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Aus Asylrecht wurde Jedermannrecht,Welt de kritiken.....

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Ich merk schon, als TROLL taugst Du wohl nicht viel....

.... dabei hättest Du in deiner trolligen Art was Positives für dich herausholen können

Na ja -- es gibt wohl auch untaugliche Trolle


Blablabla....
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Sie wollten doch etwas erklären.
 
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Was ich bei diesem "Recht" nicht verstehe :

Warum ist Deutschland nicht in der Lage klare Kante zu zeigen?
Warum sind wir nicht in der Lage uns aus zu suchen, wer hier eine Perspektive hat ( und das nach logischen Kriterien ).
Warum wird keine Essenz gebildet, und auch tatsächlich das eingereiste Personal unterstützt und gefördert, was tatsächliche Perspektiven hat?
( Die Industrie ist auch in der Lage Rosinen zu picken und baut für seine Belegschaft ganze Dörfer um seine Fabriken! )...

Warum wird so ein Recht auf Asyl pauschalisiert?
Und vor allem, warum gibt es keine Grenzen / Kontingente, um einen vernünftigen Ablauf zu gewähren?

Verstehe ich alles nicht. Auch wenn das dumme Gelabber von Chancen und Perspektiven nicht unbedingt ganz abwegig ist, warum streut man durch ungeregelte Zuwanderung massivst Salz in die Keimbecken? Hat man nicht aus 30+ Jahren falsch gelaufener "Integration" gelernt?

EDIT:
Dazu sei noch die Frage aufgeworfen, warum ändert man nicht das Strafrecht bzw. behandelt alle gleich?
Es geht nun mal eben nicht anders, wer A ( Asyl ) sagt, muss auch B ( Problembewältigung ) sagen.

Die Polizei beschwert sich seit Jahren darüber, dass sie die Leute aus anderen "Kulturkreisen" immer wieder schnappt, weil sie was ausgefressen haben, und die Richter setzen die wieder auf freien Fuß, und bestrafen die nicht vernünftig. Das ist ein Teufelskreis!
 
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Fredericus Rex

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Das passt hinten und vorne nicht.
Das passt den Reichsfuzzys hinten und vorne nicht, schon klar.

werner schrieb:
Woher soll die "Freie Entscheidung" des Volkes kommen, wenn bestimmte Eliten dafür gesorgt haben, das bestehende GG für die Weltmigration zu missbrauchen - ein Grundgesetz soll ideologiefrei sein und unter einer Vielzahl von Interessenkonflikten nicht Partei ergreifen.
Das Grundgesetz ist 1949 in Kraft getreten, damals war die „Weltmigration“ in Deutschland bestimmt noch keine Thema, deshalb ist es äußerst unwahrscheinlich dass bestimmte Eliten eine Migration nach Deutschland schon auf dem Schirm haben konnten.

Die „bestimmte Eliten“ war übrigens der Parlamentarische Rat und der Parlamentarische Rat waren 11 Ministerpräsidenten der Westdeutschen Bundesländer – die das Grundgesetz ausarbeiteten.

Auch kann ich nicht erkennen, dass das Grundgesetz eine Ideologie verfolgt oder gar Partei ergreift.

Die Rechte mag sich ja daran stören, dass es in Artikel 1 heißt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ich weiß dass es denen lieber wäre es würde heißen:
Nur die Würde des DEUTSCHEN ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

werner schrieb:
Das aber gilt für das bestehende GG in Deutschland nicht - es stellt sich einseitig auf die Seite der globalen Vorteilssucher und öffnet ihnen die Türen zu den Trögen und sozialen Erbschaften der Deutschen Bevölkerung.
Tja Werner wenn du nicht so geil auf die D-Mark gewesen wärst, hättest du ja 1989 deine DDR behalten können.
Aber ihr habt ja die D-Mark gewählt und auch unser Grundgesetz.
Das gab es eben nur beides zusammen.

Jetzt müssen die Loser nicht jammern.

werner schrieb:
Das entspricht einer dogmatischen und absolutistischen Aufforderung zum Verzicht auf die selbsterarbeiteten Vorräte an sozialer Absicherung, strukturellem Fortschritt und dem Recht auf deren Schutz vor dem Zugriff äusserer Anspruchssteller fremder Länder oder Planeten durch wehrhaft installierte Grenzbefestigungen.
Wehrhafte Grenzbefestigungen hast du doch 40 Jahre lang gehabt, du hättest sie behalten sollen.
Demokraten sind mir stets willkommen, aber das rechte Gesindel darf sich ruhig einmauern, nur nicht mein Land.

Übrigens das internationale Übereinkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten ist nicht im Grundgesetz festgeschrieben sonder im Schengener Abkommen, du Honk.

werner schrieb:
Das steht darüber hinaus im eklatanten Widerspruch zu dem Recht des Bürgers auf Bewahrung und Erhalt seiner gemeinschaftlich geschaffenen Werte und Perspektiven.
Ein solches Grundgesetz in einer von Kriegen durchzogenen Welt kommt einer freiwilligen Selbstauslieferung des Bürges an alle denkbaren Invasoren und Sozial-Schmarotzer gleich und ist damit untragbar.
Nichts als Phrasen............
 

Eisbaerin

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Das passt den Reichsfuzzys hinten und vorne nicht, schon klar.


Das Grundgesetz ist 1949 in Kraft getreten, damals war die „Weltmigration“ in Deutschland bestimmt noch keine Thema, deshalb ist es äußerst unwahrscheinlich dass bestimmte Eliten eine Migration nach Deutschland schon auf dem Schirm haben konnten.

Die „bestimmte Eliten“ war übrigens der Parlamentarische Rat und der Parlamentarische Rat waren 11 Ministerpräsidenten der Westdeutschen Bundesländer – die das Grundgesetz ausarbeiteten.

Auch kann ich nicht erkennen, dass das Grundgesetz eine Ideologie verfolgt oder gar Partei ergreift.

Die Rechte mag sich ja daran stören, dass es in Artikel 1 heißt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Ich weiß dass es denen lieber wäre es würde heißen:
Nur die Würde des DEUTSCHEN ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Tja Werner wenn du nicht so geil auf die D-Mark gewesen wärst, hättest du ja 1989 deine DDR behalten können.
Aber ihr habt ja die D-Mark gewählt und auch unser Grundgesetz.
Das gab es eben nur beides zusammen.

Jetzt müssen die Loser nicht jammern.


Wehrhafte Grenzbefestigungen hast du doch 40 Jahre lang gehabt, du hättest sie behalten sollen.
Demokraten sind mir stets willkommen, aber das rechte Gesindel darf sich ruhig einmauern, nur nicht mein Land.

Übrigens das internationale Übereinkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten ist nicht im Grundgesetz festgeschrieben sonder im Schengener Abkommen, du Honk.


Nichts als Phrasen............

siehe oben, der honk hat gesprochen :giggle:

du hast ja nicht mal kapiert WAS ein GG überhaupt ist, hast keine ahnung das sich das in die AGB der BRD verwandelt hat :winken:
 
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siehe oben, der honk hat gesprochen :giggle:

du hast ja nicht mal kapiert WAS ein GG überhaupt ist, hast keine ahnung das sich das in die AGB der BRD verwandelt hat :winken:

Wie ist eigentlich die weibliche Form von Honk? Egal.

Der durchschlagene Beweis dieser Behauptungen ist ja die Finanzagentur BRD GmbH. Klar.
Nur Du und Deinesgleichen wissen was ein GG ist.
Welcher Gruppierung gehörst. du eigentlich an. Da gibt es ja so einige angeblichen Rechtsnachfolger des DR.

Fazit: mal wider unhaltbare Behauptungen Ihrerseits. Aber das kenn ich ja schon :)
 

interrogativ

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Was ich bei diesem "Recht" nicht verstehe :

Warum ist Deutschland nicht in der Lage klare Kante zu zeigen?
Warum sind wir nicht in der Lage uns aus zu suchen, wer hier eine Perspektive hat ( und das nach logischen Kriterien ).
Warum wird keine Essenz gebildet, und auch tatsächlich das eingereiste Personal unterstützt und gefördert, was tatsächliche Perspektiven hat?
( Die Industrie ist auch in der Lage Rosinen zu picken und baut für seine Belegschaft ganze Dörfer um seine Fabriken! )...

Warum wird so ein Recht auf Asyl pauschalisiert?
Und vor allem, warum gibt es keine Grenzen / Kontingente, um einen vernünftigen Ablauf zu gewähren?

Verstehe ich alles nicht. Auch wenn das dumme Gelabber von Chancen und Perspektiven nicht unbedingt ganz abwegig ist, warum streut man durch ungeregelte Zuwanderung massivst Salz in die Keimbecken? Hat man nicht aus 30+ Jahren falsch gelaufener "Integration" gelernt?

EDIT:
Dazu sei noch die Frage aufgeworfen, warum ändert man nicht das Strafrecht bzw. behandelt alle gleich?
Es geht nun mal eben nicht anders, wer A ( Asyl ) sagt, muss auch B ( Problembewältigung ) sagen.

Die Polizei beschwert sich seit Jahren darüber, dass sie die Leute aus anderen "Kulturkreisen" immer wieder schnappt, weil sie was ausgefressen haben, und die Richter setzen die wieder auf freien Fuß, und bestrafen die nicht vernünftig. Das ist ein Teufelskreis!

Die Zustände in der brd in Abwicklung sind gewollt.

Die brd ist das Drehkreuz um Europa
- politisch zu knebeln
- die Identität zu nehmen
- zu enteignen
- zum Niedriglöhner der Welt zu formen
- Verbrauchermarkt für Chunkfood und Schrottartikel
- Umweltstandards zählen nicht mehr

<#> steht für: menschenverachtender geht es nicht mehr ❗️

Wählt 2017 die Mörderaltparteien ab.
 
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hoksila

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Ich weiß nicht recht. Ob man lachen oder weinen soll, dass die Rechten so dumm sind.

Natürlich kenne ich den § 146 GG
Dort steht:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

In Artikel 146 steht keine Handlungsempfehlung drin.

Er besagt nicht, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden soll oder muss.
Es besagt nur, dass das Grundgesetz durch eine vom Volk bestimmte Verfassung abgelöst werden kann.


Also liegt in dieser Hinsicht eine klare bisherige Versäumnis des Volkes vor!
Das sollten wir ändern.
Vorschläge für eine künftige Verfassung darf ab heute jeder Bürger
an folgende Adresse richten:

Bundeskanzleramt
zu Hdn. Frau Merkel
Willy-Brand-Str.1
10557 Berlin

E-Mail: Poststelle@bk.bund.de

Eine Scheibe Stollen sollte dem Briefumschlag unbedingt beigefügt werden, damit
Herr Altmaier nicht unterzuckert.
Per E-Mail geht das leider nicht.

Selbstverständlich sollten die Vorschläge im vorab abgesegnet werden.
Dies kann der Bürger hier erledigen:

https://www.greatagain.gov/


In bester Verfassung, hoksila
 

Eisbaerin

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Was ist ein Grundgesetz?

Definition Grundgesetz:

Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht(oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan(BRD).

Aus dem Grundgesetz für die BRD:

Artikel 120

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt

Artikel 125

Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,

1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist

Artikel 133

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

:winken::coffee:
 

Fredericus Rex

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Also liegt in dieser Hinsicht eine klare bisherige Versäumnis des Volkes vor!
Nein es liegt kein Versäumnis des Volkes vor!
Das Volk in seiner Mehrheit ist ganz zufrieden mit diesem Grundgesetz – ich übrigens auch – und will das Grundgesetz gar nicht in Frage stellen, sondern es behalten.

Im Übrigen muss zuerst jemand eine Verfassung ausarbeiten über die das Volk dann abstimmen kann – wenn es will.

hoksila schrieb:
Das sollten wir ändern.
Vorschläge für eine künftige Verfassung darf ab heute jeder Bürger
an folgende Adresse richten:
ICH will das nicht ändern!
Aber du darfst deine Vorschläge ruhig einbringen, unsere Demokratie erlaubt das.

hoksila schrieb:
Eine Scheibe Stollen sollte dem Briefumschlag unbedingt beigefügt werden, damit
Herr Altmaier nicht unterzuckert.
Per E-Mail geht das leider nicht.
Die Gefahr einer Unterzuckerung ist bei Altmeier bestimmt nicht gegeben, schon eher eine Überzuckerung.

hoksila schrieb:
Selbstverständlich sollten die Vorschläge im vorab abgesegnet werden.
Dies kann der Bürger hier erledigen:

https://www.greatagain.gov/

In bester Verfassung, hoksila
In bester Verfassung?
Und trotzdem willst du eine Neue?

Auch halte ich die Absegnung für völlig überflüssig, da sie im GG auch nicht gefordert wird.
Allerdings verbietet das GG eine Absegnung – durch wen auch immer – auch nicht.

Denn eine Verfassung wird dann sowieso vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden – wenn es will.
Das Volk kann es auch sein lassen und das GG einfach behalten.
 

Eisbaerin

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Nein es liegt kein Versäumnis des Volkes vor!
Das Volk in seiner Mehrheit ist ganz zufrieden mit diesem Grundgesetz – ich übrigens auch – und will das Grundgesetz gar nicht in Frage stellen, sondern es behalten.

Im Übrigen muss zuerst jemand eine Verfassung ausarbeiten über die das Volk dann abstimmen kann – wenn es will.


ICH will das nicht ändern!
Aber du darfst deine Vorschläge ruhig einbringen, unsere Demokratie erlaubt das.


Die Gefahr einer Unterzuckerung ist bei Altmeier bestimmt nicht gegeben, schon eher eine Überzuckerung.


In bester Verfassung?
Und trotzdem willst du eine Neue?

Auch halte ich die Absegnung für völlig überflüssig, da sie im GG auch nicht gefordert wird.
Allerdings verbietet das GG eine Absegnung – durch wen auch immer – auch nicht.

Denn eine Verfassung wird dann sowieso vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden – wenn es will.
Das Volk kann es auch sein lassen und das GG einfach behalten.

du bist also geil drauf unfrei zu sein :))

http://www.politik-sind-wir.de/showthread.php/46136-Aus-Asylrecht-wurde-Jedermannrecht-Welt-de-kritiken?p=691490&viewfull=1#post691490
 
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Eine Verfassung darf auch „Grundgesetz“ heißen
Dass eine Verfassung durchaus auch „Grundgesetz“ heißen darf, steht außer Frage. Dieses Wort bezeichnet schließlich in korrekter Weise ihre Funktion. „Charta“ oder „Konstitution“ wären auch möglich. Man könnte sogar „Staatskochbuch“ draufschreiben. Das wäre eventuell nicht ganz so würdevoll, würde den Sinn aber auch ganz gut treffen. Das Wort ist auch keineswegs eine Erfindung des Jahres 1948. Meyers Großes Konversations-Lexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:
Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen, die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden. Regelmäßig sind Veränderungen des Grundgesetzes an erschwerende Bedingungen geknüpft. ... Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) er-folgen Verfassungsänderungen im Wege der Reichsgesetzgebung; ... In Österreich kann eine Verfassungsänderung nur mit zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden ... gültig beschlossen werden. Auch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 und die Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 wurden als „Grundgesetze“ des frühern Deutschen Bundes bezeichnet.
Wie man besonders an den Beispielen sieht, werden „Grundgesetz“ und „Verfassung“ als Synonyme behandelt. Die Bismarck-Verfassung von 1871 wird ausdrücklich erwähnt, war also auch ein „Grundgesetz“. Dieser Sprachgebrauch war aber schon damals nicht neu. Greift man zu Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, erschienen ebenfalls zu Leipzig, aber schon 1796, so findet man für „Grundgesetz“ die Erklärung:
Das Grundgesetz, ... ein Gesetz, welches den Grund, d. i. die Bestimmung der Verfassung eines Staates enthält, woraus alle übrigen Gesetze herfließen. Reichsgrundgesetze, Verträge zwischen dem Haupte und den Gliedern eines Reiches, worin dessen Verfassung und Regierungsform bestimmt wird.

Soviel zum Begriff Grundgesetz.

Übrigens hat Carlo Schmidt ebenso mehrfach von einer Verfassung gesprochen. Die Allierten haben das Grundgesetz ebenso als Verfassung angesehen und das auch schriftlich kund getan.
Außerdem steht ja selbst im Grundgesetz mehr einmal drin das es sich um eine Verfassung handelt .
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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