dann auch noch als ungesetzlicher Richter tituliert zu werden, was fällt diesen Leuten denn noch ein? So musste der Richter wohl denken. Und dann noch die aufmüpfigen Leutchen, einfach stehen bleiben, nicht mehr seinen Anweisungen gehorchen.
Mehr als Peinlich – irgendwie musste die Kuh vom Eis. So saß der Richter denn die Verhandlung führend, mit Beisitzern, Protokollanten und ein paar sitzen gebliebenen Zuschauern. Eine Verhandlung, die eigentlich gar keine rechtskonforme Eröffnung hatte, ohne Angeklagte, ohne irgendwie die Form zu wahren, geschweige denn die gesetzlichen Vorschriften eines Verfahrens einzuhalten. Und bevor noch Schlimmeres passiert: erfolgte der – Freispruch !
Der Angeklagte und die „stehenden Prozessbeobachter“ saßen schon zusammen im Cafe, als ihnen die frohe Botschaft „Freispruch“ von den sitzen gebliebenen übermittelt wurde. Doch wer genau hinhörte, spürte: jetzt fängt diese Geschichte erst recht an. Wenn Unrecht zu Recht wird wird Widerstand zur Pflicht, meinte einer der sitzenden Stehbesucher.
Originalbeitrag:
http://tv-orange.de/2014/12/buerger...lich-in-karlsruhe-in-der-residenz-des-rechts/