Mythos des ukrainischen Volks | GegenStandpunkt | https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/mythos-ukrainischen-volks
Umgang mit Leuten, die einer mangelnden patriotischen Gesinnung oder der Kollaboration mit dem Feind verdächtigt werden
Im Sinne einer grundsätzlichen Säuberung im Inneren werden die entsprechenden Gesetze ausgebaut, u.a. eine „Anti-Kollaborations-Gesetzgebung“:
„Gesetzesentwurf Nr. 5143 ‚Über die Sicherstellung der Verantwortlichkeit von Personen, die Kollaborationstätigkeit ausgeführt haben‘ und 5144 ‚Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Kollaborationstätigkeit‘... Der Tatbestand ‚Kollaboration‘ soll in das Strafgesetzbuch der Ukraine aufgenommen werden.“ (strana.news, 16.3.22)
Unter diese Kategorie fallen auch die öffentliche Leugnung der Aggression gegen die Ukraine und Aufrufe, die Entscheidungen oder Aktionen des Aggressorlandes, seiner Streitkräfte oder der Okkupationsverwaltung zu unterstützen, ebenso wie die Nichtanerkennung der Souveränität der Ukraine über die zeitweilig besetzten Territorien mit einem Strafmaß von zehn bis fünfzehn Jahren. Dasselbe gilt für Amtsträger und für Personen, die in Organe der Besatzung freiwillig gewählt wurden (ebd.).
Propaganda für den Aggressor in Bildungseinrichtungen und Mitarbeit bei der Erstellung von Bildungs-Standards wird mit sechs Monaten bis drei Jahren Gefängnis belegt. Die Übergabe materieller Ressourcen an die Streitkräfte des Aggressorlandes und wirtschaftliche Beziehungen mit dem Aggressor und dessen Okkupationsverwaltung mit bis zu 10 000 US-Dollar oder drei bis fünf Jahren. Außerdem sind eine Lustration und Strafen für viele andere Arten freiwilliger Zusammenarbeit mit den Russen vorgesehen. Auch kirchliche Organisationen können verboten werden – es gibt ja immer noch die auf die russische Orthodoxie ausgerichteten Kirchengemeinden –, ebenso Wohltätigkeitsorganisationen und Gewerkschaften. Bei den Parteien können nicht nur die Vorsitzenden, sondern z.B. auch deren Vertreter im Zentralen Wahlkomitee und die Leiter der Basisorganisationen belangt werden. (Alles nach strana.news, 16.3.22)
„Allein in der Region Charkiw wurden im März und April dieses Jahres 400 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kollaboration angestrengt... Ein bewaffneter Kampf ist für eine Bestrafung nach der Regelung nicht erforderlich. Ein Leugnen der Invasion reicht.“ (Telepolis, 3.5.22)
Exekutiert werden diese Gesetze durch systematischen Terror gegenüber allen verdächtig erscheinenden Subjekten. Nicht umsonst sind die entschieden antirussischen Freiwilligenverbände wie das Asow- und Aidar-Bataillon
[3] im Osten stationiert, also in den Gebieten, die unter dem Verdacht mangelnder Vaterlandstreue stehen, und führen dort ein entsprechendes Regiment.
[4] Ganz nebenbei gelangen dann doch die Berichte von aus Mariupol Geflüchteten in die hiesigen Medien, dass die Asow-Kämpfer die dortige Bevölkerung auf den Besitz russischer Fahnen oder das Vorhandensein anderer Indizien durchsucht und auch von der Flucht in die humanitären Korridore mit vorgehaltener Waffe abgehalten haben, damit sie sich nicht ihrer Pflicht entziehen, als menschliche Schutzschilde und lebendiger Beweis für russische Kriegsmissetaten zu dienen.
[5]
Die Freiwilligenverbände sind durch ihre Ernennung zur ‚Territorialverteidigung‘ weitgehend zur Ausübung von Selbstjustiz legitimiert,
[6] wie überhaupt das eingeführte Kriegsrecht
[7] sämtliche Staatsorgane von beinahe allen rechtsstaatlichen, in der Verfassung niedergelegten Schranken befreit – das alles wiederum in einem rechtsstaatlich formvollendet vollzogenen Verfahren, nämlich per vom Parlament verabschiedetem Gesetz.
soviel dann zur "Freiwilligkeit"