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Marcus Miller 2016 - amazing Turkish music / Blast
Ist die erste Strophe des Deutschlandliedes nun verboten?
Klare Antwort: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil im März 1990 entschieden, dass das ganze Lied – also auch Strophe eins und zwei – unter dem Schutz der Kunstfreiheit interpretiert werden darf.
http://www.welt.de/geschichte/artic...e-Strophe-des-Deutschlandliedes-verboten.html
Das ist doch mal lustig. Eine chinesische Mittelstands-Pupertier-Tochter auf Karaoke-Selbstfindungstrip grauenhafter Synthi-Vorlage. Und so ernst und so verspielt mit den Haaren.
:happy: :happy: